Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige „gefahrgeneigte“ Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit Nachweise insbesondere der Fachkunde erforderlich. Die Liste führt die meistgenutzten auf - sie kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Erlaubnisse und Zulassungen werden im Allgemeinen von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde (das heißt Landratsamt) erteilt; in kreisfreien Städten vom jeweiligen Ordnungsamt. Einige der Erlaubnisse werden vom Regierungspräsidium (RP) oder anderen Stellen erteilt. In einigen Bundesländern gelten abweichende Regelungen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit, zum Beispiel Polizeiliches Führungszeugnis „zur Vorlage bei Behörden“, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Sachliche Voraussetzungen, zum Beispiel Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume
  • Fachliche Voraussetzungen, zum Beispiel Fachkundenachweis, Bescheinigung, Zeugnis, Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage Persönliche Zu-
verlässigkeit
Sachliche Voraus-
setzungen
Fachliche Voraussetzungen; Anmerkungen, (eventuell zuständige Stelle)
Altenpfleger; AltPflG ja nein Ausbildung und Prüfung (RP)
Apothekenbetrieb ja ja u. a. Deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker
Arbeitnehmerüberlassung; AÜG ja nein (für die Region Stuttgart: Agentur für Arbeit Nürnberg, 90300 Nürnberg)
Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO ja ja IHK-Unterrichtung; s. a. BewachV
Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG nein nein drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen
Fahrlehrer; FahrlG ja nein Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung
Fahrschulen; FahrlG ja ja Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang
Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater; § 34 f bzw. § 34 h GewO ja ja IHK-Sachkundeprüfung; s. a. KWG und weitere Nachweise (IHK)
Gaststätten, Hotels; GastG ja ja IHK-Unterrichtung
Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG ja ja IHK-Fachkundeprüfung
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG nein nein IHK-Sachkenntnisprüfung
Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG ja ja Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT,
Sachkundeprüfung beim BNA
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG ja nein IHK-Fachkundeprüfung
Immobilienmakler, Bauträger; § 34 c GewO ja ja s. a. MaBV
Immobiliardarlehensvermittler; § 34 i GewO ja ja IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV
und weitere Nachweise (IHK)
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG ja nein Ausbildung und Prüfung (RP)
Krankentransport; RDG ja ja Die Genehmigung für den Krankentransport erteilen die Landratsämter und die Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
Pfandleiher; § 34 GewO ja ja s. a. PfandlV
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO ja (ja) IHK-Unterrichtung (Angebot der IHK Reutlingen für alle IHKs in Baden-Württemberg), s. a. SpielV
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG ja ja IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen, (Linienverkehr z. T. RP)
Teststationen/Testcenter (Corona) ja ja Beauftragung durch das Gesundheitsamt.
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater;
§ 34 d Abs. 1 bzw. § 34 d Abs. 2 GewO
ja ja IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise (IHK)
Versteigerer; § 34 b GewO ja ja s. a. VerstV
Wohnimmobilienverwalter; §34 c GewO ja ja Weiterbildungspflicht, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (IHK)
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