Gaststättenunterrichtung - Befreiungsmöglichkeiten und weitere Details
Warum Gaststätten-Unterrichtung?
Nach dem neuen Gaststättengesetz für Baden-Württemberg muss bei der Gewerbeanzeige eines Gaststättengewerbes ein Unterrichtungsnachweis einer IHK aus Baden-Württemberg vorgelegt werden. Dies ist nicht länger an den Ausschank von Alkohol geknüpft.
Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung. Zudem wird auf Rechtsgebiete hingewiesen, die im Sinne der gestiegenen Eigenverantwortung der Gastonomen bekannt sein sollten.
Termine zur Unterrichtung bei der IHK
Die Veranstaltung beginnt um 8:45 Uhr an den genannten Terminen, bitte seien Sie zur Registrierung bereits ab 8:15 Uhr vor Ort. Nach Veranstaltungsbeginn ist kein Einlass mehr möglich.
Die Liste der nächsten Termine für Teilnehmer mit guten deutschen Sprachkenntnissen finden Sie im Auswahlfeld der Online-Anmeldung für Unterrichtung in Deutsch.
Wir bieten speziell für Personen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen in Deutsch auch Termine an, bei denen ein Dolmetscher mitgebracht werden darf. Die Veranstaltung dauert deutlich länger, so dass der Dolmetscher in regelmäßigen Sprechpausen des Dozenten die Inhalte für Sie übersetzen kann. Daher beginnen wir bereits um 8:30 Uhr und die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr. Den Dolmetscher müssen Sie selbst zum Termin mitbringen.
Anmeldung und Gebühr
Für die Teilnahme an den Gaststättenunterrichtungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Unterrichtungsgebühr für die Unterrichtung sollte im Vorfeld überwiesen werden, den Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 2-3 Wochen vor dem Termin mit der Einladung. Wenn Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung doch nicht mehr teilnehmen wollen bzw. können, bitten wir um eine frühzeitige Absage per E-Mail – dann können wir gerne prüfen, ob eine Reduzierung der Gebühr auf die Rücktrittsgebühr möglich ist. Dies gilt auch bei Krankheit am Unterrichtungstag, bitte senden Sie uns ggf. unaufgefordert einen Nachweis zu. Ein kostenfreier Rücktritt ist nach bestätigter Anmeldung in keinem Fall möglich. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 14 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung fällt die volle Gebühr an.
Details zum Termin
Bitte melden Sie sich am Unterrichtungstag ab 08:15 Uhr am Empfang der IHK Region Stuttgart in der Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart. Die Unterrichtung beginnt pünktlich und die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich, bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden und müssen an einem anderen Termin teilnehmen. Daher bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen, möglichst 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Die Veranstaltung in deutscher Sprache endet gegen 13:30 Uhr, die Veranstaltung mit Dolmetscher kann je nach Verlauf bis 17:30 Uhr dauern.
Bitte beachten Sie, dass zu den Unterrichtungsterminen in deutscher Sprache nur Teilnehmer zugelassen werden können, deren Sprachkenntnisse ausreichen, um der Veranstaltung zu folgen. Sofern Sie über keine oder eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, rufen Sie uns gerne an und wir beraten Sie, ob Sie alternativ einen Termin mit Dolmetscher buchen sollten.
Es stehen Parkplätze gegen Gebühr in begrenzter Anzahl in unserer Tiefgarage zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinweis zur Lebensmittelhygieneschulung
Die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, ersetzt nicht die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung. Sie ist auch nicht gleichzusetzen mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Teilnahmebescheinigung und Zweitschrift
Nach Abschluss der Unterrichtung erhält jeder Teilnehmer eine Broschüre mit dem wesentlichen Inhalt des Unterrichtungsstoffes. Die Teilnahmebescheinigung wird in der Regel direkt ausgegeben, in Ausnahmefällen wird die Bescheinigung den Teilnehmern per Post zugeschickt.
Wenn Sie bereits eine Gaststättenunterrichtung besucht haben, und eine Zweitschrift benötigen, können Sie diese mit unserem Online-Formular zur Beantragung einer Ersatzbescheinigung anfordern. WICHTIG: Im Rahmen einer Übergangsvorschrift können in Baden-Württemberg noch Bescheinigungen aus dem 2. Halbjahr 2025 genutzt werden, und dies ist begrenzt auf das erste Halbjahr 2026. Danach ist dies nicht mehr möglich. Zudem können früher besuchte Termine nicht mehr anerkannt werden. Dies betrifft zumindest Baden-Württemberg - wenn Sie die Bescheinigung in einem anderen Bundesland verwenden möchten, stimmen Sie sich mit der dortigen Erlaubnisbehörde ab.
Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung
Personen mit einschlägiger Berufsausbildung können von der Unterrichtung freigestellt werden (Beispiele: Koch/Köchin, Restaurantfachfrau/-mann, Fleischermeister/in). Das gilt auch für bestimmte ausländische Abschlüsse mit lebensmittelhygienischen Schwerpunkten.
Alle Ausnahmen von der Unterrichtungsverpflichtung werden in der Anlage des Wirtschaftsministeriums zur Verwaltungsvorschrift aufgelistet. Wenn Sie sich in dieser Liste wiederfinden, können Sie mit Ihrem Abschluss direkt das Gewerbe anmelden und müssen keine Unterrichtung besuchen.
Wenn Sie sich dennoch anmelden möchten um auf den aktuellen Stand gebracht zu werden, ist das natürlich freiwillig möglich - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Sie finden zudem Informationen auf der gemeinsamen Webseite des Dehoga Baden-Württembergs und der IHKs im Land.