Präqualifizierung im öffentlichen Auftragswesen

Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen nach § 48 Abs. 8 VgV dient der vereinfachten Eignungsprüfung bei öffentlichen Ausschreibungen. Unternehmen, die in diesem Verzeichnis geführt werden, haben ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bereits nachgewiesen und müssen diese Nachweise nicht bei jeder Ausschreibung erneut einreichen. Die Präqualifizierung erleichtert somit die Teilnahme an öffentlichen Vergaben und erhöht die Transparenz im Vergabeverfahren.
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen wird von der IHK Mittlerer Niederrhein betreut.
Alle Informationen zur Eintragung, den Voraussetzungen und dem Ablauf finden Sie auf der Website der IHK Mittlerer Niederrhein.