Die Ausschüsse der IHKs sollen helfen, Konflikte sachlich, neutral und möglichst einvernehmlich zu klären. Das Gremium besteht aus je einem Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite und verfolgt immer ein Ziel: eine gütliche Einigung zwischen den Parteien. Gelingt das, erspart das beiden Seiten Zeit, Kosten und Nerven.
Ansprechpartner für beide Parteien
Den Schlichtungsausschuss können Auszubildende oder Ausbildungsbetriebe anrufen, wenn es Streit im Rahmen eines bestehenden und bei der jeweiligen IHK eingetragenen Ausbildungsverhältnisses gibt. Ist der Auszubildende minderjährig, stellen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter den Antrag, mit dem das Verfahren beginnt, schriftlich oder persönlich bei der IHK. Anschließend setzt die IHK zeitnah einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest, wo beide Seiten angehört werden.
Die Sitzung ist nicht öffentlich und kostenfrei, jede Partei trägt lediglich ihre eigenen Auslagen. Kommt es zu einem Vergleich oder einem von beiden Seiten anerkannten Spruch, hat dieser die Rechtskraft eines Urteils. Scheitert die Einigung, steht der Weg zum Arbeitsgericht offen.
Ehrenamtliche unterstützen bei Konflikten
Der Schlichtungsausschuss besteht immer aus einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite. Die Mitglieder werden von der jeweiligen IHK für mehrere Jahre berufen, meist auf Vorschlag des Berufsbildungsausschusses. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus und bringen praktische Erfahrung aus Betrieben, Gewerkschaften oder der Ausbildungspraxis mit. Auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter stehen bereit. Für jedes Verfahren werden passende Mitglieder aus diesem Kreis eingesetzt, um eine ausgewogene und neutrale Entscheidung zu ermöglichen.