Sachverständige

Öffentliche Bestellung

Wenn Sie einen Sachverständigen suchen, der sich mit Erfolg einem detaillierten persönlichen und fachlichen Eignungstest unterzogen hat, bietet die öffentliche Bestellung eine wichtige Orientierung.
Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen, die auf einem bestimmten Gebiet über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügen.

Informationsquellen

Was bedeutet öffentlich bestellt und vereidigt im Einzelnen? Wie beauftrage ich einen entsprechenden Sachverständigen? Wie kann ich selbst die öffentliche Bestellung und Vereidigung erwerben? Zu diesen Themen finden Sie hier weitere Informationen:
  • Das Merkblatt "Informationen zum Sachverständigenwesen" fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
  • Die Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK Aachen .

Bundesweite Sachverständige

Die Sachverständigen können im gesamten Bundesgebiet tätig werden. Ihre Bestellung ist nicht auf den Bezirk der jeweiligen Kammer beschränkt. Hier finden Sie eine bundesweite Auflistung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Öffentliche Bestellung durch weitere Organisationen

In Nordrhein-Westfalen bestellen nicht nur die Industrie- und Handelskammern Sachverständige. Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen sind auch weitere Organisationen zuständig.

In NRW zugelassene öffentlich bestellte Sachverständige

Eine Liste sämtlicher in NRW zugelassenen öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten (§ 18 Bundesbodenschutzgesetz NRW) finden Sie auf der Web-Anwendung des Landesumweltamtes NRW in der Rubrik "Altlasten" unter dem Menüpunkt "Sachverständige".