Zoll-News
- PEM-Raum: Anerkennung von Präferenznachweisen
- PEM-Raum: Neue TARIC-Codierungen für Präferenznachweise
- Schweiz: Anpassung der Zollsätze für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ab 1. Februar 2026
- Algerien: Nur noch Einfuhrlieferungen über die Incoterms® "FOB“ möglich
- ATLAS-Ausfuhr: IAA-Plus im Zoll-Portal
- Einfuhren aus Israel: Hinweise zu Zollpräferenzen
- BMWE: Überarbeitete Informationsseite zu Sanktionen und Sanktionsumgehung
- EU und Mercosur Abkommen unterzeichnet – EU-Parlament stoppt Ratifizierungsprozess
- Niederlande: Einführung der Lkw-Maut
- Großbritannien: Ende der Übergangsphase: Strikte Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) ab dem 25. Februar 2026
- Türkei: Import- und Außenhandelsregime für 2026 | Neu: Importkontrolle von Maschinen | Änderung Zusatzzollverordnung
- CBAM-Updates
- Umsatzsteuer im internationalen Geschäft
PEM-Raum: Anerkennung von Präferenznachweisen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im PEM-Raum zwischen zwei Vertragsländern nur noch ein anwendbares Abkommen. Noch haben nicht alle Länder das revidierte Regionale Übereinkommen umgesetzt. Die Zollverwaltung informiert auf ihrer Webseite über den Umgang mit Präferenznachweisen. Präferenznachweise, die im PEM-Raum vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt oder ausgefertigt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach diesem Stichtag noch zur Präferenzgewährung bei der Einfuhr anerkannt werden. Maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt der Ausstellung, die jeweilige Gültigkeitsdauer sowie der zollrechtliche Status der Ware, etwa wenn sie sich zum Stichtag bereits auf dem Versandweg oder unter zollamtlicher Überwachung befand. Seit dem 1. Januar 2026 werden zudem Präferenznachweise bei der Einfuhr in die EU anerkannt, die ab diesem Datum nach dem jeweils anwendbaren Regelwerk ausgestellt wurden. Dazu zählen Präferenznachweise ohne besonderen Vermerk nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen sowie Nachweise mit dem Vermerk “Revised Rules“ aus MA oder ”Transitional Rules“ EG, TN, PS. Wichtig ist, dass Präferenznachweise nicht allein wegen eines fehlenden oder unzutreffenden Vermerks wie “revised rules“ oder ”transitional rules“ abgelehnt werden. Dies gilt sowohl für vor als auch für nach dem 1. Januar 2026 ausgestellte Nachweise, sofern die materiellen Voraussetzungen für die Präferenzgewährung erfüllt sind. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Zollverwaltung zu finden.
PEM-Raum: Neue TARIC-Codierungen für Präferenznachweise
Eine Mitteilung der Europäischen Kommission weist darauf hin, dass ab Januar 2026 bei Zollanmeldungen zur Einfuhr im Zusammenhang mit Pan-Europa-Mittelmeer-Vertragsparteien (PEM) verbindlich bestimmte TARIC-Codes zu verwenden sind. Dies wird notwendig, um für Einfuhranmeldungen den angewendeten Ursprungsstatus korrekt zu deklarieren. Bis zum letzten Jahr konnten Unternehmen neben den modernisierten Ursprungsregeln der PEM-Zone noch Übergangsregeln mit abweichenden Ursprungsregeln nutzen. Darüber hinaus stellt die Kommission eine erweiterte Kopie der Matrix zu den diagonalen Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum ab 1. Januar 2026 zur Verfügung.
Schweiz: Anpassung der Zollsätze für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ab 1. Februar 2026
Zum 1. Februar 2026 passt die Schweiz die Zollsätze bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten an. Grundlage ist eine Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge. Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, 12. Januar 2026
Algerien: Nur noch Einfuhrlieferungen über die Incoterms® "FOB“ möglich
Nach aktuellen Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums können neu zu beantragende Importgenehmigungen künftig ausschließlich auf Basis der Incoterms® FOB (Free on Board) erteilt werden. Bereits genehmigte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für das Jahr 2026 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit und ermöglichen weiterhin auch andere Lieferbedingungen. Unternehmen sollten bei der Vertragsgestaltung mit algerischen Geschäftskontakten künftig ausschließlich FOB-Klauseln vorsehen und bestehende Liefer- und Vertragsmuster entsprechend überprüfen. Abweichende Incoterms® können bei neuen Importgenehmigungen zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Quelle: DIHK, 12. Januar 2026
ATLAS-Ausfuhr: IAA-Plus im Zoll-Portal
Mit der ATLAS-Info 0896/26 informiert die Zollverwaltung über Änderungen für den Zugriff auf die Internet-Ausfuhranmeldung: Ab dem 17. März 2026 wird die Dienstleistung “Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)” über das Zoll-Portal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung ist ein Login im Zoll-Portal erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung ist ein Zugriff auf die IAA-Plus über den bisher genutzten Zugang direkt über die Website der Zollverwaltung nicht mehr möglich. In einer gesonderten ATLAS-Info werden weitergehende Informationen zur Nutzung dieser Dienstleistung über das Zoll-Portal bekannt gegeben.
Einfuhren aus Israel: Hinweise zu Zollpräferenzen
Der Zoll weist auf eine aktualisierte Liste präferenzrechtlich nicht begünstigter Orte in Israel hin. Für Waren, deren ursprungsverleihende Herstellung in diesen Gebieten erfolgte, können keine Zollpräferenzen in Anspruch genommen werden. Unternehmen sollten beachten, dass auf Präferenznachweisen Ort und siebenstellige Postleitzahl des Herstellungsortes korrekt angegeben sein müssen. Zudem wurde das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel“ entsprechend aktualisiert.
BMWE: Überarbeitete Informationsseite zu Sanktionen und Sanktionsumgehung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine Internetseite zu Sanktionen und zur Verhinderung von Sanktionsumgehung grundlegend überarbeitet. Die neu strukturierte Seite bietet einen übersichtlichen Einstieg in das komplexe Themenfeld und bündelt aktuelle Informationen zu Sanktionen. Neben rechtlichen Grundlagen finden sich Hinweise zur Umsetzung, zu Zuständigkeiten sowie zu Melde- und Prüfpflichten für Unternehmen. Verlinkte weiterführende Inhalte erleichtern die gezielte Vertiefung einzelner Fragestellungen.
EU und Mercosur Abkommen unterzeichnet – EU-Parlament stoppt Ratifizierungsprozess
Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am 17. Januar 2026 in Paraguay ein Partnerschaftsabkommen (EMPA) und ein Interimshandelsabkommen (iTA) unterzeichnet. Das EU-Parlament hat den weiteren Ratifizierungsprozess nun allerdings gestoppt: In seiner Sitzung am 21. Januar 2026 hat das Gremium beschlossen, die Vereinbarkeit der beiden Abkommen mit den EU-Verträgen durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Erst nach diesem Ergebnis kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Es wird von einer Prüfdauer von 18 bis 24 Monaten ausgegangen. Text of Agreement
Niederlande: Einführung der Lkw-Maut
Die Einführung der LKW-Maut in den Niederlanden ist für den 1. Juli 2026 geplant. Wie in zahlreichen europäischen Ländern zahlen LKW-Halter ab diesem Datum pro gefahrenem Kilometer. Die LKW-Maut gilt auf fast allen Autobahnen sowie einigen Provinz- und kommunalen Hauptstraßen. Je emissionsärmer und leichter das Fahrzeug, desto geringer der Betrag pro Kilometer. Die Eurovignette wird in den Niederlanden am 1. Juli 2026 abgeschafft. Die Maut gilt für niederländische und ausländische Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3. Um die LKW-Maut bezahlen zu können, benötigen Sie einen Vertrag mit einem Mautdienstleister und ein funktionierendes Bordgerät. Weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Großbritannien: Ende der Übergangsphase: Strikte Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) ab dem 25. Februar 2026
Die britische Regierung hat das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ ETA) bereits im vergangenen Jahr schrittweise eingeführt. Ab dem 25. Februar 2026 wird diese Regelung strikt umgesetzt. Ein Nachweis über eine Reisegenehmigung oder Ausnahmeregelung wird ab dann verpflichtend. Quelle: Deutsche Vertretungen im Vereinigten Königreich
Türkei: Import- und Außenhandelsregime für 2026 | Neu: Importkontrolle von Maschinen | Änderung Zusatzzollverordnung
Zum Jahreswechsel hat die Türkei die Importverordnungen für 2026 (Ithalat Tebligi) im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen (Ürün Güvenligi ve Denetimi) der Bereich “Produktsicherheit und Überwachung” für das Jahr 2026 erlassen. Letzteres enthält unter anderem auch eine Bekanntmachung zum Import von Maschinen.
Diese neue Verordnung regelt die Importkontrolle bestimmter Maschinen und technischer Produkte in der Türkei im Rahmen der Marktüberwachung und Produktsicherheit. Bei der Einfuhr der in Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung aufgeführten Warengruppen wird seitens der türkischen Behörden die Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften gefordert. Dadurch kann es zukünftig zu weitere Dokumentenanforderungen (Anlage 3/Ek-3) kommen. Neben Konformitätserklärungen werden nun auch Typengenehmigungs- und Geräuschemissionszertifikate gefordert. Alle Dokumente müssen vom türkischen Konsulat bestätigt und mit einer beglaubigten türkischen Übersetzung an den Kunden übermittelt werden.
Zudem wurde am 31. Dezember 2025 mit der Änderungsverordnung Nr. 10791 die Änderung der in 2020 veröffentlichten Zusatzzollverordnung Nr. 3351 bekanntgegeben. In der Anlage der Änderungsverordnung sind die Zolltarifnummern aufgeführt, die ab 2026 bei Einfuhr in die Türkei von Zusatzzöllen betroffen sind. Quelle: Resmi Gazete, 31. Dezember 2025
CBAM-Updates
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für importierte Erzeugnisse aus den Warengruppen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoff die Pflicht zum Kauf von CBAM-Zertifikaten sowie zur Abgabe einer jährlichen CBAM-Erklärung. Quelle: EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 17. Dezember 2025 eine CBAM-Reform vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2028 wird der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen vor, um Schlupflöcher zu schließen, um Umgehungen zu verhindern, sowie einen vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds. Zu den Vorschlägen gehören auch verbesserte Berichterstattungsanforderungen für eine bessere Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren und die Bekämpfung falscher Angaben zur Emissionsintensität.
Quelle: EU-Kommission
Quelle: EU-Kommission
Umsatzsteuer im internationalen Geschäft
Unternehmen empfinden das Umsatzsteuerrecht oft als sehr komplex. Germany Trade & Invest (GTAI) hat Berichte zusammengestellt, die Grundlagen der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vermitteln.