Innovation und Umwelt

Patente - Was Erfinder wissen sollten

Was Erfinder wissen sollten

Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Doch wann ist eine Erfindung neu? Wie kann eine Erfindung geschützt werden? Was ist zu beachten? 

Mit wem darf ich über meine Erfindungen reden?

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. "Neu" bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und erst dann veröffentlichen. 

Wie kann ich meine Erfindung schützen?

Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden.
Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden.
Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten beziehungsweise zehn Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen.

Was unterscheidet ein Patent von einem Gebrauchsmuster?

Der Unterschied liegt in der Schutzdauer und dem patentamtlichen Verfahren. Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre und kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer.
Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; am Markt hat ein Gebrauchsmuster jedoch, da seine materiellen Schutzvoraussetzungen nicht geprüft sind, eine gegenüber einem erteilten Patent geringere Wertschätzung. 

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen (Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA). Beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden.
Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist, und wofür konkret Patentschutz begehrt wird.
Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in dreifacher Ausführung beim DPMA einzureichen. Prototypen und Modelle können nicht eingereicht werden.