Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO

Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO ist eine gesetzliche Voraussetzung für Personen, die Immobiliardarlehen vermitteln möchten. Sie stellt sicher, dass Vermittler über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und rechtlichen Grundlagen verfügen, um Verbraucher sachgerecht zu beraten. Die Prüfung umfasst Themen wie Immobilienfinanzierung, Verbraucherschutz, Darlehensverträge, rechtliche Rahmenbedingungen und Marktübersicht.
Ein Honorar-Immobilienberater bietet unabhängige Beratung rund um Immobilienangelegenheiten, ohne dabei von Provisionen abhängig zu sein. Er wird direkt vom Kunden honoriert und bietet dadurch eine objektive Perspektive. Zu den Leistungen zählen Marktanalysen, Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, Beratung bei Finanzierungsfragen und die Entwicklung von Strategien zur Vermögensplanung im Immobilienbereich.
„Die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dortmund abgenommen. Weitere Informationen zu Terminen, Voraussetzungen und Anmeldung finden Sie direkt auf der Website der IHK Dortmund.“