Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler/ innen und Honorar – Finanzanlagenberater/ innen

Die Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater und Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f und § 34h GewO ist eine gesetzliche Anforderung, um die fachliche Eignung in der Finanzberatung nachzuweisen. Sie stellt sicher, dass Berater fundiertes Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzprodukte wie Investmentfonds, Anlageklassen und Risiken sowie über den Verbraucherschutz besitzen.
Honorar-Finanzanlagenberater arbeiten unabhängig von Provisionen und werden direkt vom Kunden vergütet, während Finanzanlagenvermittler oft provisionsbasiert arbeiten. Die Prüfung gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratung und schützt Verbraucher vor unqualifizierten Empfehlungen.
„Die Sachkundeprüfung nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler) wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dortmund abgenommen. Weitere Informationen zu Terminen, Voraussetzungen und Anmeldung finden Sie direkt auf der Website der IHK Dortmund.