Umwelt

Sachkundige für Abwasserleitungen

In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer, die auf ihrem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen in bestimmten Fällen durch einen anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen (§59 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW). 
Die näheren Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) geregelt.

Informationen für Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung) von privaten Abwasserleitungen

Sofern Sie Mitgliedsunternehmen oder Angestellter eines Mitgliedsunternehmens der IHK Aachen sind, können Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen stellen.
Eine Auflistung anerkannter Schulungsinstitutionen, die Seminare zur Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit anbieten, finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ( LANUV).

Informationen für Grundstückseigentümer

Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen. Die Kanaldichtheitsprüfungen dürfen nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden.