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IHK Berlin

Sicherung der Trinkwasserversorgung und des Wirtschaftsstandorts Berlin-Brandenburg

Gemeinsame Handlungsempfehlungen zur Lösung wasserwirtschaftlicher Nutzungskonflikte der VKU-Landesgruppe und der IHKs Berlin-Brandenburg

Die Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg (IHKs) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich gemeinsam dafür ein, die Ressource Wasser sowohl für Trinkwasserversorgung als auch die Wirtschaftsentwicklung nachhaltig zu sichern. Der gesetzlich beschlossene Braunkohleausstieg hat große Folgen für die Wasserwirtschaft von der Lausitz bis nach Berlin. Laut einer ⁠UBA⁠-Studie besteht die Gefahr, dass die Spree in trockenen Sommermonaten örtlich bis zu 75 Prozent weniger Wasser führt. Das hat für den Spreewald, seine Seen und Kanäle sowie die Wasserversorgung in der Region Berlin weitreichende Konsequenzen. Wie unterschiedlich das regionale Wasserdargebot heute schon ist, konnte eine gemeinsame Umfrage unter den Wasserversorgern aufzeigen.

Die befragten Versorger erwarten durch anwachsende Bevölkerungszahlen und weitere Industrie- und Gewerbeansiedlungen steigende Wasserverbräuche. Es wird befürchtet, dass diese mit vorhandenen Wasserrechten nicht mehr bedient werden können. Bereits heute sehen sich über 40 Prozent der befragten Wasserversorger in Brandenburg gezwungen, ihre Wasserrechte über die kritische Grenze von 80 Prozent auszunutzen. Zusätzlich führt die Klimaveränderung in einzelnen Regionen zu abnehmenden Grundwasserdargeboten. Diese Erkenntnisse bestärken den dringenden politischen Handlungsbedarf, die wasserwirtschaftlichen Nutzungskonflikte zu lösen.

Deshalb ist die Landespolitik in der Pflicht, notwendige Maßnahmen zügig umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Berücksichtigung der Wasserversorgung in den Landes- und Regionalplanungen, die Vorhaltung ausreichender Wasserrechte, die Beschleunigung wasserrechtlicher Genehmigungen, und die finanzielle Ausstattung für den Infrastrukturerhalt und -ausbau. Dies alles muss in ein länderübergreifendes Wasserressourcenmanagement eingebettet werden. Zudem sind bei dem Beteiligungsprozess zur geplanten „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ die Wasserversorger und die Wirtschaft frühzeitig einzubeziehen.

Handlungsempfehlungen

1. Bewusster Umgang mit Wasser – Ganzheitliche Lösungen im Umgang mit Extremwetterereignissen entwickeln


Trockenheit, langanhaltende Hitzeperioden aber auch Starkregenereignisse werden uns in Berlin-Brandenburg in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Hinzu kommt die zunehmende Flächenkonkurrenz, die ebenso großen Einfluss auf die Wasserversorgung hat. Ob Bevölkerung, Industrie- und Gewerbe, Tourismus, Verkehr oder Landwirtschaft: alle benötigen Wasser. Der Schutz von Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung hat oberste Priorität. Dabei steht die Metropolraumregion vor der großen Herausforderung, die öffentliche Trinkwasserversorgung und wirtschaftliche Wassernutzung zu sichern und Nutzungskonkurrenzen nicht entstehen zu lassen.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
  • Sicherstellung einer nachhaltigen und klimaresilienten öffentlichen Wasserversorgung
  • Begünstigung von interkommunalen Kooperationen und infrastrukturellen Anpassungen
  • Bereitstellung von Informationen der privaten und gewerblichen Wassernutzer für ein an das örtliche Wasserdargebot angepasstes Nutzungsverhalten
  • Schaffung von Anreizen und Beratungsangeboten für Privatkunden, Landwirtschaft und Industrie zum sparsamen und intelligenten Nutzen der Wasserressourcen
  • Entwicklung von ganzheitlichen und wenn notwendig auch länderübergreifenden Maßnahmen, Wasser in Zeiten des Überflusses besser zu speichern und in Zeiten von Trockenheit besser abgeben zu können

2. Länderübergreifende Infrastrukturmaßnahmen planen, umsetzen und finanzieren


Klimawandel, Demografie und Spurenstoffe stellen wesentliche Herausforderungen für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur dar. Es bedarf der Ertüchtigung vorhandener Leitungen, der zügigen Planung und dem Bau neuer Speicher und Wasserüberleiter sowie der Vernetzung von Flussgebieten. Um diese Herausforderungen zukünftig zu bezahlbaren Entgelten zu meistern, braucht es ein klares Bekenntnis der Politik dafür, Infrastrukturinvestitionen einen Vorrang einzuräumen. Der Erhalt wasserwirtschaftlicher Infrastruktur ist eine Daueraufgabe, die es nicht zum Nulltarif gibt. Deshalb brauchen wir ein Infrastruktur-Update, das unsere Infrastruktursysteme zukunftsfest macht und
die Resilienz weiter stärkt.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
  • Bereitstellung von Machbarkeitsstudien, um Entscheidungen für die langfristige Sicherung der Wasserversorgung treffen zu können. Daraus resultierende Maßnahmen sind zu priorisieren und konsequent in die Umsetzung zu bringen
  • Bereitstellung ausreichender Investitions- und Fördermittel durch Bund und Länder, um die Finanzierung der identifizierten Infrastrukturmaßnahmen kontinuierlich sicherzustellen
  • Grundlage muss ein länderübergreifendes Träger- und Finanzierungskonzept sein
  • Um die Herausforderungen beim Infrastrukturausbau leisten zu können, muss zudem in die notwendige Fachkräftesicherung investiert werden

3. Berücksichtigung der Wasserver- und Abwasserentsorgung beim Aufstellen der Regionalplanung und zu Beginn der Ansiedlungsprozesse


Durch Klimawandel, Kohleausstieg und Wachstum entstehen regionale Wasserbedarfe, die nach aktuellen Erkenntnissen ohne regulierende Maßnahmen kurz- und mittelfristig nicht gedeckt werden können. Mit den sich verändernden regionalen Bedingungen müssen sich auch die Wasserversorger zur Sicherung ihres Versorgungsgebietes rechtzeitig darauf einstellen können. Die Politik muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Wasserversorgung der Gewerbe- und Industriegebiete ausreichend in den Landesplanungen berücksichtigt werden.

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
  • Ausreichende Berücksichtigung der Absicherung der Wasserversorgung in der Regionalplanung, vor allem wenn zusätzliche Bedarfe z. B. durch Industrieansiedlungen erzeugt werden
  • Einbindung der Wasserversorger und Wirtschaftsförderer im Rahmen der Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Planungs- und Entscheidungsprozesse bei Neuansiedlungen, auch um potenzielle Lösungen (z. B. Verbundsysteme) vorbereiten zu können
  • Für den Ausgleich zwischen Gebieten mit Dargebotsüberschuss und Dargebotsmangel ist es erforderlich Verbundsysteme auszubauen. Diese eignen sich für die Abfederung von Spitzenverbräuchen und ermöglichen einen Ausgleich zwischen Gebieten mit unterschiedlichem Verbrauchsverhalten. Dafür sind geeignete Finanzierungsinstrumente bereitzustellen
  • Schaffung der technischen Voraussetzungen, sowie Anpassung von Liefer- und Bezugsvereinbarungen; Klärung von Finanzierungsfragen
  • Schutz und optimale Nutzung der vorhandenen Wasserdargebote sowie Identifikation zusätzlicher Gebiete für die Trinkwassergewinnung und rechtssichere Festschreibung in der Regionalplanung in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Dafür ist es erforderlich, das Grundwassermodell für die Metropolregion Berlin-Brandenburg voranzutreiben
  • Bevor wasserrelevante Ansiedlungsentscheidungen getroffen werden, müssen die Folgen für die Standortentwicklung im Hinblick auf die langfristige Wasserversorgung der Region abgeschätzt werden. Dabei sind die Kostenfolgen und die Finanzierungsanforderungen für die dann notwendige Wasserinfrastruktur frühzeitig mit den Wasserversorgern zu planen
  • Verbesserung der Datenlage und Bereitstellen von Prognosetools zur Abschätzung künftiger Wasserbedarfe für die Regionalplanung insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung

4. Bestehende Wasserrechte sichern und schnelle Genehmigungsverfahren ermöglichen


Vor dem Hintergrund knapper werdender Wasserressourcen sorgen sich Unternehmen zunehmend um ihre vorhandenen Wasserrechte. Damit die Wasserversorger und Abwasserentsorger in Berlin und Brandenburgs zudem flexibel und unmittelbar auf geänderte Wasserdargebote und Wasserbedarfe – etwa durch Industrieansiedelungen – reagieren können, bedarf es beschleunigter Genehmigungsverfahren seitens der zuständigen Landesbehörden.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
  • Bestandsanalyse zu den regionalen Wasserdargeboten mit Fokussierung auf bestehende und geplante Industrie- und Gewerbestandorte inklusive Maßnahmen mit dem Ziel regionaler Versorgungssicherheit (inkl. Kostenschätzung, Finanzierung, Umsetzungszeitraum)
  • Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Wasserrechte ist auf höchstens drei Jahre zu begrenzen
  • Schnellere Genehmigungsverfahren für die Entwicklung notwendiger Wasserinfrastruktur (beispielsweise Verbundlösungen)
  • Umsetzung schlanker und digitalisierter Genehmigungsprozesse (incl. Online-Beteiligung), um Verfahren zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang sind Abwägungsprozesse und die sich daraus ergebenden Entscheidungen transparent zu kommunizieren
  • Herausgabe einer Handlungsanleitung für den behördlichen Bearbeitungsprozess. Diese sollte Folgendes umfassen:
    • 1. Anforderungslisten für vorzulegende Unterlagen zu Beginn des Verfahrens, um Nachforderungen zu vermeiden
    • 2. Erklärung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Vorgabe einer verbindlichen Genehmigungsdauer
    • 3. Vorgabe von behördlichen Abwägungskriterien für die Genehmigungsentscheidung.
  • Genehmigungsfiktion auch für wasserwirtschaftliche Vorhaben
  • Ausweitung des vorzeitigen Bau- und Maßnahmenbeginns auf wasserrechtliche Verfahren
  • Einführung einer Beratungsfunktion durch die Fachbehörden im Verfahren
IHK Berlin

Sustainability Week 2024 der IHK Berlin: Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Heute startet die Sustainability Week: Bis zum 22. März bietet die Woche eine Plattform für Unternehmerinnen, Unternehmer und ihre Mitarbeitenden, um gemeinsam Wege und Formen für eine nachhaltige Zukunft zu diskutieren und erfahrbar zu machen. Nach dem erfolgreichen Auftakt des Festivals der Nachhaltigkeit 2022 setzt die IHK Berlin damit erneut ein Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften.
Die Woche startete mit der Podiumsdiskussion „Gute Nachrichten, Schlechte Nachrichten – Wie reden wir eigentlich (noch) über Nachhaltigkeit?“, im Fokus der Diskussion standen die Herausforderungen einer erfolgreichen Kommunikation von Nachhaltigkeitsambitionen und Vermeidung von Green-Washing-Kampagnen. Beim anschließenden Netzwerkfrühstück konnten Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien Meinungen und Standpunkte diskutieren.
Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin: „Wir freuen uns nach dem erfolgreichen Festival der Nachhaltigkeit in 2022 nun mit der Sustainability Week ein weiteres Zeichen für Nachhaltiges Wirtschaften in Berlin zu setzen. Eine ganze Woche wollen wir Nachhaltigkeit in ihrer Vielfalt zeigen und dabei nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch ins Handeln kommen. Dabei ist es uns wichtig, die Dimensionen von Nachhaltigkeit in ihrer Breite zu zeigen und den Blick für den ökologischen, sozialen UND ökonomischen Kontext gleichermaßen zu schärfen. Denn Nachhaltigkeit ist dann erfolgreich, wenn sie von allen im Unternehmen gelebt wird – und nur so können wir gemeinsam Berlin zu einer nachhaltigen Weltmetropole machen.“
Antje Meyer, Vorsitzende des Ausschusses "Nachhaltige Wirtschaftsmetropole“: „Es wird eine inhaltlich impulsreiche Woche für mehr nachhaltige Wirtschaft in Berlin. In zahlreichen Formaten ist für alle Unternehmen und ihre Mitarbeitenden etwas dabei – zielgruppengerecht und sorgfältig kuratiert.“
Am 22. März endet die „Sustainability Week“ mit einer Veranstaltung zur Biobasierten Kreislaufwirtschaft im 21. Jahrhundert. In Kooperation mit den Wirtschaftsjunioren Berlin und dem Bauhaus Erde werden auf dem Podium zwei der drängendsten Themen der Hauptstadt diskutiert: Wohnungsmangel und Klimaneutralität.
Die Sustainability Week 2024 der IHK Berlin verspricht eine Woche voller inspirierender Impulse und praktischer Erkenntnisse für nachhaltiges Wirtschaften. 
Das Programm und alle Informationen zur Sustainability Week zum Nachlesen:
www.ihk.de/berlin/sustainability-week
 
IHK Berlin

IHK-Vollversammlung: Hauptgeschäftsführer Jan Eder kündigt Abschied für Ende 2025 an

IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder hat auf der heutigen Sitzung der IHK-Vollversammlung angekündigt, seinen Vertrag nicht zu verlängern und voraussichtlich im Herbst 2025 aus der IHK Berlin auszuscheiden.
„Mit dann 63 Jahren und fast 23 Jahren als IHK-Hauptgeschäftsführer halte ich es für den richtigen Zeitpunkt, das Amt der nächsten Generation zu überlassen und um meinen Abschied zu bitten“ so Jan Eder am Nachmittag bei der Sitzung im Ludwig Erhard Haus. Die frühzeitige Klärung sei ihm wichtig, damit der Nachfolgeprozess zügig und transparent starten könne.
Im Namen des Präsidiums und der Vollversammlung bedauerte IHK-Präsident Sebastian Stietzel die Entscheidung Eders. Eder habe konsequent die Neuaufstellung und Modernisierung der Kammer vorangetrieben.
„Jan Eder hat dafür gesorgt, dass die IHK Berlin als Stimme der Berliner Wirtschaft zukunftssicher aufgestellt ist“, so Stietzel.
Jan Eder und IHK Berlin seien bislang ein zusammengehöriges Begriffspaar gewesen, aber er akzeptiere und respektiere die Entscheidung. 

 
Jan Eder arbeitet seit Mai 1992 bei der IHK Berlin. Der 1962 geborene Eder begann als Referent in der damaligen Abteilung Recht und Stadtentwicklung. Nach Tätigkeiten als Bereichsleiter Personal sowie Geschäftsführer Zentrale Funktionen wurde der Jurist im Jahr 2000 zunächst stellvertretender Hauptgeschäftsführer. Das Amt als Hauptgeschäftsführer übernahm er am 1. Januar 2003. Die IHK Berlin ist mit rund 330.000 Mitgliedsunternehmen die nach Mitgliedern zweitgrößte Kammer in Deutschland. Aktuell hat die IHK Berlin 426 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.