Sachkundeprüfung Geprüfte/ - r Fachmann/ - frau für Versicherungsvermittlung IHK
Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO ist eine gesetzliche Voraussetzung, um die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Vermittlern nachzuweisen. Die Prüfung umfasst Themen wie Versicherungsrecht, Produktkunde, Beratungspflichten, Verbraucherschutz und Marktkenntnisse. Sie stellt sicher, dass Vermittler ihre Kunden kompetent, bedarfsorientiert und rechtlich einwandfrei zu Versicherungsprodukten beraten können. Ziel ist es, die Qualität der Beratung zu sichern und das Vertrauen der Verbraucher in die Versicherungsbranche zu stärken.
„Die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler) wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dortmund abgenommen. Weitere Informationen zu Terminen, Voraussetzungen und Anmeldung finden Sie direkt auf der Website der IHK Dortmund.“