IHK Berlin
Aufenthaltserlaubnis für Gründungsstipendien
Zur Gründung eines Unternehmens können Fachkräfte aus Drittstaaten (nicht EU) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 2b Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie zu diesem Zweck ein Stipendium einer deutschen Wissenschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle gewährt wird.
Beispiele für diese Stipendien in Berlin sind das Berliner Startup Stipendium oder das EXIST Gründungsstipendium.
Als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsrechts gilt in Deutschland, wer eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung (mindestens zweijährige Ausbildungsdauer) oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die Ausbildung oder der Abschluss entweder in Deutschland anerkannt ist oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Stipendiums, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.
Mit der Aufenthaltserlaubnis können alle notwendigen Schritte zur Existenzgründung unternommen werden. Die Erzielung von Umsätzen oder Gewinnen ist mit dieser Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht erlaubt. Hierfür muss in der Regel anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragt werden.
Schritte zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.
- Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen, einschließlich:
- Nachweis der Qualifikation als Fachkraft
- Stipendienbescheinigung
- Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- ggf. weitere Nachweise, die von der Botschaft verlangt werden
- Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular für das Visum aus. Dieses Formular finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen persönlich bei der Deutschen Botschaft ein.
- Interview: Nehmen Sie an einem Interview teil, falls dies von der Botschaft verlangt wird.
- Gebühren bezahlen: Zahlen Sie die Antragsgebühren, die von der Botschaft festgelegt sind.
- Bearbeitungszeit abwarten: Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern.
- Visum erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein nationales Visum, das Ihnen die Einreise nach Deutschland ermöglicht.
- Wohnsitz anmelden: Nach Ihrer Einreise melden Sie Ihre deutsche Wohnadresse bei den örtlichen Behörden an.
- Termin bei der Ausländerbehörde: Melden Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde, um das Visum in die Aufenthaltserlaubnis zur Gründung umzuwandeln.