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IHK Berlin

Ausschreibungen im Bildungssektor erfolgreich gewinnen

Der öffentliche Bildungsmarkt bietet große Chancen für Start-ups und Unternehmen. Doch wer als Softwareanbieter Ausschreibungen erfolgreich gewinnen will, braucht nicht nur ein überzeugendes Produkt, sondern auch den richtigen Blick für formale Anforderungen, Nachweise und Bewertungskriterien.
Experte Thomas Seidel hat für Sie die wichtigsten Tipps, worauf es bei Bildungsvergaben wirklich ankommt:
  • Wie findet man passende Ausschreibungen?
  • Welche Rolle spielen A-Kriterien, Bieterfragen, Zertifikate, Barrierefreiheit, Datenschutz und KI-Compliance?
  • Woran lässt sich früh erkennen, ob ein Verfahren überhaupt realistisch gewinnbar ist?
Thomas Seidel begleitet seit über 25 Jahren Bildungsorganisationen bei der Einführung digitaler Lösungen – und kennt Ausschreibungen aus beiden Perspektiven: als Entscheider auf Auftraggeberseite (u. a. als CDO der TÜV SÜD Akademie) und als Anbieter im Vergabeverfahren. Er ist zertifizierter BVDW AI Officer und Experte für Regulatorik im Bildungsmarkt (EU AI Act, BFSG, Vergaberecht).

Wie finde ich passende Ausschreibungen?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie mithilfe von KI-Plattformen relevante Ausschreibungen finden und nicht mehr verpassen. Erfahren Sie auch, wann sich eine Einreichung lohnt, denn: Nur wenn der Aufwand für Produktanpassungen überschaubar bleibt und das Team die nötigen Kapazitäten aufbringen kann, lohnt sich ein genauerer Blick.

Was liegt im Umschlag? Fünf Dokument-Kategorien

Von Fristen über Leistungsbeschreibungen bis zu den auszufüllenden Formularen: Thomas Seidel zeigt, welche Bestandteile eine Ausschreibung enthält und wie Sie den Überblick behalten. Zeitlich sollten Sie in der Regel zwischen elf und 22 Stunden für das Ausfüllen der Dokumente einplanen. Wer diese Zeit investiert, hat die Möglichkeit, sich neben dem Privatkundengeschäft ein zweites Standbein aufzubauen.

Nach der Einreichung - Praktische Tipps und wie es weitergeht

Nach der Abgabe folgen Prüfung, Wertung und gegebenenfalls Bietergespräche. Nachweise zu Barrierefreiheit, DSGVO-Konformität und IT-Sicherheit werden benötigt. Für die Erfüllung des letzten Kriteriums sollten sich Antragstellende an der TeleTrusT Handreichung Stand der Technik in der IT-Sicherheit orientieren. Auch Zertifizierungen wie die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder die ISO 21001 (Bildungsorganisationen) können abgefragt werden.
Auch ohne Zuschlag lohnt sich die Teilnahme: Das Feedback der Vergabestelle kann wichtige Impulse für zukünftige Ausschreibungen liefern.

KI-compliant im Sinne des EU AI Acts - Was muss ich beachten?

Der Einsatz von KI in Bildungsangeboten bringt neue regulatorische Anforderungen mit sich. In diesem Video erfahren Sie, wann Lernplattformen und KI-gestützte Bildungsanwendungen unter die EU-KI-Verordnung (AI Act) fallen, warum viele Bildungsanwendungen als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden können und welche Compliance-Pflichten Anbieter beachten müssen. Im Fokus stehen Themen wie Transparenz, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und der verantwortungsvolle Einsatz von KI im Lernkontext.

Zu wenig Referenzen als Start-up - Lohnt sich das Angebot?

Viele Start-ups scheitern zunächst an Referenzanforderungen in Ausschreibungen. Thomas Seidel zeigt, welche Möglichkeiten das Vergaberecht bietet, wenn geforderte Referenzen noch fehlen. Neben Bietergemeinschaften und der Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen geht es auch um die Aufteilung von Ausschreibungen in Lose, die kleineren Unternehmen den Einstieg erleichtern kann.
Verpasst? Nachgeholt

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Neue Vorschriften im Jahr 2026

Neues Jahr, neue Gesetze: Auch 2026 müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer auf eine Reihe von rechtlichen Änderungen einstellen.

Save the Date - Rechtsänderungen 2027

  • Donnerstag, 21. Januar 2027 - Rechtsänderungen 2027 (Anmeldungslink folgt)

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  • Dienstag, 8. Dezember 2026 - Steuerrecht

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Rechtsänderungstabelle 2026

Die wichtigsten Rechtsänderungen auf einen Blick. Zum Redaktionsschluss (28.11.2025) waren noch nicht alle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Tabelle entspricht dem Stand zu diesem Zeitpunkt, soweit keine expliziten Änderungen gekennzeichnet sind. Die dargestellten Inhalte sind daher unverbindlich und stellen generell nicht sämtliche Änderungen dar.

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