Bekanntmachung Muster Lohnsteuerbescheinigung 2026
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht.
Änderungen haben sich hinsichtlich der bisherigen Nummer 28 ergeben. In dieser wurde bislang die Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgewiesen.
Diese separate Bescheinigung entfällt.
Stattdessen werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dem Arbeitgeber direkt als Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt. Sie sind ab 2026 also nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen, was den Verwaltungsaufwand reduziert.