International
Zoll-News
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- BAFA-Bescheide ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig
- EP-Zustimmung zum EU-Neuseeland Handelsabkommen
- EU-Jahresbericht zu Ausfuhrkontrollen
- EU ermöglicht koordinierte Ausfuhrkontrollen durch Erstellung nationaler Listen
- US-Wirtschaftsministerium weitet Exportkontrollen für Chips nach China aus
- Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Freihandelsabkommen
- ASEAN-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung
- Taiwan und UK unterzeichnen Handelsabkommen
- Türkei: Neue Schutzmaßnahmen gegen EU-Walzdraht?
- Internet-Ausfuhrzollanmeldung – Umstellung auf AES
- Zoll-Warennummern - Kombinierte Nomenklatur 2024 erschienen
- Angabe von Zoll-Warennummern bei Versandanmeldungen
- Zolltarif-Warennummern - Gegenüberstellung der Änderungen 2023/2024
- Im Russland-Embargo geregelte Nachweispflicht für Eisen- und Stahlvorprodukte erfordert keine konkrete Nennung des Ursprungslandes
- Großbritannien: Online-Service der britischen Regierung unterstützt beim Ausbau Ihrer Geschäftsaktivitäten
- Großbritannien: elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
- EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
- Mitteilung der chinesischen Botschaft zur Visumbefreiung
- Das Zollamt Charlottenburger Allee, Aachen, hat die Öffnungszeiten zum 1. Oktober 2023 wie folgt angepasst:
- A1-Bescheinigung: Neues Meldeportal ab Oktober 2023
BAFA-Bescheide ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig
Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht. Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro.
EP-Zustimmung zum EU-Neuseeland Handelsabkommen
Am 24. Oktober 2023 hat der Ausschuss für internationalen Handel des Europaparlaments dem EU-Neuseeland Handelsabkommen zugestimmt. Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle EU-Warenausfuhren nach Neuseeland vom ersten Tag an beseitigt. 91 Prozent der neuseeländischen Waren werden ab dem ersten Tag zollfrei in die EU eingeführt, nach sieben Jahren werden es 97 Prozent sein. Zum Schutz einiger empfindlicher EU-Agrarsektoren werden für neuseeländische Erzeugnisse wie Schaffleisch, Rindfleisch, Butter, Käse und Milchpulver Zollkontingente gelten. Das Abkommen enthält dienstleistungsspezifische Regulierungsbestimmungen für Lieferdienste, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, internationale Seeverkehrsdienste und Luftverkehrsdienste. Das Abkommen sieht vor, dass europäische Unternehmen auf verschiedenen Ebenen des neuseeländischen Staates gleichberechtigt mit einheimischen Unternehmen. Sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat, der Rat den Abschluss des Abkommens beschließt und das Abkommen von Neuseeland ratifiziert wird, kann es in Kraft treten, möglicherweise bis Mitte 2024. Weitere Informationen Europäische Kommission
EU-Jahresbericht zu Ausfuhrkontrollen
Am 19. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Jahresbericht zur Umsetzung der Ausfuhrkontrollverordnung. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2021 38 500 Ausfuhranträge für Güter im Wert von 45,5 Milliarden Euro geprüft. In 560 Fällen blockierten die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Gütern im Gesamtwert von 7 Milliarden Euro aufgrund von Sicherheitsrisiken.
EU ermöglicht koordinierte Ausfuhrkontrollen durch Erstellung nationaler Listen
Die Veröffentlichung einer ersten Zusammenstellung der nationalen Ausfuhrkontrolllisten der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht neue "autonome" Kontrollen auf EU-Ebene. Diese Liste bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nun in der Lage sind, die Ausfuhr von Gütern, die in den Kontrolllisten anderer Mitgliedstaaten aufgeführt sind, genehmigungspflichtig zu machen, sofern diese in der eigenen Zusammenstellung der Kommission aufgeführt sind. Diese erste Liste enthält niederländische Kontrollen für Maschinen zur Herstellung von Halbleitern sowie spanische Kontrollen für Quantencomputer, additive Fertigung und andere neue Technologien. Die Veröffentlichung eröffnet anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Maßnahmen im Bereich der Ausfuhrkontrollen in einer Zeit zu koordinieren, in der das Bewusstsein für wesentliche Sicherheitsbelange wächst. Die Zusammenstellung wird aktualisiert, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission neue oder geänderte nationale Ausfuhrkontrollmaßnahmen mitteilen.
US-Wirtschaftsministerium weitet Exportkontrollen für Chips nach China aus
Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat neue Bestimmungen zur Ausfuhr von Hochleistungschips und Anlagen zur Halbleiterherstellung nach China bekannt gegeben. Die neuen Regeln erweitern die Definition von Supercomputern und sehen Meldepflichten für Chips vor, deren Leistung knapp unter dem jetzigen Grenzwert liegt. Des Weiteren soll die Anzahl der Fertigungsanlagen erhöht werden, die zu Exportlizenzen verpflichtet sind. Außerdem werden ab dem 17. Oktober 2023 zwei weitere chinesische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften auf die Entity Liste gesetzt. Die Regeländerungen sind am 17. November 2023 in Kraft getreten. Öffentliche Stellungnahmen sind bis zum 18. Dezember 2023 einzureichen.
Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Freihandelsabkommen
Die beiden Länder verkündeten am 14. Oktober 2023 den erfolgreichen Abschluss der Gespräche, welche 2021 aufgenommen wurden. Darüber hinaus haben die VAE in der Region bereits FTAs mit Indien und Indonesien abgeschlossen. Quelle: DIHK Trade-News
ASEAN-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung
Die 10 ASEAN-Mitgliedsstaaten haben ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) verabschiedet. Die AAMRA gewährleistet, dass die von den Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen AEO-Programme angewandten Zertifizierungsnormen mit den Grundsätzen und Normen des SAFE-Frameworks der World Customs Organization (WCO) harmonisieren.
Taiwan und UK unterzeichnen Handelsabkommen
Am 8. November 2023 unterzeichneten Taiwan und UK ein “Enhanced Trade Partnership (ETP)“ Abkommen. Das ETP bildet den Rahmen für weitere Verhandlungen. Beide Seiten haben bereits vereinbart, Gespräche zu den Themen 1) digitaler Handel, 2) Investitionen sowie 3) erneuerbare Energien und Netto-Null-Emissionen zu führen. Das Abkommen ist das erste erweiterte Wirtschafts- und Handelsabkommen Taiwans mit einem europäischen Land.
Türkei: Neue Schutzmaßnahmen gegen EU-Walzdraht?
Das türkische Wirtschaftsministerium prüft, ob bei der Einfuhr von Walzdraht aus der EU Schutzzölle erhoben werden. Das Ministerium hat ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Am Ende könnten neue Schutzzölle gegen Einfuhren aus der EU erhoben werden. Betroffen ist Walzdraht aus legiertem und nicht legiertem Eisen der Zolltarifpositionen 7213 und 7227. Weitere Informationen Germany Trade & Invest GTAI
Internet-Ausfuhrzollanmeldung – Umstellung auf AES
In der ATLAS-Teilnehmerinformation 0535/23 informiert der Zoll über die Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) auf den UZK.
Zoll-Warennummern - Kombinierte Nomenklatur 2024 erschienen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 ist erschienen. Die aktualisierte Kombinierten Nomenklatur (KN) 2024 ist das verbindliches Zolltarifschema und Statistiknomenklatur in der EU. Die KN ist ab 1. Januar 2024 anzuwenden.
Angabe von Zoll-Warennummern bei Versandanmeldungen
Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation Nummer 0534/23 enthält Informationen zu Versand Überführung: Angabe der Warennummer bei vorgegangenem Ausfuhrvorgang.
Zolltarif-Warennummern - Gegenüberstellung der Änderungen 2023/2024
Die Zolltarif-Warennummern sind Basis für die zollrechtliche Erfassung der ex- oder importierten Waren. Eine Gegenüberstellung der von den jährlich erfolgenden Änderungen betroffenen Waren ist einsehbar bei Destatis
Im Russland-Embargo geregelte Nachweispflicht für Eisen- und Stahlvorprodukte erfordert keine konkrete Nennung des Ursprungslandes
Eine Anfrage der DIHK an die Generalzolldirektion zur Nachweispflicht bei Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ergab:
1. Konkrete Nennung des Ursprungslandes nicht erforderlich, solange ein Rückschluss auf den nichtrussischen Ursprung erkennbar ist
Solange der nichtrussische Ursprung erkennbar ist, ist die konkrete Nennung des Ursprungslands nicht erforderlich. Zur Nachweisführung ist grundsätzlich jedes Geschäftsdokument geeignet, welches einen Rückschluss auf den nichtrussischen Ursprung des Vorproduktes erkennen lässt. Ob das vorgelegte Dokument als Nachweis anerkannt werden kann, entscheidet die Zollstelle im konkreten Einzelfall. Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt.
2. Nachweispflicht gilt auch bei Re-Import
Die Nachweispflicht nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt uneingeschränkt auch für solche Eisen- und Stahlvorprodukte, die sich nur vorübergehend außerhalb der Union befanden (bspw. beim Re-Import zum Zwecke der Veredelung).
Quelle: DIHK Trade-News
Großbritannien: Online-Service der britischen Regierung unterstützt beim Ausbau Ihrer Geschäftsaktivitäten
Die britische Regierung und das Department for Business & Trade (DBT) haben einen neuen digitalen Service für Unternehmen eingeführt, die in einen Ausbau Ihrer Geschäftstätigkeiten investieren wollen. Das Portal “Expand Your Business in the UK“ (EYB) ist ein kostenloser Service der für alle Unternehmen zugängig ist, die Ihre Geschäftstätigkeiten im Vereinigten Königreich ausbauen wollen. In dem Portal haben Unternehmen, mit nur wenigen Schritten und innerhalb von nur zwei Minuten, die Möglichkeit maßgeschneiderte Information zum Firmenaufbau in Großbritannien zu erhalten. Weitere Informationen Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer
Großbritannien: elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
Ab November 2023 führt Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung ein. Ab Ende 2024 ist diese - neben dem Reisepass - auch für Reisende aus EU-Staaten verpflichtend. Das System wird schrittweise eingeführt. Zunächst sind Reisende aus Drittstaaten betroffen. EU-Staatsangehörige benötigen voraussichtlich erst ab Ende 2024 eine ETA. Weitere Informationen Electronic Travel Authorisation for the United Kingdom
EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen (EU-VO) sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
C/2023/479 - Wolframelektroden/Volksrepublik China
C/2023/90013 - batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China
C/2023/00589 - Polyethylenterephthalat/Indien
C/2023/00614 - Hebelmechaniken/Volksrepublik China
C/2023/00711 - für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121/Volksrepublik China
C/2023/00783 - mobile Zugangstechnik/Volksrepublik
C/2023/00786 - Titandioxid (TiO2)/Volksrepubik China
C/2023/01033 - Polyvinylchlorid (PVC)/Ägypten, USA
C/2023/00891- Kabel aus optischen Fasern
Durchführungsverordnung (EU) 2023/737 - für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121/Volksrepublik China
C/2023/0102 - Erythrit/Volksrepublik China
EU-Verordung 2023/02602 - Verbindungselemente aus Eisen und Stahl/Volksrepublik China
EU-Verordnung 2023/02605 - Rohre aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen aus Kugelgrafit)/Indien
Mitteilung der chinesischen Botschaft zur Visumbefreiung
Vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Für Staatsangehörige der oben genannten Staaten bleibt die Visumpflicht, wenn deren Reisezwecke über die oben erwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen. Weitere Informationen Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
Das Zollamt Charlottenburger Allee, Aachen, hat die Öffnungszeiten zum 1. Oktober 2023 wie folgt angepasst:
Montag bis Mittwoch: 07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag.: 07:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:00 bis 14:30 Uhr.
A1-Bescheinigung: Neues Meldeportal ab Oktober 2023
Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar. SV-Meldeportal (itsg.de)
Quelle: ITSG - Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, September 2023
Quelle: ITSG - Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, September 2023