Innergemeinschaftliche Lieferungen und -Erwerbe
Mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes (1993) und gleichzeitigem Wegfall der Zollkontrollen an den Binnengrenzen mit allen bisherigen Formalitäten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs werden auch zu umsatzsteuerlichen Zwecken an den Binnengrenzen der EU keine Kontrollen mehr durchgeführt. Damit ist die bisherige umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung bei Lieferungen innerhalb der EU weggefallen.