Nr. 70481

Wertewandel prägt die Generation Z – eine Herausforderung für alle Unternehmen

Die dritte Ausgabe des IHK-Kongresses „Zukunft Ausbildung gestalten“ stand im Zeichen von „Werten als Wegweiser für eine moderne Ausbildung. Auch die direkt Betroffenen sind eindrucksvoll zu Wort gekommen.
Knapper und präziser als Andrea Bosch hätte niemand das Ergebnis der dritten Ausgabe des Kongresses „Zukunft Ausbildung gestalten“ der IHK Region Stuttgart auf den Punkt bringen können: „In den ersten beiden Jahren haben wir gefragt, was wir tun müssen, damit Ausbildung in ihren Strukturen und in ihren Inhalten weiterhin modern und anspruchsgerecht ausgestaltet ist“, erklärte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart und Leiterin der Abteilung berufliche Bildung und Fachkräfte in ihrem Schlusswort.
Dann fügte sie hinzu: „Aber ich glaube, der heutige Tag hat gezeigt, dass es extrem wichtig ist, immer wieder auch die jungen Menschen selbst in den Fokus zu rücken und zu überlegen, welche Ordnungs- und Wertehaltung unsere Auszubildenden haben.“ Nicht umsonst hatten die Verantwortlichen als Untertitel des diesjährigen Kongresses „Werte als Wegweiser für eine moderne Ausbildung“ gewählt.
Rund 400 Gäste sind am Donnerstag der Einladung der IHK Region Stuttgart und des Kooperationspartners Südwestmetall gefolgt. Teilgenommen haben Personal- und Ausbildungsverantwortliche aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Expertinnen und Experten aus der dualen Berufsausbildung, sowie Sozialpartner und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und Kammern.
Dafür, dass sie ihre Teilnahme an der von Michael Antwerpes souverän moderierten sechsstündigen Marathonveranstaltung im Stuttgarter IHK-Haus keine Sekunde bereut haben dürften, gab es gleich mehrere Gründe. Zum einen bekamen die Gäste jede Menge Informationen und Zahlen präsentiert, die einen guten Einblick in die aktuelle Gefühlslage der Generation Z erlauben.

1300 Azubis nahmen an IHK-Umfrage teil

So bettete Marina Kuttig, Leiterin der Nachwuchskräfteentwicklung der Deutschen Telekom AG, ihre spannenden Erkenntnisse zu den Wünschen und Bedürfnissen der 5000 Telekom-Auszubildenden – in eine Fülle von Erkenntnissen zur Gedankenwelt der Generation Z ein. Der Bielefelder Professor für Erziehungswissenschaften, Frederick de Moll, stellte die druckfrische Umfrage der IHK Region Stuttgart vor, an der sich rund 1300 Auszubildende beteiligt hatten.
Überraschend dabei, dass den Azubis in der Region ein sicherer Arbeitsplatz wichtiger ist als „genügend Freizeit“. Aufhorchen lässt auch das Ergebnis, dass ein „gutes Einkommen“ deutlich hinter diesen beiden Topwünschen folgt und sich nur knapp vor „guten Karriereaussichten“ und der „Sinnhaftigkeit“ des Jobs Platz drei der Prioritätenliste eroberte.

Auszubildende reden mit

Vor allem aber die Tatsache, dass an diesem Tag nicht nur ÜBER die Auszubildenden geredet wurde, sondern dass vier von ihnen bei einer Diskussionsrunde aus ihrer eigenen Perspektive schildern durften, was für sie eine zeitgemäße Ausbildung ausmacht, verlieh den statistischen Zahlen eine aktuelle Brisanz. Die Erkenntnis: will man junge Menschen für attraktive Stellen gewinnen, muss man auch in ihre Gefühls- und Wertewelt eintauchen.
Was sich die Jugendlichen heute wünschen, sind Vertrauen, Kommunikation auf Augenhöhe, gute Zusammenarbeiten mit den anderen Azubis aber auch mit den Ausbildern und Führungskräften: Die Auszubildenden wollen Teil des Teams sein und als solches auch wertgeschätzt werden.

Gemeinsinn steht nicht mehr so hoch im Kurs

Allerdings sind auch diese Wertvorstellungen nicht festgeschrieben, sondern sie unterliegen einem rasanten Wandel. Standen vor wenigen Jahren noch Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn hoch im Kurs, gewinnen individuelle Wünsche der Jugendlichen aktuell immer mehr an Bedeutung.
Das bedauerte zum Auftakt des Kongresses auch Dr. Thorsten Pilgrim, Kinderarzt, sechsfacher Vater und Vizepräsident der IHK Region Stuttgart: „Jeder schaut auf seine eigenen Ziele und nimmt sich selbst immer wichtiger.“ Auch Werte wie Umweltbewusstsein und politisches Engagement treten immer weiter in den Hintergrund.
Ausbildungsbetriebe stehen damit nicht nur vor der Aufgabe, jungen Menschen berufliche Kompetenzen zu vermitteln, sondern auch gesellschaftliche Werte wieder stärker ins Zentrum zu rücken.
Auch das hat sicher etwas mit Kommunikation auf Augenhöhe zu tun.

Ohne Abschluss keine Chance?

Die Luft knistert förmlich vor Anspannung. Halil Kardogan steht in der Lagerhalle seines Arbeitgebers Mercedes-Benz Used Parts & Services GmbH, die Hände leicht feucht vor Aufregung. Auch Gruppenleiter Murat Tuz und Ausbilder Johannes Weinmann sind sichtlich nervös. Für Halil geht es heute um viel: Er lässt seine langjährige Berufserfahrung als Fachkraft für Lagerlogistik offiziell bewerten und bescheinigen. Möglich macht das seit dem 1. Januar 2025 das neue Berufsvalidierungsgesetz.
Nur mit einer Anerkennung seiner Fähigkeiten kann er sich auf eine freie Stelle innerhalb der Firma als Kommissionierer bewerben und beruflich weiterkommen. „Ich habe nach der Schule direkt angefangen zu arbeiten“, erklärt Halil Kardogan. „Damals habe ich gutes Geld verdient – an eine Ausbildung habe ich nicht mehr gedacht. Und ich habe früh geheiratet und musste meine Familie ernähren. Mit einem Ausbildungsgehalt wäre das nicht möglich gewesen.“ Doch Kardogans damaliger Arbeitgeber musste die Firma schließen und der junge Mann hielt sich mit Jobs bei einer Zeitarbeitsfirma über Wasser.
Seit über zehn Jahren arbeitet er jetzt schon als Verpacker bei Mercedes-Benz Used Parts & Services GmbH. „Ich fühle mich hier sehr wohl und bin stolz hier zu arbeiten. Aber um beruflich weiterzukommen, brauche ich einen Abschluss“, so der 36-Jährige.

Unterstützung aus dem Team: Gemeinsam zum Ziel

Den entscheidenden Impuls gab Gruppenleiter Murat Tuz: „Halil ist ein Top-Mitarbeiter. Ich bin davon überzeugt, dass er auch verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen kann. Dafür braucht er aber einen Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.“ Gemeinsam mit Ausbilder Johannes Weinmann informierte Tuz sich über in Frage kommende Weiterbildungsmöglichkeiten für Halil Karodgan. „Dabei sind wir bei der IHK Region Stuttgart auf das Berufsvalidierungsverfahren aufmerksam geworden“, so Tuz.
Im Mai ließ sich Halil Kardogan von IHK-Beraterin Esraa Rabie beraten und der passende Referenzberuf „Fachkraft für Lagerlogistik“ wurde als Grundlage für die Validierung bestimmt. Danach stellte er den Antrag. Anschließend führte Halil ein Fachgespräch mit Constance Seebo, die das sogenannte Feststellungsverfahren als IHK-Prüferin gemeinsam mit ihrem erfahrenen Prüferkollegen Markus Dreja durchführt.
Bevor es zur Überprüfung der beruflichen Fähigkeiten kommt, muss klar sein: Er erfüllt die fachlichen Voraussetzungen. Die Prüfer geben grünes Licht und Anfang September wird die Berufsvalidierung durchgeführt. Auch wenn Halil nach der Bewertung keinen klassischen Berufsabschluss hat, liegt ihm dann ein Nachweis vor, inwieweit seine beruflichen Fähigkeiten mit denen des festgelegten Referenzberufs vergleichbar sind.

Berufserfahrung statt Abschluss – und jetzt?

Prüfungsängste, Familienprobleme, ein abgebrochenes Studium – die Gründe, warum Menschen keine abgeschlossene Ausbildung haben, sind vielfältig. Oft geht es lange Zeit gut – bis man merkt: Ohne Abschluss kommt man beruflich nicht weiter. Das frustriert und erschwert Bewerbungen auf bessere Jobs.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es das Berufsvalidierungsgesetz, entstanden aus dem Projekt „Valikom“. Es bietet Menschen die Chance, ihre im Berufsleben erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse offiziell bewerten und zertifizieren zu lassen. Voraussetzung: Sie haben über mehrere Jahre in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet. (Siehe Infokasten am Ende des Artikels).
Für Constance Seebo, die schon während des Valikom-Projekts viele dieser Feststellungsverfahren durchgeführt hat, ist das eine super Sache und eine große Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden. „Wir müssen Berufserfahrung und Fertigkeiten endlich anerkennen – unabhängig von einem Abschluss,“ sagt die erfahrene Prüferin. Besonders wichtig ist ihr der Praxisbezug: „Ein Fehler am Anfang eines Prozesses kann sich durchziehen – das muss man erkennen und vermeiden.“ Und auch die Betriebe profitieren: Mitarbeitende werden wertgeschätzt, können verantwortungsvollere Aufgaben, bis hin zu Führungspositionen, übernehmen und bleiben dem Unternehmen erhalten.

Fachwissen und Nervenstärke sind gefragt

Zurück zu Halil Kardogan. Die ersten 15 Minuten seiner Bewertung sind vorbei und er wird ruhiger. Gerade erklärt er Seebo und Dreja die Organisation und Ausstattung des Lagers sowie die einzelnen Prozesse. Später folgen Themen wie Gefahrguterkennung, Warenannahme, Verpacken und Verladen ausgehender Ware und Ladungssicherung.
Nach rund zweieinhalb Stunden ist es geschafft. Das Prüfungsteam zieht sich zur Beratung zurück. Kollege Murat Tuz ist überzeugt: „Halil hat das gut gemacht!“ Doch Halil ist unsicher, macht sich Vorwürfe – hätte er mehr zeigen können? Für ihn steht viel auf dem Spiel. Die Kosten für die Validierung zahlt er aus eigener Tasche. Eine Investition in die Zukunft?
Am Ende gibt es strahlende Gesichter: Halil hat die Validierung vollumfänglich – wie es im Fachjargon heißt – bestanden und kann sich jetzt auf die ausgeschriebene Stelle bewerben und mit gutem Gefühl in die berufliche Zukunft blicken.
Sybille Wolff für Magazin Wirtschaft
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, bewertet und bescheinigt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Ausführliche Informationen zum Berufsvalidierungsverfahren finden Sie auf der Webseite der IHK Region Stuttgart.

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
07.10.2025, 08:30 bis 09:00 Uhr, Digitalisierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Felix Marquart, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

KI-Berufe im Trend: Aus- und Weiterbildung passen sich Zukunft an

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil des Alltags in vielen Unternehmen Baden-Württembergs. Dieser Wandel spiegelt sich auch in der beruflichen Bildung wider: Immer mehr Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote mit direktem KI-Bezug entstehen.

Neue Ausbildungsberufe mit KI-Bezug

In den vergangenen Jahren wurden mehrere neue Berufe eingeführt, die explizit auf Datenanalyse und KI setzen – etwa Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen für Daten- und Prozessanalyse (seit 2020) oder der Gestalter/die Gestalterin für immersive Medien (seit 2023). Gleichzeitig sind bestehende IT-Berufe wie Fachinformatiker/in für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung modernisiert worden, um KI-Inhalte zu integrieren. Damit ist klar: Die Zahl KI-naher Ausbildungsberufe wächst stetig.
„Die Digitalisierung macht auch nicht vor der Ausbildung Halt. KI ist längst eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen unsere Berufsbilder entsprechend modernisieren, um Fachkräfte von morgen hier genauso fit zu machen“, sagt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart – der IHK, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) beim Thema Berufliche Bildung federführend ist.

Ausbildungszahlen im IT-Bereich

Eine eigenständige Kategorie ‚KI-Ausbildung‘ gibt es zwar nicht, doch die IT-Berufe mit KI-Bezug gehören zu den nachgefragtesten Ausbildungen. Allein in Baden-Württemberg waren zum 31. Dezember 2024 rund 8.700 Ausbildungsverträge in IT-Berufen registriert. Zwar stagnieren die Zahlen aktuell leicht – bedingt durch die konjunkturelle Lage –, der Bedarf an KI-Kompetenzen in den Unternehmen nimmt jedoch weiter zu. „Auch wenn die aktuellen Ausbildungszahlen wenig Dynamik zeigen, beobachten wir: Unternehmen fragen gezielt nach jungen Menschen mit KI-Know-how. Der Trend ist eindeutig und wird sich verstärken“, so Herre.

Zusatzqualifikationen und neue Weiterbildungsabschlüsse

Die IHK Region Stuttgart beispielsweise hat früh auf diesen Trend reagiert. Mit der Zusatzqualifikation ‚Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen‘ können Auszubildende in allen Berufen rund 100 Stunden Zusatzunterricht belegen – von Grundlagen der KI über Datenanalyse bis zu ethischen Fragen. Das Angebot stößt auf große Nachfrage und wächst stetig.
Das IHK-Bildungshaus hat außerdem für die Region Stuttgart als bundesweit erste Bildungseinrichtung den ‚Geprüften Berufsspezialisten KI und Maschinelles Lernen‘ angeboten. Die ersten 24 Teilnehmer/innen gehen im Herbst in die Prüfung. Susanne Herre: „Für die nächsten Lehrgänge wird die Einrichtung bereits mit Anfragen überrannt. Daran sieht man klar: Mit unseren Zusatzqualifikationen und Weiterbildungsabschlüssen schaffen wir praxisnahe Angebote, die direkt auf den Bedarf der Unternehmen zugeschnitten sind. Davon profitieren Betriebe wie Auszubildende gleichermaßen.“ Darüber hinaus wurden gemeinsam mit anderen baden-württembergischen IHKs neue Weiterbildungsabschlüsse entwickelt, darunter der ‚Bachelor Professional in KI und Maschinellem Lernen‘.

Unternehmen fordern KI-Kompetenzen branchenübergreifend

KI-Know-how wird längst nicht mehr nur in der IT gebraucht. Auch kaufmännische und technische Ausbildungsberufe verankern zunehmend KI-Inhalte. „Unternehmen suchen gezielt nach Auszubildenden mit entsprechenden Kompetenzen oder integrieren KI-Themen direkt in ihre Programme“, betont Herre.

Ausblick: Weitere Modernisierungen erwartet

Die Modernisierung der Ausbildungslandschaft wird weitergehen: Neue Spezialisierungen in den Bereichen Data Science, KI-gestützte Medienproduktion oder intelligente Automatisierung sind zu erwarten. Zudem stärkt die – als eine von insgesamt vier 2021 als offizieller Standard vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen der Novellierung der Ausbildungsordnungen eingeführten – Standardberufsbildposition ‚Digitalisierte Arbeitswelt‘ bereits heute digitale Basiskompetenzen in allen Ausbildungsberufen. Ein wichtiger Schritt, um die Fachkräfte von morgen fit für den KI-Einsatz zu machen. Susanne Herre: „Die Entwicklung zeigt eindeutig: KI wird zum festen Bestandteil nahezu aller Berufsfelder. Wir als IHK-Organisation wollen diese Transformation aktiv begleiten und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung bestmöglich unterstützen.“

"Ausbildungsbotschafter: Das wirksamste Marketing, das ich kenne"

Klaus Wichtrup koordiniert beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) landesweit die Initiative Ausbildungsbotschafter. Im Gespräch mit Magazin Wirtschaft zieht er Bilanz.
Herr Wichtrup, die Initiative Ausbildungsbotschafter gibt es seit 14 Jahren. Was hat sie bisher gebracht?
Da zu meinen Aufgaben auch die Evaluation des Projekts gehört, kann ich sagen: Die Arbeit der Ausbildungsbotschafter war und ist hocherfolgreich. Derzeit sind mehr als 4600 junge Leute als Ausbildungsbotschafter im Einsatz, sie erreichen rund ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler in den relevanten Klassenstufen. Die Rückmeldungen von Schülern und Lehrern sind sehr positiv, teilweise begeistert. Aber natürlich kann man nicht im Einzelfall sagen, ob es dieses Erlebnis war, das den Ausschlag zu Gunsten einer Berufsausbildung gegeben hat.
Erhalten Unternehmen mehr Bewerbungen, wenn sie ihre Azubis als Ausbildungsbotschafter in die Schulen schicken?
Das hören unsere Koordinatoren tatsächlich immer wieder. Hauptzweck der Initiative ist es zwar, für die duale Ausbildung an sich werben. Aber die jungen Leute treten in den Klassen als Vertreter ihres Berufes und ihres Unternehmens auf, und es ist legitim, wenn sich ihr Engagement auch in einem unmittelbaren Nutzen für den Betrieb niederschlägt. Es haben alle Beteiligten Vorteile, nicht zuletzt die Ausbildungsbotschafter selbst. Sie wachsen mit ihrer Aufgabe, verbessern ihr Auftreten und ihre Fähigkeiten. Das berichten die Ausbildungsbetriebe einhellig.
Die Betriebe müssen ihre Azubis für diese Einsätze freistellen. Wieviel Arbeitszeit nimmt das in Anspruch?
In der Regel dauert solch ein Einsatz einen Vormittag, die vorherige Schulung einen Tag. Ziel ist es, dass jeder Ausbildungsbotschafter im Laufe seiner Ausbildung einen Einsatz absolviert. Je nach Abkömmlichkeit und geografischer Lage kommt nicht immer jeder zum Zuge. Auf der anderen Seite gibt es besonders engagierte Betriebe und Azubis, die bis zu 16 Einsätze absolvieren. Man darf nicht vergessen: Wenn junge Leute, die vor wenigen Jahren noch selbst auf der Schulbank saßen, vor fast Gleichaltrigen voller Begeisterung über ihren Beruf erzählen, ist das das wirksamste Ausbildungsmarketing, das ich kenne. Für kleinere Firmen dürfte es oft sogar das einzige sein.
Im Rahmen der Initiative Ausbildungsbotschafter gehen seit 2011 Auszubildende in Schulklassen, um Jugendlichen vom Alltag in einem Lehrberuf zu berichten und für die duale Ausbildung zu werben. Geschult und betreut werden sie von den teilnehmenden Kammern und Bildungsträgern, darunter alle baden-württembergischen IHKs. Gefördert wird die Initiative vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, es sind jedoch Personen beiderlei Geschlechts eingeschlossen.

"Solche Treffen machen Mut"

„KI im Assistenz-Alltag – von Prompts zur praktischen Umsetzung“ lautete das Motto beim Frühjahrstreffen des IHK-Netzwerks Assistenz mit mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Stuttgarter IHK-Haus.
Hierzu führte Susanne Renate Schneider, besser bekannt als „Renate.GPT“, in die Grundlagen und Möglichkeiten ein, die KI im Büroalltag bietet und gab praktische Tipps zur optimalen Prompt-Formulierung. In einem interaktiven Workshop zeigte Susann Blankenhagel, wie die von KI generierten Analysen und Vorschläge effektiv im Team kommuniziert und umgesetzt werden können. Dabei legte sie besonderen Wert auf die Bedeutung von Rhetorik, Körpersprache und Einfühlungsvermögen.

Zweiter Platz im „Office Award“

Ein weiteres Highlight war der Office Award 2025, in dem das Netzwerk den zweiten Platz in der Kategorie „Bestes Netzwerk“ belegt und sich gegen eine Vielzahl beeindruckender Bewerbungen aus ganz Deutschland durchgesetzt hatte. Dies wurde als Anerkennung der Leistungen und des Engagements des Netzwerks Assistenz herausgestellt, das seit seiner Gründung im April 2022 auf über 300 Mitglieder angewachsen ist. Die Jury des Office Awards lobte insbesondere die starke Vernetzung und die vielfältigen Weiterbildungsangebote des Netzwerks.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich begeistert von den vielfältigen Impulsen und der Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, die Rückmeldungen waren durchweg positiv. „Ein inspirierendes, stärkendes, verbindendes und zutiefst wertschätzendes Miteinander, das uns noch lange in Erinnerung bleiben wird“, zog eine Teilnehmerin Bilanz. „Solche Veranstaltungen tragen nicht nur zur beruflichen Weiterentwicklung bei, sie motivieren, verbinden und machen Mut – gerade in Rollen wie der unseren, die oft im Hintergrund wirken und doch das Rückgrat des täglichen Miteinanders sind“, sagte eine andere.

Aus dem IHK-Ehrenamt

Konjunktur, Ausbildung, Innovation – in den Ausschüssen und Arbeitskreisen der IHK diskutieren Unternehmerinnen, Unternehmer, Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft. Über die Ergebnisse informieren wir Sie hier regelmäßig.

Wechsel im IHK-Berufsbildungsausschuss

In der jüngsten Sitzung des Berufsbildungsausschusses wurden Mitte März die Mitglieder der neuen Berufungsperiode (2025-2028) begrüßt und langjährige Mitglieder der letzten Berufungsperiode (2021-2024) verabschiedet. Diese feierliche Zeremonie unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die kontinuierliche Arbeit des Ausschusses für die berufliche Bildung in der Region Stuttgart.

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Region Stuttgart spielt eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung. Als gesetzlich verankerter Ausschuss ist er für die Rechtsetzung in der Berufsbildung verantwortlich. Er beschließt beispielsweise Prüfungsordnungen für neue IHK-Fortbildungsprofile - etwa den Bachelor Professional in Smart Industry (IHK Region Stuttgart) - oder Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Als Überwachungs- und Beschlussorgan ist er maßgeblich an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung beteiligt. Er wird in allen wichtigen Fragen der Berufsbildung beteiligt, indem er unterrichtet und angehört wird.

Der BBA setzt sich aus je sechs Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragten sowie sechs Lehrkräften beruflicher Schulen und deren jeweiligen Stellvertretungen zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Interessen und Perspektiven in der beruflichen Bildung. Einzelheiten zur Errichtung, Beschlussfähigkeit und den Aufgaben des Berufsbildungsausschusses werden vom Gesetzgeber in den Paragrafen 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Studie: Fachkräftequalifizierung Automobilindustrie

Die Automobilindustrie steht weltweit vor tiefgreifenden Veränderungen. Das dafür notwendige qualifizierte Personal zu gewinnen und zu halten, ist eine der zentralen Aufgaben, um den sich wandelnden Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Innerbetriebliche Weiterbildung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die Studie der Landesagentur e-mobil BW und des Clusters Elektromobilität Süd-West stellt praxisnah dar, wie innerbetriebliche Fachkräftequalifizierung in der Automobilindustrie erfolgen kann. Es werden acht Unternehmensbeispiele zu Weiterbildungsprozessen, Umqualifizierungen und Wegen der Transferqualifizierung beschrieben. Zudem beleuchtet die Studie Herausforderungen der innerbetrieblichen Fachkräftequalifizierung und leitet daraus allgemeine Handlungsempfehlungen ab.
Damit ist die Publikation ein Ratgeber für große und kleine Unternehmen der Automobilbranche, die von Best-Practice-Beispielen und den Herausforderungen anderer lernen wollen.
Die Studie finden Sie zum Download auf der Website der e-mobil BW.

Mit KI-Fortbildungen auf ein neues Level

Nach zwei erfolgreichen Durchgängen erfreut sich die Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ weiter steigender Beliebtheit bei Azubis und Unternehmen.
Doch jetzt geht es weiter! Als bislang ­erste Institution in Deutschland bietet das IHK-Bildungshaus in Grunbach ab ­November nun auch für Fach- und ­Führungs­kräfte Online-Kurse an, die auf zwei neue Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6).

KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6) sind bundesweit anerkannt

Der besondere Vorteil dieser Abschlüsse liegt in ihrer bundesweiten Anerkennung als hoheitliche Abschlüsse auf Basis der DQR-Niveaus. Dieses garantiert eine hohe Qualität und breite Akzeptanz der erworbenen Kompetenzen.
DQR steht für Deutsche Qualifikationsrahmen und ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Stufe 5 steht dabei für Berufsspezialisten wie Fachberater oder Servicetechniker. Stufe 6 sind die staatlich geprüften Fachwirte, Techniker oder Meister. Sie stehen auf demselben Niveau wie Studierte mit Bachelorabschluss.

Die neuen KI-Fortbildungen bauen aufeinander auf

Die neuen Lehrgänge bauen auf der bereits etablierten Zusatzqualifikation auf und umfassen 440 Stunden (DQR 5) beziehungsweise 1.250 Stunden (DQR 6).
Die Lehrgänge sind modular aufeinander aufgebaut, so dass die Teilnehmer nicht den gesamten Lehrgang bis zum DQR-Niveau 6 durchlaufen müssen, sondern auch schrittweise höhere Qualifikationen erwerben können, da die Inhalte ­einer Niveaustufe auf die nächsthöhere angerechnet werden können. Das reduziert die Lernzeit und teilweise auch den Prüfungsumfang.

Beim Lernen helfen adaptive Software und Gaming-Elemente

Wie bei der Zusatzqualifikation ermöglicht der Einsatz adaptiver Lernsoftware auch für die Fortbildungen individuelle Lernwege. Gamification-Elemente ­sowie ein Chatbot unterstützen dabei die interaktive Lerngestaltung.

Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5)

Die Fortbildung zum Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen ist vor ­allem auf Fachkräfte ausgerichtet. In dieser Fortbildung werden insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von KI-Modellen
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und Projekten
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte
  • Zukunftskompetenzen
Absolventen dieses Levels sind in der Lage, KI-Prozesse im Unternehmen zu identifizieren, verschiedene KI-Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten fundiert zu beurteilen sowie Veränderungs­prozesse zu koordinieren und mitzu­gestalten.
Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen

„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ für Personen inFührungsfunktion

Der darauf aufbauende Abschluss ­„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ richtet sich vorrangig an Personen, die Führungs- beziehungsweise Entscheidungsfunktionen im Bereich künstliche Intelligenz anstreben.
Zusätzlich zu den Inhalten der ersten Fortbildungsstufe werden hier folgende Bereiche vertieft:
  • Überwachung, Leitung und Analyse von Veränderungsprozessen und ­Projekten
  • Digitales Innovations- und Transformationsmanagement
  • Bewertung ökonomischer Aspekte
  • Sicherstellung rechtlicher Rahmen­bedingungen – auch hinsichtlich EU-Regelungen
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Dieser Abschluss befähigt die Absolventen, über KI-Projekte und deren Einsatz im Unternehmen zu entscheiden, diese selbstständig durchzuführen und interdisziplinäre Teams bei der Implementierung von KI in Unternehmensprozessen zu leiten.

Zertifikatslehrgang „KI und maschinelles Lernen“ als Basis weiterhin im Angebot

Für Fachkräfte oder dual Studierende oder einfach Interessierte, die sich einen allgemeinen Überblick über KI verschaffen wollen, ohne eine vollständige Fortbildung anzustreben, wurde auf viel­fachen Wunsch aus der Wirtschaft die Zusatzqualifikation als Zertifikatslehrgang weiterentwickelt.
Mit diesen breitgefächerten Lehrgangsvarianten gibt es nun für alle Beschäftigtengruppen ein Angebot, um zukunftsweisende Kompetenzen im Bereich KI und maschinellem Lernen zu erwerben – und für Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu wappnen.

IHK-Infos zu den KI-Fortbildungen

  • Zusatzqualifikation für Auszubildende: Claudia ­Achtenhagen Telefon 0711/2005-1509 oder claudia.achtenhagen@stuttgart.ihk.de
  • Grundlagenzertifikate für Fachkräfte oder dual Studierende und Fortbildungsabschlüsse auf den DQR-Stufen 5 und 6 für Fach- und Führungskräfte: Bettina Bosch, Telefon 07151/7095-8817, bettina.bosch@stuttgart.ihk.de
  • Sollten Sie als Bildungsträger daran interessiert sein, ebenfalls entsprechende Kurse anzubieten, wenden Sie sich an ­Claudia Achtenhagen
Dr. Claudia Achtenhagen, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft

Deutsch für den Beruf

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt. Für den Deutschspracherwerb gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote – unter anderem die Job-Berufssprachkurse des BAMF. Hier finden Sie neben zahlreichen Tipps und Hilfsmitteln für den Spracherwerb eine Checkliste für Betriebe, die Sie bei der Einrichtung solcher Kurse unterstützen soll.
In den meisten Fällen reichen die im Integrationskurs erworbenen Kenntnisse nicht aus, um die im Unternehmen notwendige Kommunikation zu bewältigen. Weitere Maßnahmen und fachspezifisches Vokabular sind häufig erforderlich, um ausländische Bewerberinnen und Bewerber für eine Beschäftigung oder Ausbildung fit zu machen.
Die beste Umgebung, um Deutsch für den Beruf zu erlernen, ist der Arbeitsplatz. Vieles können Sie im Unternehmen selbst tun, um Zugewanderten und Geflüchteten den Umgang mit der deutschen Sprache zu erleichtern. Hier erhalten Sie erste Tipps und Anregungen. Außerdem finden Sie verschiedene Hilfsmittel, Informationen und Links zu Fördermöglichkeiten sowie Ansprechstellen.

Praktische Hinweise für den betrieblichen Alltag

  • Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen für Schwierigkeiten und potenzielle Missverständnisse in der Kommunikation sensibilisieren
  • lernförderliche Arbeitsumgebung schaffen, zum Beispiel durch den Einsatz von Bildern, Piktogrammen, kleinen Handbüchern oder Vokabel-Apps
  • einfache und gut verständliche Sprache verwenden, z. B. für Dokumente, die im Betrieb zum Einsatz kommen (siehe „Tipps zur Kommunikation“)
  • „Sprachmentoren“ aus der Stammbelegschaft gewinnen
  • Sprachtandems oder Lerngruppen einrichten
  • eigene berufsbezogene Deutschkurse im Betrieb organisieren
  • Teilnahme an Kursangeboten ermöglichen, Kosten für Deutschkurse übernehmen
  • Lernmedien zur Verfügung stellen

Tipps zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation

  • Informationen gut strukturieren
  • einfache, aber korrekte Sprache verwenden:
    – langsam und deutlich sprechen, einfache Wörter verwenden
    – kurze Sätze möglichst ohne Füllwörter, eine Aussage pro Satz
    – Verben statt Substantive
    – Aktiv statt Passiv
    – kein Dialekt, keine Redewendungen, keine Ironie
    – keine „Kindersprache“
  • Sprache durch Gestik und Mimik unterstützen
  • mit Grafiken, Bildern und Fotos visualisieren
  • Abkürzungen und Fachbegriffe erklären
  • international bekannte Fremdwörter verwenden
  • Nachfragen ermöglichen, Inhalte in eigenen Worten wiedergeben lassen

Hilfsmittel und Wortschatzaufbau

Das IQ-Netzwerk Bremen bietet in seiner Handreichung für Fachlehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder (pdf) praktische Tipps und Hinweise zum Sprachgebrauch und zur Kommunikation in Umschulung, Ausbildung und beruflicher Qualifikation.
Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt wertvolle Hinweise zum Deutschlernen im Unternehmen:
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ (überaus) hat im Dossier „Sprache und Kultur in der Ausbildung“ interaktive Videos und Informationen für Ausbilder zusammengestellt, um über sprachlich bedingte Konfliktsituationen aufzuklären.

Materialien zum Wortschatzaufbau für verschiedene Berufsfelder

Links zu kostenfreien Sprachlernangeboten

  • VHS-Lernportal der Volkshochschulen: Online-Kurse und -Lektionen, u. a. B1- und B2-Deutschkurs Beruf sowie Wortschatztrainings für die Bereiche Pflege, Berufskraftfahrer, Lager/Logistik, Hotel- und Gastronomie
  • Goethe-Institut: Online-Übungen mit wichtigen Wörtern für ausgewählte Berufsbilder wie soziale Berufe, Wissenschaft und Technik, Büro, Dienstleistungen, Kulturberufe, Handwerk
  • Deutsche Welle: Video-Lektionen und Online-Aufgaben für verschiedene Bereiche wie Gastronomie, Anlagenmechanik, Gebäudereinigung, Krankenpflege, Einzelhandel, Erziehung

Berufsbezogene Deutschförderung

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um ausländische Mitarbeitende beim Erlernen von berufsbezogenem Deutsch zu unterstützen. Dies geht von staatlich geförderten Deutschkursen über Sprachförderung vor und während der Berufsausbildung bis hin zur Steuerfreistellung von betrieblichen Deutschkursen.

Geförderte Berufssprachkurse (auch vor und während der Ausbildung)

Kursangebote und -termine

Weitere Deutschförderung vor und während der Ausbildung

Steuerfreiheit von betrieblichen Deutschkursen

  • Betriebliche Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen müssen nicht vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden: Sie führen nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt
  • Für Unternehmen gilt: als Fortbildungskosten sind die Kursgebühren steuerfrei

Checkliste für Betriebe: Wie kann ich einen geförderten Job-Berufssprachkurs für meine Beschäftigten anbieten?

  • Zielgruppe:
    Teilnahmeberechtigt sind u. a. Beschäftigte, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern; Eingangssprachniveau A2

  • Förderberechtigter Personenkreis:
    Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger/-innen, Zugewanderte und Geflüchtete

  • Inhalt und Vorteile:
    Auf den Arbeitsplatz bezogener, gezielter Spracherwerb, d. h. die Lerninhalte werden im Unternehmen ermittelt – dafür können die Lehrkräfte am Arbeitsplatz hospitieren; der Job-BSK umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten (UE); eingeschlossen ist ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung

  • Teilnahmekosten:
    • Eigenbeteiligung von 2,56 Euro je UE für Beschäftigte, d. h. bei einem Kurs von 100 UE insgesamt 256 Euro – Übernahme durch den Arbeitgeber möglich
    • kostenfrei für Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) beträgt

  • Vorgehensweise:
  1. Arbeitgeber identifiziert eine hinreichend große Gruppe an Teilnehmenden: ideal 7, mind. 3 Personen mit ähnlichen Arbeitsplatzanforderungen/Berufen
    → Kursteilnehmende können während der Unterrichtszeit durch den Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden
    Benötigen nur einzelne Personen in Ihrem Unternehmen einen Sprachkurs? Sie können sich mit anderen Arbeitgebern zusammenschließen und gemeinsam einen Kurs initiieren. Einzelbedarfe können Sie an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice melden.
  2. Arbeitgeber meldet den Bedarf an die zuständige Regionalstelle des BAMF
  3. BAMF unterstützt bei der Identifizierung des durchführenden Kursträgers
  4. Arbeitgeber stellt Anträge auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF: möglichst gebündelte Einreichung der Anträge mit Postvollmacht
  5. BAMF prüft Anträge und stellt Teilnahmeberechtigungen aus
  6. Kurse werden individuell zugeschnitten: zusammen mit dem Arbeitgeber werden spezifische Situationen und Bedarfe am Arbeitsplatz ermittelt
  7. Flexible Möglichkeiten der Durchführung:
    - im Blockunterricht, in Teilzeit oder als Nachmittags-/Abendkurse
    - auch in den Räumen des Arbeitgebers
    - bei Bedarf auch online oder in virtuellen Klassenzimmern bzw. hybrid

Weiterführende Infos und Ansprechstellen

Die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch gibt Ihnen Hilfestellung, wie Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Deutschlernen unterstützen können – sei es durch Organisation von Deutschkursen, Sprachcoaching oder Sprachmentoring.

Folgende Leitfäden zeigen, wie Sie Sprachkenntnisse einschätzen können, welche Angebote und Förderungen es zum Deutschlernen gibt und was Sie im Betrieb selbst tun können:

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist eine zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung auf Bundesebene.
In der Allianz arbeiten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften daran, die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu stärken, um dadurch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und möglichst viele Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. Pakte sowie Allianzen der Länder ergänzen die Zusammenarbeit auf Landesebene.
Am 24. Mai 2023 hat die Allianz neue inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit für die kommenden vier Jahre festgelegt. Damit wird die vorherige Allianz mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Langfristige, tiefgreifende Transformations- und Umbauprozesse, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der Digitalisierung, erhöhen bzw. verschieben den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs. Deshalb soll in der neuen Allianzperiode verstärkt die Phase vor der Ausbildung im Fokus stehen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich vor allem auf folgende Schwerpunkte bis 2026 verständigt:
  • der Ausbau der Berufsorientierung an Schulen,
  • die Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben,
  • die Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf,
  • die Sicherung und Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung (bspw. durch den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises),
  • die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen,
  • die hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Des Weiteren wollen die Allianzpartner die höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch sollen sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg ergeben.
Begleitet werden die Maßnahmen durch den „Sommer der Berufsausbildung“ als gemeinsame und abgestimmte Initiative, in der alle Allianzpartner über die berufliche Ausbildung informieren und für sie werben.
Die gesamte Erklärung können Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung abrufen.


Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns bei der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick über die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 19. Februar 2026
  • Donnerstag, 24. September 2026
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning. Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Gut vorbereitet in die IHK-Weiterbildungsprüfung

Annähernd 4.500 Teilnehmer legen jährlich eine IHK-Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ab.
Bei der Prüfungsvorbereitung sind die Originalaufgaben und Lösungsvorschläge vergangener Prüfungen eine gute Unterstützung. Sie werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht.

Aufgabenbände

Prüfungsteilnehmer verschaffen sich mit den Aufgabenbänden eine gewisse Sicherheit, ob Themen beherrscht werden. Bildungsträger setzen die Prüfungsfragen im Unterricht gezielt zu Übungszwecken ein und vertiefen dabei Themen und diskutieren Lösungswege. Darüber hinaus geben die Aufgabenbände einen wertvollen Überblick über Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfungen.
Eine Liste aller lieferbaren Titel zur Prüfungsvorbereitung mit Preisangaben findet sich unter Aufgabenbände DIHK-Bildungs-GmbH.

Hilfsmittel

Teilnehmer an IHK-Weiterbildungsprüfungen finden auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-GmbH unter Downloads Listen aktuell erlaubter Hilfsmittel mit denen während der Prüfung gearbeitet werden kann. In der Regel handelt es sich dabei um Gesetzestexte, Formelsammlungen oder berufstypische Standardwerke. Diese werden mit den von den für die Aufgabenerstellung zuständigen Gremien der IHK-Organisation definiert und festgelegt. So ist gewährleistet, dass die zugelassenen Hilfsmittel und die Prüfungsaufgaben aufeinander abgestimmt sind.

Strukturierungen

IHK-Fortbildungsprüfungen sollen für Teilnehmer und Bildungseinrichtungen berechenbar sein. Die IHK Organisation hat deshalb für ihre schriftlichen Fortbildungsprüfungen Strukturierungen entwickelt. Diese orientieren sich an den Prüfungsanforderungen gemäß Prüfungsverordnung und Rahmenplan und enthalten Richtwerte für die Punkteverteilung. Aus dieser Verteilung lässt sich ableiten, welches Gewicht die einzelnen Themenbereiche in der schriftlichen Prüfung haben.
Die Unterlagen finden Sie unter Strukturierung DIHK-Bildungs-GmbH.
Bei Fragen hilft der Bestellservice des W. Bertelsmann Verlags: Telefon 0521 91101-16.

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der im folgenden genannten Termine für Grundschulungen zu erkundigen. Weitere Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Grundschulungen

Zurzeit sind von der IHK Region Stuttgart folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
Bevor Sie als Gefahrgutbeauftragter tätig werden dürfen, müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Im Folgenden melden Sie sich für die entsprechende Prüfung an. Die Details zum Ablauf und dem Inhalt der Prüfung finden Sie in unserem Artikel für Gefahrgutbeauftragte.

Prüfungen

Die nächsten geplanten Prüfungstermine finden Sie unten in der Anmeldemaske nach der Auswahl der Prüfungsvariante.
Die Prüfungen finden im IHK-Haus in der Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart statt und beginnen jeweils um 09:30 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Routenplaner zur IHK finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 185,00 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie die IHK-Teilnahmebescheinigung an der Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und/oder den Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Zwei Wochen vorher erhalten Sie in aller Regel unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Sollte das Anmeldeformular nicht angezeigt werden, können Sie alternativ hier klicken.

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Die Schulungen werden eigenverantwortlich von den nachfolgend gelisteten Firmen geplant und durchgeführt. Wir empfehlen, dass Sie sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der Schulungstermine erkundigen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Schulungs- und Prüfungstermine

Von der IHK Region Stuttgart anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen:
Die avisierten Schulungstermine für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Im Anschluss an die Schulungen nimmt die IHK grundsätzlich die Prüfungen ab.

Anmeldung für die Wiederholungsprüfung

Um sich für eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie das Online-Formular ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten geplanten Prüfungstermine finden Sie unten in der Anmeldemaske nach der Auswahl der Prüfungsvariante.
Prüfungsort
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Prüfungsbeginn
09:30 Uhr

Prüfungsgebühr
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 85 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie, soweit vorhanden, Ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Gefahrgutführerschein, ADR-Karte) vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Vor dem Prüfungstermin erhalten Sie unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Sollte das Anmeldeformular nicht angezeigt werden, können Sie alternativ hier klicken.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Berufsbildungsvalidierungsgesetz: Berufliche Erfahrung sichtbar machen

Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten. Dabei kann die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (§§ 50b. ff BBiG) helfen.

Worum geht es?

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den Unternehmen. Sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
Für die Unternehmen kann das Verfahren somit zu einem Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.

An wen richtet sich das Verfahren?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
  • mit mehrjähriger Berufserfahrung,
  • ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
  • mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen,
  • für die eine Externenprüfung (noch) nicht in Frage kommt.

Wer kann an dem Validierungsverfahren teilnehmen?

Sie können sich bei der IHK Region Stuttgart für das Validierungsverfahren anmelden, wenn Sie im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart, IHK Ostwürttemberg, IHK Reutlingen oder der IHK Ulm, wohnen oder arbeiten.
Teilnehmen können Personen, die
  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben, sowie,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.

Wie ist das Feststellungsverfahren organisiert?

Im Rahmen des Verfahrens werden Ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs verglichen. Dabei steht die Praxis im Mittelpunkt: Sie bearbeiten typische Aufgaben aus dem jeweiligen Berufsfeld.
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass Sie durch Ihre Berufserfahrung mindestens die wesentlichen beruflichen Handlungsfähigkeiten des angestrebten Berufs erworben haben. Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie in der Validierungsordnung der IHK Region Stuttgart. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 199 KB)

Sind Deutschkenntnisse notwendig?

Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Kammer beraten.

Was ist ein Referenzberuf?

Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.

Wie viel Berufserfahrung braucht man, um an einem Validierungsverfahren teilnehmen zu können?

Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, ist mindestens das 1,5–fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. Diese muss den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.
Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Fachlagerist/-in dauert zwei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Wie läuft das Validierungsverfahren ab?

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
  1. Information und Beratung
    Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
  2. Antragsstellung
    Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
  3. Bewertung
    Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
  4. Ergebnismitteilung
    Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.

Welche Dokumente sind für die Antragsstellung nötig?

  • Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
  • Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf)
  • Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
  • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?

Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Region Stuttgart. Die Gebühren entnehmen Sie dem Finanzen und Gebühren - IHK Region Stuttgart
Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit getrennt erhoben:
1. Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“ u.a. für Antragstellung, Auswertung der Antragsunterlagen)
2. Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“ u.a. für Aufgabenerstellung, Bewertung durch das Feststellungstandem)
Materialkosten fallen ggf. extra an.
Die Kammer informiert Sie gerne zu den Gebühren in Ihrem Verfahren.

Was erhält man am Ende des Verfahrens?

Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid. Folgende Ergebnisse sind möglich:
  • Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Bescheid über die Ablehnung des Antrags, wenn keine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt werden kann
  • Für Menschen mit Behinderung, für die auf Grund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist:
    Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit (siehe FAQ “Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?”)
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.

Wozu berechtigt ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?

  • Anspruch auf Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung (sog. Externenprüfung)
  • Anspruch auf Zulassung zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe (z.B. geprüfter/geprüfte Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional) (ggf. weitere Zulassungskriterien beachten)
  • Ausbildungsberechtigung: Mit einem Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit liegt die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder vor. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss zusätzlich nachgewiesen werden (AEVO-Prüfung, Teil IV der Meisterprüfung), um ausbilden zu dürfen.
Hinweis: Auch ohne ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Externenprüfung bzw. zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe zugelassen zu werden.
Auch die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Kammer widerruflich zuerkannt werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Kammer vorab beraten.

Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?

Bei Erhalt eines Bescheides über die überwiegende Vergleichbarkeit, kann binnen fünf Jahren ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren gestellt werden. Dieses hat das Ziel, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen

Kann das Verfahren wiederholt werden?

Bei einem ablehnenden Bescheid kann nach einer Frist von 12 Monaten erneut ein Antrag zum Zwecke der Wiederholung gestellt werden. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass neue oder zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.

In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren angeboten?

Das Validierungsverfahren wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK Region Stuttgart liegen.

Wie lange dauert das Validierungsverfahren?

Die gesamte Dauer hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen, vom Umfang des Antrags und dem jeweiligen Beruf ab.
Die praktische Bewertung kann, je nach Beruf und Umfang der zu bewertenden beruflichen Handlungsfähigkeit, zwischen einem Tag und mehreren Tagen dauern.

Welchen Vorteil bietet das Verfahren für Arbeitgeber?

Durch das Zeugnis oder den Bescheid der Kammern erhalten Arbeitgeber eine fundierte Einschätzung der beruflichen Handlungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden oder von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Berufsabschluss. Diese Fähigkeiten werden offiziell anerkannt, sodass sie gezielt eingesetzt und bedarfsgerecht weiterqualifiziert werden können.
Darüber hinaus stellt das Zeugnis bzw. der Bescheid eine besondere Wertschätzung dar, die die Mitarbeiterbindung stärkt. Beruflich kompetente Fachkräfte können im Unternehmen gehalten und zur Weiterentwicklung motiviert werden. Damit trägt das Feststellungsverfahren auch zur langfristigen Sicherung von Fachkräften bei.

Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?

Für Menschen mit Behinderung nach §2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX gelten zusätzliche Regelungen:
  • Es kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn sich die gesundheitliche Einschränkung auf die Kompetenzfeststellung auswirkt.
  • Es kann ein Antrag auf eine Verfahrensbegleitung gestellt werden.
  • Es ist ein Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit möglich.
  • Die Altersgrenze von mindestens 25 Jahren für die Antragsstellung entfällt.
Wenn aufgrund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit:
Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich auch eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. §66 BBiG / §42r HwO ausweisen, sofern diese bundeseinheitlich geregelt ist.

So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.

Veranstaltungsreihe Potenziale – Wirtschaft trifft Wissenschaft

Mit dem Programm POTENZIALE – Wirtschaft trifft Wissenschaft unterstützen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Bei dieser Veranstaltungsreihe zeigen anwendungsnahe Forschungseinrichtungen vor Ort die Einsatzmöglichkeiten ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse in Unternehmen. Der wechselseitige Gedanken- und Erfahrungsaustausch dient dem Wissens- und Technologietransfer und soll neue Kooperationsprojekte initiieren.
Das Programm richtet sich an Führungskräfte und Fachleute aus Unternehmen und Institutionen. Insbesondere sind interessierte Vertreterinnen und Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen angesprochen, die keine oder geringe Kooperationserfahrung besitzen.
Nächste Veranstaltung: Termine werden noch bekannt gegeben.


Mit dem Baden-Württemberg-Stipendium auf Tour

Das Stipendium für Berufstätige fördert Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich. Bei Bedarf gibt es sogar einen weiteren Zuschuss für einen Sprachkurs.
Gefördert werden ein zwei- bis sechsmonatiges Praktikum oder eine zwei- bis elfmonatige Weiterbildung.
Bewerben können sich junge Baden-Württemberger mit überdurchschnittlich gutem, nicht-akademischem Abschluss. Sogar Berufstätige aus dem Ausland haben über das Stipendium die Möglichkeit, das „Musterländle“ kennen zu lernen.
Weitere Informationen zum Programm sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.bw-stipendium.de.

Studieren mit IHK-Abschluss

Der Zugang zur Hochschule

Im Prinzip ist in allen Bundesländern mittlerweile ein Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Meister und Absolventen vergleichbarer Abschlüsse können fast jedes Fach studieren. Wer eine Ausbildung abgeschlossen hat und mehrjährige Berufserfahrung besitzt, kann zumeist ein fachnahes Studium beginnen.
Grundsätzlich gilt also nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK):
Meister und vergleichbare Abschlüsse
allgemeiner Hochschulzugang
Ausbildung + Berufserfahrung
fachgebundener Hochschulzugang
Baden-Württemberg hat den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur verbessert. Seit dem Wintersemester 2010/11 können Meister und Gleichgestellte allgemein und ohne Fachbindung ein Studium aufnehmen. Auch andere beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ein ihrer Berufsausbildung oder -tätigkeit fachlich entsprechendes Studium beginnen. Erforderlich ist für diese Studienbewerber allerdings eine Eignungsprüfung an einer Hochschule.
Die IHK sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung einer größeren Anerkennung beruflicher Weiterbildungsabschlüsse (zum Beispiel Betriebswirt IHK, Meister, IT-Professional, Fachwirt und Fachkaufmann) und einer besseren Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen.
Konkret gilt seit dem Wintersemester 2010/11 für Berufstätige ohne schulische Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) folgendes:

Studium ohne fachliche Bindung:

Beruflich Qualifizierte, die
  1. als berufliche Fortbildung
    a) eine Meisterprüfung,
    b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung,
    c) eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch diese Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist,
    oder
    d) eine Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben und
  2. einen schriftlichen Nachweis der Hochschule über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
besitzen die Qualifikation für ein ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Regel: Bachelor) führt.

Studium mit fachlicher Bindung:

Beruflich Qualifizierte, die
  1. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich und
  2. einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Regel: Bachelor), durch das Bestehen einer besondere Prüfung erwerben.
Familienarbeit mit selbständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung gemäß Nummer 1 mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung nach Nummer 1 angerechnet werden.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt in der Regel direkt bei den Hochschulen. Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen und führen auch die Beratungsgespräche beziehungsweise bei der fachgebundenen Studienberechtigung die Prüfungen. Interessierte wenden sich daher am Besten direkt an die für Sie in Betracht kommenden Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Wie genau der Hochschulzugang möglich ist, welches Fach studiert werden kann und wie lange die Berufserfahrung sein muss, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Manchmal haben auch die Hochschulen die Möglichkeit, eigene Zugangsregelungen aufzustellen.
Über Details zu Informationen des Hochschulzugangs informiert das baden-württembergische Wissenschaftsministerium sowie das Infoportal „Studieren ohne Abitur”.

Das Studienangebot

Beruflich Qualifizierte benötigen aufgrund ihrer beruflichen und oft auch familiären Situation Studienangebote, die berufsbegleitend oder in Teilzeit absolviert werden können.
Vor allem Fernhochschulen und Studienangebote mit einem geringen Präsenzanteil kommen in Frage. Der Markt ist in diesem Bereich sehr unübersichtlich, eine individuelle Recherche nach dem passenden Studienangebot ist daher notwendig. Orientierungshilfen geben der Hochschulkompass oder die Stiftung für Hochschulzulassung.

Anrechnung beruflicher Kompetenzen

Kompetenzen, die bereits Bestandteil des Berufsabschlusses sind, sollten im Studium nicht erneut geprüft werden. Es gibt bisher aber nur wenige Beispiele guter Anrechnungsverfahren, die Inhalte eines beruflichen Abschlusses auf ein Studium anrechnen lassen. Deshalb ist eine individuelle Beratung an der Wunschhochschule zwingend notwendig, um sich über die Möglichkeiten einer Anrechnung zu informieren. Selbst wenn es an der Hochschule keine formalisieren Verfahren für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen gibt, ist manchmal eine individuelle Prüfung durch die Studiengangsverantwortlichen möglich.