Innovationsfinanzierung
Die Entwicklung von innovativen, technologieorientierten Produkten oder Verfahren ist oft mit hohem Aufwand, Risiko und Kosten verbunden: von der Forschung und Produktentwicklung, über Patentanmeldungen bis hin zu Beratungsleistungen. Öffentliche Förderprogramme unterstützen Gründende und Unternehmen dabei, ihre innovativen Ideen umzusetzen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der gängigsten Förderarten und -programme nach Art des Vorhabens.
Hinweis: Förderprogramme sind immer projektbezogen und decken i.d.R. lediglich einen Teil der Gesamtkosten ab. Der Antrag auf Fördermittel muss außerdem immer vor Beginn des zu geförderten Projektes gestellt werden. Oft ist eine Kombination bestimmter Programme möglich, sofern keine „Doppelförderung“ vorliegt, also dass für ein und denselben Zweck zweimal Fördermittel beantragt werden. Eine Kombination verschiedener Programme muss jedoch zuvor geprüft werden. Sollten Sie bereits Fördermittel erhalten haben, legen Sie dies direkt im Erstgespräch offen, dann kann gleich alles berücksichtigt werden.
Vor der Gründung
Durch das Berliner Programm werden innovative Startups an Hochschulen oder bei privaten Trägern unterstützt. Die genaue Ausgestaltung und Ausrichtung (z.B. auf kreative, high-tech oder IoT-Gründungen) des Förderprogramms hängt vom jeweiligen Projektträger ab. Die Teammitglieder werden durch Stipendien in Höhe von 2.200 Euro für 6-12 Monate unterstützt. Zusätzlich werden auch Arbeitsplätze, Coaching und Netzwerk sowie persönliche Beratung zur Verfügung gestellt.
Das Programm richtet sich an innovative, technologieorientierte Gründungsvorhaben von Studierenden und Personen mit einem Universitätsabschluss jünger als 5 Jahre. Den Gründenden soll so ermöglicht werden, sich voll und ganz der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee zu widmen und diese für die nächsten Schritte bzw. eine Anschlussfinanzierung vorzubereiten (z.B. durch Erstellung eines Prototyps). Im Förderzeitraum (zwölf Monate) wird jedem Teammitglied ein Zuschuss in Höhe von 1.000-3.000 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten gezahlt. Es können ebenfalls Sachkosten und Coachingleistungen bezuschusst werden. Die Beantragung erfolgt über die öffentlichen Hochschulen.
Aufbau des Unternehmens
Unternehmen, die maximal 18 Monate alt sind, können über den GründungsBONUS Plus einen Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten (bis maximal 50.000 Euro) erhalten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handelt. Der Zuschuss kann zur Finanzierung sämtlicher Startkosten genutzt werden.
Technologieorientierte Unternehmen, die maximal zwölf Monate alt sind, können bis zu 500.000 Euro für Personal-, Investitions- und Betriebsausgaben erhalten. Die Förderung erfolgt je nach Unternehmensphase mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen.
Forschung und Entwicklung
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Je nach Entwicklungsphase – von der experimentellen Forschung bis zum Markteintritt - wird mit Zuschüssen (bis zu 400.000 Euro pro Verbundpartner) und/oder zinsgünstigen Darlehen (bis zu 1 Mio. Euro) gefördert. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen z.B. projektbezogene Personalausgaben, Fremdleistungen, Materialausgaben, Schutzrechtsanmeldungen sowie indirekte Projektausgaben.
Das Programm richtet sich ebenfalls an KMU. Bei Einzelprojekten wird ein Zuschuss von bis zu 45 Prozent (maximal 420.000 Euro) für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Kosten gehören Personalkosten, Kosten für Aufträge an Dritte und übrige Kosten. Bei Kooperationsprojekten mit Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen aus dem In- oder Ausland kann ein höherer Fördersatz gelten (bis zu 50 bzw. 55 Prozent).
Durch die Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Um die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU zu vereinfachen, hilft ein zentraler Lotsendienst in allen Fragen weiter. Ferner sorgt das Programm durch verbindliche Bearbeitungsfristen für Planungssicherheit. Gefördert wird in elf verschiedenen Technologiefeldern, in welchen sich die Förderhöhe und -quote jeweils nach Art, Umfang und Durchführenden des Projektes richtet.
Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Steuerliche Forschungszulage beantragen. Diese beträgt 25% einer maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro und wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet. Damit ist es eines der sehr wenigen Fördermittel, die rückwirkend beantragt werden können. Förderfähig sind Arbeitslohnkosten (für Forschungstätigkeiten) sowie Auftragsforschung in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung.
Förderkredite
Über Förderkredite können Unternehmen Innovationsprojekte finanzieren. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank. Die Förderkredite bieten günstige Zinskonditionen und die Möglichkeit der Haftungsfreistellungen – d.h. Übernahme eines Teils des Kreditausfallrisikos durch die Förderbanken. Hier kommen z.B. der IBB Förderkredit Berlin Innovativ (bis zu 2 Mio. Euro) oder der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (bis zu 25 Mio. Euro) infrage. Die Auswahl ist groß, eine Recherche und auch Gespräche mit z.B. darauf spezialisierten Unternehmensberatungen und Ihrer Hausbank lohnen sich. Eine erste Anlaufstelle sind die Websites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Investitionsbank Berlin (IBB).
Europäische Fördermittel und Partner
Auch über das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, Horizont Europa, können Forschungsaktivitäten von KMU gefördert werden. Unternehmen in Berlin und Brandenburg können sich für weitere Informationen dazu an das Enterprise Europe Network wenden.
- Beratung zu EU-Förderprogrammen: Enterprise Europe Network - Berlin-Brandenburg: FÖRDERMITTEL verstehen
- EU-Kooperationspartnersuche: Enterprise Europe Network - Berlin-Brandenburg: KOOPERATIONEN finden
Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen
Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten können Unternehmen auch auf die Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen zurückgreifen. Die Beauftragung kann gefördert werden.
Das Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen Berliner Unternehmen und Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen mit einem Kostenzuschuss von bis zu 70 Prozent (bis zu 45.000 Euro). Die Förderung kann zur Neuentwicklung als auch zur Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren beantragt werden.
Gefördert werden KMU, die für die (Weiter-)Entwicklung ihrer innovativen Produkte oder Dienstleistungen, auf das Design-Know-how von Unternehmen der Designbranche oder Hochschulen der Region Berlin-Brandenburg zurückgreifen. Dazu gehört auch Interface- und Interaction-Design sowie Service-Design. Über das Programm kann ein Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben (bis zu 15.000 Euro) beantragt werden. Bei der Variante Gamification geht es um den Einbau z.B. von VR/AR-Elementen, die maximale Fördersumme beträgt hier 30.000 Euro.
Anmeldung von Schutzrechten (z.B. Patente)
KMU, die erstmalig – oder nach mehr als fünf Jahren- ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden möchten, können über das Programm einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. Dieser kann für alle Phasen der Schutzrechtsanmeldung von der Prüfung der Erfindung bis zur Verwertung verwendet werden. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 16.000 Euro.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist Normung und Standardisierung. Hier sollen Kooperationsprojekte von Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden, durch die neueste Erkenntnisse aus der Forschung in Normen und Standards überführt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist Normung und Standardisierung. Hier sollen Kooperationsprojekte von Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden, durch die neueste Erkenntnisse aus der Forschung in Normen und Standards überführt werden.
Tipp: Informieren Sie sich vorab in einem halbstündigen Gespräch mit einem Patentanwalt im Rahmen der monatlich stattfindenden Sprechstunde „Gewerbliche Schutzrechte“ in der IHK Berlin.
Beratung
Über dieses Förderprogramm der BAFA können Unternehmen Beratungskostenzuschüsse in Höhe von 50 Prozent beantragen (bis max. 1.750 Euro). Das Programm ist branchenoffen und kann mehrfach beantragt werden. Beratungsgegenstände können alle Themen unternehmerischen Handelns sein - egal ob Finanzplanung, Marketing, Teamaufbau oder die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes für z.B. ein innovatives Projekt.
Innovationsberatung go-INNO
Das Förderprogramm richtet sich an KMU, die externe Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung von Innovationsprojekten in Anspruch nehmen möchten. Das Programm bezuschusst diese Ausgaben mit 50 Prozent. Die Beratungsleistungen können in den Leistungsstufen Potenzialanalyse, Realisierungskonzept und Projektmanagement erfolgen. Der maximale Fördersatz richtet sich nach der jeweiligen Leistungsstufe.
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