Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Wenn du in Deutschland gewerblich mit Waffen oder Munition handeln möchtest – also z.B. einen Waffenladen eröffnen, Waffen verkaufen oder vermitteln willst, brauchst du eine Waffenhandelserlaubnis nach §21 Waffengesetz (WaffG).
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist der Nachweis der waffenrechtlichen Fachkunde.
Die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel wird von der IHK Nord Westfalen betreut.
Alle Informationen zur Eintragung, den Voraussetzungen, dem Ablauf der Prüfung sowie zur Anmeldung finden Sie auf der Website der IHK Nord Westfalen.