Incoterms® 2020

Incoterms 2020

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 “Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich und kann über die Webseite der Incoterms® 2020 bestellt werden.  Weitere Informationen zu den Incoterms® und ihrer Entwicklung erhalten Sie darüber hinaus auf der Homepage der Internationalen Handelskammer in Paris.

Die elf Klauseln der Incoterms 2020 im Überblick

Hinweis: Die Incoterms® 2020 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms 2010. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert.
  1. EXW - Ex Works/Ab Werk
  2. FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
  3. FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
  4. FOB - Free On Board/Frei an Bord
  5. CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
  6. CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
  7. CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
  8. CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
  9. DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
  10. DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
  11. DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Tipps zum Gebrauch der Incoterms

Beziehen Sie die Incoterms® 2020 Regeln ausdrücklich in Ihren Kaufvertrag ein Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung „Incoterms® 2020“  in Ihrem Vertrag deutlich machen.

Wählen Sie die geeignete Klausel

Die gewählte Incoterms® Klausel muss passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel, vor allem aber dafür, ob die Parteien dem Verkäufer oder dem Käufer zusätzliche Verpflichtungen auferlegen möchten, wie z.B. die Pflicht den Transport zu organisieren oder eine Versicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen, die in der offiziellen ICC-Publikation jeder Klausel vorangestellt sind.

Benennen Sie Ihren Ort oder Hafen so genau wie möglich

Die gewählte Incoterms® Klausel kann nur dann ihrem Zweck gerecht werden, wenn die Parteien einen Ort oder Hafen benennen, wobei dieser jeweils so genau wie möglich zu bestimmen ist.

Denken Sie daran, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten

Die Incoterms® Klauseln bestimmen zum Beispiel, welche Partei des Kaufvertrags die Verpflichtung hat, einen Kaufvertrag oder Versicherungsvertrag zu besorgen und für welche Kosten jede Partei verantwortlich ist, wenn der Verkäufer Waren beim Käufer liefert. Die Handelsklauseln sagen hingegen nichts über den zu zahlenden Preis oder die Art seiner Zahlung aus. Auch sagen sie nichts aus über den Eigentumsübergang der Ware oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms® Klausel, außer Kraft setzen kann.
(Quelle: ICC Deutschland)