Zoll-News

Saudi-Arabien: Versandzertifikat bei Import wird Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Importierende in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich. Quelle: Germany Trade & Invest

USA: Zölle auf Stahl und Aluminium

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Wirtschaftsministeriums hat zwei regulatorische Aktualisierungen bekannt gegeben, die zu Zöllen gemäß Section 232 auf viele weitere Produkte aus Stahl, Aluminium und Artikel im Zusammenhang mit Automobilen und deren Teilen führen könnten. In der Bekanntmachung ist eine Konsultation für inländische Herstellerunternehmen bis 29. September 2025 vorgesehen. Dies ist der zweite Zyklus des Aufnahmeverfahrens für Stahl- und Aluminiumderivate, das alle vier Monate stattfinden soll. Im August hatte das US-Wirtschaftsministerium nach Abschluss des ersten Aufnahmeverfahrens hunderte von Produkten in die Produktliste aufgenommen. Im Oktober könnte eine weitere Anpassung der betroffenen Waren erfolgen. Federal Register Mehr als 40 Industrieverbände weisen in einem gemeinsamen Schreiben auf die Problematik der weiteren Ausweitung der Sektorzölle und die Umsetzung des Aufnahmeverfahrens hin und fordern eine Verbesserung des Inklusionsprozesses. U.S. Chamber of Commerce Das US-Wirtschaftsministerium hat außerdem eine “interim final rule” erlassen, um die 25-prozentigen Zölle auf Automobilteile durch ein Aufnahmeverfahren zu erweitern. Dieses Aufnahmeverfahren beginnt am 1. Oktober. Quelle: RGIT, 19. September 2025

Regionales Übereinkommen: Neue Matrix veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt vom 17. September 2025, Reihe C, eine aktuelle Übersicht über die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung in der PEM-Zone veröffentlicht. Tabelle 2 der Mitteilung enthält eine Auflistung zur Anwendung der Ursprungsregeln in den einzelnen Ländern. Quelle: Amtsblatt der EU, 17. September 2025

Russland-Sanktionen: EU aktualisiert Sanktionsleitfaden

Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 ihren Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) 844/2014 und 269/2014 veröffentlicht. Hiermit stellt sie eine gebündelte Liste von FAQs zur Verfügung, die häufige Fragestellungen in Bezug auf die Russland-Sanktionen erläutern.

Türkei: Änderung im Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen. Konkret bedeutet dies:
  • Für Betriebe im EU-System TRACES NT registriert: Ausfüllen der Tabelle in Anlage 2 des offiziellen Schreibens.
  • Für Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind: Ausfüllen der Tabelle in Anlage 3 des offiziellen Schreibens.
  • Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT): Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.
Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt. Quelle: DIHK, 5. September 2025

USA: Reziproke Zölle

Die unterschiedlichen Handelsvereinbarungen der USA mit einzelnen Ländern sehen häufig eine individuelle Anpassung der jeweiligen Zolltarife vor. Mit der Executive Order 14346 hat Präsident Trump das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) und das US-Wirtschaftsministerium (DOC) ermächtigt, Zölle allein über eine Bekanntmachung im US-Bundesregister anzupassen. Gleichzeitig wurde mit Anhang II des Dekrets eine Aktualisierung der Warenliste vorgenommen, die von reziproken Zöllen ausgenommen sind. Hinzugekommen sind beispielsweise bestimmte kritische Mineralien und Arzneimittel, herausgefallen sind Produkte wie Harze und Erzeugnisse aus Silikon. Anhang III enthält eine Liste von Waren, die im Rahmen von Handelsvereinbarungen vom länderspezifischen Basiszollsatz ausgenommen werden können. Quelle: White House, 5. September 2025

Ägypten: Vorabregistrierung von Luftfracht ab 2026

Nach mehreren Verschiebungen hat das ägyptische Finanzministerium nun den Fahrplan für die Einführung des "Advanced Cargo Information Systems“ (ACI) im Luftfrachtbereich bekannt gegeben. Die verpflichtende Anwendung startet im Januar 2026, die schrittweise Umsetzung läuft bis Ende 2025. Das elektronische Vorabregistrierungssystem, das bereits seit Oktober 2021 für Seefracht gilt, dient der Risikobewertung und soll die Zollabfertigung beschleunigen. Für Exportierende bedeutet dies: Eine Registrierung beim Blockchain-Dienstleister CargoX ist erforderlich. Zudem muss die vom Importierenden im Nafeza-System generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) in allen relevanten Dokumenten – insbesondere Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Frachtpapieren – angegeben und rechtzeitig an die Spedition weitergeleitet werden. Spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware in Ägypten sind die Versanddokumente über CargoX hochzuladen. Quelle Germany Trade & Invest, 4. September 2025

Digitales Ursprungszeugnis (dUZ) ab 15. September 2025

Die IHKs stellen bundesweit eine Million Ursprungszeugnisse (UZ) über ein elektronisches Portal aus. Trotz elektronischer Antragstellung und Bearbeitung gab es das Ursprungszeugnis selbst bisher nur in Papierform. Künftig steht dieses wichtige Außenhandelsdokument als volldigitale Urkunde, als digitales Ursprungszeugnis oder kurz dUZ zur Verfügung. Die IHK-Organisation ist damit Vorreiter in Deutschland: als erste ausgebende Einrichtung stellt sie ein Dokument in Massenanwendung volldigital bereit. Am 15. September 2025 wurde das eUZweb um die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses und der dazugehörigen Bescheinigungen erweitert – für Unternehmen gibt es keinen Handlungsbedarf. Mit diesem Stichtag wird die Erweiterung der Anwendung bundesweit für alle IHKs und Unternehmen zeitgleich zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen erhalten Sie hier Ursprungszeugnis

Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass zum 1. September 2025 die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert wurde. Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung eines Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt: Warenverzeichnisnummer, Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU, Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden. Quelle: BAFA, 29. August 2025

Tansania ändert Einfuhrabgaben

Das tansanische Finanzgesetz für 2025/2026 bringt diverse Anpassungen bei Steuern und Abgaben wie der Industrieentwicklungsabgabe sowie der Umsatz- und Verbrauchsteuer für Importwaren. Zum 1. Juli 2025 sind unter anderem steuerliche Änderungen in folgenden Bereichen in Kraft getreten: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Abgabe für die Entwicklung der Industrie, Ausfuhrzoll. Quelle Germany Trade & Invest

EUDR: IHK-Organisation für erneute Verschiebung und Nachbesserung

Die Europäische Union will mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) weltweit Entwaldung und Waldschädigung reduzieren. Das soll verhindern, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte aus entwaldeten Waldflächen auf den europäischen Markt gelangen. Ab Ende 2025 sollen die neuen Vorschriften gelten – was zigtausende Unternehmen allein in Deutschland im Herbst wiederholt mit Unsicherheit und mangelnder Planungssicherheit konfrontieren würde. Eine erneute Verschiebung dieses Termins ist deshalb dringend geboten. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Start – wie auch von der DIHK gefordert – um zwölf Monate verschoben. Angesichts der weiterhin offenen Fragen ist ein weiterer Aufschub notwendig. Gleichzeitig sollte die Zeit genutzt werden, um die Verordnung grundsätzlich auf Wirksamkeit und Praxistauglichkeit zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Quelle: DIHK, 18. August 2025

Lieferkettengesetz: Berichtspflichten sollen rückwirkend entfallen

Die schwarz-rote Koalition plant eine vereinfachte Neufassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Für Unternehmen besonders relevant: Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine rückwirkende Abschaffung der Berichtspflichten vor. Interne Dokumentationspflichten sollen jedoch bestehen bleiben. Künftig sollen außerdem nur noch schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sanktioniert werden. Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen – das Inkrafttreten bleibt abzuwarten. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, o. D.

EU-Datenverordnung tritt in Kraft

Seit dem 12. September gilt die EU-Datenverordnung (Data Act). Sie markiert einen wichtigen Schritt für die europäische Datenwirtschaft: Daten sollen künftig besser zugänglich, nutzbarer für Innovationen und insgesamt breiter verfügbar sein. Zentrale Inhalte sind unter anderem:
  • Regeln zur gemeinsamen Datennutzung zwischen Unternehmen,
  • Vorgaben gegen missbräuchliche Vertragsklauseln bei der Datenweitergabe,
  • Mindestanforderungen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten.
Zur Unterstützung der Umsetzung arbeitet die EU-Kommission an praxisnahen Instrumenten. Geplant sind u. a. ein Helpdesk für Rechtsfragen sowie Leitlinien zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Quelle: Europäische Kommission, 12. September 2025