Digitale Signaturkarten
Mit zunehmender Digitalisierung steigen auch das Bedürfnis und die Verbindlichkeit, Vertragsabschlüsse und Bestellungen elektronisch durchzuführen. Um sicherzustellen, dass ein digital versandtes Dokument vom Unterzeichner stammt sowie unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es per digitaler Signatur geschützt werden.
Im elektronischen Geschäftsverkehr ist es besonders wichtig zu wissen, welchem Absender das elektronische Dokument zuzuordnen ist. Die elektronische Signatur ist dabei keineswegs das digitale Abbild der Unterschrift - hergestellt wird unter Einsatz spezieller Signaturtechnologien eine digitale Signatur, die gleichzeitig das Dokument und den Unterzeichner repräsentiert.
Zu den wesentlichen Anwendungsgebieten gehören:
- Abfallnachweisverfahren
- Emissionshandel
- E-Vergabe
- Verpackungsgesetz
- Elektronischer Rechtsverkehr
- Online-Mahnverfahren
- Patent- und Markenanmeldung
Beantragung der Signaturkarte
Die Beantragung einer Signaturkarte kann über das PostIdent-Verfahren oder die Notar-Identifizierung erfolgen. Hierbei können Sie sich, nachdem Sie das Antragsformular online ausgefüllt und das anschließend automatisiert erstellte pdf-Dokument ausgedruckt haben, persönlich anhand Ihres gültigen Ausweisdokuments in einer Filiale der deutschen Post AG oder bei einem Notar Ihrer Wahl identifizieren lassen. Nach Antragstellung werden Ihre Daten an die D-TRUST GmbH in Berlin übermittelt. Dort wird unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle Signaturkarte erzeugt. Die Zustellung der Signaturkarte per Einschreiben erfolgt etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung.
IHK-Signaturkarte für Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können ihre Gutachten bei Gericht ebenfalls elektronisch übermitteln. Hierzu benötigen sie jedoch eine persönliche qualifizierte elektronische Signatur.
Die Signaturkarte für Sachverständige beinhaltet folgende Daten:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf
Die durch die IHK Aachen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren beantragen.
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Aachen per vorgeschriebenem Vordruck die öffentliche Bestellung inkl. Bestellungstenor.
Stand: Januar 2026