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Warenursprung richtig bestimmen und nutzen

Im Export- und Importgeschäft ist der Ursprung einer Ware häufig von großer Bedeutung. Dabei ist zwischen dem nichtpräferenziellen Ursprung, dem präferenziellen Ursprung und der Warenkennzeichnung "Made in Germany" zu unterscheiden. Je nach Rechtsbereich hat der Warenursprung unterschiedliche Auswirkungen, etwa für Ursprungszeugnisse, Zollvergünstigungen oder Herkunftsangaben.

1. Nichtpräferenzieller (handelspolitischer) Ursprung

Der nichtpräferenzielle Ursprung – auch handelspolitischer Ursprung genannt – ist vor allem für zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen relevant. Er spielt unter anderem eine Rolle bei Ursprungszeugnissen, Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen. Innerhalb der EU gelten hierfür einheitliche Ursprungsregeln auf Grundlage des Unionszollkodex.
Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Ursprungszeugnis. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) Ursprungszeugnisse grundsätzlich aus. Wird die Ware nicht im eigenen Unternehmen hergestellt, muss der Ursprung durch geeignete Unterlagen belegt werden.

2. Präferenzieller Ursprung

Der präferenzielle Ursprung ist vom handelspolitischen Ursprung zu unterscheiden. Er ist relevant, wenn die Europäische Union (EU) mit einem Staat oder einer Staatengruppe ein Präferenzabkommen geschlossen hat. In diesen Fällen können für Ursprungswaren Zollvergünstigungen oder Zollbefreiungen im Einfuhrland in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist, dass die Ware die jeweiligen Ursprungsregeln des einschlägigen Abkommens erfüllt. Eine einheitliche Regelung für alle Länder gibt es nicht – die Ursprungseigenschaft muss immer abkommensbezogen geprüft werden.
Als Nachweise gelten je nach Abkommen insbesondere die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED oder eine Erklärung zum Ursprung auf einem Handelspapier. Grundlage hierfür ist bei Handelswaren häufig eine Lieferantenerklärung innerhalb der EU.

Bedeutung für die Praxis

Die Prüfung des Präferenzursprungs kann Unternehmen einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil Kunden im Zielland von geringeren Einfuhrabgaben profitieren können. Gleichzeitig erfordert das Ursprungs- und Präferenzrecht eine sorgfältige Abstimmung zwischen Einkauf, Vertrieb, Kalkulation und Exportabwicklung.
Auch Unternehmen, die selbst nicht direkt exportieren, sind häufig betroffen – etwa dann, wenn ihre Kunden Lieferantenerklärungen für eigene Ausfuhren benötigen.

3. Warenmarkierung "Made in Germany"

Die Bezeichnung "Made in Germany" ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und grundsätzlich freiwillig. Unternehmen müssen daher selbst prüfen, ob die Kennzeichnung im Einzelfall zulässig ist. Eine offizielle Stelle, die die Angabe bestätigt, gibt es nicht.
In der Praxis bedeutet "Made in Germany", dass die Ware wesentlich in Deutschland hergestellt oder be- beziehungsweise verarbeitet worden sein muss. Maßgeblich ist also nicht nur, woher einzelne Vormaterialien stammen, sondern wo die für das Produkt entscheidenden Herstellungsschritte erfolgt sind. Irreführende Herkunftsangaben sind unzulässig.
Wichtig: Die Angabe "Made in Germany" ist nicht mit dem nichtpräferenziellen oder präferenziellen Warenursprung gleichzusetzen. Für Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, zwischen Ursprungskennzeichnung, nichtpräferenziellem Ursprung und präferenziellem Ursprung klar zu unterscheiden.
Beim Export sollte zusätzlich geprüft werden, ob im Bestimmungsland besondere Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung gelten. In vielen Drittländern kann eine entsprechende Markierung vorgeschrieben sein.