• Sachkundige für die Durchführung von Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen
    Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und dem Landeswassergesetz NRW (LWG) ist festgelegt, dass Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen durch anerkannte Sachkundige ausgeführt werden müssen. Die Anerkennung der Sachkunde für Personen aus IHK-Mitgliedsbetrieben muss in Nordrhein-Westfalen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) bei der örtlich zuständigen IHK beantragt werden
    Simone Lauterbach
    Simone Lauterbach
    • +49 241 4460-364
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    • Sachkundige für Abwasserleitungen
  • Sachverständigen-Verzeichnis
    Die IHK ist gesetzlich ermächtigt, Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Diese müssen sich einer strengen persönlichen und fachlichen Überprüfung unterziehen und gelten deshalb als besonders qualifiziert. Sie können von Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

    Die IHK führt in ihrem Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rund 100 Spezialisten, die über 40 Sachgebiete repräsentieren.
    Melanie Lauterbach
    Melanie Lauterbach
    • +49 241 4460-114
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    • Allgemeine Informationen
    • Sachverständigenverzeichnis
    • Weitere Datenbanken in NRW
  • Sachverständiger
    Durch die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen werden Gerichten, Behörden, Firmen und Verbrauchern besonders kompetente und zuverlässige Fachleute zur Verfügung gestellt. Für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach §36 GewO durch die IHK müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen und Qualifikationen nachweisen. Dazu gehören neben der Glaubwürdigkeit herausragende Kenntnisse und Erfahrungen in ihrem Fachgebiet. Die Voraussetzungen sind in der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Aachen festgeschrieben.
    Anna Lorna Roß
    • +49 241 4460-306
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    • Allgemeine Informationen
    • Sachverständigenverzeichnis
    • Öffentliche Bestellung
  • Schiedsgerichtsklausel
    Durch eine Schiedsgerichtsvereinbarung schließen die Vertragsparteien die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte aus und erklären stattdessen ein Schiedsgericht für zuständig. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung gibt es verschiedene Beweggründe. Insbesondere wegen der Verbindlichkeit einer solchen Vereinbarung und den Kosten, die mit einem Schiedsgerichtsverfahren verbunden sein können, sollte eine solche Vereinbarung jedoch nicht vorschnell getroffen werden. Haben sich die Parteien dazu entschlossen, eine entsprechende Klausel mit in den Vertrag aufzunehmen, sollte diese sorgfältig formuliert werden, damit sie im Falle eines Prozesses nicht als unwirksam verworfen wird.
    Ulf Schmidt
    Ulf Schmidt
    • +49 241 4460-267
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  • Schlichtungsausschuss der IHK
    Bei Streitigkeiten zwischen einem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb kann der Schlichtungsausschuss der IHK angerufen werden. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Er wird auf Antrag einer der streitenden Parteien tätig. Zu der mündlichen Verhandlung des Schlichtungsausschusses müssen beide Parteien erscheinen. Ziel ist es, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und einen Vergleich zu schließen.
    Kerstin Faßbender
    Kerstin Faßbender
    • +49 241 4460-208
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    • Einigungsverhandlung
  • Schlichtungsstelle, Wettbewerbsstreitigkeiten
    Gerichtliche Auseinandersetzungen über Wettbewerbssachen können sich ausgesprochen zeit- und kostenaufwändig gestalten. Bei der Industrie- und Handelskammer ist deshalb eine Einigungssstelle angesiedelt, die zwischen den Parteien vermitteln kann, ehe es zu einer Klage kommt. In einem mündlichen Termin versuchen der Vorsitzende und zwei erfahrene Kaufleute, eine gütliche Einigung zu erzielen. Für das Verfahren werden keine Gebühren erhoben.
    Ulf Schmidt
    Ulf Schmidt
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    • Einigungsstellenverfahren
  • Schuldnerberatung für Selbstständige
    Jeder Betrieb durchläuft Höhen und Tiefen. Insbesondere dann, wenn akute Krisen drohen, ist überlegtes Handeln erforderlich, damit Liquiditätsprobleme nicht zur Insolvenz führen. Hier ist eine kompetente Beratung gefragt. Falls eine Sanierung möglich ist, wird mit dem Gewerbetreibenden ein Konzept zur Weiterführung des Betriebes erarbeitet.
    Team Gründung und Unternehmensförderung
    Team Gründung und Unternehmensförderung
    • +49 241 4460-660
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    • Gerichtliches Mahnverfahren
    • Insolvenzverfahren
    • Krisen-Hotline
    • Mahnung und Verzug
  • Schutzrechte und Patente
    Erfinder, die Ideen haben, tun gut dran, diese schützen zu lassen. Doch bevor ein Patent eingereicht wird, sollte eine Recherche vorgeschaltet werden, ob nicht schon jemand anders eine gleiche Idee hatte und darauf ein Schutzrecht angemeldet hat.
    Wir bieten Unternehmen einen Überblick zu regionalen Netzwerken und aktuellen Themen im Bereich der Schutzrechte.
    Markus Wolff
    Markus Wolff
    • +49 241 4460-239
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    • Gewerbliche Schutzrechte im Überblick
    • Patente: Was Erfinder wissen sollten
  • Screening der Strukturwandelprojekte
    In dem Projekt "Screening der Projekte im SofortprogrammPLUS auf Wertschöpfungs- und Geschäftspotenziale für regionale KMU" werden alle im Rahmen des Strukturwandels geförderten Forschungsprojekte aus dem "Sofortprogramm PLUS" und dem Programm „WIR! - Wandel durch Innovation in der Region“ auf Umsetzungspotenzial im Sinne neuer Geschäftspotenziale (Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle) für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) untersucht.
    Thomas Wendland
    Thomas Wendland
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  • Selbstständige Gewerbeausübung durch Ausländer
    Ausländische Mitbürger aus Staaten der Europäischen Gemeinschaft genießen in der Bundesrepublik Deutschland die gleiche Gewerbefreiheit wie Deutsche.

    Ein Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land muss hingegen einen besonderen Antrag stellen, wenn in seinem Pass vermerkt ist: "Selbstständige oder vergleichbare Tätigkeit nicht gestattet". Ansprechpartner sind die für den Wohnort des ausländischen Mitbürgers zuständigen Ausländerämter.

    Ausländische Mitbürger, die nicht in Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen einen Antrag auf selbstständige Gewerbeausübung bei der zuständigen Ausländervertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
    Moritz Hennecken
    Moritz Hennecken
    • +49 241 4460-106
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    • Ausländerreicht I - Einreise- und Aufenthaltserlaubnis
    • Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Seminare und Lehrgänge
    Seminare:
    In den Tagesseminaren der IHK-Weiterbildung wird für die tägliche Arbeit sofort verwertbares Wissen effizient und wirksam vermittelt. Neben stets aktuellen Themen stehen auch aktuelle Rechtsfragen und branchenspezifische Veranstaltungen auf dem Programm.

    Zertifikatslehrgänge:
    Für den Erwerb von Spezialwissen sind die 50 bis 100 Unterrichtsstunden umfassenden Zertifikatslehrgänge konzipiert. Sie vermitteln Kenntnisse in einem betrieblichen Funktionsbereich, zum Beispiel Verfahren des Ex- und Imports für Waren und Dienstleistungen.

    Lehrgänge mit IHK-Prüfung:
    Die Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Prüfungen gehören zu den Klassikern der IHK-Weiterbildungsangebote. Umfangreich ist das Angebot an Lehrgängen zur Qualifizierung zu Fachwirten, Fachkaufleuten, Industriemeistern oder IT-Projektleitern.
    Christoph Claßen
    Christoph Claßen
    • +49 241 4460-232
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    Kathrin Penners
    Kathrin Penners
    • +49 241 4460-301
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    Sabrina Poplawski
    Sabrina Poplawski
    • +49 241 4460-100
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    • Maßgeschneidert: IHK Aachen startet Weiterbildungsoffensive
  • Signaturkarte
    Mit Hilfe einer digitalen Signaturkarte lassen sich Dokumente am Computer unterschreiben, verschlüsseln und dem Empfänger elektronisch übermitteln.

    Die Unterschrift von Hand und die Zusendung der Dokumente per Post erübrigt sich.

    Wesentliche Einsatzgebiete der Signaturkarten sind das Abfallnachweisverfahren, der Emissionshandel, der elektronische Rechtsverkehr oder die E-Vergabe.

    Signaturkarten können bei der IHK beantragt werden.
    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    • IHK Aachen bietet digitale Signaturkarten an
  • Social Media
    Mit Social-Media-Auftritten auf LinkedIn, Facebook und Twitter richtet sich die IHK an alle, die Interesse an Wirtschaftsthemen aus der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg haben. Wir freuen uns auf einen offenen, konstruktiven und sachlichen Dialog – und helfen bei Fragen gerne weiter.
    Pia Breidenich
    Pia Breidenich
    • +49 241 4460-115
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    Myriam Weber
    Myriam Weber
    • +49 241 4460-107
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    • Social Media
  • Sonn- und Feiertags- sowie Ferienfahrverbot
    In Deutschland sieht die Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für gewerbliche und private Güterbeförderungen für Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Lkw mit Anhänger auf dem gesamten Straßennetz vor. Zusätzlich sieht die Ferienreiseverordnung ein Fahrverbot an Samstagen in der Hauptferienzeit im Sommer für bestimmte belastete Streckenabschnitte vor. Die IHK Aachen stellt nach sorgfältiger Prüfung der Tatbestände eine Dringlichkeitsbescheinigung für die Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes aus.
    Benjamin Haag
    Benjamin Haag
    • +49 241 4460-131
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    Marita van Rey
    • +49 241 4460-103
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  • Sprechtage Deutschland-Niederlande
    Die IHK Aachen bietet gemeinsam mit dem StartersCentrum Limburg und dem Grenzinfopunkt Aachen-Eurode kostenlose Einzelgespräche zum niederländischen und deutschen Markt an.
    Ist der Entschluss einmal gefasst die eigenen Vertriebstätigkeiten auf das Nachbarland auszuweiten und im Nachbarland unternehmerisch tätig zu werden, steht man zunächst vielen Fragen gegenüber. Gibt es für mein Produkt oder meine Dienstleistung in Deutschland oder in den Niederlanden überhaupt einen Markt? Bestehen Gesetze oder Vorschriften, die ich einhalten muss? Wie kann ich Geschäftsbeziehungen aufbauen und Kontakte zu Kunden herstellen?

    Karin Sterk
    Karin Sterk
    • +49 241 4460-297
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    • Sprechtage
    • Deutsch-Niederländische Sprechtage
  • Standortinitiative Region Aachen
    Im Rahmen der „Standortinitiative Region Aachen“ geht die IHK aktiv auf ihre Mitgliedsbetriebe zu und stellt ihre Beratungs- und Dienstleistungsangebote vor. So vertiefen die IHK-Mitarbeiter den Kontakt zu den Unternehmen und erfahren von möglichen Problemen am Standort. Unmittelbar nach den Gesprächen suchen sie nach individuellen Lösungsmöglichkeiten und nutzen die Informationen zudem, um das Leistungsprofil der Kammer zu schärfen und die Interessenvertretung für ihre Mitglieder zu verbessern.
    Hendrik Pauge
    Hendrik Pauge
    • +49 241 4460-273
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    Weitere Informationen

    • IHK-Standortinitiative Region Aachen
  • Startercenter
    In allen Regionen Nordrhein-Westfalens werden Gründer, ob Freiberufler oder Gewerbetreibende, mit Hilfe der STARTERCENTER NRW auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Träger der STARTERCENTER NRW sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und kommunale Wirtschaftsförderungen.
    René Oebel
    René Oebel
    • +49 241 4460-227
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    Weitere Informationen

    • EXISTENZIA: Erstinformationen für Gründer und Start-ups
    • Startercenter NRW
  • Statistiken
    Die IHK Aachen verfügt über verschiedene Statistiken. Die Daten für die Statistiken werden von der MB Research GmbH, dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen Bundesamt Deutschland zur Verfügung gestellt und von der IHK aufbereitet.

    Die Daten stammen primär aus den Bereichen
    - Gebiet, Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Arbeitslosenquote,
    - Bildung,
    - Gebäude, Wohnen, Umwelt und Flächen,
    - Wirtschaftsbereiche Struktur und Erhebungen,
    - Außenhandel, Gewerbeanzeigen und Insolvenzen,
    - Preis, Verdienste, Einkommen und Verbrauch,
    - Öffentliche Finanzen, Steuern und Personal,
    - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
    - Kaufkraft und Umsätze
    sowie aus eigenen Erhebungen, zum Beispiel Zahl der Mitgliedsunternehmen.
    Nils Jagnow
    Nils Jagnow
    • +49 241 4460-234
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    Weitere Informationen

    • Zahlen und Fakten zur Wirtschaftsregion Aachen
    • Kaufkraftkennziffern
    • Profile der Städte und Gemeinden
  • Steuerfragen
    Mit steuerlichen Fragen muss sich der Unternehmer vom ersten Tag seiner Tätigkeit auseinandersetzen. Schon bei der Frage der passenden Rechtsform spielen die Steuern eine Rolle. Jedes Geschäft unterliegt der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und bei der Anstellung von Mitarbeitern wird Lohnsteuer fällig. Damit wird nur ein kleiner Ausschnitt aus dem gesamten Steuerrecht benannt.
    Anna Lorna Roß
    • +49 241 4460-306
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    Weitere Informationen

    • Steuerinformationen
    • Aufbewahrungsfristen
    • Pflichtangaben für Rechnungen
    • Steuern für Start-ups und Gründer
  • Strahlenschutzfachkraft
    Die Prüfung richtet sich an Mitarbeiter, die bereits in kerntechnischen Anlagen im Strahlenschutz tätig sind, beispielsweise als Strahlenschutzwerker.
    Pascal Frein
    Pascal Frein
    • +49 241 4460-254
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    Weitere Informationen

    • Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung
    • Strahlenschutzfachkraft nach RV 2011
  • Strukturwandel Rheinisches Revier
    Bedingt durch den Ausstieg aus der Braunkohleförderung steht das Rheinische Revier vor großen Veränderungen. Die IHK arbeitet daran, dass für den Strukturwandel zur Verfügung gestellte Fördermittel, Projekte aus Wissenschaft und Forschung sowie Infrastrukturelle Maßnahmen im Sinne und zum Nutzen der Unternehmen unserer Region beitragen. Wir bereiten Zukunftsthemen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verständlich auf und informieren darüber, bilden Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft und ermitteln Potenziale für neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle mit Unternehmen der Region Aachen.
    Thomas Wendland
    Thomas Wendland
    • +49 241 4460-272
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    Weitere Informationen

    • Rheinisches Revier