Gewerberechtliche Erlaubnisse
Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Gewerbefreiheit ist dabei grundsätzlich verfassungsrechtlich garantiert. Allerdings steht die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen unter einem staatlichen Erlaubnisvorbehalt.
Das Gewerberecht umfasst neben der Gewerbeordnung eine Vielzahl von weiteren Normen, diese enthalten vor allem Spezialbestimmungen für einzelne Gewerbezweige. In diesen Gesetzen wird auch geregelt, welche Tätigkeiten einer Genehmigung bedürfen und welche einzelnen Vorgänge anzeigepflichtig sind.
Die IHK informiert Sie zu allen wichtigen Themen und unterstützt Sie kompetent beim Kontakt mit öffentlichen Stellen.
Wir sind Ansprechpartner für:
Immobiliendarlehensvermittler
- Informationen zur Erlaubnis § 34i Gewerbeordnung (GewO) (Nr. 5622530)
- Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler (Nr. 6556782)
- Antragsformulare gemäß § 34i (Nr. 6565076)
Finanzanlagenvermittler
Versicherungsvermittler
- Informationen zur Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) (Nr. 5606838)
- Sachkundeprüfung Geprüfte/ - r Fachmann/ - frau für Versicherungsvermittlung IHK (Nr. 6556954)
- Antragsformulare gemäß § 34d (Nr. 6562136)
Weitere Informationen
- Firmenbildung - Informationen zum Firmenrecht - Namenswahl (Nr. 5610378)
- Wohnimmobilienverwalter (Nr. 6549140)
- Unterrichtung für Spielgeräte & Automatenaufsteller gemäß § 33c GewO (Nr. 6560630)
- Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel (Nr. 6556974)
- Präqualifizierung im öffentlichen Auftragswesen (Nr. 6562116)
- Patent- und Markenberatung (Nr. 6035218)
- Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten (Nr. 6560750)
- Fachkundeprüfung für den Waffenhandel (Nr. 6572772)
Kontakt

Lois Adjei

Teresa Peus