Unterrichtung für Spielgeräte & Automatenaufsteller gemäß § 33c GewO

Der Unterrichtungsnachweis für Automatenaufsteller gemäß der Gewerbeordnung (§ 33c GewO) ist eine Pflichtvoraussetzung, um gewerblich Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen. Im Rahmen der Unterrichtung werden grundlegende Kenntnisse über rechtliche Vorgaben, Jugendschutz, Steuerrecht und den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte vermittelt. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und einen verantwortungsvollen Betrieb zu gewährleisten.
Die Unterrichtung für Automatenaufsteller wird von der Niederrheinischen IHK durchgeführt.
Alle Informationen zu Inhalten, Terminen und Anmeldung finden Sie direkt auf der Website der Niederrheinischen IHK.