Recht und Steuern
Arbeitsrecht
Hier finden Sie eine Übersicht unserer arbeitsrechtlichen Themen.
Aktuell
- Neben der „Rechtsänderungstabelle“ haben Sie über den folgenden Button Zugriff auf die Videoausschnitte “Rechtsänderungen” und die Folien zum Thema „Arbeits- und Sozialversicherungsrecht": Jetzt anmelden und die Videos ansehen!
Die wichtigsten Rechtsänderungen, u.a. im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, haben wir in dem verlinkten Webinar vorgestellt.- Die Genehmigung für Auslandsaufenthalte von männlichen Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren, die länger als drei Monate am Stück dauern, gilt seit dem 9. April 2026 als erteilt (BAnz AT 16.04.2026 B3).
- 1. Entgelttransparenz - Equal Pay
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite “Entgelttransparenz 2026 – Was kommt auf Sie zu?”.
Unsere Veranstaltung „Equal Pay – Entgelttransparenz in 2026 für alle” fand am 4. Juni 2026 statt. Die Aufzeichnung sowie die Folien stehen Ihnen in unserer Veranstaltungsdatenbank zur Verfügung.
Nach dem Einloggen in die Rechtsdatenbank „Rechtsänderungen“ haben Sie Zugriff auf die Videoausschnitte und die Folien zum Thema „Entgelttransparenzrichtlinie“.
Jetzt anmelden und die Videos ansehen! - 2. Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Nachweise und Tipps
Sie wollen erstmals Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen?
Wir wollen Ihnen mit der Webseite “Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern” einen Überblick über Ihre neuen Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verschaffen und informieren Sie u. a. über Meldepflichten, Arbeitsverhältnisse, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Gleichzeitig verschaffen wir Ihnen einen Überblick über Ihre Nachweispflichten als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber: “Nachweispflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber”. - 3. Arbeitszeiterfassung
In unserem Artikel Arbeitszeiterfassung haben wir aktuelle Informationen zum Thema aufbereitet. Die Rechtsfolgen des BAG-Urteils zum Thema haben wir dort ebenfalls für Sie zusammengefasst.
- 4. Arbeitsunfähigkeit (eAU) und elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Hier finden Sie mehr Information über die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).Seit dem 01. Januar 2023 ersetzt die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilweise die physische Vorlagepflicht. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jetzt wissen müssen: eAU.Zudem informieren wir Sie über die seit dem 1. Januar 2023 eingeführte elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP).
- 5. Auslandsentsendung
In Zeiten der Globalisierung gewinnt der internationale Einsatz von Mitarbeitenden zunehmend an Bedeutung. Ausländische Unternehmen beschäftigen ihre Mitarbeitende in Deutschland, während deutsche Unternehmen ihre Mitarbeitende im Ausland einsetzen. Diese grenzüberschreitenden Sachverhalte betreffen unter anderem das Aufenthalts-, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
Unsere Webseite „Auslandsentsendungen - Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ soll einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland verschaffen und bei der Beurteilung Hilfestellung bieten.Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Februar 2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr. Auch die bis zum 31. Dezember 2020 andauernde Übergangsphase ist mittlerweile abgelaufen. Was ist bei Entsendungen zu beachten? Weitere Informationsquellen finden Sie unter „Auslandsentsendung Brexit”. - 6. Arbeitnehmerüberlassung
Am 01. April 2017 sind wichtige Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Im Vordergrund stehen neue Pflichten der “Verleiher” und “Entleiher” sowie neue Rechte für "Leiharbeitnehmer".
Mehr dazu finden Sie hier: "ArbeitnehmerüberlassungsG: Neue Regeln für die Leiharbeit" - 7. Kündigung
Die Kündigung stellt die wichtigste Art der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar.
Tipps zur Form, Art und Begründung einer Kündigung finden Sie auf der Webseite „Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung“. - 8. Homeoffice
Auf unserer Website „Homeoffice“ finden Sie eine praxisgerechte Checkliste für die Umsetzung im Betrieb sowie eine Beschreibung der Unterschiede zwischen „mobiler Arbeit“, „Telearbeit“ und Homeoffice.
- 9. Mindestlohn
Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend der neue gesetzliche Mindestlohn.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen enthält die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Mindestlohngesetz “Der gesetzliche Mindestlohn - Ein Überblick” sowie der Leitfaden “Fragen und Antworten - Mindestlohn (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 610 KB)”.
Hinweis
PraktikumDer gesetzliche Mindestlohn im Praktikum: Auf der Internetseite des BMAS “Mindestlohn und Praktikum” finden Sie (über den Klickpfad) die Antwort schnell, leicht und verständlich erklärt. Für weitere Rechtsfragen (z.B. im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz oder “angemessenen Vergütungen”) stehen wir Ihnen zur Verfügung.
AusbildungArbeitsrechtliche Fragen zu Ausbildungsverhältnissen können Sie unmittelbar an unseren Fachbereich Ausbildung richten.
Für Ausbildungsbetriebe
Für Auszubildende - 10. Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Auf der Webseite “Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge” haben wir die wichtigsten Punkte über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zusammengefasst.
Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen zu den Fallstricken dieser Art der Beschäftigung aus dem Webinar “Mitarbeiter-Einstellung –Basics, Minijobs und Werkstudierende”. - 11. Geringfügig entlohnte sowie kurzfristige Beschäftigung (sog. Minijob)
Für Arbeitsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“ genannt) gelten teilweise andere Regeln.
Die zuständige Stelle - Minijob-Zentrale - hat auch zahlreiche Formulare, Muster und Infos (Broschüren für Gewerbetreibende).
Unser Merkblatt „Minijobs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 176 KB)“ gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen (Stand: 2024/2025). - 12. Urlaub
Mehr Informationen zum Urlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finden Sie im Leitfaden „Urlaubsanspruch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 201 KB)“.Was ist bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen im Betrieb zu beachten? Wir versorgen Sie mit den wichtigsten Informationen rund um das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und “Ferienjobs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB)”.
- 13. Kurzarbeit ("KUG")
Die zuständige Stelle, die Bundesagentur für Arbeit, bietet Ihnen sehr detaillierte Informationen zum KUG, unter anderem in Form von Merkblättern und fachlichen Weisungen: “Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit”.
- 14. Praktikum
Gerne beraten wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Praktika.
Zum Überblick: „Praktika in Unternehmen”.
Die Publikation zu „Praktika in Unternehmen“ finden Sie hier als blätterbares E-Book. - 15. Hitzefrei im Büro?
In den Sommermonaten steigen die Temperaturen in Berlin oft stark an. Während Touristen die Sonne genießen, kann die Hitze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Herausforderung werden. Gibt es “Hitzefrei” für Arbeitnehmende?Grundsätzlich existieren Arbeitsschutzvorschriften, die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eingehalten werden müssen. Was konkret unter dem „Recht auf Hitzefrei“ zu verstehen ist und ob es über die bereits geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften hinausgehen soll, bleibt noch offen. Daher möchten wir auf die bereits bestehenden Anforderungen für Büroarbeitsplätze* und beispielhaften Maßnahmen hinweisen. Ob und welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, ist nicht stets vorgegeben (s.u.). Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an, und zwar sowohl hinsichtlich des betroffenen Arbeitsplatzes (z.B. gibt es Unterschiede zwischen Innen- und Außenraum) als auch der betroffenen Person (z.B. gibt es für bestimmte Personengruppen wie ältere Menschen, schwangere oder stillende Frauen besondere Anforderungen).*Hinweis:
Insbesondere in Bezug auf andere Arbeitsplätze, wie z.B. Bauarbeiten, dürften speziellere Regelungen greifen, die Sie gerne bei der zuständigen (gesetzlichen) Unfallversicherungsträger – BG Bau – finden können.
Weitere Arbeitsformen wie „Telearbeit“, „mobile Arbeit“, „Homeoffice“ etc. sind hier nicht berücksichtigt. Die einzelnen anwendbaren Vorschriften hängen, v.a. im Bereich „mobile Arbeit“, „remote Work“ usw. von der einzelnen Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Beschäftigten ab.Während die Formulierung in ASR A3.5 Unterpunkt 4.4. Abs. 1 (Ausgabe GMBl 2022, S. 198) nur auf mögliche Lösungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinweisen möchte („soll“), besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin die Pflicht aus Anhang 3.5 Abs. 1 zu § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach die Arbeitsräume „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben (…) müssen“. Daher besteht eine Pflicht im Falle einer Lufttemperatur im Raum von +30 °C.1. Außenlufttemperatur über +26 °C
Die einzelnen Lösungsvorschläge, die Sie in ASR A3.5 Unterpunkt 4.4. Abs. 1 (Ausgabe GMBl 2022, S. 198) finden, setzen voraus, dass soweit „ … die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C führen, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Anforderungen an einen wirksamen Blendschutz an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden enthält die ASR A3.4 „Beleuchtung“.“ Die Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme benennen u.a. Jalousien oder hinterlüftete Markisen (vgl. ASR A3.5 Unterpunkt 4.3., Tabelle 3)Wenn die entsprechende Ausrüstung stattgefunden hat, dann sind die folgenden beispielhaften Maßnahmen genannt (s.u. unter “2.”), um eine Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten bei einer Außenlufttemperatur bereits bei über +26 °C vorzubeugen, wenn z.B. gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.2. Lufttemperatur im Raum von +30 °C
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür sorgen (ggfs. entsprechend der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung), dass eine Gesundheitsgefährdung nicht besteht (ASR A3.5 Unterpunkt 4.4. Abs. 2 (Ausgabe GMBl 2022, S. 198).Die Tabelle 4 zu ASR A3.5 Unterpunkt 4.4. führt beispielhafte Maßnahmen aus, wie z.B.:-
effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
-
effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
-
Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben) d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
-
Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
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Lockerung der Bekleidungsregelungen
-
Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
-
Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
3. Lufttemperatur im Raum von +35 °C
„Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne - technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), - organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder - persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“Konkrete Maßnahmen können Sie bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger erfragen.
Es handelt sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch eine/n Rechstanwältin/Rechtsanwalt und/oder Steuerberater/in im Einzelfall nicht ersetzen. -
- 16. Muster
Musterschreiben und -verträge
- Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) (Nr. 2253458)
- Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig entlohnte Beschäftigte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) (Nr. 2253378)
- Mustervertrag über freie Mitarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB) (Nr. 2253324)
- Muster eines Aufhebungsvertrages (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) (Nr. 2253476)
- Muster für eine Abmahnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB) (Nr. 2253402)
- Muster für eine ordentliche Kündigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 2253442)
- Muster für eine außerordentliche Kündigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) (Nr. 2253382)
- Merkblatt Aushangpflichtige Arbeitsgesetze (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) (Nr. 2253300)
Tipp: Weiterbildungen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank Berlin oder bei uns auf der Website.
Hinweis:
Arbeitsrechtliche Fragen zu Ausbildungsverhältnissen können Sie unmittelbar an unseren Fachbereich Ausbildung richten.
Arbeitsrechtliche Fragen zu Ausbildungsverhältnissen können Sie unmittelbar an unseren Fachbereich Ausbildung richten.
Hinweis:
Es handelt sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Einzelfall nicht ersetzen.
Es handelt sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Einzelfall nicht ersetzen.