International
Finanzierung und Risikoabsicherung bei Exporten und Investitionen
Nicht nur für die “Großen”, sondern insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen bergen Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen viele Risiken. Diese sind im Vorfeld meist nur schwer einzuschätzen und dennoch können sie fatale Folgen für das gesamte Unternehmen haben.
Exportkreditgarantien
Exportkreditgarantien sind seit jeher ein etabliertes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesrepublik Deutschland und kommen insbesondere für Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer zum Einsatz.
Mit den so genannten “Hermesdeckungen” können sich Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Risiken beziehungsweise Zahlungsausfälle absichern. Diese Risiken können sein:
- Nichtzahlung
- Insolvenz
- Konvertierungs- Transferfall
- Kriegerische Ereignisse
- Behördliche Maßnahmen
Häufig sind Hermesdeckungen die Basis für Exportfinanzierungen.
Die Exportkreditgarantien des Bundes werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema “Hermesdeckungen”.
Investitionsgarantien
Durch Investitionsgarantien unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten deutsche Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland, um diese bei Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken abzusichern. Folgende Investitionen können hierbei gedeckt werden:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
- beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
- andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich)
Im Jahr 2023 sind zahlreiche Deckungsverbesserungen für klimafreundliche Projekte und für Vorhaben in 35 von der Bundesregierung ausgewählten Ländern beschlossen worden. Ukraine-Investitionen werden grundsätzlich weiterhin – einschließlich des Kriegsrisikos – abgesichert.
Die Bearbeitung von Investitionsgarantien obliegt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Investitionsgarantien.
Hermesdeckungen flex&cover: Neuer Ansatz zur Prüfung der Förderungswürdigkeit von Ausfuhrgeschäften – Stärkung deutscher Exporteure im internationalen Wettbewerb
Bis dato wurde die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts, für das eine Exportkreditgarantie beantragt wurde, in erster Linie am Warenursprung festgemacht. Diesen Ansatz hat der Bund im vergangenen Jahr um flex&cover erweitert.
Bei flex&cover wird die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts anhand des Wertschöpfungsbeitrags bemessen, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet. Wichtige Kriterien sind dabei unter anderem der Firmensitz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Höhe der Investitionen, die Anzahl der Beschäftigten und Ausbildungsplätze in Deutschland sowie das Sourcing und die Wertschöpfung im Inland. Mit flex&cover trägt der Bund den zunehmend internationalen Geschäfts- und Wertschöpfungsmodellen deutscher Unternehmen in der Außenwirtschaft Rechnung.
Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht
Kann der Exporteur einen signifikanten Wertschöpfungsbeitrag für den Standort Deutschland nachweisen, kann das Unternehmen den flex&cover-Status erhalten.
Durch den Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht beim Sourcing wird das Antragsverfahren vereinfacht. Vor allem aber beschleunigt die Planungssicherheit von flex&cover die Geschäftsanbahnung und das Angebotsverfahren. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren von einer spürbaren Entlastung und schlankeren Abläufen.
Dank flex&cover können Unternehmen zudem ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern, da sie nicht zunächst die endgültige Sourcing-Struktur abwarten oder bei Änderung der Sourcing-Bedingungen eine neue Entscheidung herbeiführen müssen.
Bei Geschäften mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro (zur Prüfung von Rückversicherungsmöglichkeiten) sowie bei bestimmten Kostenarten (etwa lokalen Kosten im Ausland aufgrund zwingender OECD-Regeln), können Prüf- oder Nachweisprozesse weiterhin erforderlich bleiben.
Hohe Nachfrage und Planungssicherheit
Die Nachfrage nach flex&cover ist hoch: Zum 31.12.2025 hat der Bund 31 flex&cover-Zusagen erteilt. Unter flex&cover hat der Bund im zurückliegenden Jahr 69 Deckungen mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Milliarden Euro übernommen.
In der Regel gilt der flex&cover-Status für drei Jahre und schafft dadurch Planungssicherheit. Anschließend kann der Exporteur eine Verlängerung beantragen. Einmal im Jahr sprechen Exporteur und Firmenberater über die Erfahrungen mit flex&cover und prüfen, ob sich wesentliche Änderungen beim Exporteur ergeben haben.
Einfach in der Handhabung – schnell in der Umsetzung
Unternehmen, die an flex&cover interessiert sind, sollten sich in einem ersten Schritt an den Beratungsaußendienst von Euler Hermes wenden. Gemeinsam erörtern Exporteur und Firmenberater, ob flex&cover für das Unternehmen geeignet ist und wie das Geschäfts- und Sourcingmodell im Antrag dargestellt werden kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Exporteur auf der Website EXPORTKREDITGARANTIEN.de eine flex&cover-Zusage beantragen. Auf nur vier Seiten werden alle notwendigen Parameter zu den Kriterien abgefragt. Nach der Antragstellung werden die weiteren Schritte zur Zusage dann mit dem jeweiligen Firmenberater aus der Region besprochen.
Information. Beratung. Kontakt.
Unternehmen aus dem südlichen NRW und nördlichen Rheinland-Pfalz, die die Möglichkeiten von flex&cover für ihre Exportgeschäfte nutzen möchten, wenden sich bitte an:
Eva Stupp, Exportkreditgarantien – Region Rheinland, Telefon: +49 (0) 151 426 18 901, E-Mail: eva.stupp@eulerhermes.com