Nr. 70474

Bekanntmachung Muster Lohnsteuerbescheinigung 2026

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht.
Änderungen haben sich hinsichtlich der bisherigen Nummer 28 ergeben. In dieser wurde bislang die Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgewiesen.
Diese separate Bescheinigung entfällt.
Stattdessen werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dem Arbeitgeber direkt als Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt. Sie sind ab 2026 also nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Handelsregister August 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen August

HRB 801128 Pragtive GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fikus, Lars Hendrik. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Erbringung von Software, Trainings und Dienstleistungen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung, IT-Infrastruktur sowie branchenverwandten Anwendungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801368 Voisento GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wichterich, Michael Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Lösungen im Bereich Conversational Al, insbesondere die Konzeption, Programmierung und Betreuung von Chatbots, Telefonbots, Al-Agents sowie Automatisierungslösungen für E-Mail und ähnliche Kommunikationskanäle. Ferner bietet die Gesellschaft Beratungs-, Schulungs- und Workshop-Dienstleistungen zu den vorgenannten Themen an.
HRB 801215 Trust-Company24 GmbH, Talstraße 4, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gürbüz, Sükrü. Gegenstand des Unternehmens: Der Gleisbau, die Gleisbau- und Gleissicherung, der Winterdienst, der Handel mit Baumaterialien aller Art, insbesondere solchen, die für den Gleisbau oder die Gleis- und Baustellensicherung verwendet werden sowie die Vermietung von Baumaschinen.
HRB 801112 M & K Solutions GmbH, Bergamastraße 26, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bakhtiari, Kobra. Geschäftsführer: Sadeghpour, Mansour. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Kantine sowie der Transport von Medizinprodukten.
HRB 801314 BitifEye iPasslabs Test Services Europe GmbH, Herrenbergerstraße 130, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dr. Schmitt, Alexander. Stehling, Hermann. Geschäftsführer: Dr. Henaut, Julien. Geschäftsführer: Kopf, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Marketing, Vertrieb und Produktion von Produkten für Mess- und Prüftechnikanwendungen einschließlich Zubehörteilen und Prüfadaptern sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienst- und Messdientsleistungen für Kunden insbesondere in Europa.
HRB 801275 ExeKute AI UG (haftungsbeschränkt), Freiligrathstraße 4, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 301,00 EUR. Geschäftsführer: Padgelwar, Aman Rajesh. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Betrieb von KI-gestützten Softwarelösungen, insbesondere von Chatbots zur Automatisierung von Prozessen in der Lieferkette kleiner und mittlerer Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRA 742582 Unger Grundstücksverwaltung Objekt Marbach GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRA 742583 Unger Grundstücksverwaltung DieBo-Objekte GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRB 801097 Goldbach Lebensmittel Großhandel GmbH, Schwertstraße 44, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sabuncu, Davut. Gegenstand des Unternehmens: Großhandel sowie der Im- und Export von Lebensmitteln aller Art.
HRB 801139 MMS Bau GmbH, Feldbergstraße 136, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alawy, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Die Altbausanierung, Bauleistung, Demontagearbeiten, Reinigungsarbeiten, Transport und Entsorgung sowie Bausicherheits- und Gesundheitskoordination.
HRB 801216 Bela Vera GmbH, Geranienstraße 50, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunić, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Bekleidung, insbesondere hochwertige Lingerie.
HRB 801388 TGA Planwerk GmbH, Römerweg 29, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eichler, Stephan Marcellus. Geschäftsführer: Keuler, Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung von Heizungsanlagen und Heizungssanierungen für Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
HRB 801362 MYB Holding GmbH, Nieskyer Straße 1, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bauer, Marc. Geschäftsführer: Bauer, Yvonne Christine. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen und Liegenschaften.
HRA 742625 FLOROTEC - Elektrotechnik Florian Rösner e.K., Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Inhaber: Rösner, Florian.
HRB 801197 Terratwin GmbH, Tulpenweg 16, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gauß, Alexander Roland. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webhosting, Softwareentwicklung und digitale Beratung; Entwicklung, Vertrieb und Betrieb digitaler Produkte und Lizenzen; Beteiligung an Unternehmen und Durchführung damit verbundener Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungspflichtige.
HRB 801029 liebdich in Ludwigsburg GmbH, Amselweg 14, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Burch, Annika Ruth. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Beauty- und Wellness-Studios: Die Gesellschaft betreibt Beauty- und Wellness-Studios und bietet verschiedene Dienstleistungen wie Schönheitsbehandlungen, Kosmetikbehandlungen und verwandte Services an. Verkauf und Anwendung dienstleistungsnaher Produkte: Die Gesellschaft ist berechtigt, dienstleistungsnahe Produkte, darunter Beauty- und Wellness-Produkte, zu vertreiben und anzuwenden. Hierzu zählen auch der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderer ergänzender Produkte. Erbringung ergänzender Dienstleistungen: Der Gegenstand umfasst ebenfalls die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen im Bereich Beauty und Wellness, wie Schulungen, Beratungen und weiteren Services zur Förderung von Schönheit, Wohlbefinden und Gesundheit.
HRB 801213 Erol Petrol GmbH, Grabenstraße 25B, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Celik, Erol. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Handelsvertretung eines Einzelhandels mit Waren, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen - Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801289 Domizil Bau Immobilien Service & Hausverwaltung GmbH, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rabe, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Hausverwaltung, Immobilien-Service.
HRB 801316 GA Real Estate GmbH, Hofäckerweg 6, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ahmetaj, Granit. Geschäftsführer: Ahmetaj, Albert. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Bauprojekten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, insbesondere die Finanzierung von Immobilienprojekten und die Beratung im Bereich Immobilien.
HRA 742654 KUNZI Trainings- und Therapiegeräte e.K., Rudolf-Diesel-Straße 31, 71154 Nufringen. Inhaber: Kunzi, Tobias Heinz.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Inhaber: Vogel, Wolfgang Wilhelm.
HRB 801318 NOVA. Immobilien GmbH, Schubartstraße 53, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Munk, Dino Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.
HRA 742613 Halik & Zirbs Consultiq DE Inh. Joachim Zirbs e.K., Schillerstraße 24, 71263 Weil der Stadt. Inhaber: Dr. Zirbs, Joachim.
HRB 801168 Alcora Health GmbH, Anna-Theurer-Straße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bosch, Alexander. Geschäftsführer: Bretzler, Carolin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb eines digitalen Diagnostiksystems für hormonelle Gesundheit.
HRB 801174 JR Assets GmbH, Karolingerweg 20, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Römer, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801117 FX Agents GmbH, Im Neuenbühl 7, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Della Penna, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Optimierung sowie der Vertrieb und der Support von KI-Agenten für den Finanzbereich, mit besonderem Fokus auf die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsstandards sowie der Unterstützung der strategischen und operativen Finanzführungsaufgaben in Unternehmen. Dabei umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Vermarktung dieser Lösungen als Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote.

Landkreis Böblingen - Veränderungen August

HRA 241119 Hermann Frech GmbH & Co. KG, Postplatz 15, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Jacob, Markus.
HRB 793522 Sol Research GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 200.000,00 EUR.
HRB 14562 IBM Deutschland GmbH, Schönaicher Straße 220, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Baer, Manfred. Rechnitzer, Thomas. Kunz, Jörg. Braun, Jürgen. Römer, Marc, Wäden / Schweiz. Stadtelmeyer, Susanne. Caliskan-Keserci, Nilüfer. Allaby, Mark. Schel, Peter. Gesamtprokura: Daudt, Stefanie. Werkmann, Alexander. Froese, Detlev. Siepe, Sascha.
HRA 729373 Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Kaebert, Sabine. Gesamtprokura: Nagy, Emil.
HRB 242647 Planungsgruppe M + M Aktiengesellschaft Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik, Hanns-Klemm-Str. 1, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Hain, Matthias. Gesamtprokura: Spiegel, Reiner. Nießner, Alexander.
HRB 755184 Kemmler Baustoffe Böblingen GmbH, Hanns-Klemm-Straße 12, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherner, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Thomas. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Ehmer, Thomas.
HRB 290074 MVZ für Orthopädie Flugfeld GmbH, Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henke, Philipp. Bestellt: Geschäftsführer: Schöffler, Christian Heinz Andreas.
HRB 796562 Curt Georgi Verwaltungs GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 3537, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Landgraf, Andreas. Geschäftsführer: Brendel-Landgraf, Melanie; Schunter, Samuel Theodor; Sánchez Baca, Karina; Hantl, Peter Philibert.
HRB 245014 STAR PUBLISHING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245956 STAR EQUIPMENT GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245160 STAR ENGINEERING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRA 240761 Curt Georgi GmbH & Co. KG, Otto-Lilienthal-Straße 3537, 71034 Böblingen. Gesamtprokura: Prokura geändert (bisher Einzelprokura, nunmehr wie oben angegeben) bei: Prokurist: Schunter, Samuel. Prokura erloschen: Brendel-Landgraf, Melanie. Prokurist: Sánchez Baca, Karina. Prokurist: Hantl, Peter Philibert.
HRB 777730 In-Xperts GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver. Geschäftsführer: Shpakov, Maxim.
HRB 798403 Sense&Image GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 757510 EntServ Deutschland GmbH, Schickardstraße 32, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Tinti, Dario, Prag / Tschechische Republik. Gesamtprokura: Brožová, Kateřina, Prag /Tschechische Republik.
HRB 245819 atec innovation GmbH, Amundsenstraße 3, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 778560 Akkodis Germany Solutions GmbH, Flugfeld-Allee 12, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Wallner, Georg.
HRB 246207 STAR ENGINEERING & ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 761695 Pflegedienst Sunshine GmbH, Marktplatz 17, 71063 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Nagel, Kirstin.
HRB 240287 "BGS" Baugesellschaft, Sindelfingen mit beschränkter Haftung, Vaihinger Str. 12, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Jörg. Bestellt als Liquidator: Klug, Martin Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779478 StateTrade GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779469 RightField GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 738204 TVS IT-Systeme GmbH, Böblinger Straße 74, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Tilman Walter.
HRB 245235 Trender Jeansmode GmbH, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Seitz, Volker Michael.
HRB 758314 SiLoft GmbH, Mahdentalstraße 9698, 71065 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zug, Joachim.
HRB 21218 SPH AG, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Vorstand: Vinokurov, Eduard.
HRB 741407 Mitsubishi Electric Automotive Europe B.V. Niederlassung Deutschland, Tilsiter Straße 3, 71065 Sindelfingen. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Kurita, Shunji, London / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Nakamichi, Masaki, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Nakayama, Takeshi, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Takahashi, Akira, Amsterdam / Niederlande. Bestellt als Geschäftsführer: Bruul, Bart, Purmer / Niederlande. Geschäftsführer: Tamura, Kazuhiko, London / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Ino, Hiroshi, Prag / Tschechische Republik. Geschäftsführer: Muratomi, Yoshinori, Himeji-shi / Japan.
HRB 774657 Checkpoint Future GmbH, Äckerlenweg 32, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Thode, Sascha.
HRB 246065 BeRo Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstr. 25, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Rolf. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Benz, Stefan Rolf.
HRB 797595 Stallion Sports Herrenberg GmbH, Reinhold-Schick-Platz 3, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 798041 Glanzdienst GmbH, Stuttgarter Straße 12, 71083 Herrenberg. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung, Gebäudeservice, Hausmeisterservice, Schul- und Kindergartenreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Wohnungsauflösung, Tatortreinigung, Gartenpflege.
HRB 782087 INODEQ GmbH, Bebelsbergstraße 1, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Imbimbo, Arturo.
HRB 799816 BEB13 Holding GmbH, Bebelsbergstraße 13, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 741122 MaRa Clearing GmbH, Max-Eyth-Straße 21, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Frenzer, Marcel. Geschäftsführer: Münstermann, Vanessa Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Das Handeln und Makeln mit PET-Flaschen und Kunststoffen aller Art, das Clearing und Zählen von PET Pfandflaschen sowie die Erbringung und damit zusammenhängender logistischer und administrativer Dienstleistungen.
HRB 758839 riparo gmbh, Max-Eyth-Straße 23, 71088 Holzgerlingen. Einzelprokura: Leser, Fabian.
HRB 245042 G S T GmbH GERMAN SENSOR TECHNOLOGY, Max-Eyth-Straße 51, 71088 Holzgerlingen. Gesamtprokura: Rackl, Thomas. Seifried, Sascha.
HRB 742744 ATX Hardware GmbH West, Carl-Zeiss-Straße 51, 71093 Weil im Schönbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Robert.
HRB 779480 Ullrich Immobilien & Invest GmbH, Dieselstraße 6, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bebauung, die Sanierung und die Veräußerung von Immobilien aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Neubau- sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen - eigenständig oder durch Dritte. Die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit) gemäß § 34c GewO sowie die Projektentwicklung im Immobilienbereich. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
HRB 242690 Bauunternehmen Georg Schmidt GmbH, Hermann-Löns-Weg 7, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schmidt, Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: - Die Erstellung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung von digitalen Inhalten und audiovisuellen Medien, insbesondere im Bereich Gaming, Unterhaltung, Bildung, sozialer Wirkung und Community-Formate, einschließlich Betrieb und Vermarktung von Online-Streaming-Angeboten, Social-Media-Kanälen, Videoportalen, Webseiten und digitalen Marken sowie der Aufbau, die Pflege und Monetarisierung von Online-Communitys - der Handel mit physischen und digitalen Produkten, insbesondere Sammelkarten, Displays, Fanartikeln, Handelswaren, digitalen Gütern, Designvorlagen, NFTs und Domains. Die Gesellschaft betreibt in diesem Zusammenhang auch Domain-Flipping, Import- und Exportgeschäfte, eigene Online-Shops sowie Dropshipping- und Print-on-Demand-Modelle, - Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb eigener Produkte, Inhalte und Projekte sowohl in physischer als auch digitaler Form, einschließlich Aufbau und mediale Verwertung betrieblicher Sammlungen, insbesondere von Sammelkarten und anderen Sammlerstücken, zu Repräsentations-, Analyse-, Archivierungs- oder Präsentationszwecken. - Betrieb ökologischer und sozialer Projekte, insbesondere in Form von Patenschaftsmodellen (z. B. Baumpatenschaften), Spendenaktionen, Aufklärungskampagnen sowie gemeinschaftlich finanzierter Wunschaktionen für Einzelpersonen, Konzeption, Kommunikation, Vermarktung und Vertrieb solcher Projekte, wobei die Pflanzung der Bäume bei spezialisierten Partnerunternehmen beauftragt und als Teil der eigenen Leistung gegenüber Endkunden integriert wird. -Erbringung digitaler Dienstleistungen für Dritte, insbesondere in den Bereichen Marketing, Content-Erstellung, Community-Aufbau, Social-Media-Management, Shop- und Webentwicklung sowie Projektvermarktung. Sie kann webbasierte Plattformen, Tools, Softwarelösungen und Markenprojekte konzipieren, entwickeln, betreiben, lizensieren oder veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, mehrere eigenständige Marken, Plattformen und Projektlinien gleichzeitig zu führen, zu betreiben und zu vermark
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer: Löffel, Hendrik Jan.
HRB 756076 Synapticon GmbH, Steinbeisstraße 1, 71101 Schönaich. Stammkapital: 118.732,00 EUR.
HRA 737382 MS Gartengestaltung e.K., Teckstraße 15, 71101 Schönaich. Inhaber: Schmied, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 242078 Centurion Fahrräder GmbH & Co., Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 245693 Bürgel GmbH, Traubenstr. 14, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kosalla, Frederik. Geschäftsführer: Kosalla, Christin Nadine. Bestellt als Geschäftsführer: Laub, Michael.
HRA 240624 Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG, Erich-Kiefer-Str. 1014, 71116 Gärtringen. Gesamtprokura: Völlinger, Tanja.
HRA 739150 augusta GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 68, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
HRB 796673 Working Clever GmbH, Altinger Straße 2, 71126 Gäufelden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gagliano, Corinna-Sonja. Bestellt als Geschäftsführer: Dussler, Eric.
HRB 775725 Boxmeo UG (haftungsbeschränkt), Keplerstraße 6, 71134 Aidlingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Peard, Laura. Bestellt als Liquidator: Peard, Laura. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 791217 Lachenmann Landschaft GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Einzelprokura: Buchelt, Benjamin. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 791145 Lachenmann business development Holding GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 245108 Bertrandt Technikum GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Hage, Michael Jens Peter. Dr. Szolnoki, Dietmar.
HRB 243177 NITTO KOHKI EUROPE GmbH, Gottlieb-Daimler-Strasse 10, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Nishitani, Takuya. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Yokota, Keisuke, Tokyo 145-0066 / Japan.
HRB 743958 BOX O3 GmbH, Kringstraße 7, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Herren, Erwin, Fribourg / Schweiz.
HRB 242252 Ensinger Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ensinger, Klaus. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike; Pernizsak, Ralph Thomas; Schneekloth, Björn Sascha.
HRB 241486 Ensinger GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike.
HRB 800313 MY Strom GmbH, Weilemer Weg 33, 71155 Altdorf. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 796367 Faser-X GmbH, In den Kreben 72, 71157 Hildrizhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Andreas.
HRB 764712 mateco GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 745437 Central Parts GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 721836 Seniorenresidenz Leonberg gemeinnützige GmbH, Böblinger Str. 27, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit. Prokura erloschen: Knufinke, Birgit.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Vogel, Eike.
HRB 746666 Seacom Engineering GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ortlieb, Arno Ewald.
HRB 721971 ROEDIG GmbH, Stuttgarter Straße 19, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 766415 CEIA Induktion GmbH, Josef-Beyerle-Str. 9, 71263 Weil der Stadt. Bestellt als Geschäftsführer: Biege, Götz.
HRB 264382 IRS Werkzeugmaschinen GmbH, Gartenstraße 19, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rätzsch, Frank. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rätzsch, Fabian Christopher.
HRA 725088 Eberspächer Sütrak GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Gödden, Patrick.
HRB 760032 QuickPack Beteiligung GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 250897 QuickPack Haushalt + Hygiene GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Endres, Marcel Frederik. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 251081 TEFA Kartonagen GmbH, Borsigstraße 13, 71277 Rutesheim. Einzelprokura: Tischler, Thomas. Geschäftsführer: Mayer, Margit.
HRB 780916 World Wide General GmbH, Raiffeisenstraße 30, 71277 Rutesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gouya, Vafa. Bestellt als Liquidator: Gouya, Vafa. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800873 Hämmerling Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 38, 71277 Rutesheim. Geschäftsführer: Hämmerling, Oliver.
HRB 729259 Raumpflege GmbH, Schillerstraße 74, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "Raumpflege AG Facility Management", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21469) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsbetrieb "Dienstleistungen des Gebäudereiniger-Handwerks" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 251515 Denzhorn Business-Planung GmbH, Schillerstraße 95, 71277 Rutesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kirschner, Bernd Siegfried.
HRB 252762 DoMa GmbH Immobilien und Finanzkonzepte, Ringweg 1, 71287 Weissach. Bestellt als Geschäftsführer: Eberhardt, Ruth Birgit.
HRB 764256 Smelldect GmbH, Ettenbergstraße 19, 75392 Deckenpfronn. Stammkapital: 225.000,00 EUR.

Landkreis Böblingen - Löschungen August

HRB 775442 Maxor 3D Technologies UG (haftungsbeschränkt), Am Feger 7, 71063 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 242623 Johannes Albert e.K., Mahdentalstr. 110, 71065 Sindelfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 243973 Thalhofer Großbuchbinderei Verwaltungs GmbH, Fronäckerweg 15, 71101 Schönaich. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730462 CMS Besitz GmbH & Co. KG, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 750893 CMS Verwaltungs GmbH, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan.
HRB 747190 VZ Immobilien GmbH, Am Sonnenhang 21, 71111 Waldenbuch. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 243670 JASPO Sportartikelvertriebs GmbH, Max-Eyth-Straße 5, 71144 Steinenbronn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742470 Christian Sommer Besitzunternehmen e.K., Im Wengert 15, 71229 Leonberg. Die Firma ist erloschen.
HRB 755095 ADVICO Web-Solutions GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 7844 M + H Gesellschaft für Technische Beratung GmbH, Schillerstraße 65, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 253196 Rolf Mörk Verwaltungs- GmbH, Schleiermacherstraße 31, 71229 Leonberg. Nicht mehr Liquidator: Mörk, Rolf. Bestellt als Liquidator: Mörk, Steffen. Liquidator: Mörk, Frank. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757255 Ritter Ventures UG (haftungsbeschränkt), Trochtelfinger Weg 6, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 254227 Hans Bär Zimmergeschäft, Inhaber Jakob Sellner, Gutenbergstraße 5, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 241652 Wohn mit Möbelhof GmbH SB-Mitnahme und Abholmarkt, In den Mauren 14, 71272 Renningen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773794 kern-gesund UG (haftungsbeschränkt), Hölderlinstraße 23, 71277 Rutesheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen August

HRB 801140 EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 53.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gall, Constantin M.. Geschäftsführer: Dr. Muth, Volker Andreas. Geschäftsführer: Dr. Gerber, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere (a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und (b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und (c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801319 EY Beteiligungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brorhilker, Jan. Geschäftsführer: Jäger, Susanne. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801157 STRive Lab GmbH, Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführerin: Pakai, Sara. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Co-Working-Spaces, insbesondere die zeitlich befristete Vermietung von Büroarbeitsplätzen, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen an gewerbliche und freiberufliche Nutzer. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen Veranstaltungen, Workshops und Netzwerktreffen mit Bezug zu Unternehmertum und Existenzgründung sowie begleitende Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
HRB 801242 ai-consult.one UG (haftungsbeschränkt), Blumhardtstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruffner, Jessica Kerstin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Automatisierung und KI-Integration, insbesondere die Prozessanalyse und -optimierung, die Use-Case-Analyse und die Potenzialbewertung sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen und Workshops zu diesen Themen.
HRB 801380 Ferdinand Gross GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Speth, Patrick. Wittum, Ralph. Geschäftsführer: Erb, Thomas. Geschäftsführer: Hilgers, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Schrauben, Normteilen, Drehteilen, Werkzeugen, Maschinen und ähnlichen Artikeln sowie alle damit zusammenhängenden oder verwandten Geschäfte.
HRB 278240 B Niko Kochanov GmbH, Dieselstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801224 Braun Grundbesitz GmbH, Hauptstraße 111, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun-Frenz, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien.
HRB 801440 i-Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Reisachstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mijic, Ivanka. Gegenstand des Unternehmens: Gebäude-, Reinigungs- und Hausmeisterservice.
HRB 801145 K-Logistik Services GmbH, Emerlandstraße 9, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Mack, Gerd Gottlob. Geschäftsführer: Kern, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von logistischen Dienstleistungen, insbesondere von umweltfreundlichen City Logistik Konzepten.
HRB 801377 Eschmann Holding GmbH, Gaisgasse 171, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eschmann, David. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Vermögen.
HRB 801030 Bahls UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Bahls, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, betriebliche Organisation, Prozessoptimierung und Labor Analytik wie die Prüfung von Testverfahren und Produktprüfungen.
HRB 801311 Filder-Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 14, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Einzelprokura: Yilmaz, Mehmet. Geschäftsführer: Gürel, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentümergesellschaften (WEG-Verwaltung) und Mietobjekten (Mietverwaltung), sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler, insbesondere die Vermittlung, der An- und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
HRB 801199 MAI Station GmbH, Plieninger Straße 47, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Isildar, Mehmet Akif. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen-Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801386 Wiedenmayer Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wiedenmayer, Markus. Geschäftsführerin: Wiedenmayer, Carina. Gegenstand des Unternehmens: Die Haftungsübernahme als Komplementärin.
HRB 801246 US eShop UG (haftungsbeschränkt), Dürerplatz 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 2.600,00 EUR. Geschäftsführerin: Mohammad, Sajdah. Gegenstand des Unternehmens: Online-Handel mit Dekoration, Kinderspielzeug, u. a., insbesondere über die Plattformen Amazon, Etsy und weiteren Online-Marktplätzen sowie die damit verbundene Beschaffung, Lagerung, Vertrieb und der Versand von Waren.
HRB 801103 HdCZS-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Karl-Friedrich-Rumpp-Straße 3, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schumacher, Arne. Gegenstand des Unternehmens: Abwicklung des Betriebs des Hotels de Charme zum Schiff bis zur Verschmelzung/Auflösung.
HRB 801159 hofer Consulting GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Lausser, Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Produkten im Bereich Motor, Antrieb und Batterie sowie die Produktion, Entwicklung, Konstruktion, Automatisierung und der Bau von Maschinen, Anlagen, Teilen und Prüf- und Testeinrichtungen im Bereich Motor, Antrieb und Batterie; ferner die Vergabe von Entwicklungs- und Produktionslizenzen sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen in den o.a. Bereichen.
HRB 801233 hofer powerTec GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Illgen, Lars. Geschäftsführer: Maier, Martin. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofer, Johann Paul. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen.
HRB 801211 diKanzlei Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Seilerstraße 14, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Toll, Franz. Geschäftsführer: Keuerleber-Schäfer, Nadja. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ferner ist Gegenstand des Unternehmen der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Berufsausübungsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der diKanzlei GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nürtingen (nachfolgend „Kommanditgesellschaft“ genannt), und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes.
HRB 801313 ASO Nexus GmbH, Weinbergstraße 57, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wagner-Drebenstedt, Dario. Gegenstand des Unternehmens: Managementdienstleistungen aller Art, Social Media-Beratung, Mediation.
HRB 801277 Cruciano CNC Technik GmbH, Nürtinger Straße 106, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cruciano, Adriano. Gegenstand des Unternehmens: Metallbearbeitung, insbesondere Zerspanungstechnik mit Hilfe der CNC-Technik sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
HRB 801255 MOAI GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von inländischen Wohnimmobilien zum Zwecke der langfristigen Vermietung. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
HRB 801343 OSTWALD HOLDING GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere im Bereich lmmobilien, aber auch in anderen Branchen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801296 Anger Capital Holding GmbH, Henriettenstraße 94, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anger, Erik Tonatiuh, Weilheim/Teck. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Vermögenswerten jedweder Art, insbesondere von (i) Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, (ii) die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, gleichviel welcher Art auch immer, und zwar im In- und Ausland, ferner (iii) das Management des Beteiligungsportefeuilles, (iv) die Finanzierung der Beteiligungsunternehmen, in welcher Form auch immer, ferner (v) die Erbringung von Holdingfunktionen im weitestgehenden Umfang für die Beteiligungsunternehmen, etwa in Form betriebswirtschaftlicher, finanztechnischer, markenrechtlicher und sonstiger Dienstleistungen jedweder Art sowie (vi) schließlich die strategische Planung, Weiterentwicklung und Steuerung der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge i.S.v. § 291 AktG jedweder Art abschließen, insbesondere Beherrschungs- und Unternehmens-Pachtverträge.
HRB 801110 Rahmys GmbH, Klosterstraße 48, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rahm, Marvin. Geschäftsführer: Rahm, Julia. Geschäftsführer: Cay, Funda. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Fitnessstudios, Gesundheits- und Ernähungsberatung, Verkauf von Mitgliedschaften, Getränken, Nahrungsergänzungs- und Merchandisingprodukten, Leistungen in Fitness, Wellness, Personaltraning, Prävention und Gesundheitsförderung, Aufbau und Vergabe von Franchisepartnerschaften sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Fitnessstudios, Trainerlizenzen.
HRB 801367 ZS MOVE GmbH, Laubersberg 4, 73230 Kichheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sadowski, Peter Paul. Gegenstand des Unternehmens: Gewerbliche Personenbeförderung und Logistik.
HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dahmer, Klaus-Georg. Geschäftsführer: Kieschnik, Marcel Michael. Gegenstand des Unternehmens: Serviceleistungen aller Art im IT-Bereich, die Beratung, Planung und Umsetzung von IT-Projekten als Managed Service Provider sowie Cloud Service Provider.
HRB 801270 Creating Vision UG (haftungsbeschränkt), Paulinenstraße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eberhardt, Stefan. Geschäftsführer: Eberhardt-Wasmeier, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Durchführung von ganzheitlichen Beratungsangeboten, körperorientierter Begleitung (Massage, Entspannungstechniken und ganzheitlicher Körperarbeit) sowie Kurse und Veranstaltungen (online / präsenz) zur Förderung von persönlichem Wachstum, Bewusstseinsentwicklung und Lebensgestaltung.
HRB 801426 Sandmaster Beteiligungs GmbH, Heinrich-Otto-Straße 22, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mayer-Klenk, Christoph Sven. Geschäftsführer: Dr. Franke, Florian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Sandmaster Gesellschaft für Spielsandpflege und Umwelthygiene mbH sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Holdingfunktionen gegenüber der vorgenannten Gesellschaft sowie Dritten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
HRB 801079 CSE Kälte- & Wärmetechnik GmbH, Jakobstraße 11, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paraskevas, Paraskevas. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Herstellung, Installation, Wartung und Reparatur von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
HRB 801352 TransIn Tech GmbH, Albstraße 47, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wang, Jue. Gegenstand des Unternehmens: (1) Import und Export von Consumer-, Lebensmittel-, Haushalts- und industriellen Waren: Consumer (Konsumgüter): Hierzu gehören insbesondere Luxusgüter, Wein und Spirituosen, Modeartikel, Elektronik, Kosmetika sowie andere Artikel des täglichen Bedarfs. Lebensmittel: Einschließlich aller Arten von Lebensmitteln und Getränken. Haushaltswaren: Einschließlich Haushaltsgeräte, Möbel, Dekorationsartikel etc. Industrielle Waren: Einschließlich industrieller Rohstoffe, Ausrüstungen, Komponenten etc. (2) Vertrieb, Entwicklung, Herstellung, Installation und Inbetriebnahme von Haushalts- und industriellen Produkten, Vorrichtungen und Maschinen: Verkauf, Entwicklung, Produktion, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Geräten und Maschinen für den Haushalts- und Industriebereich. (3) Dienstleistung, Beratung und Projektabwicklung in Haushalts- und industriellen Bereichen: Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Projektabwicklung in den Bereichen Haushalt und Industrie, einschließlich technischer Unterstützung, Projektmanagement, Marktanalyse etc.
HRA 742632 Haug ImConsult e.K., Herdweg 20, 73249 Wernau Neckar. Inhaber: Haug, Herbert.
HRB 801039 Langner GmbH, Kirchheimer Straße 107, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langner, André. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von zentralen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Management, strategische Unternehmensplanung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen, IT, Marketing, Vergabe von Lizenzen, Marken- und sonstigen Schutzrechten sowie deren Verwaltung, Pflege und wirtschaftliche Verwertung an Tochtergesellschaften.
HRA 742669 VeriCert - Solution e.K. Ingenieurs- und Sachverständigen Dienstleistungen, In den Bergteilen 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Inhaber: Akcay, Atilla.
HRB 801023 Lumos Ark UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 16, 73269 Hochdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hahn, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft hat den Zweck, die folgenden Dienstleistungen einzeln und unabhängig voneinander anzubieten: 1. Vermietung von Gebäuden, insbesondere für spezielle Nutzungszwecke. 2. Planung, Installation sowie Vermietung und Leasing von Sicherheitstechnik, einschließlich Überwachungs-, Zutritts- und Schutzsystemen. 3. Planung, Errichtung und Vermietung spezialisierter Anlagen für den Anbau von Pflanzen, einschließlich technischer Infrastruktur und Anbausysteme. 4. Bereitstellung und Wartung der erforderlichen technischen Ausstattung, insbesondere für den gesicherten Betrieb von Gebäuden und Anbausystemen. 5. Erbringung von Labordienstleistungen, insbesondere Analysen und Qualitätskontrollen für pflanzenbezogene Produkte. 6. Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere für sensible oder regulierte Waren im Zusammenhang mit den angebotenen Geschäftsfeldern.
HRB 801082 Ma.Ma Bitumentechnik GmbH, Karlstraße 41, 73666 Baltmannsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merk, Markus Roman. Geschäftsführer: Mödinger, Max-Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Schulungen, Produktionsbegleitungen und Kalibrierungen auf Bitumen verarbeitenden Maschinen/Anlagen sowie die Reparatur, der Neubau, Umbauten/Modernisierung und die Ausführung mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Arbeiten von Bitumen verarbeitenden Maschinen und Anlagen. Inbegriffen ist auch der Ersatzteilverkauf/-vertrieb sowie der An- und Verkauf von Ersatz- und Neuteilen.
HRA 742649 Hans Schlotz e.K., Birkenweg 14, 73669 Lichtenwald. Inhaber: Schlotz, Hans Erwin.
HRB 801122 SolvV UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Li, Suo. Gegenstand des Unternehmens: Die intelligente Fehlerdiagnose für Maschinen und Anlagen (Intelligent Troubleshooting), das Ausfallzeitenmanagement für Maschinen und Anlagen (Machine Downtime Management) und eine Plattform für Expertenwissen (Expert Knowledge Base)
HRB 801115 W&S Automotive GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betrieb von digitalen Auktionsbörsen für Fahrzeughändler.
HRB 801324 W&S Performance GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vermarktung von digitalen und physischen Produkten.
HRB 801281 Sigel Fruchtimport Verwaltungs GmbH, Wäldenbronner Straße 31, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sigel, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Managementdienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten.
HRB 801137 SEAL Prüfservice GmbH, Obertürkheimer Straße 101, 73733 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ziogas, Mareen. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von amtlichen- und nichtamtlichen Prüfungen an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Anhängern und anderen technischen Geräten, die Kalibrierungen und Wartungen von technischen Geräten, die Durchführung von technischen Gutachten und QM-Dienstleistungen.
HRB 801292 ST&ZC UG (haftungsbeschränkt), Hohenheimer Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 50,00 EUR. Geschäftsführer: Soyer, Zekeriyya. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Textilien, Haushaltswaren, Kosmetik, Lebensmitteln, Autozubehör sowie die Erbringung logistischer und administrativer Dienstleistungen im Zusammenhang mit E-Commerce und Import/Export, insbesondere über eigene E-Commerce-Webseiten und sonstige Online-Vertriebskanäle.
HRB 801209 SmartBox Development Korntal GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Vdovina, Elena. Geschäftsführer: van der Plas, Marc, Almancil / Portugal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Vermieten sowie der An- und Verkauf von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Korntal - auf eigene Rechnung.
HRB 801369 Mcc INVEST GmbH, Elisabethenstraße 43, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mauch, Luz Georg. Gegenstand des Unternehmens: Mentoring und Coaching von Unternehmen in der Pre-Seed und Seed Phase, Unternehmensberatung von Unternehmen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Automotive und Manufacturing, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742595 Mey-Rollladen-Fenster-Türen e.K., Heumadener Straße 23, 73760 Ostfildern. Inhaber: Yasar, Muhammed Emin.
HRB 801036 Glückbau GmbH, Hofackerweg 3, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kuhnert, Corina. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding.
HRB 801062 Putzmacher Süd UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 7, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Kelmendi, Driton. Gegenstand des Unternehmens: Stuckateur-, Maurer- und Betonarbeiten.
HRB 801359 Digital Business Institute & Ventures GmbH, Schurwaldstraße 97, 73773 Aichwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Detscher, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Kapitalanlagen und Immobilien sowie die Erbringung betriebs- und personalwirtschaftlicher als auch weiterbildungsbezogener und akademischer Beratung sowie damit im Zusammehang stehender Dienstleistungen.
HRB 801072 Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Bardewyck, Beate. Gegenstand des Unternehmens: Die Kundenakquise. der Vertrieb von Sportartikeln und die Durchführung von Projekten, die Marktentwicklung, Marketing und Werbung, Messegestaltung und die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltung, die Entwicklung neuer Produkte und Adaption bestehender Produkte an neue Märkte sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäfte.
HRB 801052 FairCon Verwaltungs GmbH, Lindenstraße, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Green, Tom. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung bei der FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742604 FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, Lindenstraße 14, 73779 Deizisau. Einzelprokura: Green, Tom Fridtjof. Prokurist: Green, Melanie.

Landkreis Esslingen - Veränderungen August

HRB 765814 BI³ Consult GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stetter, Bastian. Bestellt als Liquidator: Stetter, Bastian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792938 GLASSPOINT TECHNOLOGY CENTER GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Balz, Markus.
HRB 761357 EY Strategy & Transactions GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Egle, Christian.
HRB 24972 GFIS GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinzmann, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Albrecht, Michael.
HRB 225959 Ferdinand Gross Holding GmbH, Daimler Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Erb, Thomas. Schneider, Meta.
HRA 728407 HLE Besitz-GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta Susanne.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hering, Gerald.
HRB 231772 Shaper Tools GmbH, Dieselstraße 26, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Werner, Alexandra. Gesamtprokura: Schneider, Sonja.
HRB 778600 Daimler Truck Holding AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesamtprokura: Scharping, Lisa.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Reimelt, Gesa. Wittig, Lutz. Schifferdecker, Uwe. Gesamtprokura: Scharping, Lisa. Dr. Krönig, Jan.
HRB 789422 Daimler Buses Solutions GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Dietrich. Bestellt als Geschäftsführer: Germ, Steffen.
HRB 767994 InoCast Consulting GmbH, Kanalstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 734586 Dastageeri GmbH, Musberger Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dastageeri, Habiburrahman. Bestellt als Geschäftsführer: Dula-Dastageeri, Aneta.
HRB 765795 ZENNER Connect GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian.
HRB 782019 Lehmann Management GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Lehmann Beteiligungen GmbH & Co. KG - nachstehend ,,KG" genannt -.
HRB 775206 aktiver EMT GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian. Bestellt als Geschäftsführer: Lehmann, Alexander Michael.
HRB 225162 EDF power solutions Deutschland GmbH, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Nutzung nachhaltiger und flexibler Energielösungen. Zu den Tätigkeiten des Unternehmens gehören (i) die Erbringung von Energiedienstleistungen, (ii) die Anwendung verschiedener Technologien zur Stromerzeugung und -speicherung, (iii) Entwicklung, Projektierung, Finanzierung, Bau, Erstellung, Vermarktung und Betreuung von dafür bestimmten Anlagen und Infrastruktur, (iv) die Vermittlung, Erwerb und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften zur Realisierung der o.g. Aktivitäten, sowie (v) die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und/oder technischen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten.
HRB 225499 ClouSet PRO GmbH Energie- und Flächensysteme, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hodor, Vasile. Bestellt als Geschäftsführer: Hecht, Wilfried.
HRB 784422 b&b extend GmbH, Mercedesstraße 7, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Rottkamp, Jan. Geschäftsführer: Koch, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Beck, David.
HRB 792472 KODI Bauunternehmung GmbH, Nord-West-Ring 31, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuci, Shkodran. Bestellt als Geschäftsführer: Kuci, Xhevat.
HRB 789864 LEIK GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Diez, Ernst Jan.
HRB 789608 Cichart UG (haftungsbeschränkt), Brunnsteige 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 7.000,00 EUR.
HRB 739104 NEVEON Nürtingen GmbH, Galgenbergstraße 9, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Euler, Daniela.
HRB 220233 Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH, Gebrüder-Heller-Str. 15, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Drechsler, Dieter. Prokura erloschen: Angermeier, Mathias.
HRB 788847 ImmApart GmbH, Hohes Gestade 16, 72622 Nürtingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie Transportdienstleistungen, Personaldienstleistungen, Beratung und Vermittlung von Personal, Allgemeine Dienstleistungen im Bereich Logistik und Industrie sowie Werkverträge und Lohnfertigung in diesem Bereich.
HRA 725909 RX Wohnexperten GmbH & Co. KG, Hülenbergstraße 61, 72622 Nürtingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 225930 Metabo Grundstücksverwaltung Beteiligungs-GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Haug, Oliver. Gesamtprokura: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 225286 Metabowerke GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haug, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 220117 Nagel Technologies GmbH, Oberboihinger Str. 60, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Schaible, Stephan.
HRB 785961 Einfach Makler UG (haftungsbeschränkt), Oberensinger Straße 21, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoss, Björn.
HRB 220714 Seifried Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aicherstr.50/1 , 72631 Aichtal. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Steinmetz, Caroline.
HRB 6075 Bingmann-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Margarete-Steiff-Straße 10, 72631 Aichtal. Geschäftsführer: Dr. Bingmann, Tiffany.
HRB 751475 Dein & Mein Vertriebshaus UG (haftungsbeschränkt), Nürtinger Straße 21, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Bez, Marcus. Bestellt als Geschäftsführer: Däubler, Horst. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Containerdienstes, insbesondere die Bereitstellung, Vermietung und der Trans-port von Containern aller Art; die Durchführung von Abbruch-, Entkernungs-, Entrümpelungs- sowie Rückbauarbeiten, einschließlich der fachgerechten Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; Logistik-, Transport- und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Tätigkeiten; der Handel mit Baustoffen, Recycling- und Entsorgungsprodukten sowie alle Ge-schäfte und Maßnahmen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 779073 6. Treuhand und Baudienstleistungen GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung und Koordination von Bauleistungen aller Art.
HRB 767956 Farasis Energy Europe GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhang, Feng, Shanghai / China. Bestellt als Geschäftsführer: Jiang, Weiran, Ganzhou, Provinz Jiangxi / China.
HRB 750317 tib technik imbau GmbH, Nürtinger Straße 19, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frommer, Wolfgang.
HRB 731910 JAGV GmbH, Siemensstraße 11, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Docter, Patrick.
HRB 769193 ebm GmbH, Ziegeleistraße 3, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der Einkaufsservice für Lebensrnittelbetriebe, insbesondere Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, sowie der Handel und die Vermittlung von damit zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen. (2) Betrieb einer Pension zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen mit optionalem Verpflegungsangebot.
HRB 733700 Connect Com GmbH, Stattmannstraße 40, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Lehmann, Falco.
HRB 220994 Colordecor Farbe und Heimtex GmbH, Unterboihinger Str. 30, 72644 Oberboihingen. Geschäftsführer: Bistrovic, Danijel. Prokura erloschen: Bistrovic, Mijo. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Anstrichmitteln, Tapeten, Fuß- und Wandbelägen, Sicht- und Sonnenschutz im Innen- und Außenbereich, Gegenständen zur Dekoration und Heimtextilien, sowie der Handel mit dem dazu erforderlichen Zubehör zur Einrichtung und Ausstattung von Privat und Gewerbeobjekten. Außerdem Montage des Sicht- und Sonnenschutzes, sowie das Verlegen von Böden bei Privat- und Gewerbekunden.
HRB 223615 Arno Design GmbH, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnholdt, Frank.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meißner, Florian. Bestellt als Geschäftsführer: Vandenbroucke, Kristof Rene, Rijmenam / Belgien. Prokura erloschen: Vandenbroucke, Kristof Rene.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Einzelprokura: Diekmann, Roger.
HRB 221594 Anhorn - Restaurant- und Hotelbetriebs-GmbH., Hohenneuffenstr. 16, 72660 Beuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Anhorn, Wolf-Dieter. Geschäftsführerin: Anhorn, Julie. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführerin: Anhorn, Rita. Bestellt als Geschäftsführer: Anhorn, Celine.
HRB 726805 Wißmann Verwaltungs GmbH, Reutlinger Straße 13, 72666 Neckartailfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wißmann, Inge Marianne.
HRB 785943 V323 Beteiligungs-GmbH, Kirchheim/Teck Süd, Hegelstraße 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Herb, Daniel. Gesamtprokura: Landherr, Marco.
HRB 231507 DG Transporte GmbH, Heinkelstr. 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesch, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausübung des Transportgewerbes als Frachtführer und Spediteur. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören Transportleistungen, die wegen der Ladekapazität einer güterkraftverkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen.
HRB 758101 Muresan & Er Beteiligungs GmbH, Henriettenstraße 95, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Er, Erdem.
HRB 230498 Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH, Krebenstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 789346 Schempp-Hirth Online Services GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha. Bestellt als Geschäftsführer: Holighaus, Tilo.
HRB 750968 Schempp-Hirth Service GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 799196 Dälken KLE GmbH, Steingaustraße 2, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Häsler, Katrin Monika. Bestellt als Geschäftsführer: Kern, Monika. Geschäftsführer: Rivera, Juan Pablo Escalona, Càceres / Spanien.
HRB 726102 Graepel Süd GmbH, Turmstraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Marie-Christin.
HRB 727232 FWD Fischer Weilheim Deponietechnik Beteiligungs- GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Albrecht.
HRB 773829 Götz Immotrans GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Rudolf Herbert Albrecht.
HRB 231709 FRASCH Verwaltungs GmbH, Untere Rainstr. 22, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Frasch, Stephan. Bestellt als Geschäftsführer: Frasch, Benjamin.
HRB 765677 WERTzeit Transfer GmbH, Am Turbinenkanal 5, 73240 Wendlingen am Neckar. Geschäftsführer: Gosch, Martin.
HRB 767116 Kontron eSystems GmbH, Bahnhofstraße 100, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Rausch, Martin, Gmunden/Österreich / Österreich. Gesamtprokura: Ellmer, Robert, Schattendorf/Österreich. Baurath, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Alle Geschäfte, die sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb, Export und Import von elektronischen Baugruppen und Komplettsystemen, sowie elektrischen Aggregaten, Komponenten und Teilen beziehen, einschließlich der Kombination mit mechanischen Aggregaten, Komponenten und Teilen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, verwandte Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen entsprechender Art ausführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß $ 2 Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen.
HRB 213234 DMG MORI Global Marketing GmbH, Antoniusstr. 14, 73249 Wernau Neckar. Prokura erloschen: Tamai, Hirokai. Einzelprokura: Horvat, Zoran. Riedemann, Ralf.
HRB 721212 ENERGY TEAM GMBH, Asemweg 5, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Wolf-Dieter. Bestellt als Liquidator: Tavosanis, Stefan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 786346 SoMa Service GmbH, Kirchheimer Straße 139, 73249 Wernau Neckar. Geschäftsführer: Niess, Marco.
HRB 759235 PointCab GmbH, Talstraße 8, 73249 Wernau Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Berholz, Eric.
HRB 212812 LIPARO Lizenz- & Patentgesellschaft für Robotik mbH, Wilhelmstraße 2, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Hartmut.
HRB 800280 CoreLink UG (haftungsbeschränkt), Teckstraße 24, 73252 Lenningen. Einzelprokura: Lushaj, Indrit; Tafciu, Ogert.
HRB 758261 Ralf Kludt Dipl.-Ing (FH) Ingenieurgesellschaft mbH, Nürtinger Straße 50, 73257 Köngen. Geschäftsführer: Kludt, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Bauwesen, insbesondere die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutztechnischen Stellungnahmen, Übernahme der Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz nach AHO sowie die Übernahme von Planungsleistungen im Sinne der HOAI, ferner Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten von sicherheitstechnischen Anlagen, insbesondere bei Feuerlöschern, Wandhydranten, Feuerschutzabschlüssen, Brandschutzklappen sowie Rauch- und Wärmeabzugsgeräten.
HRB 765422 PIL Planungs-, Immobilien- und Lagerhaus GmbH, Oberdorfstraße 8, 73257 Köngen. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
HRB 214663 Traub VerwaItungs-GmbH, Hauffstr. 4, 73262 Reichenbach an der Fils. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 212680 Feinkost Banzhaf-Schulz GmbH, Hauptstr. 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Banzhaf-Schulz, Ruth. Nun bestellt als Liquidator: Schulz, Klaus-Hermann. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 210509 INDUCTOHEAT Europe GmbH, Ostweg 5, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Andrä, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Buechner, William Sean, Canal Winchester, Ohio / Vereinigte Staaten.
HRB 231305 HMG Consult GmbH, Teckstr. 4, 73266 Bissingen an der Teck. Einzelprokura: Czombera-Müller, Gabriele. Müller, Alexander.
HRB 774572 Asrin GmbH, Kirchstraße 15, 73269 Hochdorf. Geschäftsführer: Yörük, Ömer Faruk. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaykan, Sinan.
HRB 771461 Grimm Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen (nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Grimm Grundbesitz GmbH & Co. KG, welche den Erwerb, das Halten und das Verwalten von eigenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, sowie ggf. deren anschließende Verwertung - soweit hierfür eine Genehmigung nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist - zum Gegenstand hat.
HRB 738829 TelePart Distribution GmbH, Zeller Straße 17, 73271 Holzmaden. Prokura erloschen: Kommer, Olga.
HRB 230365 Benzel Raumausstattung GmbH, Hochdorfer Str. 16, 73274 Notzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nießner, Gudrun. Bestellt als Geschäftsführer: Nießner, Bastian.
HRB 797070 NVG Hausbesitz GmbH, Fabrikstraße 11, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Nagel, Carolin.
HRB 759605 First NEW Cars GmbH, Hafenmarkt 3, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Przywolski, Michal. Nicht mehr Geschäftsführer: Orgeldinger, Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Qeisi, Ahmad. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer unter anderem internetbasierten Nachrichtenagentur, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsnachrichten, sowie Handel mit gebrauchten Fahrzeugen und Fahrzeugpflege, Im- und Export von Lebensmitteln sowie Transport- und Kurierdienstleistungen.
HRB 780215 Weiterbildungscampus Hochschule Esslingen GmbH, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Enderle, Christian. Bestellt als Liquidator: Enderle, Christian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 790311 GE Projekt GmbH, Marktplatz 4, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Ernst, Janis Alexander.
HRB 790144 CK Fortuna Holding GmbH, Martinstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding, insbesondere die Beratung in Fragen des Managements, der Personal- und Organisationsberatung und Qualitätsmanagement, sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
HRB 768804 Mein Quartier Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelztorstraße 19, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Wilms, Marc Harald Karl.
HRB 726221 Clade GmbH, Schelztorstraße 5456, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Straub, Michael.
HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Meunier, Johannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Meunier, Johannes.
HRA 210265 Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Beck, Eberhard. Prokurist: Göddertz, Volker. Prokurist: Staudte, Frank.
HRB 210266 Index-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 787219 AlWo 1 Wohnprojekt GmbH, Gollenstraße 18, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Sandra. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Nadine.
HRB 214582 Familienpflege Esslingen C. Pukrop gGmbH, Eichendorffstr. 1, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Pukrop, Claudia. Bestellt als Geschäftsführer: Ebensperger, Iris. Geschäftsführer: Freyer, Rainer. Geschäftsführer: Kutschus, Sabine.
HRB 799988 Auraminot GmbH, Seestraße 31, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 765928 SMAC Softwares GmbH, Zollhausweg 57, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Mehta, Maharshi. Bestellt als Geschäftsführer: Ladani, Siddhi.
HRB 767230 DSR Betriebs GmbH, Alte Wache, Claude-Dornier-Straße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Tietz, Andrew-Colin.
HRB 762482 Thermo and Engineering Solutions GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Valeika, Matas, Vilnius / Litauen.
HRB 771622 Vida GmbH, Haldenstraße 13, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Ciccarone, Daniele.
HRB 211557 Gall GmbH, Hornbergweg 3, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögen jeglicher Art. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Personengesellschaften, namentlich als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Joachim Gall GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostfildern. Stammkapital: 62.030,00 EUR.
HRB 789924 Golddach GmbH, Robert-Koch-Straße 192, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Rexhepi, Xhemil. Bestellt als Geschäftsführer: Demaj, Pajtim.
HRB 799292 MeMo Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 9, 73760 Ostfildern. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Metzger, Daniela Maren. Geschäftsführerin: Moser, Miriam, Miami/Florida / Vereinigte Staaten.
HRB 755931 Bühner Werbemittel GmbH, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Herstellung und der Vertrieb von Werbeartikeln und Verlagsprodukten im In- und Ausland.
HRB 206844 INLOVO GmbH, Albstraße 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 43.728,00 EUR.
HRB 721225 Diploma Holding Germany GmbH, Kraichgaustr. 5, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Morrison, John Robert, Haywards Heath / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführerin: Lawrence, Anna Louise, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 789358 ESA Eppinger GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 789337 Eppinger Holdings India GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 14431 WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrmann, Jürgen. Prokura erloschen: Kirkopoulos, Athanasios.
HRB 212171 Hägele Zerspanungstechnik GmbH., Waldstr. 14, 73773 Aichwald. Geschäftsführer: Hägele, Stefan. Prokura erloschen: Hägele, Sandra.
HRB 210821 Hahn + Keller Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weinstraße 27, 73773 Aichwald. Bestellt als Geschäftsführer: Gampper, Christina Olivia.
HRB 211080 Lehner Formen + Werkzeugbau GmbH, Esslinger Str. 6, 73776 Altbach. Geschäftsführer: Paukert, Michael.
HRB 28726 P Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Altbach verlegt.
HRB 732622 Bäder Verwaltungs-GmbH, In den Weiden 24, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bäder, Eberhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bäder, David.
HRB 777346 HD Investitions und Verwaltungs GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis. Prokura erloschen: Ernst, Janis.
HRB 777262 Omikron HD Grund und Boden GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis.
HRB 798003 FD GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.700,00 EUR.
HRB 797457 awicontax Filderstadt GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Sirnauer Straße 52, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiger, Heiko. Bestellt als Geschäftsführerin: Stohr, Natascha.

Landkreis Esslingen - Löschungen August

HRA 221054 Ferdinand Gross GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 774772 MEEVI-Safe UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 220799 Pullitex Strickwaren GmbH, Hindenburgstr. 15, 72622 Nürtingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 222331 Kompauer GmbH, Gartenstr. 201, 72636 Frickenhausen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730311 Colak Selection Alper Colak e. K., Daimlerstraße 22, 72644 Oberboihingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 741868 Dürnsteiner Entsorgung (Inh. Roger Kappel) e.K., Neckarstraße 12, 72666 Neckartailfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 224643 Balz GmbH, Bau- und Möbelschreinerei, Kiesweg 2, 72669 Unterensingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 231007 DG Transporte GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742306 EnergySourcing Felix Denzinger e.K., Paradiesstraße 2325, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen.
HRB 779912 Hein & Hein Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Weisestraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746833 Mimbli UG (haftungsbeschränkt), Achalmstraße 10, 73235 Weilheim an der Teck. Geschäftsführer: Wenisch, Marco, Sharjah / Vereinigte Arabische Emirate.
HRB 230674 Bernd Müller GmbH, Forststraße 5, 73235 Weilheim an der Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 734802 immoRent five UG (haftungsbeschränkt), Unterboihinger Straße 9, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 734543 Werner Weinmann GmbH & Co. KG, Mülbergerstraße 83, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 722477 E. Bayer Finance GmbH + Co. KG, Entennest 2, 73730 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 748061 Media-Marketing Consulting und Vertrieb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gollenstr. 3537, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737583 Feldpartitur GmbH, Krummenackerstr. 88, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 762964 bendock UG (haftungsbeschränkt), Weilstraße 227, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 214730 TV Nellingen Handball Bundesliga GmbH, An der Akademie 4, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211572 Walter Schönfeld KG. Inhaber: Michael Schönfeld, Benzstr. 8, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Schönfeld, Marion. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 212234 Bühner Werbemittel GmbH & Co. KG, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 214646 Haarspielerei GmbH, Stuttgarter Straße 16, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen August

HRB 750364 AW Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750397 B+A Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750376 GrowthMind Partners GmbH, Hohenstädter Weg 15, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glassner, Marko. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Personalberatung, Recruiting, Unternehmensberatung, Technologiedienstleistungen und Performance-Optimierung. Die Gesellschaft kann insbesondere Beteiligungen an Unternehmen wie der Recruitment Growth Partners GmbH und der Recruitment Value Partners GmbH erwerben, verwalten und veräußern sowie diesen Gesellschaften strategische, kaufmännische und organisatorische Unterstützung leisten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft selbst Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Performance-Optimierung, Digitalisierung, Automatisierung und Geschäftsentwicklung erbringen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.
HRB 750288 Fliesenstudio Merz GmbH, Baronenwaldstraße 41, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merz, Steffen Horst Hermann. Geschäftsführer: Schneider, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Fliesenverlegung, Fliesenhandel, Trockenbau und Bodenbeläge aller Art.
HRB 750343 Creditreform Göppingen Engelhardt Komplementär-GmbH, Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Engelhardt, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an und damit die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Creditreform Göppingen Engelhardt GmbH & Co. KG
HRB 750278 Haas Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 31, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Berthold Bernhard. Geschäftsführer: Haas, Ingo Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Geschäftsanteilen an Unternehmen jeder Rechtsform, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.
HRB 750414 Zitberg Überdachungen Göppingen GmbH, Daimlerstraße 11, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zitzer, Viktor. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Montage von Terrassenüberdachungen und Carports.
HRB 750356 Salvia Wohnimmo GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: D'Agostino, Salvatore. Geschäftsführer: Salvia, Filippo. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Wohnimmobilien.
HRB 750277 ISU Industrieservice Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Anna. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Service an Industriemaschinen.
HRB 750332 IVU Industrievertrieb Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Luis. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Anna Maria. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, Vertrieb, Import und Export von Maschinen, Anlagen und Zubehör für die thermische Verfahrenstechnik und verwandte Industriebereiche sowie die Erbringung von Beratungs-, Service- Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 750295 Göppingen Future Forge GmbH, Römerstraße 91, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Senlialp, Selman. Gegenstand des Unternehmens: - Wartung und Kalibrierung von Schweißgeräten, - Reparatur von Schweißgeräten, - Ersatzteilbeschaffung und -verkauf, - Service für Autogentechnik, Absaugtechnik, Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Handel von Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Vertrieb von Energieerzeugung Systeme.
HRA 729726 Schmidtke Immobilien e.K., Im Herrengestell 161, 73072 Donzdorf. Inhaber: Schmidtke, Manuel.
HRB 750329 CorSwitch UG (haftungsbeschränkt), Lenzstraße 1, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Oltean, Coriolan-Cristian. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Herstellung von Produkten in industrieller Serienfertigung sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen, das Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Sachwerten und das Verwalten von Geldern.
HRB 750407 Valuron Performance UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Straße 5, 73095 Albershausen. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Daniel Dominik. Geschäftsführer: Leutz, Nicole Melanie. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel sowie der Online-Vertrieb von elektronischen Zusatzsteuergeräten, Tuningprodukten und Fahrzeugzubehör für Kraftfahrzeuge, insbesondere für ausgewählte Performance- und Sportmodelle sowie die Erbingung von Beratungs- und Marketingleistungen im Bereich Fahrzeugoptimierung, einschließlich der Erstellung und Vermarktung von digitalem Content (insbesondere Bild- und Videomaterial) zur Produktbewerbung auf Online-Plattformen und in sozialen Medien.
HRB 750352 Fenster-Fuchs Reparaturservice GmbH, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Kieser, Ulrike. Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard. Geschäftsführer: Weiß, Gabriele. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Zell unter Aichelberg (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich Glaserei und Fensterbau/-handel und Reparaturservice; ausgenommen sind Tätigkeiten welche einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, es sei denn eine solche liegt vor.
HRA 729740 Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Einzelprokura: Kieser, Ulrike.
HRB 750317 Vertico Executive Search GmbH, Ahornweg 36, 73278 Schlierbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Besemer, Max Alfons Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen im Bereich Personalmanagement, insbesondere die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, einschließlich Executive Search und Headhunting. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Karriereberatung, Personalentwicklung sowie damit verbundene Beratungs- und Coaching-Leistungen.
HRB 750380 AKMD UG (haftungsbeschränkt), Eschenweg 63, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Krasikov, Aleksandr. Gegenstand des Unternehmens: Groß-/Einzelhandel (stationär & online) mit Befestigungs- und Eisenwaren, Werkzeugen, Baustoffen, Technikartikeln, PSA, Garten-, Sanitär-, Industrie-, Verpackungs-, Reinigungs- sowie Bürobedarf, dazu Vermietung, Leasing und Wartung von Geräten, der Import und Export dieser Güter, Schulungen zu artverwandten Themen, Lager- und Logistikservice, individuelle Beratung/Konfiguration sowie Hersteller-Kooperationen und Entwicklung eigener Produkte und Marken in diesen Bereichen.
HRB 750309 Dieckmann Holding GmbH, Seewiesenstraße 90, 73329 Kuchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dieckmann, Dominik Andreas Ludwig. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen, sowie Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für verbundene Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.
HRA 729738 Marco Bäumler e.K., Am Mühlbach 39, 73333 Gingen an der Fils. Inhaber: Bäumler, Marco.
HRA 729725 Blessing Heizung & Sanitär e.K., Schützenweg 11, 73344 Gruibingen. Inhaber: Blessing, Marc Daniel.
HRB 750337 Schlosserei Thierer Verwaltungs-GmbH, Brunnenstraße 19, 89558 Böhmenkirch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thierer, Hans-Peter. Geschäftsführer: Kaiser, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Schlosserei Thierer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Böhmenkirch.

Landkreis Göppingen - Veränderungen August

HRB 745906 TeamViewer SE, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 745086 Micro Move GmbH, Gartenstraße 40, 73033 Göppingen. Nun bestellt als Liquidator: Lupke, Jürgen Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 530397 Neue Pressegesellschaft mbH, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
HRB 743289 ANDRITZ Deutschland Holding GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann.
HRB 726465 ANDRITZ Schuler Pressen GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnig, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Palm, Christian. Prokura erloschen: Staber, Georg. Palm, Christian. Gesamtprokura: Funk, Jürgen.
HRB 748627 ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Kamphausen, Thomas Wilhelm.
HRB 720485 ALB FILS KLINIKUM GmbH, Eichertstr. 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael.
HRB 728272 ALB FILS KLINIKUM SERVICE GmbH, Eichertstraße 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael. Einzelprokura: Szlamma, Steffen Philipp.
HRB 532281 MOTION MAKERS GmbH, Goethestraße 45, 73035 Göppingen. Gesamtprokura: Schmieder, Josef. Fulst, Yvonne.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Münzing, Kai. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias. Bestellt als Geschäftsführer: Aiello, Vera Marta.
HRB 732159 Klug Laser GmbH, Fraunhoferstraße 14, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bretz, Volker-Christian.
HRB 743978 Rifonta GmbH, Helfensteinstraße 26, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Vitali. Bestellt als Geschäftsführer: Zeka, Blerim. Geschäftsführer: Lleshaj, Lorenc.
HRB 749213 STAR ELECTRONICS Göppingen GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 722565 STAR ELECTRONICS Verwaltungs-GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 530641 Zeller + Gmelin Verwaltungs GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Hald, Tobias.
HRB 746845 Schneider Immobilien Verwaltung GmbH, Ulmer Straße 56, 73054 Eislingen. Stammkapital: 27.500,00 EUR.
HRB 741312 Rose Hotel & Gastronomie GmbH, Hauptstraße 16, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Orhan, Polat. Bestellt als Geschäftsführer: Aksoy, Ali Onur.
HRB 749716 Gartenheld-Fahrion GmbH, Stuttgarter Straße 151, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Heber, Peter.
HRB 736876 Komani GmbH, Alemannenstraße 413, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Röckle, Philipp.
HRB 742426 HERZBERG Genuss GmbH, Fuchseckstraße 25, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Herzberg, Romeo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von gastronomischen Service- und Dienstleistungen einschließlich Catering nebst in- und außerhaus Verkauf von Speisen und Getränken, die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art, der Betrieb einer Kochschule, der Betrieb von Gaststätten und Restaurants aller Art und die Beteiigung an solchen Unternehmen sowie die Vermarktung und der Verkauf von Markenlizenzen.
HRB 540977 Rink Bedachungen GmbH, Hermann-Schwarz-Straße 3, 73072 Donzdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rink, Alfred.
HRB 541304 Bertele Umformtechnik GmbH, Im Lautergarten 2, 73072 Donzdorf. Einzelprokura: Heffner, Thorsten.
HRB 540212 Helmut Kälberer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Zeiss-Straße 13, 73079 Süßen. Bestellt als Geschäftsführer: Kälberer, Marcus Sven. Prokura erloschen: Kälberer, Marcus. Einzelprokura: Kälberer, Chiara.
HRB 750069 Hausverwaltung Olschewski UG (haftungsbeschränkt), Ramsbergstraße 6, 73079 Süßen. Stammkapital: 1.500,00 EUR.
HRB 744487 BB Bioenergie GmbH, Astwiesen 1, 73087 Bad Boll. Geschäftsführer: Schwahn, Felix Laurens.
HRB 532686 Peikko BESISTA GmbH, Reuteweg 3, 73087 Bad Boll. Prokura erloschen: Pilger, Arne.
HRB 739268 Möhrle-Bikes GmbH, Bahnhofstraße 24, 73092 Heiningen. Geschäftsführer: Möhrle, Jürgen.
HRB 720580 SMC GmbH, Reuschstr. 58, 73092 Heiningen. Gesamtprokura: Heinrichs, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Götz, Wolfgang.
HRB 531731 winside GmbH, Faurndauer Str. 49, 73098 Rechberghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Lea Sophie.
HRB 729871 Tagespflege am Schlossmarkt GmbH, Schlossmarkt 4, 73098 Rechberghausen. Geschäftsführer: Papp, Evelyn.
HRB 533841 Die Qualitätsmacher GmbH, Finkenweg 6, 73102 Birenbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Zentralisierung von übergeordneten Tätigkeiten (z.B. Hotline, Service, Ersatzteilbeschaffung) aus Teilen der bestehenden Firmengruppe (IWS-automation GmbH, LEHNERT-Fertigungsmesstechnik GmbH, Oberndorfer Präzisionswerk GmbH & Co.KG und der Messtechnik AG)
HRB 727355 Fit + Fun Autohof GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Dobler, Julia Charlotte Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 531508 Lechner GmbH Stahlhandel, Zeppelinstr. 7, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Lechner, Irmtraud. Nicht mehr Geschäftsführer: Gabriel, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 740270 Hawranek Berufsausübungsgesellschaft mbH, Schulstraße 2, 73114 Schlat. Nicht mehr Geschäftsführer: Hawranek, Gerhard.
HRB 746279 ProOmea GmbH, Oberwälder Straße 1, 73117 Wangen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmauder, Ralph Jochen Alfred. Bestellt als Geschäftsführer: Jahn, Jeremy Justin, Vila Nova de Gaia / Portugal. Geschäftsführer: Eiletz, Matthias Fabian. Prokura erloschen: Jahn, Jeremy Justin, Povoa de Varzim/Portugal. Eiletz, Matthias Fabian.
HRB 531175 Eberhard AG Automations- und Montagetechnik, Auchtertstr. 35, 73278 Schlierbach. Bestellt als Vorstand: Milling, Michael Tobias Peter. Prokura erloschen: Milling, Michael.
HRB 741771 ABR Mess- & Steuerungstechnik GmbH, Geislinger Straße 47, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Steffen.
HRB 534114 Schneider Logistik GmbH, Im Nol 15, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitte, Marcus.
HRB 735152 Filstal Assekuranz GmbH, Ledergasse 11, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Liquidator: Kovacsik, Michael. Bestellt als Liquidator: Kovacsik, Michaela.
HRB 541278 V i v o m e d Krankenhausbedarfs GmbH, Robert-Bosch-Straße 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie. Geschäftsführer: Schweizer, Simon.
HRB 120647 Armorica Süd-West Deutschland GmbH, Kimmelgässle 1, 73333 Gingen an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Frederik Johannes Karl.
HRB 540576 Staudenmaier GmbH, Hochstr. 11, 73345 Drackenstein. Geschäftsführer: Staudenmaier, Jürgen. Prokura erloschen: Staudenmaier, Theresia. Einzelprokura: Staudenmaier, Heiko.

Landkreis Göppingen - Löschungen August

HRB 728089 Bera Verwaltungsgesellschaft mbH, Amselweg 18, 73061 Ebersbach an der Fils. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 728673 Dr. Schaudig e.K., Bahnhofstraße 54, 73107 Eschenbach. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 531751 fostra GmbH Grafischer Bedarf, Schulstr. 7, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 739227 PrivMed GmbH, Siemensstraße 23, 73278 Schlierbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723547 Falono GmbH, Georg-Moll-Weg 5, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746446 Medicutan UG (haftungsbeschränkt), Hohlbachweg 2, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen August

HRB 801111 MSG-Bayern GmbH, Albstraße 2022, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Matanis, Konstantinos. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Errichtung von Telekommunikations- und Datennetzen, die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie die Vermittlung aller mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehenden Geschäften. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
HRA 742643 Cosmo Logistik e.K., Inh. Rifat Güner, Pflugfelder Straße 32, 70806 Kornwestheim. Inhaber: Güner, Rifat.
HRB 108258 Brandschutz Engineering Adanir GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Adanir, Cem. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Heinz-Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung, Engineering, Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit im Bereich des Brandschutzes. Prüfung, Bewertung, Überwachung, Begutachtung, Zertifizierung von Baustoffen, Bauprodukten, Bauarten, Bauteilen, baulichen Anlagen und Konstuktionen des Brandschutzes sowie alle damit verbundenen Maßnahmen.
HRB 801063 Kolmira UG (haftungsbeschränkt), Weißenfelser Ring 8, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Baisch, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Produkten, insbesondere SaaS-Anwendungen, Web-Apps und Browser-Erweiterungen, die beispielsweise durch intelligente Automatisierung komplexe Auswertungen vereinfachen und Entscheidungsprozesse beschleunigen, einschließlich der Beratung zum effektiven Einsatz von KI-basierten Lösungen für kleine Unternehmen und Selbstständige ohne die Übernahme zulassungspflichtiger Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801118 Omega Peak UG (haftungsbeschränkt), c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie b) die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen
HRB 801130 Tallow GmbH, c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 28.510,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas Marvin. Geschäftsführer: Spiegel, Ece. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Kosmetikprodukten auf Basis von Rindertalg. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Kosmetikartikeln wie Cremes, Lotionen, Seifen und anderen Pflegeprodukten, welche aus hochwertigem Rindertalg und damit verbundenen Rohstoffen hergestellt werden.
HRB 801227 Sailer Invest GmbH, Ludwigstraße 36, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sailer, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.
HRB 801356 Sommer Holding GmbH, Raiffeisenstraße 3, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sommer, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Verpachtung von Betriebsgrundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801223 LOBA GmbH, Leonberger Straße 5662, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Binger, Sebastian. Geschäftsführer: Probst, Mario. Geschäftsführer: Melka, Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Versiegelungsmaterialien, Fußbodenölen und -wachsen, Pflegemitteln für Parkett- und Holzfußböden, Linoleum, Laminat. PVC und andere Bodenbelagsarbeiten sowie Werkzeugen. Ferner die Herstellung und der Vertreib von hochwertigen, reaktiven Industrielacksystemen zur Holz-, Metall- und Kunststofflackierung.
HRB 801142 MEGABYTES UG (haftungsbeschränkt), Asperger Straße 16, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Burkhardt, Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung und mobile App-Entwicklung, sowie die Konzeption, Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb eigener digitaler Produkte, Plattformen und Softwarelösungen.
HRB 801282 New Born Real Estate UG (haftungsbeschränkt), Marstall H20, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Sylejmani, Xhenis. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und gewerblichen Immobilien; Beratung im Bereich des Immobilienwesens; Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilienprojekten; Durchführung von Besichtigungen, Marktanalysen und sonstigen mit dem Immobiliengeschäft verbundenen Dienstleistungen
HRB 801400 SWLB Nachhaltige Erzeugungsanlagen GmbH, Gänsfußallee 23, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hoffmann, Bert. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, das Halten und Verwalten sowie die Verpachtung von nachhaltigen und innovativen Energieerzeugungsanlagen für insbesondere Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung im Zuge der Energiewende.
HRB 801087 EHKS Sanitätsdienste UG (haftungsbeschränkt), Siemensstraße 26, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Sadouki, Katharina Koula. Gegenstand des Unternehmens: (i) Medizinische Veranstaltungsbetreuung und -absicherung (Sanitätsdienst) bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen u.a. Konzerte, Messen, Firmenveranstaltungen; (ii) Betrieblicher Sanitätsdienst nach DGUV Vorschrift 1, u.a. auf Baustellen; (iii) Beratung und Betreuung von Einrichtungen der betrieblichen Erste-Hilfe-Einrichtungen in Unternehmen wie Verbandkästen, Sanitätsräumen und -containern, AEDs und weiterer Ausstattungen nach DGUV Vorschrift 1.
HRB 801152 Messtechnik Jakimovski GmbH, Netzestraße 311, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakimovski, Sasko. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage und Ablesung von Wasser- und Heizungsuhren.
HRB 801297 CargoJet UG (haftungsbeschränkt), Seestraße 55, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kalaitzis, Panagiotis. Gegenstand des Unternehmens: Transport und Lieferung von Waren und eigenen Vertriebsprodukten mit Kleintransportern bis 3,5 t sowie Baudienstleistungen.
HRB 801389 Volmari Vision GmbH, Elisabeth-Kranz-Straße 43, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Volmari, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videografie. Dies bezieht sich insbesondere auf Hochzeiten, Sportevents, Sportdokus, Imagefilme, Employer Branding und Social Media. Zielgruppen sind besonders Paare, Sportler und Unternehmen.
HRB 801205 RoKa Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt), Zwisslerstraße 4, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Rodriguez Reyes, Juan Carlos. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Montagearbeiten im Bereich vorgefertigter Bauteile, insbesondere Fenster, Tür- und Glaselemente sowie sonstige handwerkliche Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich.
HRB 801049 ECHT SICHER GmbH, Stuttgarter Straße 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Peters, Ringo. Geschäftsführer: Echt, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Schließanlagen sowie der Vertrieb von mechanischer, mechatronischer und elektronischer Tür- und Sicherheitstechnik, von Schlössern, Beschlägen und Tresoren sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehörteilen, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Planungs-, Montage- und Service- sowie Wartungsleistungen.
HRA 742594 Pro Boost Engineering, Inh. Adrian Walden e.K., Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Inhaber: Walden, Adrian.
HRB 801196 mediZeplin GmbH, Postweg 6, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. Dr. Zeplin, Philip. Geschäftsführer: Zeplin-Diener, Olga. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer privaten medizinischen Praxis, insbesondere im Bereich plastischer und ästhetischer Medizin und Chirurgie, wobei die Ausübung der Heilkunde nur durch angestellte Ärzte erfolgt, die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, medizinischem Praxispersonal sowie Führungskräften (Akademie), Coaching- und Schulungsangebote sowie die Erbringung von Beratungs-, Referenten- und ConsuItingdienstIeistungen im medizinischen und betriebswirtschaftIichen Bereich.
HRB 801307 PC Gebäudereinigung GmbH, Achalmstraße 5, 71679 Asperg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Shawish, Farhan. Gegenstand des Unternehmens: Reinigungsarbeiten aller Art einschließlich Bauendreinigung sowie Hausmeistertätigkeiten einschließlich Winterdienst, Garten- und Landschaftspflege
HRA 742599 Lack & Karosserie Reit Asperg e.K., Zeppelinstraße 3, 71679 Asperg. Inhaber: Aslan, Önder.
HRB 801047 Hartung Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Denverstraße 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. #Geschäftsführer: Hartung, David. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.
HRB 801009 TuneSpring GmbH, Kirchheimer Weg 11, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb von Musikinstrumentenzubehör, insbesondere Zubehörteile für Trommeln und Schlagzeuge, sowie die Vergabe von Nutzungsrechten und Lizenzen.
HRB 801280 I & M Automotive UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 19, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leoni, Ignazio. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Transportwesen, Abschleppdienst und der KFZ-Handel.
HRB 801423 Advanced Racing Solutions GmbH, Richard-Wagner-Straße 42, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fritz, Hans Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs-, Management- und Konzeptionsleistungen im Motorsportbereich, die Vorbereitung, Durchführung, Begleitung von und Beratung zu Motorsportveranstaltung, die Beteiligung an Unternehmen im Motorsportbereich.
HRB 801419 Sußmann Industries GmbH, Große Äcker 18, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sußmann, Jannis. Gegenstand des Unternehmens: Die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hübner, Kartin Monika. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und/oder nach dem KWG werden nicht betrieben, insbesondere wird kein fremdes Vermögen verwaltet.
HRB 801276 A.A Immo UG (haftungsbeschränkt), Markgröninger Straße 491, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Fatih, Askin. Geschäftsführer: Abedin, Avdylaj. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
HRB 801074 MZA UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 3, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Atak, Mehmet Cenk. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben eines Fitnessstudios und Handel mit Fitnessprodukten.
HRB 801433 Nahm Consulting GmbH, Jahnstraße 101, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nahm, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung, insbesondere zur Entwicklung, Vermarktung und Skalierung digitaler Produkte und Onlineprogramme.
HRB 801266 KW Tools GmbH, Lichtenberger Straße 35, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Restle, Moritz. Mäder, Sarah. Geyer, Sabrina. Geschäftsführer: Geng, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Fertigung von Werkzeugsystemen, sowie die Erbringung von Fertigungsdienstleistungen für andere Unternehmen.
HRB 801241 TransGUT Logistik UG (haftungsbeschränkt), Ortsstraße 56, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olbricht, Selina. Gegenstand des Unternehmens: Frachtvermittlung.
HRA 742619 Josip Loncar e.K., Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Inhaber: Loncar, Josip.
HRB 801245 Loncar Bau GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Josip. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, der Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie der Handel mit und die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Kraftfahrzeugen jeder Art.
HRB 801210 Drivana UG (haftungsbeschränkt), Alleenstraße 11, 71732 Tamm. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Katzer, Tim Philip. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau, die Pflege und Förderung von Gemeinschaften für Motorrad- und Automobilenthusiasten. Dies umfasst insbesondere die Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Workshops, den Handel mit Merchandising-Artikeln, die Erstellung und Verbreitung von Inhalten (Content Creation), die Akquise und Durchführung von Markenkooperationen (Brand Deals).
HRB 801295 WW Verwaltungs-GmbH, Carl-Benz-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weller, Walter. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Will Weller Brennstoffe GmbH & Co. KG die die Betriebsverpachtung im Ganzen sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Gegenstand hat.
HRB 801120 Triple S Gastronomie GmbH, Fischerpfad 36, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bouhaj, Wissam. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants
HRB 801339 BiBi Recycling GmbH, Freudentaler Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Turmus, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Recycling, Verkauf von Metallen, Handel mit Schrott.
HRB 801411 Sales Alchemy GmbH, Kolpingstraße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Katsanidis, Georgios. Gegenstand des Unternehmens: Die Personalberatung mit Schwerpunkt auf der Vermittlung von Vertriebs- und Führungskräften, Coaching sowie Beratung zu Mindset, Biohacking (Lifestyle) und Performanceoptimierung, der Vertrieb, der Test und die Vermittlung damit verbundener Produkte und Dienstleistungen, auch über Affiliate- und Kooperationsmodelle, Maßnahmen zur Außendarstellung, Markenbildung und strategischen Positionierung im Premiumsegment, einschließlich der Anschaffung und Nutzung hochwertiger Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Corporate Identity.
HRB 801071 FeuSys GmbH, Lise-Meitner-Straße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Feuerstein, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die lT-Beratung, Cloud-Services, Planung und Umsetzungen von lT-Lösungen, Schulungen von Fachpersonal, der Handel mit Hard- und Software.
HRB 801273 Vogel Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Paul-Heidelbauer-Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vogel, Celina. Gegenstand des Unternehmens: Die Miet-, Haus- und Sondereigentumsverwaltung, die Tätigkeit als Verwalter nach dem WEG und die Vermakelung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801184 Duke Promotion GmbH, Pleidelsheimer Straße 31, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Singaitis, Erich. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Vermarktung von Sportveranstaltungen, Sportlern, Vereinen und Unternehmen mit einem u.a. sportbezogenen Unternehmenszweck.
HRB 801127 Erich & Li Holding UG (haftungsbeschränkt), Rötestraße 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kücükkaya, Cankan Berke. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Marketing, E-Commerce, Elektrotechnik, Immobilien, handwerkliche Dienstleistungen sowie artverwandten Geschäftsfeldern. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar verbundenen Geschäfte tätigen, insbesondere auch Beratungs- und Verwaltungsleistungen erbringen, Vermögenswerte erwerben und verwalten sowie Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen.
HRB 801073 Natürliche Energiesysteme (NES) GmbH, Sucystraße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kulak, Osman. Geschäftsführer: Dr. Güzeldere, Harun, Beylikdüzü-Istanbul / Türkei. Gegenstand des Unternehmens: Das Bauen und Betreiben energietechnischer und emissionsfreier Anlagen als Generalunternehmer, die Verwaltung und der Betrieb von Energieanlagen und die Projektentwicklung, sowie der Kauf und die Verwaltung von Immobilien (Bauland für Projekte).
HRB 801037 A&P GmbH, Siemensstraße 33, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Perović, Ljanuš. Geschäftsführer: Ajdari, Safet, Jablanica / Kosovo. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Metallschleiferei.
HRB 801102 IVOLUNA GmbH, Neckarblick 8, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kupke, Jürgen Günter. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmitteln in Pulver- und flüssiger Form, diätischer Präparate, hochkalorischer Produkte und das damit verbundene Marketing
HRB 801332 smartUP PE12 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801272 smartUP PE13 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801337 smartUP PE14 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801259 smartUP PE15 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien
HRB 801230 HeLa Automation GmbH, Albert-Einstein-Straße 21, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrmann, Daniel. Geschäftsführer: Laux, Simon Raphael. Gegenstand des Unternehmens: Service und Montage von Förderanlagen.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rank, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Berratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 801441 empowering GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: a) Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, gleich welcher Art und Form; und b) Betriebswirtschaftliche und strategische Unternehmensberatung sowie Interimsmanagement und Coaching; und c) die Durchführung aller Geschäfte, die mit den unter lit. a) und lit. b) genannten Tätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.
HRB 801315 gr8progress GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, insbesondere: Durchführung, Organisation und Vermittlung von Personalentwicklungsmaßnahmen, Personalauswahl und entsprechendes Projektmanagement sowie Persönlichkeitsentwicklung und Ernährungsberatung; Betreuung von Menschen zur Verbesserung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit sowie Fitness- und Stressbewältigungsmaßnahmen in Kombination mit Ernährungsberatung; Entwicklung, Angebot und Durchführung von Präventionskursen und Seminaren zur Stressbewältigung/-prävention gemäß §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie Durchführung von Gesundheitstagen, Teamevents und Leistungsdiagnostik.
HRB 801217 reisinger engineering GmbH, Marienstraße 4, 74369 Löchgau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Reisinger, Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und technisches Engineering in den Bereichen Mechatronik, Mikrosystemtechnik, Psychophysik und Ergonomie sowie Entwicklung und technologieorientierter Wissenstransfer im Bereich haptisches Design und Technologietransfer für Bedientechnologien.
HRB 801081 UV Service GmbH, Mundelsheimer Straße 7, 74385 Pleidelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Varga, Aliz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Kundenservice, Wartung, IT-Support und Callcenter. Dazu gehören die Organisation, Durchführung und Optimierung von Serviceprozessen sowie die Bereitstellung unterstützender Lösungen und Ressourcen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Beratungsleistungen anbieten und mit anderen Partnern zusammenarbeiten.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen August

HRB 749505 Bohr Renovierungen GmbH, Albert-Einstein-Straße 4, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Chrz, Steven Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Bohr, Waldemar.
HRB 772508 Kipp Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kipp, Daniel. Bestellt als Liquidator: Kipp, Daniel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 205770 IN-Innovative Navigation GmbH, Leibnizstr. 11, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Reinhard.
HRB 200556 Gümak Gustav Günther GmbH, Max-Eyth-Str. 3 - 5 , 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Günther, Michael. Bestellt als Liquidator: Günther, Eberhard Gustav. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 749207 ALE Deutschland GmbH, Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Förg, Christian.
HRB 17466 Bucci Industries Deutschland GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Giacomelli, Stefano, Domegge di Cadore (BL) / Italien.
HRB 794040 Nandi UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Straße 26, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Geschäftsführer: Virabhadra, Gururaj. Geschäftsführer: Nukala, Narsi Reddy. Bestellt als Liquidator: Nukala, Narsi Reddy. Liquidator: Virabhadra, Gururaj. Liquidator: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 20203 Wüstenrot & Württembergische AG, W&W Platz 1, 70806 Kornwestheim. Gesamtprokura: Albrecht, Matthias. Dr. Kuch, Sebastian. Weidenbrück, Vera.
HRB 732505 Hofgut Mauer Beteiligungs-GmbH, Hofgut Mauer 1, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich.
HRB 7133 Maute-Benger GmbH, Keplerstraße 32, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Breuning, Marjoke. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von EDV-Beratung, Bürotätigkeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und Controlling-Tätigkeiten für fremde Dritte.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: van Dijk, Fekke. Geschäftsführer: Grupp, Bernd.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Grupp, Bernd. Geschäftsführer: van Dijk, Fekke.
HRB 759447 VBH Holding GmbH, Siemensstraße 38, 70825 Korntal-Münchingen. Gesamtprokura: Karthaus, Michael.
HRB 768182 C´era una volta UG (haftungsbeschränkt), Bopserwaldstr. 55, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Faraci-Murkett, Viola. Nicht mehr Geschäftsführer: Faraci, Angelo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 778980 Wolf Akademie GmbH, Dieselstraße 1921, 70839 Gerlingen. Nun bestellt als Liquidator: Wolf, Marcus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 262456 B Tallow GmbH, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Gerlingen verlegt.
HRB 796978 AUDERE Social Impact Investing GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 798681 AUDERE Solutions GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele. Geschäftsführer: Eder, Michaela Nicole.
HRA 10232 Robert Bosch Industrietreuhand Kommanditgesellschaft, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Klug, Nora Kristin.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Ahnefeld, Frauke. Holzwarth, Bettina. Gesamtprokura: Prokura geändert: Klatt, Matthias. Kotz, Thomas. Dr. Ost, Sven. Hillebold, Lutz. Klug, Nora Kristin. Cook, David. Litobarski, Nina. Dr. Roth, Norman. Buffey, David John. Andrasy, Boglarka. Dr. Singer, Dörte.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Gesamtprokura: Buffey, David John, Market Harborough / Vereinigtes Königreich.
HRB 206929 Bühr Gebäudetechnik GmbH, Schillerstr. 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 783640 BÜHR Group GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 727125 Bühr Service GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan, Gunnar. Geschäftsführer: Kraus, Johannes.
HRB 232000 Bühr Elektro & MSR GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 785804 CoinTonic GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Liquidator: Poppe, Dietmar Ingo. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Dietmar Ingo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785804 Share4four GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Lara Patricia. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere mit Aktien, Derivaten und sonstigen Wertpapieren, ausschließlich als Eigengeschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit für Dritte findet nicht statt.
HRB 727103 EURONICS Europe GmbH, Berblingerstraße 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kmetec, Denis Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Lenane, Brendan Francis, Fürstenfeld / Österreich.
HRB 778826 TRUMPF Tracking Technologies GmbH, Dornierstraße 12, 71254 Ditzingen. Gesamtprokura: Hommel-Scherer, Michèle.
HRB 206989 SonicShop GmbH, Leonberger Straße 7, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 205538 HörStudio Tiesing GmbH, Siemensstr. 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 201900 Parity Software GmbH, Siemensstraße 10, 71254 Ditzingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Graefingholt, Jascha André.
HRB 797216 Ideentakt GmbH, Siemensstraße 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRA 732131 Karl-Heinz Ohnewald UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Theodor-Heuss-Straße 34, 71282 Hemmingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795306 kreatiefe GmbH, Waldstraße 9, 71563 Affalterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittwer, Jasmin. Bestellt als Geschäftsführer: Wittwer, Erwin.
HRB 774604 Immoservice BW Q-care-M GmbH., Winnender Straße 57, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 796489 Espresso Bar´ista Deutschland GmbH, Heilbronner Straße 42, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Karaaslan, Ömer-Faruk. Bestellt als Geschäftsführer: Roder, Nico.
HRB 796526 Phantom Island UG (haftungsbeschränkt), Kaffeeberg 101, 71634 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von eigenen und externen, hochwertigen digitalen Produkten, sowie der Vertrieb und die Vermarktung digitaler und analoger Endprodukte auf allen bestehenden und zukünftigen Plattformen. Diese Produkte beinhalten u.a. Bücher, interaktive Anwendungen, Software-Plugins, Spiele und Standalone-Tools.
HRB 787506 MUP Immobilienmanagement GmbH, Monreposstraße 55, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung und die Tätigkeit als Immobilienmakler sowie Hausmeisterdienste.
HRB 320485 PFISTERER Isoliertechnik GmbH, Dorfstraße 8, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfisterer, Volker. Bestellt als Geschäftsführer: Stanciu, Mirela.
HRB 747561 Bosch Business Innovations GmbH, Grönerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Rotzler, Andrea.
HRB 755072 E2Euro Consulting GmbH, Hoferstraße 9b, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich internationaler Handel und Marktregulierung, insbesondere zur Unterstützung von Unternehmen aus Drittländern beim Markteintritt in die Europäische Union. Dazu gehören insbesondere: - Beratung zu europäischen Markt- und Produktsicherheitsvorschriften sowie erweiterter Herstellerverantwortung (EPR); - Unterstützung bei Lieferkettentransparenz; eSG-Compliance (insbesondere LkSG) und Markteintrittsstrategien; - Entwicklung digitaler Lösungen für Compliance und Prozessoptimierung; - Dienstleistungen zu Markenaufbau, digitalem Marketing und Vertriebskanälen; - Durchführung von Schulungen zu EU-Martzugang und regulatorischen Anforderungen.
HRA 200341 Goetze KG Armaturen, Robert-Mayer-Str. 21, 71636 Ludwigsburg. Einzelprokura: Lin, Stephanie.
HRB 785866 Dotadas Verwaltungs GmbH, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Max. Bestellt als Liquidator: Müller, Florian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787926 Una Pflegedienst GmbH, Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 790977 Wüstenrot Energieberatung GmbH, Hohenzollernstraße 14, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Tigges, Jörg. Bestellt als Geschäftsführer: Zahlmann, Thomas Heinrich. Prokura erloschen: Bender, Götz. Gesamtprokura: Janssen, Klaus. Kratzer, Benjamin.
HRB 793965 NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland, Hohenzollernstraße 21, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Consulting /IT-Beratung/ Prozessmanagement Consulting / Coaching / Immobilienmanagement-verwaltung / Automatisierungsberatung / Automatenhandel / Lebensmittelhandel / Import- Export elektronische Geräte Industrie/ Kosmetikhandel -beratung -behandlungen / Vertrieb von Lebensmittel, Industriegeräte und Kosmetikartikel NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland. Daten der Hauptniederlassung geändert; nun: Zweigniederlassung der "NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE" mit Sitz in Dublin / Irland (Companies Registration Office Dublin 757417).
HRB 750903 lntegrity360 AG, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Vorstand: Wörn, Ralph. Vorstand: Dr. Engelke, Stephan.
HRA 203233 Pflugfelder Planen und Bauen GmbH & Co. KG, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 202716 Pflugfelder Baubetreuungsgesellschaft mbH, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 758103 eb2 Ingenieurgesellschaft mbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 774058 eb2 Holding GmbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 778063 Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 779168 P Immobilien Grundbesitz Neckarbogen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 778032 P Immobilien Entwickeln & Bauen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 745913 KRS medical experts GmbH, Stuttgarter Straße 30, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saffar, Rainer.
HRB 205288 ibb Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Karl-Heinrich-Käferle-Straße 6, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Szymanski, Carsten. Bestellt als Geschäftsführer: Pontikidis, Dimitrios. Prokura erloschen: Pontikidis, Dimitrios. Einzelprokura: Szymanski, Carsten.
HRB 772136 ALTEDAP GmbH, Mönchfeldstraße 27, 71640 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen: Beratung, Support und Service. Entwicklung von Software und webbasierter Applikationen. Kleintransporte. Planung und Entwicklung von Energieanlagen, Erstellung von Energiekonzeptlösung. In- und Export verschiedener Waren. Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie Vertrieb und Implementierung von Software und Methoden zur Analyse und Qualitätsverbesserung betriebswirtschaftlicher Messdaten, insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft.
HRB 771306 RadioOnkologicum MVZ GmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hüttner, Ingo. Geschäftsführer: Dr. Müller, Arndt-Christian.
HRB 749422 Lorit GmbH, Bunsenstraße 5, 71642 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Vertrieb, die Lieferung und Montage von Fenster- und Türsystemen sowie Rollläden; die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Glasoberflächentechnik, Smart Repair und Glasveredelung; sowie die Ausführung von elektrotechnischen Installationen im privaten, gewerblichen und industriellen Bereich.
HRB 767684 Physiotherapie mc)(cm GmbH, Hauptstraße 69, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Wenger, Sarah.
HRB 104758 KURZ Recycling GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Kurz, Benedikt.
HRB 291010 GEDORE Torque Solutions GmbH, Bertha-Benz-Straße 12, 71665 Vaihingen an der Enz. Geschäftsführer: Dr. Dowidat, Christian.
HRB 774926 Dürmeier GmbH Edelstahl Schweißtechnik, Reutwiesenstraße 36, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Dürmeier, Thorsten Oliver. Bestellt als Liquidator: Dürmeier, Tobias Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 290044 EKS Elektromagnetik GmbH, Steinbeisstrasse 50, 71665 Vaihingen an der Enz. Prokura erloschen: Mantsch, Lutz.
HRB 773209 Immobilienverwaltung Schild & Maier UG (haftungsbeschränkt), Tafingerstraße 14, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Steffi.
HRB 763134 Köpf 1 Verwaltungs-GmbH, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) geändert; Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Köpf-Doriath, Gerd Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 733990 Köpf Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 777062 B&D Facility Management GmbH, Etzwiesenweg 11, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Jessica.
HRB 743638 G+W GmbH, Kirchweinbergstr. 9, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieland, Christoph. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Aljoscha.
HRB 752075 KGW Verwaltung GmbH, Alleenstraße 7, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Betz, Gabriele. Geschäftsführer: Onasch, Harald. Bestellt als Liquidator: Betz, Hans-Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782696 Goetze Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Oberen Schlossberg 5, 71686 Remseck am Neckar. Geschäftsführer: Lin, Stephanie Melanie.
HRA 742400 Wied & Gruhler Steuerberatung GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Einzelprokura: Gruhler, Swetlana Rebekka.
HRB 799938 Michael Wied Steuerberatung Holding GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 203365 Wahlenmeier GmbH, Steinbößer 2, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahlenmeier, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Wahlenmeier, Lisa.
HRB 794986 mandau projects GmbH, Bilfinger Straße 28, 71691 Freiberg am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien, die Projektentwicklung im Immobilienbereich, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hübner, Katrin Monika.
HRB 207017 BBS Automation Stuttgart GmbH, Planckstr. 40, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Roßkopf, Stefan.
HRB 727216 STUBA Stuttgarter Industriebatterien GmbH, Im Unholder Weg 12, 71696 Möglingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jolk, Hendrik.
HRB 792992 HWP Maler & Ausbauer BW GmbH, Daimlerstraße 8, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilandzija, Mario.
HRB 206827 Trans-Logo-Tech (TLT) GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Gesamtprokura: Grollmisch, Ingrid. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Röttger, Gerd. Geschäftsführer: Cevra, Alen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaltwasser, Tim.
HRA 310042 Fröscher GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 20, 71711 Steinheim an der Murr. Gesamtprokura: Fröscher, Karolin. Prokurist: Fröscher, Maximilian Xaver.
HRB 301714 Heinrich Diezel GmbH, Amselweg 711, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Koops-Ginder, Bernhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bühl, Jessica.
HRB 745668 wet-green GmbH, Hauptstraße 64, 71732 Tamm. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung nachhaltiger Gerb- und Hilfsstoffe sowie von Vefahren zur Ledergerbung, die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Kollagenen, die Erbringung von Beratungsleistungen (Business Consulting) in wirtschaftlichen, strategischen, organisatorischen und marketing bezogenen Fragestellungen - branchenunabhängig - sowie die Durchführung von Audits, Schulungen und sonstigen begleitenden Dienstleistungen. Diese Leistungen können durch die Gesellschaft selbst, durch ihre Geschäftsführung, ihre Mitarbeitenden oder durch beauftragte Dritte erbracht werden.
HRA 726519 HWS Frank GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Wruck, Thorsten. Prokurist: Lackus, Sebastian Philipp. Einzelprokura: Frank, Theo.
HRB 736104 HWS Frank Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Theo.
HRB 291019 BWT Pharma & Biotech GmbH, Carl-Benz-Strasse 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Mumcuyan, Thomas Jürgen.
HRB 758743 DL Concept GmbH, Freibergerstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Leno, Viktoria.
HRA 732086 baslerbeauty GmbH & Co. KG, Gansäcker 20, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Hemming, Jacqueline.
HRB 301908 ENZ Entwicklungen & Realisation GmbH, Im Weilerlen 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enz, Achim. Bestellt als Geschäftsführer: Enz, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die elektronische Projektentwicklung und Umsetzung.
HRB 301046 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanus, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Jens. Die Gebietskörperschaft "Stadt Bietigheim-Bissingen", Bietigheim-Bissingen, hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 17.02.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2011 ihr Vermögen hinsichtlich des Regiebetriebs "Bäder und Kunsteisbahn" mit allen Aktiven und Passiven als Ganzes auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 300646 Rigo Mayer Elektro-GmbH, Marbacher Weg 70, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Elektrogeschäfts, insbesondere Ausführung von Elektroinstallationen, Handel und Reparatur von Elektrogeräten sowie Kundendienst von Haushaltsgeräten.
HRB 300419 Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mastenbroek, Richard. Bestellt als Geschäftsführer: Marquard, Herbert.
HRB 793608 WiiDoo Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Weidenweg 12, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Russo, Rosario Hugo. Geschäftsführer: Russo, Alessia. Bestellt als Liquidator: Russo, Alessia. Liquidator: Russo, Rosario Hugo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 300137 Weller Tools GmbH, Carl-Benz-Strasse 2, 74354 Besigheim. Einzelprokura: Teller, Marcel. Nicht mehr Geschäftsführer: Buidin, Philippe, Tervuren (Belgien) / Belgien. Bestellt als Geschäftsführer: Polonski, Jewgenij.
HRB 777242 Lilie Liegenschaften GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Geschäftsführer: Rösemann, Peter. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 721210 Lilie Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 300701 Karl Köhler GmbH, Jahnstraße 25, 74354 Besigheim. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Einzelprokura: Bounin, Steffen. Richter, Thomas.
HRB 301180 Amann International GmbH, Hauptstraße 1, 74357 Bönnigheim. Gesamtprokura: Bauer, Christine. Nicht mehr Geschäftsführer: Westerkamp, Arved. Bestellt als Geschäftsführer: Nicolaus, Markus. Geschäftsführer: Findeis, Wolfgang Martin.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 724016 HV Beteiligungs - GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gutheber, Sandra Nina.
HRB 300264 Konzelmann GmbH, Lise-Meitner-Strasse 15, 74369 Löchgau. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Konzelmann, André Michael.
HRB 302086 Felsenkeller Besigheim GmbH, Am Felsengarten 1, 74394 Hessigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Hans-Georg. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Martin Helmut.
HRB 752094 ODYSYS AG, Justinus-Kerner-Straße 10, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Prokura erloschen: Fehlau, Manuel.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen August

HRB 753858 dannwolf-cc GmbH, Friedrich-Züfle-Weg 42, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 736630 Kipp Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 775362 Little Fortune Holding UG (haftungsbeschränkt), Rechbergstraße 18, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 767545 Lakeside Energy Invest GmbH, Waldstraße 161, 70825 Korntal-Münchingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741319 Physiotherapie Pfeiffer e.K., Marktstraße 61, 71254 Ditzingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 742501 Hasan Yildizbas - Hotel Mörike - e.K., Mörikestraße 1261, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 206623 Studio Perspective Film- und Medienproduktions GmbH, Oscar-Walcker-Straße 26 B , 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739498 Dotadas Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742307 Una Pflegedienst Inh. N. Tahirovic e.K., Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 788739 VF Automobile UG (haftungsbeschränkt), Pater-Kolbe-Straße 12, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738866 Ludwigsauge OHG, Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 201681 Catix GmbH, Carl-Diem-Str. 131, 71679 Asperg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773628 Taraninov GmbH, Hohenheimer Straße 87, 71686 Remseck am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310311 Blumen Seidel Inhaber Claudia Glemser e.K., Frauenstr. 2, 71711 Murr. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 730959 Leuschners OHG Werbeagentur am Weinberg, Linsenbergstraße 19, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 731023 OKB UG (haftungsbeschränkt), Seewiesenstr. 7, 71711 Steinheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741212 Handwerkerhaus Premium Plus GmbH & Co. KG, Wahlwiesenstraße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 310771 KOOPERA GmbH, Dürrenstr. 47, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310452 Werzalit Industrieverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Holding KG, Gronauer Str. 70, 71720 Oberstenfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 772480 Gospel1.TV gGmbH, Neuwengert 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 290338 Kratschmayer Stuttgart GmbH & Co. KG, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Kratschmayer, Dennis. Prokura erloschen: Kratschmayer, Markus. Prokurist: Finzer, Tobias.
HRB 290765 Kratschmayer Beteiligungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Kratschmayer, Dennis. Kratschmayer, Markus. Finzer, Tobias.
HRB 301459 Kaiser Gebäudereinigung GmbH, St.-Peter-Weg 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723691 Wolfgang Paul Verwaltungs GmbH, Egartenhof 41, 74343 Sachsenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739485 Matteis Immobilienmanagement e. K., Freudentalerstraße 1, 74354 Besigheim. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen August

HRB 801421 FT Bautechnik GmbH, Schmerstraße 15, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tahiri, Fatos. Gegenstand des Unternehmens: Raumausstattung
HRB 801027 J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heinritz, Jonas. Geschäftsführer: Itzrodt, Julius Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
HRB 801091 MediKraft Fellbach GmbH, Egerlandweg 22, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Geschäftsführer: Daci, Bujar. Geschäftsführer: Beck, Sven Lukas. Geschäftsführer: Steeb, Sebastian Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leistungen im Bereich des präventiven und therapeutischen Krafttrainings, insbesondere gesundheitsorientiertes Krafttraining sowie physiotherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation.
HRB 801015 EduFlex Bürstadt & Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Mobilien / fliegenden Bauten oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Mobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung sowie die temporäre Verpachtung und / oder Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u. a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Ferner gehören die Entwicklung, Planung und Errichtung von Mobilien / fliegenden Bauten in konventioneller, modularer, serieller oder temporärer Bauweise, einschließlich der Erbringung sowie der Beschaffung zugehöriger Bau- und Baunebenleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRA 742652 FM Sharkawi Gebäudedienste e.K., Röntgenstraße 14, 70736 Fellbach. Inhaber: El Sharkawi, Fahim.
HRB 801108 bedacht GmbH, Untere Lindenstraße 2, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Beller, Melina Maria. Nicht mehr Geschäftsführer: Raum, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Beratung, Fortbildung und Training, die Erbringung von Vermittlungsleistungen für Projekt-, Service- und Produktgeschäft sowie Geschäftsanbahnung, der Betrieb von Internet-Portalen zur Wissensvermittlung und die Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und diese fördernde Maßnahmen.
HRB 801402 inixtra Beteiligungs GmbH, Untere Sackgasse 6, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Panzer, Farnaz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an grundbesitzhaltenden oder -verwaltenden Gesellschaften.
HRB 801219 E4U Verwaltungsgesellschaft mbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander. Geschäftsführer: Dippon, Valerie. Geschäftsführer: Dippon, Matthias Oliver. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an Gesellschaften im Bereich der Veranstaltungstechnik, sowie die Übernahme von Verwaltungs-, Steuerungs- und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen.
HRB 801056 SonnenInvest GmbH, August-Lämmle-Straße 23, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Böbel, Markus. Geschäftsführer: Hartmann, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: - der Handel mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeichern, - die Vermittlung von Installation und Inbetriebnahme dieser Systeme, - die zentrale Abrechnung, auch als Generalunternehmer, - die Energieberatung sowie - die Vermittlung von Finanzierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 801051 GesundR UG (haftungsbeschränkt), Nellmersbacher Straße 17, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunukuntla, Sowmya. Gegenstand des Unternehmens: Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Wellnessprodukten und Gesundheitsartikeln.
HRB 801026 SteMa Platiel GmbH, Hanweiler Straße 36, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Platiel, Stefan. Geschäftsführer: Platiel, Maike. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung von lmmobilien (insbesondere kurz- und mittelfristig), die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (insbesondere Automaten und Fahrzeuge) sowie die Projektierung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Veruraltung von Energieerzeugungs- und Energiespeicheranlagen, insbesondere von Photovoltaikanlagen, sowie der Handel mit und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und Projekten in diesem Bereich, einschließlich solcher mit Photovoltaikanlagen und Energiespeichern.
HRB 801064 WERTINVEST Sontheim GmbH, Heppacher Straße 39, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Heinrich, Astrid. Geschäftsführer: Heinrich, Gerd. Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen und Kapitalanlagen aller Art; Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Eigenheim.
HRB 801191 CN Clinics Holding UG (haftungsbeschränkt), c/o Natalia Closas, Aspacher Straße 144, 71522 Backnang. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Estal, Natalia Closas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801435 Frontida GmbH, Kuchengrund 10, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marou, Maria. Geschäftsführer: Kioutanidis, Fotios. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen gemäß SGB XI und SGB V, insbesondere Grundpflege, Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen eine Tagespflegeeinrichtung zur teilstationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Unternehmen bietet außerdem Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI, Pflegeberatung, individuelle Schulungen für pflegende Angehörige sowie sonstige Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen an. Zum Leistungsangebot gehören ferner hausnotrufbezogene Dienste und Fahrdienste im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung.
HRB 801022 Flashborne Ventures UG (haftungsbeschränkt), Wolle-Kriwanek-Weg 15, 71522 Backnang. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Tschierschwitz, Christoph Klaus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich der Ausübung üblicher Holdingfunktionen.
HRB 801354 DACH-Digitalisierung UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Ehrmann-Straße 57, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Andriska, Gabor. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen (u.a. Penetrationstests, Netzwerkanalyse) sowie WEG-Verwaltung (mit § 34 c-Erlaubnis) im Raum Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH).
HRB 801203 Hess & Braun Raumwerte GmbH, Harnersberg 9, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun, Ken Lucas. Geschäftsführer: Hess, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, das Sanieren, die Entwicklung, Aufteilung, Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, insbesondere das Betreiben des Immobilienhandels (An- und Verkauf), die Vermietung und Verpachtung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Konzeption und Durchführung von Projektentwicklungen, die Aufteilung von Immobilien (z.B. in Wohnungs- und Teileigentum) und der anschließende Verkauf von Sondereigentum.
HRB 801207 Valeo Baubetreuung GmbH, Nelkenweg 11, 71549 Auenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nowikow, Nikolay. Gegenstand des Unternehmens: Projektbetreuung und Beratung im Bereich Bauwesen, Instandhaltung, Immobilien und Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Organisation, Koordination und Überwachung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
HRB 801125 MSIG Verwaltungs GmbH, David-Wolleber-Straße 24, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Marks, Alexander Frederik. Geschäftsführer: Marks, Patrick Matthias. Geschäftsführer: Dr. Marks, Daniel Maximilian. Geschäftsführer: Marks, Tobias Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma MIG GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt -. Gegenstand des Unternehmens der KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801357 projektmanagement pachner GmbH, Hainbuchenweg 5, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pachner, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Dienstleistungen des Projektmanagements im Bauwesen, insbesondere Steuerung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
HRB 801326 RFZ Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Lindenweg 34, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bügler, Dieter. Geschäftsführer: Bügler, Michael Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Bügler, Luis Hannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefs, Norbert Ferdinand. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung, deren Vertretung, die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften und alle sonstigen mit dem vorerwähnten Gegenstand auch mittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Kreditwesengesetz.
HRB 801300 JM Mohr GmbH, Teckweg 4, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mohr, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Der Kauf und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801247 Finarc GmbH, Lindenstraße 46, 73667 Kaisersbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buhl, Martin Fritz. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Start-Ups, insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Treasury, Liquiditätsplanung sowie die Erstellung von Business- und Liquiditätsplanungen und die Begleitung bei Bankgesprächen.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen August

HRB 264339 TOM Technisches Objektmanagement GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 53, 70734 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Technische Objektbetreuung.
HRB 725924 Helmut von Kügelgen-Schule GmbH, Thomas-Mann-Straße 44, 70734 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Karidis, Georg. Prokura erloschen: Luippold, Timo. Kühne, Bernhard. Gesamtprokura: Karidis, Georg.
HRB 800110 Beck Apparel & Trade GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 800079 Beck Capital GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 784861 Protectum Handelsgesellschaft mbH, Benzstraße 31, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: - die Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen in Verbindung mit Banken und Bausparkassen, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Vermittlung von Immobilien aller Art, von steuerbegünstigten Vermögensanlagen und von Immobilienfonds, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - der Ankauf und die Verwertung eigener Immobilien, - die Konzeption und Vermittlung von Vertägen über Beteiligungen aller Art, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Finanz- und Wirtschaftsberatung, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind
HRB 37957 P J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Fellbach verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801027).
HRB 771003 PURE Physio Südwest GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 70736 Fellbach. Stammkapital: 150.000,00 EUR.
HRB 783541 Stefans Autoschmiede GmbH, Erich - Herion Straße 21, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Unterhaltung einer Kfz Reparaturwerkstatt, der Verkauf und Service von Ersatzteilen, der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Vermietung eines Kraftfahrzeuges an Selbstfahrer im Rahmen eines dazugehörigen Reparaturauftrages.
HRB 265104 Ganter Fahrschule GmbH, Fellbacher Str. 28, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ganter, Horst Willi. Geschäftsführer: Ganter, Edda. Geschäftsführer: Ganter, Petra Edda. Bestellt als Liquidator: Ganter, Petra Edda. Liquidator: Ganter, Edda Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 794109 OPS Objekt-Personen-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 36, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ait Sammoud, Abdelhadi. Bestellt als Geschäftsführer: Jovanovic, Ahilles Jeronimo.
HRB 797509 aMoS Invest No. 1 GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 793866 AUDERE GC Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794590 aMoS Hort Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 797359 aMoS Invest GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 783831 AUDERE Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794588 aMoS KiTa Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 764461 Deep Services GmbH, Max-Eyth-Straße 7, 70736 Fellbach. Nun bestellt als Liquidator: Wenz, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797431 ACONEXT Sparks GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Hihn, Uwe. Geschäftsführer: Matt, Steffen Klaus.
HRB 264180 Pramac GmbH, Merowinger Str. 79, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Borracchini, Niccolo, Siena / Italien.
HRB 263337 SCHMALZ+SCHÖN Air & Sea GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Akinci, Steven Ugur. Bestellt als Geschäftsführer: Bergmann, Niklas.
HRB 264723 TEFRA Travel Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Penkwitt, Frank.
HRB 792119 Hahn Business Solutions GmbH, Ringstraße 1218, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Koik, Raphael.
HRB 782532 Club METROPOLA GmbH, Salierstraße 24, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bojovic, Alexandra. Bestellt als Geschäftsführer: Peric, Tamara.
HRB 10149 Kapolnek GmbH, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Kapolnek, Peter.
HRB 736946 Waiblinger Zentralklinik GmbH, Alter Postplatz 2, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hickert, Dirk.
HRB 260035 Kreisbaugesellschaft Waiblingen mit beschränkter Haftung, Mayenner Str. 55, 71332 Waiblingen. Einzelprokura: Duraku, Arberije.
HRB 23994 fons securis aerarium GmbH, Schwabstraße 10, 71332 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 771787 Syntegon Holding GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 771721 Syntegon GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 723501 Syntegon Technology GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Schmied, Ralf. Teske, David Akira.
HRB 742308 wings group gmbh, Flurstraße 11, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Winger, Dominik.
HRB 261697 SAREK Kabel GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 15, 71334 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stietz, Alexander Hermann.
HRB 727856 winwin Finance GmbH, Mercedesstraße 12, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Fischer, Frank Oliver.
HRB 261866 Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH, Seewiesenstraße 19 - 23, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 755996 Württembergische Bus-Gesellschaft mbH, Seewiesenstraße 1923, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 262166 WID Wiesner Industrie Dienstleistung GmbH, Boschstraße 12, 71336 Waiblingen. Einzelprokura: Merkle Melcher, Melanie Nadine.
HRB 789022 IO Software Solution GmbH, Kriegsbergstraße 11, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enders, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Coiro, Antonio Marco.
HRB 262378 Bort GmbH, Am Schweizerbach 1, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dambacher, Ewald.
HRB 264490 Gourmet Berner Verwaltung GmbH, Boschstraße 7, 71384 Weinstadt. Geschäftsführer: Berner, Johannes.
HRA 732847 Fischerei Layer e.K., Brühlweg 9, 71384 Weinstadt. Persönlich haftender Gesellschafter: Layer, Matthias Johannes. Inhaber: Layer, Matthias Johannes. Die Firma der KG ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 756905 Bordeck & SHF GmbH, Heerbergstraße 6, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Bordeck, Sonja.
HRB 260715 Eissele-Heizungsanlagen GmbH, Kelterstr. 35, 71384 Weinstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Auer, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen.
HRB 800333 GeoWerk Verwaltungs- GmbH, Werkstraße 24, 71384 Weinstadt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Mayer, Marie-Sophie. Bestellt als Geschäftsführer: Schaezle, Astrid.
HRB 263044 ATC Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Karlstraße 21, 71394 Kernen im Remstal. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Würthele, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten sowie Beteiligungen, Vermögensanlagen und sonstige Tätigkeiten, welche nicht unvereinbar mit dem Berufsrecht der Steuerberater sind
HRB 264767 A-TEAM Industrielles Roboterschweißen GmbH, Max-Eyth-Str. 18, 71394 Kernen im Remstal. Nunmehr bestellt als Liquidator: Jokic, Novak. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 720960 Fahrrad-Service Ilg e.K., Schafstr. 27, 71394 Kernen im Remstal. Persönlich haftender Gesellschafter: Ilg, Joachim. Inhaber: Ilg, Benjamin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264602 Schreurs Tools GmbH, Siemensstraße 32, 71394 Kernen im Remstal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Haas, Michael A.
HRB 265017 BBF Sterilisationsservice GmbH, Willy-Rüsch-Str. 101, 71394 Kernen im Remstal. Geschäftsführer: Dr. Nolte-Karayel, Andrea.
HRB 741562 Contrapunkt Consult GmbH, Ligusterweg 10, 71404 Korb. Geschäftsführer: Schumann, Niels. Geschäftsführer: Pleterski, Katja. Nicht mehr
HRB 800739 nfaculty GmbH, Ligusterweg 9, 71404 Korb. Stammkapital: 29.761,00 EUR.
HRB 798504 Hasani GmbH, Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: - Landschafts- und Gartenbau - Holz- und Bautenschutz, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Bautrocknungsgewerbe, - Bodenleger, - Betonbohrer und -schneider, - Asphaltierer, - Rohr- und Kanalreiniger, - Gebäudereiniger, - Hausmeisterservice, - Groß- und Einzelhandel mit Küchen, Bädern,Möbeln, Dekorationsartikeln, Unterhaltungselektronik, Foto- und Camcordern, Reinigungsmitteln, Textilien, Stoffen, Büchern, Elektronik, Heimwerkerartikeln, Werkzeug, Baustoffen, Fliesen.
HRB 271364 H + H Gastronomiebetriebs-GmbH, Fritz-Munz-Weg 12, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Heller, Karlheinz.
HRB 791375 Active Lifestyle Trading GmbH, Gartenstraße 40, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Monzer Lafta, Syraan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271095 Kanal-Schäfer Umweltservice GmbH, Hummelbühl 9, 71522 Backnang. Einzelprokura: Rothenfels, Hubert.
HRB 270205 Kerres Anlagensysteme GmbH, Manfred-von-Ardenne-Allee 11, 71522 Backnang. Einzelprokura: Wittek, Tobias.
HRB 726290 axames Software GmbH, Kohlhauweg 9, 71540 Murrhardt. Gegenstand des Unternehmens: Das Eingehen und die Verwaltung von Beteiligungen und Beratung.
HRB 271781 Streker Getränke & Saftladen GmbH, Daimlerstraße 6, 71546 Aspach. Einzelprokura: Heeb, Thomas.
HRB 271884 f.a.m. football and more Reisen GmbH, Sonnenhof 1, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Ferber, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 270120 Murrplastik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Fabrikstraße 10, 71570 Oppenweiler. Prokura erloschen: Wittek, Hans-Peter.
HRB 187758 ICOM Advanced Materials GmbH, Kanalstraße 8, 71570 Oppenweiler. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hüter, Markus. Bestellt Geschäftsführer: Ruppel, Andreas.
HRB 271881 Genkinger Verwaltungs-GmbH, Mühlstraße 37, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Genkinger, Albert.
HRB 282093 ZF Automotive Germany GmbH, Industriestr. 20, 73553 Alfdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ruster, Michael.
HRB 773732 AMH Evolution GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Krogsgárd, Holger. Geschäftsführerin: Solvang, Anne Mette. Bestellt als Liquidator: Henriksen, Jeanette. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759460 PBI Panorama Bauverwaltungs- und Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Schillerstraße 100, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Eppensteiner, Adelheid.
HRB 777835 SPE-CNC UG (haftungsbeschränkt), Sommerrain 26, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Jan.
HRB 795103 Klingele Investment Holding GmbH, Alfred-Klingele-Straße 5676, 73630 Remshalden. Gesamtprokura: Krafft, Andreas. Lemke, Jürgen, Will / Schweiz.
HRB 280107 E + E Spielwaren GmbH, Wilhelm-Enßle-Str. 40, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kübler, Klaus Peter.
HRB 769076 Schrag & Manea Verwaltungs GmbH, Grauhaldenhof 20, 73635 Rudersberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Manea, Marius. Geschäftsführer: Frusinoiu, Gheorghe-Marian. Geschäftsführer: Tames, Mihai-Aurelian. Geschäftsführer: Vlaicu, Alexandru-Valeriu. Bestellt als Liquidator: Schrag, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 735427 Christian Bauer Verwaltungs-GmbH, Schorndorfer Straße 49, 73642 Welzheim. Gesamtprokura: Triller, Viktor.
HRB 769931 devLoop Energies GmbH, Im Rank 32, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma devLoop lnvestment GmbH & Co. KG.
HRB 773237 PKS Gebäudemanagement GmbH, Neusatz 30, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Gebäudereinigungsleistungen, Hausmeisterdienstleistungen sowie Leistungen im Gebäudemanagement. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können.
HRB 262729 AVB Aufbereitung und Verwertung von Baustoffen im Rems Murr Kreis Verwaltungsgesellschaft mbH, Salenhau 3, 73663 Berglen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thorben.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen August

HRA 742280 Luca Beck Textilhandel e.K., Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Die Firma ist erloschen.
HRB 766183 Stebner GmbH, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 772525 Striegel & Frick Sitzmöbelmanufaktur GmbH, Wirtembergstraße 114, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742359 Wolfgang Bidlingmeyer e.K., Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 263231 Weinstädter Sektkellerei GmbH., Benzstr. 12, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742567 Haki Hasani Garten- und Landschaftsbau e.K., Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Die Firma ist erloschen.
HRB 271830 Strobel Verwaltungs GmbH, Im Kelteracker 28, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 787793 Feuerbacher Lagerboxen UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 788975 FutureUp Kleefeld gUG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 282163 Blue Line GmbH, Schorndorfer Str. 17, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737006 Expresso Gleis 1 GmbH, Südhalde 29, 73635 Rudersberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen August

HRB 801170 144. KMS Vermögensverwaltungs-GmbH, Calwer Straße 7, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Hodak, Aleksandra. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 801156 Meatless in Stuttgart GmbH, Eberhardstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Holz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften in Form der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln sowie der Vertrieb und Handel (online und stationär sowie B2C und B2B) mit Lebensmitteln, insbesondere mit Catering sowie das Halten von Beteiligungen und die Führung von Tochterunternehmen.
HRB 801220 S&W Beteiligungs-GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schramm, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der RingRingBang GmbH & Co. KG, Sitz Stuttgart.
HRB 801302 Maier Badumbau GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Karaca, Meliksah. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Verkauf und die Montage von barrierearmen Badezimmerlösungen, wobei die Montage, mit Ausnahme von Abbrucharbeiten, ausschließlich durch Subunternehmer mit entsprechender Meisterberechtigung ausgeführt wird. Abbrucharbeiten können eingenständig durchgeführt werden, sofern sie nicht mit meisterpflichten Tätigkeiten verknüpft sind. Darübe hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Beratung für Unternehmen in den Bereichen Projektplanung, Projektoptimierung und Marketing sowie der allgemeine Handel mit Waren, insbesondere Bauelementen und anderen Produkten.
HRB 801038 Schapmann Grundbesitz GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, die Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung des eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen.
HRB 801146 Schapmann Beteiligungen GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere durch lnvestitionen in Private-Equity-Fonds, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
HRB 801200 Interio Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sulaiman, Shiraf, Dübendorf / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Der Trockenbau, die Erbringung von Gipsarbeiten ohne Stuckateurarbeiten, insbesondere das Verputzen von Wänden und Decken sowie Malerarbeiten.
HRB 801101 WB Holding UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Gastronomie, Superfood, Franchisebetrieb sowie Entwicklung, Betrieb und Lizenzierung von Marken-, Marketing und Vertriebskonzepten.
HRB 801340 Wonderberries UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Verkaufsstellen und Gastronomiekonzepten für Superfood-Produkte und Toppings jeglicher Art, wie bowls, refresher, insbesondere Acai-, Maracuja- Cupuacu-Bowls und weiteres, Getränke und ergänzende Toppings und weitere Naturprodukte zum Mitnehmen oder Verzehr vor Ort sowie der Handel mit entsprechenden Lebensmitteln und Franchisevergabe.
HRB 801126 Autoboutique Stuttgart GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stoppel, Konstantin. Gegenstand des Unternehmens: Der Autohandel mit Kraftfahrzeugen und / oder Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen.
HRB 801044 Jeftic Investments UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstrasse 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Gegenstand des Unternehmens: - An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Neugründung von Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Vermitteln von Firmenbeteiligungen; - An- und Verkauf sowie Verwaltung von (eigenen) Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen, insbesondere im IT-/Software-Bereich, unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung.
HRB 801050 ciconia Systems GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Geschäftsführer: Holderbaum, Daniel Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Wartung, Betrieb und der Vertrieb von Software sowie die Beratung von Dritten in Bezug auf IT-Dienstleistungen.
HRB 801160 Standpunkt Consulting UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prehofer, Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in beruflichen Umbruch- und Krisensituationen sowie die Erbringung von Coaching- und Trainingsdienstleistungen im Bereich Karriereentwicklung.
HRB 801287 AP Acubens GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801317 AP Barnard GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801171 nullsiebenelf GmbH, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bertsch, Christoph Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Wartung, Betrieb von Software und Internetanwendungen für private und gewerbliche Kunden, Vertrieb von Standardsoftware und Softwarelösungen, Unternehmensberatung, Agenturdienstleistungen, Datenspeicherung, -verarbeitung und -analyse, Vermittlung von Interessenten- und Kundenkontakten; der An- und Verkauf von Hard- und Software.
HRB 801190 Tkay Media GmbH, Kronenstraße 36, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gündogdu, Tayfun. Geschäftsführer: Musiol, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikationsberatung, Content-Produktion (insbesondere Film, Foto, 3D und Animation), Markenstrategie, Social Media Management, Development-Dienstleistungen, Webdesign und E-Commerce, sowie in den Bereichen der Entwicklung, des Betriebs und Vertriebs digitaler Plattformen und Produkte, insbesondere Software-as-a-Service-Leistungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Leistungen im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting an. Ferner ist das Erbringen von geschäftsnahen oder den Gesellschaftszweck fördernden Dienstleistungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Durchführung von Nebengeschäften im Kundenauftrag sowie das Eingehen von Kooperationen mit anderen Unternehmen Gegenstand des Unternehmens.
HRB 801085 currily+1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Claessens, Tobias Michael. Geschäftsführer: Ulrich, Fabian Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801154 CC Nolte Holding UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 22, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Nolte, Carla Caroline. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensanteilen sowie eigenen Vermögens.
HRB 801284 Ilewicz Investments UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 47b, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ilewicz, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung des eigenen Vermögens, insbesondere von Firmenanteilen, Wertpapieren und Immobilien.
HRA 742610 MEN MANSION Inhaber: Lucas Weber e.K., Hasenbergsteige 19, 70178 Stuttgart. Inhaber: Weber, Lucas Emanuel.
HRA 742591 Guth.global Inh. Per Guth e.K., Hasenbergsteige 6, 70178 Stuttgart. Inhaber: Guth, Per.
HRB 801169 Berkat Bau GmbH, Möhringer Straße 16, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zelenjuk, Elena. Geschäftsführer: Kurochkin, Denys. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Koordination und Umsetzung von Bauprojekten sowie die Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen durch Dritte, Renovierungsarbeiten, Altbausanierungen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, Trockenbau und Abbruchgerüstbau.
HRB 278474 B house of jay GmbH, Rotebühlstraße 81, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801153 Maximilian Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801218 Björn Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sonntag, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Sportartikeln, insbesondere mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Fahrradzubehör sowie der Betrieb einer Fahrradwerkstatt.
HRB 801225 VeroWert GmbH, Liststraße 34, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grieshaber, Paulo. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung und Vermittlung von Gutachten im Bereich der Bewertung von Immobilien sowie die Vergabe von Linzenzen an Franchisenehmer.
HRB 801264 KHAIO GmbH, Dannecker Straße 58, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinu, Luciana. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische Beratung und Weiterbildung an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Führungskräfteentwicklung und digitaler Transformation. Die Gesellschaft bietet insbesondere: - die Entwicklung und Implementierung von KI Strategien in Unternehmen, - die Durchführung von Schulungen, Workshops und Programmen zur Führungskräfte- und Persönlichkeitsentwicklung, - die Beratung zu regulatorischen Anforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, insbesondere im Hinblick auf die EU KI-Verordnung (AI Act).
HRB 801078 Wohnen & Werte Stuttgart UG (haftungsbeschränkt), Werastraße 20 B , 70182 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blau, Joschua. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume im Sinne von § 34c GewO.
HRB 801161 ZAR Jena GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frenzer, Markus. Geschäftsführer: Behrenz, Carsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere von ambulanten, medizinischen Rehabilitationszentren und alle in diesem Zusammenhang möglichen Leistungserbringungen einschließlich Prävention, Nachsorge und Heilmittelabgabe.
HRA 742660 Giovanni Alesi Immobilien e.K., Gablenberger Hauptstraße 121, 70186 Stuttgart. Inhaber: Alesi, Giovanni Scinardo.
HRA 742648 Rapp, Oliver Besitzunternehmen e.K., Wunnensteinstraße 45, 70186 Stuttgart. Inhaber: Rapp, Oliver.
HRB 801387 yddo agency GmbH, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Holterhoff, Ralf Peter Hubert. Geschäftsführer: Völker, Mirco. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben einer Kommunikations- und Werbeagentur sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
HRB 801431 Prime Solutions GmbH, Heilbronner Straße 150 (TN4), 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jin, Qibin, Shenzhen City / Guangdong Province / China. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Vermarktung sowie der Im- und Export von Waren, insbesondere von Outdoor- und Sportprodukten und andere damit zusammenhängende Geschäfte.
HRB 801155 Group14 Technologies Germany GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Luebbe, Eric Charles, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 801358 P3 communications GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rendl, Robert. Geschäftsführer: Dr. Bisenius, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Engineering in der Telekommunikationsbranche.
HRB 801320 RentenNavi UG (haftungsbeschränkt), Störzbachstraße 19, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Metzler, Woldemar. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern im Kontext des Rentenübergangs, insbesondere die digitale Begleitung beim Rentenantrag, die Klärung des Rentenkontos, sowie die Bereitstellung unterstützender Kommunikations-, Informations- und Analysewerkzeuge zur Interaktion mit öffentlichen Stellen; b) die Zusammenarbeit mit Organisationen, Behörden und Unternehmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz rentennaher Verwaltungsprozesse; c) die Entwicklung und der Vertrieb von auf Künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen basierenden Assistenzsystemen zur Erfassung, Interpretation und Übermittlung von Daten; d) alle sonstigen digitalen Produkte und Dienstleistungen, die dem Zweck dienen, Bürgerinnen und Bürger beim Renteneintritt, der Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter oder der Bewältigung verwandter Verwaltungsprozesse zu unterstützen. Die Gesellschaft erbringt keine Finanz-, Steuer oder Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
HRB 801042 Halde 470 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 801148 Philipp Weiser Ventures GmbH, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiser, Philipp Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen.
HRB 801373 Bas Group Holding GmbH, Stresemannstraße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Donné, Ayse. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen,Projektmanagement und Projektsteuerung im Bauwesen,Unternehmensberatung, insbesondere für Bau- und Immobilienunternehmen Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von ImmobilienErwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bau- und Immobilienbereich Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften (B-Projektmanagement GmbH, B-Immo GmbH, B-Bau GmbH, Ayse Donné Haare & Kosmetik GmbH).
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Inhaber: Gensrich, Kris.
HRB 801330 Höhencafé GmbH, Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gensrich, Kris. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants, Café's bzw. einer Eventlocation.
HRB 801408 SWME Holding GmbH, Botnanger Steige 16, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brendel, Eric. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801095 CBA - Cybersecurity and Business Advisory GmbH, Klopstockstraße 5, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Komarov, Sergey. Geschäftsführer: Sauer, Jürgen, Bangkok / Thailand. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen: Cybersicherheit, IT, IT-Governance, Compliance, strategische Unternehmens- und Finanzberatung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesmann, Katja. Geschäftsführer: Mir, Stefanie Elisabeth. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Champagne & Cashmere
HRB 801124 Suevia Capital GmbH, Belaustraße 28, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Ebert, Veronika. Geschäftsführer: Ebert, Constantin Claus Alois. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Dritten kaufmännische und organisatorische Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Unternehmensentwicklung, Marketing, Markenaufbau, Kommunikation, Vertriebsunterstützung, Projektmanagement und administrative Dienstleistungen. Diese Leistungen können sowohl operativ ausführend als auch beratend erbracht werden. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen oder bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind, werden nicht ausgeübt.
HRB 801113 Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH, Franz-Schubert-Straße 42, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vukelja, Jonas Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung und Berechnung energieeffizienter Heiz- und Kühlsysteme, insbesondere von Heiz- und Kühldecken, sowie die Energieberatung für private Wohngebäude.
HRB 801147 Kutterer Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Reinsburgstraße 145, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Kutterer, Salahuddin Fariduddin Ibn Abdul Hayy. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögensanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig und betreibt keinen Handel. Eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist nicht gegeben.
HRB 801401 Mimir UG (haftungsbeschränkt), Rückertstraße 13, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 12.000,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt (Vornamen), nun Geschäftsführer: Barlach, Johann Ernst Georg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an Unternehmen aller Rechtsformen und die Übernahme von Serviceleistungen, die in diesem Tätigkeitsbereich anfallen, sowie die Aus- und Durchführung von Verwaltungsaufgaben für die Beteiligungsunternehmen
HRB 801077 Veryfront GmbH, Finkenstraße 10, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wakayama, Kentaro. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Vertrieb, Betrieb und Wartung von Software, die Erbringung von Software-Dienstleistungen und die Unternehmensberatung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801327 BB-Event-Lifestyle GmbH, Heiligenwiesen 8, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Berner, Leon Kurt. Geschäftsführer: Bienert, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Cafés, Bistros und Restaurants, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erbringung von Catering-Dienstleistungen.
HRB 801032 Wegmeth Innenausbau und Sanierung GmbH, Gärtnerstraße 12a, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wegmeth, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Unternehmens zur Durchführung von Massnahmen des Innenausbaus und der Sanierung von Immobilien, auch als Generalunternehmer und zur Behebung von Wasserschäden. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht, insoweit werden insbesondere Leistungen, deren Ausführung Handwerksmeistern vorbehalten ist, nicht durchgeführt.
HRB 801436 Subs Bad Cannstatt GmbH, König-Karl-Straße 54, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Löffler, André. Geschäftsführer: Buz, Alexa. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb des SUBWAY-Restaurants in 70372 Stuttgart- Bad Cannstatt, König-Karl-Str. 54
HRA 742644 Pflegeteam M.A.I. e.K., Schmidener Straße 35, 70372 Stuttgart. Inhaber: Matosevic, Anto.
HRB 801028 BARABA GmbH, Waiblinger Straße 13, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jovicic, Miroslav. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, insbesondere das Betreiben von gastronomischen Betrieben, sowie die Vergabe von Franchise-Lizenzen.
HRB 801187 Sascha Wolf Projects GmbH, Wilhelmstraße 202, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wolf, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel sowie die Durchführung von Events.
HRB 801393 VERUM Wind Projekte GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schölkopf, Thomas. Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von anderen Unternehmen.
HRB 801182 DEMED MEDICAL GmbH, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ünal, Metin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von medizinisch technischen Produkten, Geräten, Hilfsmittel im klinischen Bereich sowie der Handel mit Zubehör, Einwegartikeln und Einrichtung, national und international.
HRB 801107 Rapp Immobilienverwaltung GmbH, Im Geiger 27, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rapp, Jule Johanna. Gegenstand des Unternehmens: Die Mietverwaltung (Wohn- und Gewerbeimmobilien), die Verwaltung von WEGs sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801335 Lumivativ-IT UG (haftungsbeschränkt), Normannstraße 4, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Azambou Kitio, Germain. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Vermittlung von IT-Aufträgen.
HRA 742620 Ambulanter Pflegedienst Loncarevic e.K., Prießnitzweg 1, 70374 Stuttgart. Inhaber: Loncarevic, Senad.
HRB 801181 Blaschko Bau GmbH, Sommerrainstraße 131, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blaschko, Felix. Geschäftsführer: Blaschko, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Tief- und Straßenbau, sowie die Übernahme sonstiger Bauleistungen und damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, jeweils auch als Generalunternehmer.
HRB 801305 AKL Sonder Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt), Tilsiter Straße 5, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: de Vreede, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Gerüstbau, Abbruch und Montage
HRB 801263 SV Zweite Zwischen-Holding GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Franke, Daniela Sandra. Geschäftsführer: Krägelius, Mario Herbert. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten einer Minderheitsbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, deren wesentlicher Vermögensgegenstand die Beteiligung an einer Gesellschaft aus dem Bereich Energieinfrastruktur ist.
HRB 801253 SV Zweite Komplementär GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften.
HRB 801309 SV Zweite GeKo GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften.
HRB 801422 Pflegebrunn GmbH, Flamingoweg 32, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Umijew, Said-Emin. Geschäftsführer: Dzafic, Muhamed. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung und Vermittlung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld, insbesondere Grundpflege, BehandIungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie sonstige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Pflegeberatung, Schulung von pflegenden Angehörigen, Unterstützung bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen.
HRB 801248 Wallberg Holding Stuttgart GmbH, Hechtstraße 55, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wallberg, Heike. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen aus dem handwerklichen Dienstleistungssektor sowie der Immobilienwirtschaft. Die Gesellschaft übt ausschließlich eine verwaltende Tätigkeit aus und ist nicht operativ tätig. Sie kann sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich Bauwesen, Gebäudereinigung, Ausbaugewerbe sowie in der Entwicklung, Verwaltung, Vermietung oder Veräußerung von Immobilien tätig sind. Die Gesellschaft kann ihren Beteiligungsgesellschaften administrative, strategische oder organisatorische Unterstützungsleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, ihren Beteiligungsgesellschaften Darlehen zu gewähren und Sicherheiten zu stellen, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
HRA 742636 KS Immobilien e.K., Spitalhofstraße 12, 70437 Stuttgart. Inhaber: Schöne, Kay.
HRB 801348 TPH Bausysteme GmbH, Kornwestheimer Straße 103 - 107, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Gesamtprokura: Gutermuth, Franziska. Günther, Jan. Geschäftsführer: Wehner, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit technischen Produkten aller Art sowie Baustoffen und Baumaterialien einschließlich des Im- und Exportes sowie die Tätigung von Vermittlungsgeschäften sowie die Herstellung von technischen Produkten, Baustoffen und Baumaterialien.
HRB 801096 Krugner Hausverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Fahrionstraße 45c, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Krugmann, Sven-Harald. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere die Hausverwaltung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Buchhaltung.
HRB 801234 Investitionsinitiative Deutschland GmbH, Hohnerstraße 25, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Investitionen, Fördermittel und Marketing, sowie die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Produkte, Softwarelösungen und Plattformen, einschließlich Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz.
HRB 801375 Mardin Gida GmbH, Linzer Straße 4, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Sulhan, Sükrüllah. Geschäftsführer: Dölek, Osman, Kiziltepe/Mardin / Türkei. Geschäftsführer: Dölek, Furkan, Kiziltepe/Mardin. Gegenstand des Unternehmens: Der ln- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Landwirtschaftlichen Geräten und dem An-und Verkauf von Eggen, Ackerwalzen, Drillmaschinen, Beilen, Hecken, Recken, Forben usw.
HRB 801288 KK Direktvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Becker, Christoph Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Energieversorgung (insbesondere Strom und Gas), Telekommunikation (insbesondere Internet, Mobilfunk und TV) sowie weiteren vertriebsnahen Branchen. Die Gesellschaft kann hierzu Verträge vermitteln, Handelsvertretungen übernehmen sowie unterstützende Leistungen in den Bereichen Kundenberatung, Marketing, Personalgewinnung und Vertriebsschulung erbringen. Die Geschäftstätigkeit kann sowohl im Direktvertrieb als auch über andere Vertriebskanäle erfolgen.
HRB 801291 DrV Beteiligungen GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Vietz, Hannes Armin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742665 BCS Unternehmensberatung Dr. Rudolf Eberle e.K., Fuggerstraße 6, 70563 Stuttgart. Inhaber: Dr. Eberle, Rudolf.
HRB 801100 Immo Cube GmbH, Glockenblumenstraße 6A, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Graziano, Vittorio. Geschäftsführer: Graziano, Anna-Theresa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und Vermietung von eigenen Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801109 Excellentservice HHC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 65, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Can, Hayrullah. Geschäftsführer: Can, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kfz-Meister- und Sachverständigenbetriebs, Unfall- und Schadensmanagement, Fahrzeugaufbereitung, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugverbringung, Abschleppen von Fahrzeugen, Immobilienvermittlung, Immobilienverkauf, Vermittlung von Bau- und Handwerksaufträgen und Koordination und Unterstützung bei der Vergabe von Bauleistungen.
HRB 801341 InSolut GmbH, Kaltentaler Straße 39, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wild, Christoph. Geschäftsführer: Merkt, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Insolvenzverwaltung, insbesondere durch IT-Leistungen, Buchhaltung und Aktenarchivierung. Rechtsberatung und sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801186 NeoZepter Holding GmbH, Europaplatz 14, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Max Mattheus. Geschäftsführer: Schneider, Irantzu. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterer Gegenstand ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 801236 TNK Immobilien GmbH, Mühlhaldenstraße 10, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kovachev, Nikola. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken, der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie Immobilien- und Grundstücksentwicklung.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zhang, Guolong. Gegenstand des Unternehmens: - Import, Export, Handel und Verkauf von Autoteilen und elektronischen Produkten; - Beratung und technische Dienstleistungen in den oben genannten Bereichen; - Bereitstellung von Support und Dienstleistungen wie Kundenentwicklung und -wartung, Auftragsverfolgung und kollaborativem Unternehmensmanagement.
HRB 801262 VCARSYSTEM TECHNOLOGY EUROPE GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chen, Zhongming, Shanghai / China. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Forschungs- und Prüfausrüstungen für Automobilelektronik sowie die Bereitstellung dazugehöriger technischer Unterstützungs- und Servicedienstleistungen.
HRB 801163 Götz Gartenmanagement-GmbH, Häusleweg 11, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Ralf Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.
HRB 801133 Pfinztalstraße Residence GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung, insbesondere in Bezug auf das Objekt Pfinztalstraße in Durlach. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.
HRB 801226 Numio UG (haftungsbeschränkt), Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Szakács, Ádám. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Betrieb einer Mobilitätsplattform sowie einer App für Fahrzeughalter, insbesondere zur Kommunikation, Community-Bildung, Veranstaltungsorganisation (z. B. Car Meets), Produktvermarktung (inkl. Merchandising), Anbindung von Drittanbietern (z. B. Versicherungen) sowie digitaler Services rund ums Fahrzeug.
HRB 801070 Lenovo Global Financial Services (Deutschland) GmbH, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gleeson, Colm Brendan, Dublin / Irland. Geschäftsführer: Corrigan, Dominic John, Sydney / Australien. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leasingdienstleistungen und sonstigen Finanzlösungen, einschließlich der Erbringung von damit verbundenen und ergänzenden Dienstleistungen
HRB 801046 Amadeus Beteiligungen GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Albrecht, Christoph. Geschäftsführer: Setzer, Ralph Fritz. Geschäftsführer: Huth, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Vermarktung und Vermittlung von Softwarelösungen.
HRA 742596 Studio 073X e.K., Rienzistraße 12, 70597 Stuttgart. Inhaber: Zvonar, Benjamin.
HRB 801390 MS Ventures UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 50, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schubotz, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Startups in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 801274 Univentix UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Steinle-Straße 15, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bouché, Georg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bolz, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verfahren, Vorrichtungen, Programmen und Produkten im Bereich Augmented, Virtual und eXtended Reality.

Stadt Stuttgart - Veränderungen August

HRA 12380 hsi personaldienste GmbH & Co.KG, Büchsenstr. 10, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19780 cetus holding GmbH, Calwer Straße 20, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen jeder Art. Dies umfasst insbesondere den Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art sowie die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
HRB 756226 Olmatic GmbH, Calwer Straße 4244, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 62.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olma, Christian Michael. Geschäftsführer: Olma, Tobias Sven.
HRB 772841 AtHome Development GmbH, Calwerstraße 58, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Christian. Geschäftsführer: Sperling, Olaf.
HRA 735270 THI Investments GmbH & Co. KG, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 108303 THI Holdings GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 757381 fons securis GmbH, Geißstraße 4, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 736830 Mahler Holding GmbH, Königstr. 10C, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aghai, Parastu. Bestellt als Geschäftsführer: Samadpour, Ramin, South Shields / Vereinigtes Königreich.
HRB 760531 Hohenacker GmbH, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eitel, Hans-Peter.
HRB 759657 Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen jeglicher Art sowie die Durchführung damit zusammenhängender Geschäfte.
HRB 4327 Dinkelacker Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Vorstand: D´Angelo, Elias.
HRB 761973 KÖ 30 Verwaltungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 4068 KÖ 78 Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 800928 Piëch Invest I GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Piëch, Arthur, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 767331 Calwer Passage Betriebs GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 19605 S & F Personalpsychologie Managementberatung GmbH, Königstraße 20, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Kämper, Matthias.
HRB 292979 Assessio Germany GmbH, Königstraße 20, 70173 Suttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Kämper, Matthias.
HRB 788289 Healthcare Services & Solutions Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaub, Jürgen.
HRB 787575 soseco - Solutions & Services Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie das Halten urnd Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Erbringung von Personaldienstleistungen sowie die Personalvermittlung, die Beratung in Personalfragen und sonstige Dienstleistungen im Bereich Human Resources.
HRB 760987 Josef Wund Stiftung gemeinnützige GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Palm, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792837 zweiundzwanzig GmbH, Königstraße 29, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Nawel.
HRB 799741 RockQ Technologies GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Zábrodský, Dusan, Prag / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Ruzek, Oliver.
HRB 786768 Santroll Elektrotechnologie Germany GmbH, Königstraße 82, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zang, Shuwei. Bestellt als Geschäftsführer: Zhao, Jianhu, Tianjin / China.
HRB 778597 Domus Cura Pflegezentrum Bayreuth GmbH, Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 760174 Lawlinguists Deutschland GmbH, Neue Brücke 3, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Valsamaki, Anna.
HRB 783211 SK Retail GmbH, Sporerstraße 8, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stocker, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Klöker, Klaus.
HRB 746512 Tresides Asset Management GmbH, Stephanstr. 25, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut nach § 2 Abs. 1 WplG und erbringt gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen für andere. Sie betreibt die dort in den Nummern 3, 4, 5 und 9 geregelten Wertpapierdienstleistungen, d.h.: 1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), 2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderung an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinien (ABl. L 87 vom 31.03.2017, S. 1; L 246 vom 26.09.2017, S 12; L 82 vom 26.03.2018, S 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABI. L 165 vom 21.06.2019, S 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), 3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 4. die Verwaltung eizelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Daneben ist die Gesellschaft zur Anlage ihres eigenen Vermögens berechtigt. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorstehend unter Nrn. 1, 2, 3 und 4 genannten Wertpapierdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eigehen, die im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Wert
HRB 762098 Notino Deutschland und Österreich GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kocián, Zbynek, okr. OPAVA / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Kliś, Bartosz, Sosnowiec / Polen.
HRB 733293 E & G Real Estate GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Kraus, Thorsten.
HRB 20691 PAIF Deutschland Wohnen I Komplementär I GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tannenbaum, Alexander Johann. Bestellt als Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko. Geschäftsführer: Rüdiger, Christian Georg Fritz.
HRB 19972 EUWAX Aktiengesellschaft, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Jaeggi, Michael Johann Eduard. Gesamtprokura: Simmang, Stephan. Dr. Vins, Oliver.
HRB 753383 Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaeggi, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Simmang, Stephan. Gesamtprokura: Dr. Vins, Oliver.
HRB 764141 Boerse Stuttgart Digital Broker GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Vins, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 775578 Boerse Stuttgart Digital Holding GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 773598 MARKT-PILOT GmbH, Breitscheidstraße 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieker, Tobias Daniel.
HRB 776636 SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura: Magarin, Sybille.
HRB 796147 ETF4Kids GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Leo, Rocco Giuliano.
HRB 760946 BF.capital GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: 1.1 die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der (i) Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG und der (ii) Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG, 1.2 die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für Dritte, insbesondere institutionelle Investoren, im Zusammenhang mit Immobilien-, Unternehmens- und Projektfinanzierungen, 1.3 die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, mit Ausnahme von Verträgen nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO und 1.4 die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen oder Finanzinstrumente für eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern.
HRB 250112 GOING BEYOND GROUP GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Holzer, Brigitte. Geschäftsführer: Dietz, Torsten.
HRA 723638 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Zöller, Daniel. Prokurist: Kauffmann-Braun, Christine. Prokurist: Wurm, Clarissa. Gesamtprokura: Hägerich, Martin. Prokurist: Schmidt, Benedikt. Prokurist: Dr. Stratmann, Christian. Prokurist: Poppe-Krol, Ronny. Prokurist: Middelhoff, Sarah. Prokurist: Ebinger, Andrea.
HRB 19283 RSM Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klostermann, Peter.
HRB 18445 RSM Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Ziegan, Marius.
HRB 789338 C4 engineers GmbH, Lange Straße 54, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Gasafi, Martin.
HRB 777271 Siegmund Design GmbH, Leuschnerstraße 3, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Schulz, Thomas. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Thomas.
HRB 744472 OPTENDA GmbH, Hasenbergstraße 49 B, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Ulke, Dennis. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Jan.
HRB 755934 Bioenergie Römerhügel Verwaltungs GmbH, Herzogstraße 6a, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich. Geschäftsführer: Ritz, Wolfgang Erich. Bestellt als Geschäftsführer: Heller, René. Geschäftsführer: Siegle, Friedrich.
HRB 13060 Weiske und Partner GmbH Beratende Ingenieure VBI, Johannesstr. 75, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hillers, Benny. Gesamtprokura: Dipl.-Ing. Käser, Jürgen. Prokura erloschen: Hillers, Benny.
HRB 799462 Black Hawk Security & Service GmbH, Johannesstraße 66, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 771263 FRECHER FRATZ GmbH, Kornbergstraße 44, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Kim Janik.
HRB 791337 DELATASTE GmbH, Schlossstraße 59c, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Khattabi, Tarik Uriagli. Bestellt als Geschäftsführer: Krämer, Thomas.
HRB 736364 Panini Verlags GmbH, Schloßstraße 76, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sallustro, Aldo Hugo.
HRB 757207 Oli Systems GmbH, Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 55.670,00 EUR.
HRB 792499 FutureTech Academy & Consulting UG (haftungsbeschränkt), Silberburgstraße 126, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ballistreri, Luca. Geschäftsführer: Feß, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Umsetzung von IT-Projekten, die Beratung von KI-Strategien sowie die Umsetzung von KI-Projekten.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Weimarstraße 25, 70176 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 776969 Orhan GmbH, Böheimstraße 12, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Orhan, Arifhan.
HRB 800778 Niklas Gysinn UG (haftungsbeschränkt), c/o Flip GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 1.001,00 EUR.
HRB 25416 Fairventures Worldwide FVW gGmbH, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Henke, Rainer. Einzelprokura: Chrzanowska, Anja.
HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Vallee, Jr., Robert, Ketchum, Idaho / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Lavers, Judy Skiles, Rochester Hills, Michigan / Vereinigte Staaten.
HRB 722479 DigitalNativeAlliance Holding GmbH, Hermannstrasse 5 A, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Ahrens, Frieder.
HRB 755098 DigitalNativeAlliance GmbH, Hermannstraße 5 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Frieder. Bestellt als Geschäftsführer: Sigloch, Stephan. Geschäftsführer: Weltner, Timo.
HRB 783039 Fein Capital Investments GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Michal, Mike Josef.
HRB 726371 Allianz Treuhand GmbH, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Winkler, Frank Norbert.
HRB 14940 ALLTEC-Warenhandels-GmbH, Reinsburgstr. 51, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kiederer, Jörg Wolfgang.
HRB 741627 Retail Service Handels GmbH, Reinsburgstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Noll, Sebastian Jakob. Bestellt als Liquidator: Noll, Florian Helmut.
HRB 780416 PORTIMMO GmbH, Rotebühlplatz 15, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Begründung, der An- und Verkauf von Immobilien, die Tätigkeit als Immobilienmakler (einschließlich Vornahme aller weiterer Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO), die Erstellung von Immobilienbewertungen und die Erbringung von jeweils damit in Zusammenhang stehenden Online-Dienstleistungen sowie Informationsprodukten.
HRB 10746 Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Carmanns, Gabriela.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Borcherding, Axel. Duwald, Philipp. Pavlovic-Höck, Natascha. Schlesner, Wolfgang. Dr. Mägebier, Alexander. Gesamtprokura: Reiser, Raimund. Palmer, Daniel.
HRB 735828 Innovation Group Fleet & Mobility GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 797600 Innovation Group GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 782195 Gateway Digital Services GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 787321 BEO Bildungskonzepte GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Döttinger, Christian Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Weidenbacher, Carmen. Gegenstand des Unternehmens: (a) die Erarbeitung und Weiterentwicklung eines Betriebskonzepts sowie einer Marke, unter der BEO Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe betrieben werden; (b) die Führung und Verwaltung sowie der Betrieb von freien Schulen und freien Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe, die nach dem Betriebskonzept BEO Bildungskonzepte GmbH arbeiten; (c) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften der BEO Bildungskonzepte GmbH; die freie Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen aufbauen und betreiben.
HRB 20837 Stadt Land Plan Verwaltungs GmbH, Tübinger Str. 109, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gustke, August Friedrich Karl. Bestellt als Liquidator: Gustke, August Friedrich Karl. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759233 7seconds GmbH, Tübinger Straße 10, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nafeei, Nima.
HRB 7479 WGV-Versicherung AG, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Pfeiffer, Ralf. Bestellt als Vorstand: Emde, Anja. Prokura erloschen: Emde, Anja.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 20681 Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württemberg mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oetzel, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bley, Tobias. Prokura erloschen: Dr. Bley, Tobias.
HRB 748279 pmk.boutique UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 18, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kucher, Philipp Michael. Bestellt als Liquidator: Kucher, Philipp Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746959 XXP Beteiligungsgesellschaft mbH, Neue Weinsteige 33, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bach, Gerhard H. W.. Bestellt als Liquidator: Bach, Gerhard Heinrich Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 784732 Million Steps GmbH, Schlosserstraße 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Noël, Rico. Geschäftsführerin: Ebert, Paula. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Stefan.
HRB 1016 Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart mbH, Katharinenstr. 22, 70182 Stuttgart. Gesamtprokura: Schiedung, Katja.
HRB 723356 DvH Medien GmbH, Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wasmuth, Andrea.
HRB 790582 Schwäbische Wohnwelt GmbH, Olgastraße 34, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Zubic, Viktor. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 798274 Mao Mao GmbH, Olgastraße 53, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 797419 Kar Chef GmbH, Olgastraße 75, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines gastronomischen Unternehmens mit Schwerpunkt auf Herstellung und Verkauf von Dönerprodukten sowie Catering- und Imbissdienstleistungen.
HRB 789637 Heldmann Verwaltungs GmbH, Rosenstraße 38, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heldmann, Karen. Geschäftsführer: Heldmann, Axel. Bestellt als Geschäftsführer: Heldmann, Fabian. Geschäftsführer: Heldmann-Langenbach, Maxine. Geschäftsführer: Heldmann, Valentin.
HRB 762779 Dr. Maier + Partner Personalmarketing GmbH, Werastraße 21, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Smernos, Constantina.
HRB 784746 tragwerk-s gmbh, Wilhelmstraße 15, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Kürschner, Annette.
HRB 754890 FLEISCHER Service GmbH, Wilhelmstraße 4 A, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung von Rückbau-, Entkernungs-, Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden - auch bei vorhandener Schadstoffbelastung (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB, PAK, Schimmel). Dies umfasst insbesondere Tätigkeiten nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie vergleichbaren gesetzlichen und technischen Vorschriften. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Betriebs- und Haushaltsauflösungen, Baustellenlogistik, Reinigung und Entsorgung. Die Gesellschaft kann als Generalunternehmer im Rahmen nicht genehmigungspflichtiger Maßnahmen tätig werden sowie Grundstücke und Immobilien erwerben, entwickeln, halten, vermieten, verwalten und veräußern.
HRB 777826 Garant Real Estate Invest GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Meyer, Thomas-Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Wasser, Stefan.
HRB 748474 Stoll Fitness GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Philipp.
HRB 5194 Merz Schule gemeinnützige GmbH, Albrecht-Leo-Merz-Weg 2, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Merz, Konstantin.
HRB 78006 DS Digital Science GmbH, c/o Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Leicht, Stephen, Lexington, South Carolina/USA / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Herzog, Christian. Geschäftsführer: Dr. Berthelmann, Felix, Halle/Saale. Nach Erweiterung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Dr. Zeyer, Fedor. Prokura erloschen: Bode, Christian.
HRB 109 R o b e r t B o s c h S t i f t u n g Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Jenke, Gabriele.
HRB 23685 Sonja Merz GmbH, Pischekstraße 84, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Renz, Katharina-Franceska. Prokura erloschen: Renz, Katharina-Franceska.
HRB 771813 Engrow UG (haftungsbeschränkt), Bronnäcker 3, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Loewe, luri Nunes.
HRB 784471 BYD Electric Mobility GmbH, Schlachthofstraße 24, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan.
HRA 731448 Vitrum Fenster GmbH & Co. KG, Talstraße 87, 70188 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 21156 Color - X GmbH, Von-Pistorius-Str. 2, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Gaudino, Cloudine.
HRB 750803 Gottlob Rommel Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 775879 Rommel Lebensmittelmarkt Projektgesellschaft Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 782881 Rommel Immobilien Zwei GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 722802 Emil Frey Exclusive Cars GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 786529 Emil Frey Sportivo GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 754406 Emil Frey Kassel/Göttingen GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 754822 Emil Frey Mainfranken GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 790993 Emil Frey Vogel Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 777030 Inspirante Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 211, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Ayoubi, Amjad. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 17285 INTERVAL INTERNATIONAL GmbH, BülowBogen Business Center GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Healey, Robert John, Wimbledon/London. Bestellt als Geschäftsführer: Ettridge, Darren, Soberton, Southampton / Vereinigtes Königreich.
HRB 21812 Objektgesellschaft Residenz Königstraße mbH, Heilbronner Str. 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 729908 DZA Verwaltungs-GmbH Baden-Württemberg, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeidler, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Bierfreund, Thomas.
HRB 799305 Mainly Rechtsanwalts-GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Kanuric, Demir. Geschäftsführer: Stephan, Tobias.
HRB 788107 UNICCO GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Buscemi, Daniele. Nicht mehr Liquidator: Buscemi, Daniele. Bestellt als Geschäftsführer: Porcu, Pietro. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 733297 Dr. Wegener Beteiligungs- & Verwaltungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Wegener, Jan. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Wegener, Jan.
HRB 738711 Objektgesellschaft Tec-Park mbH, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Geschäftsführer: Ulu, Selcuk. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 731033 Group14 Technologies GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten.
HRB 761244 Löwentor Stuttgart Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 776331 Revaler Straße Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 729968 LBBW Immobilien Development Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 720328 Berlin Lützowstraße Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 23625 LBBW Immobilien Development GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 764604 zob Esslingen Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes. Prokura erloschen: Baku, Hans-Udo.
HRB 740030 Poolarserver GmbH, Heilbronner Straße 74, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kantemir, Güven.
HRB 796612 ROKA Interdisziplinäres Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dr. Gross, Christian. Einzelprokura: Gross, Sara Sophie.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wacker, Georg Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Grepl, Georg Michael. Prokura erloschen: Grepl, Michael.
HRB 758199 DB Regio Stuttgart GmbH, Presselstraße 10, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Harms, Tobias Peter Karl. Geschäftsführer: Dr. Grabo, Thilo. Bestellt als Geschäftsführer: Selig, Martin. Geschäftsführer: Otte, Markus Alexander. Prokura erloschen: Delong, Christopher. Laber, Matthias. Layer, Lars. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung, Vermarktung und Koordination schienen- und straßengebundener Verkehrsleistungen; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft erbringt die Verkehrsleistung in Baden-Württemberg und Bayern.
HRB 20227 Fichtner Bauconsulting GmbH, Sarweystr. 3, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jenschke, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wilken, Jens.
HRB 777788 DCCF Verwaltungs-GmbH, Albrecht-Dürer-Weg 16, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian.
HRB 721179 Schwenk Film GmbH, Im Falkenrain 5, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Storr, Leonhard. Bestellt als Geschäftsführer: Morales, Michel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 725287 Friedrich Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Dürrstraße 9, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Friedrich, Manfred.
HRB 800542 All-Ing GmbH, Fichtestraße 21 a, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 26.200,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Das Erwerben, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere von Ingenieurgesellschaften, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 771883 Gentner Energy Media GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Medienunternehmens, insbesondere die Herausgabe, Herstellung, Veröffentlichung und der Vertrieb von nationalen und internationalen Print- und digitalen Fachpublikationen, einschließlich Zeitschriften, Büchern, Newslettern, Websites, Podcasts und anderen digitalen Medienformaten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Themenbereich Energie sowie auf themenübergreifenden Fachinhalten. Darüber hinaus umfasst der Geschäftszweck die Durchführung von Fachveranstaltungen, Webinaren, Messen, Beratungsdienstleistungen, Marktforschung und sonstigen branchenbezogenen Events sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 750523 DauHerkert GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart. Prokura erloschen: Bremer, Martin.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Tesmann, Katja.
HRB 783407 KiCo Invest GmbH, Vorsteigstraße 21, 70193 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Plaggemars, Kathrin.
HRB 725312 Acapella GmbH, Oberer Kirchhaldenweg 3, 70195 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Christina Gisela Ursula.
HRB 798930 Degensoft Beteiligungsgesellschaft mbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej.
HRB 749213 DEACIX GmbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, ausschließlich auf eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss des Kreditwesengesetzes. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
HRB 780513 Paul & Lori GmbH, Klugestraße 24, 70197 Stuttgart. Geschäftsführer: Buchwald, Max Wolfgang.
HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid.
HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 16789 Sand und Schott GmbH, Adlerstr. 31, 70199 Stuttgart. Geschäftsführer: Pilz, Stephan. Geschäftsführer: Goldbach, Matthias.
HRB 788587 BEHIVE.agency GmbH, Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver.
HRB 721415 Medizinisches Versorgungszentrum Marienhospital Stuttgart gGmbH, Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schillings, Simone Kristine.
HRB 5208 Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 480830 clusioNA Unternehmen für Teilhabe gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 797149 BYD Mobility GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 791332 BYD Automotive GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 745165 Centa-Star Verwaltungs-GmbH, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dammer, Henning.
HRB 725239 SMR Automotive Mirror Systems Holding Deutschland GmbH, Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 792758 Forlogic GmbH, Hedelfinger Straße 25, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaya, Zisan. Bestellt als Geschäftsführer: Kölmel, Jessica.
HRB 265162 SMR Automotive Mirrors Stuttgart GmbH, Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 794108 Buonissimo World Vertriebs GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Gennaro, Sebastiano Matteo. Bestellt als Geschäftsführer: Di Gennaro, Valentino. Prokura erloschen: Di Gennaro, Valentino. Gesamtprokura: Di Gennaro, Sebastiano Matteo.
HRB 773623 SEAL Immobilien GmbH, Ulmer Straße 325, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Altinsoy, Selcuk. Bestellt als Geschäftsführer: Ziogas, Mareen.
HRB 796477 Bildungsinitiative Deutschland GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 796427 Hogrefe Holding GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 8101 Richard Bubeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburger Str. 705, 70329 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bubeck, Andreas.
HRB 785686 Palette CAD AG, Behlesstraße 911, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Böckstiegel, Dirk.
HRB 788923 edu Bildung und Vermittlung UG (haftungsbeschränkt), Manzeller Weg 4, 70329 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Bildungsträger im Bereich Qualifizierung und Begleitung des Anerkennungsprozesses für ausländische Fachkräfte, Sprachkurse, Einzelmaßnahmen, Gruppenmaßnahmen, Prüfungsvorbereitung, Beratung, Bewerbungscoaching, EDV - Kurse sowie Übersetzungstätigkeiten und Dolmetschereinsätze.
HRB 790129 MVZ Augenzentrum SCS GmbH, Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Marx, Christine.
HRB 12497 Stuttgart Consult Unternehmens- und Finanzberatungs Aktiengesellschaft, Daimlerstraße 129, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Becker, Kristina. Bestellt als Vorstand: Lochscheider, Werner.
HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Huber, Marietta. Man, Jing. Gesamtprokura: Schrenk, Thorsten.
HRB 21369 NAG Nationale Automobil-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert, nun Vorständin: Zetzsche-Hartwein, Alexandra.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Man, Jing.
HRB 733077 VERUM Holding GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von Windkraftanlagen, Windparks und Windparkprojekten.
HRB 728397 Unterbirker Verwaltungs GmbH, Immergrünweg 3, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmensberatung und die Erbringung von sonstigen Beratungsleistungen.
HRB 739380 COFFEE HUG GmbH, Johann-Schroth-Weg 4, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Karras, Athanasios. Bestellt als Geschäftsführer: Pagonas, Grigoris. Gegenstand des Unternehmens: Das Führen von gastronomischen Betrieben aller Art, Hotels, Bars, Cafés, Eventveranstaltungen, Franchising, Vermittlung von Events, Service und Beratung im Bereich der Gastronomie, Einrichtung und Bau von gastronomischen Betrieben, sowie deren Verpachtung oder Unterverpachtung.
HRB 14276 Ch. Zaiser GmbH, Tannenbergstraße 99, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zaiser, Christa. Geschäftsführer: Aupperle, Karin.
HRB 21178 Rahm Projektmanagement Schlüsselfertigbau GmbH, Theodor-Veiel-Straße 93, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 27.778,00 EUR.
HRB 41 Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Zimmermann, Anke.
HRB 21190 Robert Bosch Gesellschaft für Medizinische Forschung mbH, Auerbachstr. 112, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Rauschert, Johannes Markus.
HRB 784025 Bosch Health Campus GmbH, Auerbachstraße 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Vonhoff, Katja Susanne.
HRB 17278 Exyte Central Europe GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Renz, Philipp. Gesamtprokura: Vertretungsbefugnis geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Prokura geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Prokura erteilt an Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 730601 Bosch Global Software Technologies GmbH, Löwentorstraße 72-76, 5. OG, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aravind, Raman. Bestellt als Geschäftsführer: Shirankallu, Hareesha Narayana.
HRB 793061 COMENO Holding GmbH, Naststraße 15 d, 70376 Stuttgart. Geschäftsführer: Graßmeier, Torsten.
HRB 101 MAHLE Immobilien GmbH, Pragstr. 26 - 46, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tonhäuser, Ansgar. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Christian Emanuel.
HRB 16859 MAHLE Ventiltrieb GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernd, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Joachim. Prokura erloschen: Bonacker, Jörg. Fischer, Joachim.
HRB 777 MAHLE Filtersysteme GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Land, Stefan Lorenz. Bestellt als Geschäftsführer: Al-Sibai, Jumana.
HRB 763424 17K GmbH, Rommelstraße 5, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Friedenberger, Daniel. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Ulrich.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Grünewald, Dirk.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Piringer, Andreas. Prokura erloschen: Grünewald, Dirk.
HRB 742036 Südwest IT GmbH Systemhaus Stuttgart, Zuckerfabrik 28, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Bouillon, Andre.
HRB 774019 Combat Base UG (haftungsbeschränkt), Wildgansweg 2224, 70378 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Adzhamyan, Anatoliy. Bestellt als Geschäftsführer: Grasmann, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung eines Kampfsportstudios sowie die Durchführung von Kursen in verschiedenen Kampfsportarten wie Boxen, Kickboxen, MMA, Grappling sowie weiteren gesundheitsorientierten Trainingsangeboten.
HRB 793658 DAC Technology GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ratheiser, Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Bollmann, Olaf. Geschäftsführer: Remedios Marques, Marcos. Geschäftsführer: Herdan, Thorsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Errichtung, Produktion und der Vertrieb von kommerziellen großtechnischen Anlagen zur Gewinnung von Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft.
HRB 21884 Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramann, René. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bauer, Susanne.
HRB 733864 Attikon C R M Construction Risk Management GmbH - Assekuranzmakler, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Castore, Maria Sonia.
HRB 793795 Levolut GmbH, Usedomstraße 25b, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauber, Jannik.
HRB 769373 Aktiv Stuttgart Gebäudemanagement GmbH, Linzerstraße 88 C, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kücükkaraagac, Namik. Bestellt als Geschäftsführer: Nazioglu, Adem.
HRB 12027 Dipl.-Ingenieur Reinhold Schmidt Brandschutzsysteme GmbH, Schneckenbergstr. 9, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Suopyte, Snieguole. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Konstruktion, Verkauf und Montage von brandschutztechnischen Systemen und vorbeugender baulicher Brandschutz nach DIN 4102.
HRB 24419 Harald Volz Verwaltungs-GmbH, Siemensstraße 48, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Volz, Viviane. Volz, Sven Wilhelm, Dübendorf /Schweiz.
HRB 245982 Gebhardt Sourcing Solutions AG, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Yilmaz, Recai Pirol.
HRB 723604 GODEL-ROHSTOFFE GmbH, Glemsgaustr. 95 A, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wehry, Tobias Robert.
HRB 738465 Thierry Verwaltung GmbH, Motorstraße 30, 70499 Stuttgart. Geschäftsführer: Thierry, Rolf. Nicht mehr Geschäftsführer: Thierry, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Thierry, Patrick.
HRB 751065 eurodata ProPep GmbH, Roßbachstraße 38, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wolf, Vanessa-Sophie. Kerber, Dietmar.
HRB 793149 TTSP HWP Tech GmbH, Widdumhofstraße 12, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Nitsche, Daniel Axel. Geisler, Henry.
HRB 23086 nexMart Verwaltungs-GmbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wehage, Roland.
HRB 741145 BW Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Olkus, Glenn.
HRB 7899 Juwelier Ruf GmbH, Robert-Leicht-Str. 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Ruf, Phillip Harald. Ruf, Marie-Claire Valentina. Ruf, Alice Mareen.
HRB 777179 MRW Baukonzept GmbH, Robert-Leicht-Straße 100, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Meckle, Ralf.
HRB 9430 echolot Communications GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Leyh, Anna.
HRB 772101 iQ - Innovative Wohnquartiere Eislingen GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 767776 TopQualität für Kitas GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 785767 smartkita GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 10030 Haeberle + Co. Verwaltungsgesellschaft mbH, Breitwiesenstr. 13, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofacker, Bernd.
HRB 761864 Bachmann GmbH, Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Eitrich, Oliver Heinz, Altach / Österreich.
HRB 17131 BAF Baustoffe Fildern GmbH, Handwerkstr. 17 A, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Morawitz, Paul.
HRB 3500 intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung und raumbezogene Informationssysteme mit beschränkter Haftung, Industriestr. 24, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.Ing. Völter, Ulrich.
HRB 10194 Wilpert GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Industriestr. 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRA 726177 Wilpert GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRB 761160 TAX-CON GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hilpert, Adelbert.
HRB 744461 Holman GmbH, Liebknechtstrasse 33, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Müller, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von Dienstleistungen jeder Art im Bereich der Betreuung und Abwicklung von Fahrzeugflotten, einschließlich Erbringen von Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) als Zahlungsdienst, im Übrigen mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere auch die Erteilung und Überwachung von Reparaturaufträgen sowie die Rechnungsprüfung, die Erfassung aller auf die jeweiligen Fuhrparks entallenen Kosten und deren Reporting, die Übernahme allgemeiner, üblicher Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Fuhrparks, die nationale und internationale Vermarktung und Handel von Fahrzeugen für Dritte durch Vermittlungstätigkeit oder Eigengeschäft (sog. Remarketing), das Betreiben einer Vermarktungsplattform sowie Beratung und die Erbringung sämtlicher mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden erforderlichen und nützlichen Leistungen.
HRB 722756 Drees & Sommer ManagementServices GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Sailer, Tobias. Geschäftsführer: Liebsch, Peter. Geschäftsführer: Meyer, Christoph. Geschäftsführerin: Miao-Weichtmann, Di. Geschäftsführer: Steinhauer, Jan-Harm. Geschäftsführer: Chatzinikolaou, Anastasios. Geschäftsführer: Göstl, Stefan. Geschäftsführer: Pickel, Frank. Geschäftsführer: Promehl, Kay. Geschäftsführerin: Pfullmann, Kerstin. Geschäftsführer: Dr. Böttiger, Jörg-Matthias. Geschäftsführerin: Lütteke, Stefanie. Geschäftsführer: Stehr, Christoph. Geschäftsführer: Thulmann, Stephan. Geschäftsführer: Kattendick-Six, Stefan. Geschäftsführer: Junker, Peter. Geschäftsführer: Fürwentsches, Christian. Geschäftsführer: Dietrich, Pascal. Geschäftsführer: Davis, Jonathan.
HRB 11434 GVV-Hausverwaltungs GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 43, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenhardt, Gerald. Bestellt als Geschäftsführer: Djelassi, Tom.
HRB 110 Ed. Züblin Aktiengesellschaft, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Mergenthal, Alexander. Mag. Krutina, Herbert. Prokura erloschen: Nagel, Ferdinand. Gesamtprokura: Widmann, Johannes.
HRB 770279 Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Ljaic, Samir, Deutsch Wagram/Österreich. Gesamtprokura: Sommerguter, Andrea.
HRB 720779 Torkret GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Rahming, Jens.
HRB 800147 Wurst & Liebe GmbH, Balinger Straße 1, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kania, Robert. Bestellt als Geschäftsführer: Omid, Muhammad Osman.
HRB 789563 sus.raw GmbH, Binsdorfer Straße 1B, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 31.660,00 EUR.
HRB 775475 Meondi GmbH, Eppelstraße 225, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher Raimund. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 791736 Meoflex GmbH, Epplestraße 225, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Günter, Marco. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 21469 Raumpflege Holding AG, Mühlhaldenstraße 20, 70567 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Wahrnehmung der Aufgaben einer geschäftsleitenden Holding für verbundene Unternehmen, die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die strategische Führung, die Ausübung der einheitlichen Leitung und die Entwicklung der verbundenen Unternehmen, die Erbringung zentraler Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 20432 Sonntag Aktuell GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nothelfer, Oliver. Bestellt als Liquidator: Nothelfer, Oliver. Prokura erloschen: Dr. Reisinger, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13278 Scholz Promotion Service GmbH, Schelmenwasenstraße 22, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Hesse, Karina.
HRB 37169 Visionet Dynamics GmbH, Schelmenwasenstraße 37, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Tovar, Oliver. Rosenberger, Jens. Gaßmann, Michaela.
HRB 728280 emagine Flexwork GmbH, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Marks, Dominik.
HRB 245219 o. k. engineering GmbH, Vor dem Lauch 15, 70567 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Geiselhart, Frieder Gunther. Bestellt als Geschäftsführer: Wild, Jochen. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen aller Art, insbesondere die Durchführung von technischen Berechnungen sowie CAD-Konstruktion sowie die Beratung und das Projektmanagement im Bereich 3-D-Druck sowie die Ausführung von 3-D-Druck.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 250.000,00 EUR.
HRB 794104 Sunny Optical Technology Europe GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Yang, Shaoxing / China. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Wenjie, Yuyao / China.
HRB 773219 Globale Supplementäre Gesellschaft mbH, Kaindlstraße 25, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Elsafty, Omar.
HRB 740088 Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, Knappenweg 42 i , 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 758373 element-i Bildungshaus Technido gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 739303 Konzept-e für Schulen gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 745370 element-i Bildungshäuser Baden-Württemberg gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 738476 Kind und Beruf gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 730460 Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 304402 CoBrowser Technology GmbH, Eschenweg 4, 70597 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Osswald, Michel.
HRB 23122 DIE CREW AG, Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Steybe, Marcel.
HRA 13337 Paganino KG, Julius-Hölder-Str. 29 C, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Bolf, Katarina.
HRB 790415 Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH, Kesslerweg 8, 70597 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fuchs, Alexander Norbert.
HRB 3439 BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnase, Michael. Prokura erloschen: Pfeifer, Jens Stephan. Gesamtprokura: Kupprion, Anna. Ehrle, Isabelle. Götz, Thorsten. Böttinger, Wendelin. Personenbezogene Daten berichtigt bei Müller, Thomas. Karnath, Karsten. Kukielka, Kevin. Schnell, Christian. Roth, Christian. Graeff, Vivien Kelly. Lux, Fabian. Watzka, Jana. Bohner, Maximilian. Burger, Fabian. Delater, Anna. Eisenreich, Kerstin. Eibel, Nicolas. Kunadt, Sebastian. Lederer, Laura. Lehmann, Simon. Pohl, Sebastian. Rauch, Oliver. Rechytskyy, Eugen. Würtz, Adrian.
HRB 789801 flyvbird GmbH, Wolfschlugener Straße 7, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lutz, Anton, Abtwil AG / Schweiz.
HRB 6042 NETSTAL Deutschland GmbH, Dreifelder Straße 40, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Bernd, Glarus / Schweiz.
HRB 795992 Mittelstandswerk Verwaltungs GmbH, Filderhaupstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797224 Mittelstandswerk Kapitalverwaltungs GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797186 Mittelstandswerk GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nunmehr Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Prokura erloschen: Lauterwasser, Ralf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 780759 SENTImotion GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 26.582,00 EUR.
HRB 795829 Maxify IP GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 29.410,00 EUR.

Stadt Stuttgart - Löschungen August

HRB 21484 F.A.P.-G2 Immobilienverwaltungs GmbH, Königstr. 19 a, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 735542 CP Calwerpassage Betriebs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft wird von der persönlich haftenden Gesellschaft "Calwer Passage Betriebs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 767331) fortgeführt. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 746563 DD Betreibergesellschaft mbH, Mailänder Platz 7, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742571 Löwenkamp Gebäudeservice e.K., Azenbergstraße 43 b, 70174 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 752734 SWBI Stuttgart 1 GmbH, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Joppeck, Philipp.
HRB 758353 ast. GmbH, Silberburgstraße 34, 70176 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 724317 Luys GmbH, Gerberstr. 12a, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 743266 G71 GmbH, Silberburgstraße 187, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 18222 HCS GmbH, Tübinger Str. 711, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Pflug, Jürgen. Bestellt als Liquidator: Pflug, Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759516 Sallera GmbH Unternehmensberatung, Neue Weinsteige 48, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 792771 Healmate UG (haftungsbeschränkt), Albert-Schäffle-Straße 119, 70186 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 754674 Zenomuzik GmbH, Böblinger Straße 87a, 70199 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12905 Gustav Wiesenauer GmbH & Co. KG, Kesselstr. 29, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 732201 Hühnergold Markeneiprodukte Verwaltungs GmbH, Alosenweg 92, 70329 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771904 ALLinONE Immobilien GmbH, Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 99893 Exelion UG (haftungsbeschränkt), Hofener Straße 32, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738481 VERUM Heyen N01 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738485 VERUM Heyen N02 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738477 VERUM Heyen N03 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738486 VERUM Heyen N05 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 2693 Kühlhaus & Eisfabrik Friedrich Krempel GmbH & Co. KG, Stuttgarter Str. 7, 70469 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 9860 Wimpff Beteiligungsgesellschaft mbH, Roßbachstr. 57, 70499 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 733478 TAX-CON GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 762466 PQV UG (haftungsbeschränkt), Osterbronnstraße 82, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 737983 Müntinga Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738028 Spangenberg Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 761970 Gerecke Storage Consulting UG (haftungsbeschränkt), Anna-Peters-Straße 53, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 758669 Schaade Investment & Consulting GmbH, c/o BINZ & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB, Rosshaustraße 4, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 731660 DIW GmbH & Co. KG Gesellschaft für automatisiertes digitales Wording, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 734670 GFO Franz Schädler GmbH, Äckerwaldstraße 38, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16882 TKL Forensische Dienstleistungen GmbH, Dattelweg 31, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Böblingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 768935 WB Reinigungsservice GmbH, Röhrer Weg 10, 71032 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 724276 CTC battery technology GmbH, Hanns-Klemm-Str. 40, 71034 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.12.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 740078 MAC Verwaltungs GmbH, Mercedesstraße 12, 71063 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 755916 AW-Dienstleistungs GmbH, Watzmannstraße 60, 71067 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 225735 SPM Verwaltungs-GmbH, Betzenbergstraße 19, 71111 Waldenbuch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 733411 Domizil-Bau + Wohnen GmbH & Co. KG, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 767080 ROKKSTAR GmbH, Königstraße 34, 71139 Ehningen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 203270 VUW Wirtschaftsberatung Vereinigung unabhängiger Wirtschaftsberater GmbH, Warmbronner Weg 8, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 27.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 290420 imsys Immersive Systeme GmbH & Co. KG, Hertichstr. 81, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Esslingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 752864 Vista Rasch GmbH, Friedrich-List-Straße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.08.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.06.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 750563 RSS Rotationsstrahlsysteme UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 24.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 778084 Wendel Elektro- und Anlagentechnik GmbH, Mörikestraße 58, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 23.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 757696 AB AtlasInvest Germany GmbH, Filderbahnstraße 56, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.01.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 225181 Filder Finanz- und Versicherungsvermittlungen GmbH, Sägmühlenstraße 55, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.06.2024 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 731989 Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co. KG, Kruppstraße 28, 72636 Frickenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 756097 Neckar-Bau GmbH, Tübinger Straße 54, 72666 Neckartailfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 09.03.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.11.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 777725 SFD Systems GmbH, Lichtensteinweg 212, 73235 Weilheim an der Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 210497 Werner Brogle GmbH, Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 746247 Auto Janko GmbH, Wannenrain 10, 73733 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 18.12.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 770136 RE Life UG (haftungsbeschränkt), Oberwiesenweg 22, 73734 Esslingen am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Landkreis Göppingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 739624 Tuana Stuckateur GmbH, Stuttgarter Straße 1101, 73054 Eislingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736463 Schmied Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 8, 73092 Heiningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 13.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739472 TälesGourmet.UG (haftungsbeschränkt), Industrie- und Businesspark Bau 212, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 05.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 541309 Huber Automotive AG, Industrie- und Businesspark 213.02, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Ludwigsburg: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 764409 Verling Group GmbH, Wiesenäckerstraße 15, 71254 Ditzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 201137 em Frisiersalon und Parfümerie Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren & Co. KG, Tammerfeld EKZ Breunigerland, 71634 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 723983 Braun Handels GmbH, Wilhelmstraße 26, 71638 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 774807 Ma Diamond UG (haftungsbeschränkt), Uhlandstraße 41, 71665 Vaihingen an der Enz. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 04.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765488 IMD Internationale Möbeltransport und Dienstleister UG (haftungsbeschränkt), Schickhardtstraße 10, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.09.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 20.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 206909 bay eurokessel GmbH, Steinheimer Str. 20, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 733458 QUEEN CHAUFFEURE GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 182, 71696 Möglingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.07.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
HRB 311303 PROTEC Medizintechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 07.01.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 789377 the GARDEN project GmbH, Freibergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 31.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 732395 Besitzgesellschaft Kinzel GmbH & Co. KG, Lindenstraße 68, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Rems-Murr-Kreis: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRA 737912 Radikale Mitte Schmiden GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.12.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 773765 WI International GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 750478 CELEBRE GROUP GmbH, Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2024 und 16.05.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.12.2024 wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 748270 BIDD GmbH, Schorndorfer Straße 41, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 732956 WI Objektgesellschaft 38 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 740126 Wiederbelebt GmbH & Co. KG, Erich-Herion-Straße 29, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 737859 WI Objektgesellschaft SK8 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263362 Jäger GmbH Blechbearbeitung, Willy-Rüsch-Straße 20, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 770742 Hookah Fill GmbH, Albert-Moser-Straße 87, 71394 Kernen im Remstal. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263845 LMG GmbH Karosserieinstandsetzung, Auf der Höhe 6, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 731670 MixX - Sound & Food e.K., Inhaber Philip Rößlein, Stuttgarter Str. 139, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 11.12.2017 wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.05.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 271911 lightlife GmbH, Sulzbacher Straße 27, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 794510 NiDa-Events GmbH, Ortsstraße 6, 71546 Aspach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 12.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723726 Bäckerei Konditorei Weigele GmbH, Schillerstraße 54, 73614 Schorndorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Stadt Stuttgart: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 773702 Aral Industries GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 749692 3B Plan GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 771764 PD Fitness GmbH, Rotebühlstraße 73, 70176 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 763348 KOENA tec GmbH, Altenbergstraße 63, 70180 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.05.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 779156 Basis Fahrradwarenladen GmbH, Blumenstraße 15, 70182 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.01.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 766813 MA-Innenausbau GmbH, Alexanderstraße 21, 70184 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 772504 rasa rindu GmbH, Rosengartenstraße 28 B, 70184 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 760072 Helena Verwaltungsgesellschaft mbH, Landhausstraße 213, 70188 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 784706 upvisit GmbH, Rotenbergstraße 39, 70190 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 774884 space one GmbH, Mönchhaldenstraße 27 A, 70191 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 24314 SiMa Dienstleistungs- und Vertriebs GmbH, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.10.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 792118 Pinsa Manufaktur Rems Park GmbH, Schwabstraße 75 + 77, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 214243 Digital Imaging International GmbH, c/o Schramm und Partner GbR Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schwabstraße 33, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.06.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen am Neckar vom 15.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 756255 Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstallstraße 99, 70199 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736310 FIGHTORY Kampfsportschulen GmbH, Innsbrucker Straße 55, 70329 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 758998 andereswohnenp25 GmbH, Gärtnerstraße 8, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 747663 Borgward Trademark Holdings GmbH, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 768633 Novak Personenbeförderungen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Illerstraße 8, 70376 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 783203 SOLARBAKERY Asset GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 785366 SOLARBAKERY GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 794934 dae Gipsbau GmbH, Freihofstraße 15, 70439 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 734916 AMB GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.10.224 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 782333 DELFIMO UG (haftungsbeschränkt), Mauserstraße 22, 70469 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 789524 The Joker Logistics GmbH, Korntaler Landstraße 68, 70499 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765402 Caruba GmbH, Katzenbachstraße 32, 70563 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.



Steuerservice

In der Ausgabe Juni 2025 des Newsletters Steuern/Finanzen/Mittelstand finden Sie neben Verlautbarungen der Finanzverwaltung aktuelle Gesetzesänderungen und Beiträge zur deutschen und europäischen Steuer- und Haushaltspolitik.

Steuerliches Investitionsprogramm für die Wirtschaft in Kraft

Mit dem Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 4. Juni 2025 sollen Unternehmen ermutigt werden, gleich zu investieren, statt abzuwarten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren – durch mehr Liquidität, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und steuerliche Planungssicherheit. Die Bundesregierung setzt damit erste Punkte aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft.
Stand: Juli 2025
Konkret umfasst das “Investitionssofortprogramm” insbesondere folgende Punkte:
  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die degressive Abschreibung beträgt höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 Prozent.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032
  • Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab 2032
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro
  • Ausweitung der Forschungszulage
Die weiteren Einzelheiten sind unter anderem auf der Seite der Bundesregierung zu finden.

E-Rechnung - je früher desto besser

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Bereiche unseres Lebens revolutioniert – nun auch das Rechnungswesen. Eine zentrale Innovation ist die E-Rechnung, die sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen zahlreiche Vorteile bietet. Aber was genau ist eine E-Rechnung, wie funktioniert sie, und warum sollten Unternehmen sie nutzen?

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache PDF-Datei, sondern um Daten, die automatisiert verarbeitet werden können. Zu den gängigen
E-Rechnungsformaten zählen:
  • ZUGFeRD Format (Hybrides Daten­format bestehend aus einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Datei und einer einheitlich strukturierten eingebetteten elektronischen XML-Datei)
  • X-Rechnung (Nur Textformatrechnung, XML ohne bildliche ­Darstellung), die besonders für den öffentlichen Sektor in Deutschland von Bedeutung ist.

Im Gegensatz zu traditionellen ­Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen maschinen­lesbare Daten, die direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden können. Damit entfallen manuelle Eingaben und die damit verbundenen Fehlerquellen.

Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine europaweit einheitliche Norm (EN 16931) für die elektronische Rechnungsstellung schafft. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes von 2024 ist der ­Begriff der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar dieses Jahres im § 14 Absatz 1 UStG neu definiert worden.

Eine E-Rechnung muss gestellt werden,

  • wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt (B2B) und sowohl der Leistungsempfänger als auch der leistende Unternehmer sich im Inland befinden
  • wenn der Umsatz größer als 250 Euro ist (Gesamtbetrag).
Ist der Leistungsempfänger ein ­Privatkunde und kein Unternehmer oder sind nicht beide Beteiligten im Inland ansässig, besteht keine Verpflichtung zum Versand der Rechnung als E-Rechnung.

Folgende Übergangsfristen gelten:

  • Seit Jahresbeginn 2025 gilt die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können
    (E-Mail-Postfach). Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum neuen Format ist nicht notwendig.
  • Bis Ende 2026 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen – und mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – auch in anderem elektronischem Format möglich.
  • Bis Ende 2027 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und – mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – in anderem elektronischem Format möglich, wenn das ausstellende Unternehmen im Vorjahr den Gesamtumsatz von 800.000 Euro nicht überschritten hat.

E-Rechnungen und GoBD

GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Hier gilt der Datensatz als Originalrechnung, das heißt, es ist ­keine zusätzliche PDF-Rechnung oder Papierrechnung notwendig. Der strukturierte Teil der E-Rechnung (XML) ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ­ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit ­erfüllt werden. Die Archivierung nach GoBD-konformen Grundsätzen ist obligatorisch.

Das sind die Vorteile der E-Rechnung
Die E-Rechnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen:
  1. Effizienzsteigerung & Kosteneinsparung
    Die schnellere Verarbeitung sowie das Wegfallen der Papier-, Druck- und Versandkosten ermöglichen es, Kosten einzu­sparen.
  2. Transparenz & Nachverfolgbarkeit
    Da bei der elektronischen Rechnungserstellung jeder einzelne Schritt nachverfolgbar ist, bietet die E-Rechnung auch eine verbesserte Transparenz.
  3. Reduktion von Fehlern
    Da alle Rechnungsdaten automatisch erfasst und weitergeleitet werden, reduziert sich der Aufwand für die Datenerfassung und Fehler werden vermieden.
  4. Umweltfreundlichkeit
    Das Versenden von E-Rechnungen benötigt weniger Ressourcen und verbraucht weniger CO2 – so wird die Umwelt geschont.
  5. Sicherheit und Authentizität
    Sensible Daten können bei der E-Rechnung verschlüsselt und auch signiert werden und bieten so erhöhte Sicherheit.

    Fazit: Die E-Rechnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Geschäftswelt. Sie bietet nicht nur erhebliche Einsparpotenziale, sondern trägt auch zur Schonung der Umwelt bei und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben und von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren möchten, führt kein Weg an der E-Rechnung vorbei.
Michael Heger, Heger-IT, Mössingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Prüfberichte und Negativerklärung Bauträger

Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Tätigkeiten eines Bauträgers und/oder Baubetreuers im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO durchgeführt hat.
Solange ein Bauträger keine Vermögenswerte Dritter zur Vorbereitung und Durchführung eines Objekts annimmt, übt dieser grundsätzlich keine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus; die MaBV kommt dann nicht zur Anwendung. Sofern er jedoch beabsichtigt, Vermögenswerte von Auftraggebern entgegen zunehmen, hat er die Verpflichtung, die Vorschriften der MaBV einzuhalten.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 16 Abs. 3 MaBV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe. Ein Steuerberater wird in § 16 Abs. 3 MaBV nicht benannt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 2-14 MaBV gehalten hat. Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob er auf der Grundlage seiner Prüfungshandlungen Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der MaBV festgestellt hat. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • rechtliche Verhältnisse des Unternehmens,
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO),
  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten,
  • Berichterstattung über Art, Umfang und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungshandlungen zu den einzelnen Vorschriften der MaBV,
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten (§§ 10 und 14 MaBV,)
  • Sicherungspflichten (§§ 2 bis 8 und 12 MaBV),
  • Informationspflichten (§ 11 MaBV),
  • Unternehmensbezogene Vorschriften (§§ 9 und 14 MaBV),
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 830 n.F. entwickelt.

4. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Tätigkeiten als Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO ausgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Eine Vorlage für die Negativerklärung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

5. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 18 Abs.1 Nr. 12 MaBV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34c GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 16 Abs. 2 MaBV ist die zuständige Behörde ermächtigt, aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 16 Abs. 1 MaBV offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 16 Abs. 3 MaBV erforderliche Eignung besitzt.

6. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Bauträger und Baubetreuer senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat 44
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
oder per e-Mail an: info.versicherung@stuttgart.ihk.de
Stand: November 2024

Prüfberichte und Negativerklärungen FinVermV

Der Gewerbetreibende ist nach § 24 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 12 bis 23 FinVermV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat. Beachten Sie bitte:
  • Es gibt keine Bagatell- oder Billigkeitsgrenze:
    Bereits bei nur einer Anlagevermittlung und/oder –beratung im Kalenderjahr muss ein Prüfungsbericht erstellt werden.
  • Prüfungsberichtspflicht auch ohne Vermittlungserfolg/Umsatz:
    Die Prüfungsberichtspflicht entsteht bereits mit der ersten Kundenberatung zu Finanzanlageprodukten im Sinne von § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr, gleichgültig ob bei Bestands- oder Neukunden. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein (neuer) Vertrag vermittelt und hierbei ein Provisionserlös erzielt wurde.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 24 Abs. 3 FinVermV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände (Einschränkung: Prüfung ist gesetzlicher oder satzungsmäßiger Zweck des Verbandes / Prüfung nur für Mitglieder). Mit der Prüfung können nach § 24 Abs. 4 FinVermV auch andere Personen betraut werden, die öffentlich bestellt oder zugelassen worden sind und die aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen. Zu diesem Personenkreis zählen Steuerberater, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für dieses Gebiet nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein, zum Beispiel bei einer finanziellen oder kapitalmäßigen Bindung des Prüfers gegenüber dem zu prüfenden Finanzanlagenvermittler.
Hinweis: Ein Steuerberater ist nicht bereits deshalb befangen und somit ungeeignet, weil er für den Vermittler auch steuerberatend tätig ist und Steuererklärungen fertigt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 12-23 FinVermV gehalten hat. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gemäß § 22 FinVermV anzufertigenden Aufzeichnungen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Verträge, Korrespondenzen, Buchungsunterlagen sowie die vom Gewerbetreibenden geführten Konten zur Einsichtnahme herangezogen werden. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34f Abs.1 GewO),
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Beachtung der Verbote, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach §§ 20 bis 23 FinVermV),
  • zur Einhaltung der Verhaltenspflichten (§§ 12 bis 18 FinVermV - Aushändigung der Erstinformation, Ausweisung der Kosten et cetera),
  • zu den im Betrieb Beschäftigten (organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung der Pflichten nach §§ 12 bis 18 FinVermV durch den/die Beschäftigten) und
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 840 n.F. entwickelt. Außerdem ergeben sich Hinweise für den Prüfungsaufbau aus der Muster-Verwaltungsvorschrift zum § 34f GewO.

4. Sind Sammelprüfungsberichte möglich?

§ 24 FinVermV sieht eine Erleichterung der Berichtspflicht für Gewerbetreibende vor, die als Untervermittler ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft (Strukturvertrieb) tätig sind. In diesem Fall ist eine Systemprüfung des Obervermittlers in Verbindung mit stichprobenhaften Prüfungen des Untervermittlers möglich. Jedoch muss sichergestellt werden, dass im Rahmen eines Rotationsprinzips mindestens alle vier Jahre jeder Untervermittler einer Einzelprüfung unterzogen wird. Dabei darf für den Vermittler nicht vorhersehbar sein, wann er das nächste mal der Einzelprüfung unterliegt. Neben dem Prüfbericht ist eine Ausschließlichkeitserklärung des Gewerbetreibenden vorzulegen.
Der Prüfer hat in der Systemprüfung festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Systemprüfungsberichts erfüllt sind. Die Prüfung bezieht sich auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 12 bis 23 FinVermV durch die Untervermittler. Hierzu muss die Vertriebsgesellschaft einen einheitlichen Beratungsprozess, Formulare und Vertragsmuster sowie einheitliche Dokumentation vorgeben.
Sofern ein Gewerbetreibender in einem Berichtsjahr den Obervermittler wechselt und in der Folge für eine andere Vertriebsgesellschaft tätig wird, sollte eine Ausfertigung bzw. Kopie des Systemprüfungsberichts sowie jeweils eine Erklärung des Gewerbetreibenden über den maßgeblichen Zeitraum vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Systemprüfung nur durch einen eingeschränkteren Kreis an Prüfern durchgeführt werden darf. Nach den rechtlichen Vorgaben sind dies zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, aber anders als bei Einzelprüfungen ist der Steuerberater dazu nicht berechtigt.

5. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Bitte beachten Sie: Eine Negativerklärung ist nicht möglich, wenn
  • der Gewerbetreibende für einen Obervermittler beratend/vermittelnd tätig wurde,
  • eine Anlageberatung, aber keine Vermittlung mit Provisionserlös durchgeführt wurde,
  • eine Vermittlung in nur geringem Umfang stattgefunden hat oder
  • im Rahmen der Bestandsverwaltung lediglich eine Verkaufsempfehlung abgegeben wurde.
In diesen Fällen muss ein Prüfbericht angefertigt und rechtzeitig an die zuständige Erlaubnisbehörde/IHK übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

6. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34f GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 24 Abs. 2 FinVermV ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Sonderprüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 24 Abs. 1 offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 24 Abs. 3 oder 4 erforderliche Eignung besitzt.

7. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat 44
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Stand: Juni 2022

Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sukzessive durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November 2024 zugeteilt. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Stand: August 2024
Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Zuteilung erfolgt entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Die Steuernummer und die USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Weitere Einzelheiten sowie den FAQ-Katalog finden Sie auf der Seite des BZSt.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK- Energiewende-Barometer, mit dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft abbildet.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Vor allem der Abwanderungstrend bei den Industrieunternehmen verfestigt sich. Aktuell erwägen vier von zehn Industriebetrieben, ihre Produktion am Standort Deutschland wegen der Energiesituation einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei den Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern denken inzwischen sogar mehr als die Hälfte darüber nach.
„Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist stark beschädigt. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen. Das gilt insbesondere für die Industrie”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. „Während in den Jahren vor 2023 viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen zuletzt aus ihrer Sicht deutlich die Risiken.“

Die zentrale Frage des Energiewende-Barometers ist: “Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?”

Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewendebarometers. Nur im Vorjahr lag der Wert mit minus 27 noch niedriger. In den ersten zehn Jahren seit Erhebung des Energiewendebarometers im Jahr 2012 hatte sich der Stimmungswert immer in der Bandbreite zwischen plus 1 und minus 13 bewegt. Aktuell bewertet die energieintensive Industrie die Energiewende mit einem Durchschnittswert von minus 34 am kritischsten. Insbesondere in den traditionell starken Industrieregionen im Westen und Süden überwiegen die Sorgen über zuverlässige Energieversorgung und Standortkosten. Aber auch sämtliche andere Branchenwerte befinden sich im Minus.
Die im Vorjahresvergleich leicht besseren Barometerwerte beruhen vor allem auf den Rückmeldungen der Dienstleister.
„In den bisherigen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen die Unternehmen keine Grundlage für eine Entwarnung”, so Dercks. „Die Betriebe erkennen weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Bedeutung der Schlüsselbranche Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind das deutliche Alarmzeichen.“
Leider habe die Bundesregierung auch in ihrer neuen Wachstumsinitiative nachhaltige Lösungen des Energieangebots und der Energiepreisfrage völlig ausgespart.
“Für viele Betriebe aus der Industrie ist das aber derzeit die entscheidende Standortfrage”, so Dercks. “Wer das nicht auf dem Schirm hat, kann irgendwann der Deindustrialisierung unseres Landes nur noch zusehen. Noch stehen wir am Anfang dieses Prozesses, und die Politik kann gegensteuern. Aber die Uhr tickt.”

Energiewende verstärkt Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 21 Prozent im Jahr 2022 über 32 Prozent 2023 auf jetzt 37 Prozent. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industriebetrieben mit 500 oder mehr Beschäftigten. Hier hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 und 43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 51 Prozent erhöht.

Energiekosten als Investitionsbremse

Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So geben mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Ein Viertel kann sich nach eigenen Angaben mit weniger Mitteln im Klimaschutz engagieren, und ein Fünftel der Industrieunternehmen muss Investitionen in Forschung und Innovation zurückstellen. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. „Neben der geplanten Produktionsverlagerung besteht hier eine weitere akute Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Wenn die Unternehmen selbst nicht mehr in ihre Kernprozesse investieren, kommt das einem Rückbau auf Raten gleich“, so Dercks.

Bürokratie und fehlende Planbarkeit als Transformationshemmer

Bei den konkreten Transformationshemmnissen liegen zu viel Bürokratie eng gefolgt von fehlender Planbarkeit auf den ersten Plätzen. Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. „Die Unternehmen sehen sich mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis viel Zeit und damit Ressourcen kosten und dann für Transformation und Innovation fehlen“, so Dercks. „Das beabsichtigte Gegensteuern der Bundesregierung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen schlägt sich bislang nicht spürbar in der betrieblichen Praxis nieder. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dann auch eindeutig, dass die Politik bisher weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt.“

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Dercks: "Die Rückmeldungen zeigen, dass ein Weiter-so gefährlich ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Unternehmen erwarten daher von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung.“ So wird beispielsweise die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger. Beim Thema Verlässlichkeit sind für vier von fünf Unternehmen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen ein zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff. Fast zwei Drittel der Unternehmen fordern daher hier Planungssicherheit.
„Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen jetzt eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen”, so Dercks. „Für rund 80 Prozent der Betriebe ist dabei die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung.”
Quelle: DIHK
Die vollständige Auswertung des Energiewendebarometers finden Sie auf der Website der DIHK.

Workshop: Geld im Griff

Workshop „Geld im Griff? Steuern und Buchführung für junge Unternehmen”

Dieser praxisnahe Workshop zielt darauf ab, Existenzgründer und junge Unternehmer mit den grundlegenden Prinzipien von Buchhaltung und Steuerrecht vertraut zu machen. Die Veranstaltung wird von einer erfahrenen Steuer- und Buchhaltungsexpertin geleitet, die ihre Fachkenntnisse und praktischen Ratschläge teilen wird.
Folgende Themen und Fragestellungen werden behandelt:
  • Steuerliche Pflichten insbesondere bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Best Practices für die Verwaltung von Rechnungen und Belegen
  • Wie wird Buchhaltungssoftware effektiv eingesetzt? Was kann gegebenenfalls selbst gemacht werden?

Obligatorische E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025

Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B- Bereich.
Stand: 5. Dezember 2024

Hintergrund

Nach aktueller Rechtslage können Rechnungen als Papierrechnungen ausgestellt werden. Willigt der Rechnungsempfänger ein, darf der Leistende die Rechnung auch elektronisch versenden. Verpflichtend ist die elektronische Ausstellung von Rechnungen derzeit nur für öffentliche Aufträge. Im Rahmen der sog. ViDA-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung einer transaktionsbasierten elektronischen Meldung von B2B-Umsätzen (Meldesystem) geplant, das aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden soll. Voraussetzung hierfür ist die ab 1. Januar 2025 obligatorische E-Rechnungspflicht, die nunmehr mit dem WtcG eingeführt wird. Eine digitales Meldesystem ist dagegen noch nicht in der Umsetzung. Der aktuelle Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems zum 1. Juli 2030 vor.

Kernpunkte der Neuregelung

  • Die obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu.
  • Als ansässig gelten Unternehmer, die ihren Sitz, ihren Ort der Geschäftsleitung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder eine inländische umsatzsteuerliche Betriebsstätte unterhalten (die am Umsatz beteiligt ist).
  • Anpassung der Definition der E-Rechnung in § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-neu:
    • Als E-Rechnung gilt künftig nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, die ihre elektronische Verarbeitung ermöglicht und die den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU – und somit der CEN-Norm 16931 – entspricht.
    • Daneben können Rechnungsaussteller und – empfänger eine Vereinbarung über das genutzte E-Rechnungsformat schließen (das genutzte Format muss aber die Extraktion der erforderlichen Angaben gem. Richtlinie 2014/55/EU ermöglichen).
  • Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht die o.g. Anforderungen erfüllen, werden unter den neuen Begriff „sonstige Rechnung“ fallen. Eine per E-Mail versandte pdf-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
Das offizielle BMF-Schreiben ist am 15. Oktober 2024 veröffentlicht worden. Darin stellt das BMF u.a. klar, dass vor allem der Standard XRechnung (v. a. im Kern-Datenmodell) und das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 zulässig sind. Lt. BMF-Schreiben können aber auch andere europäische Formate, die der Liste der einschlägigen Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen (auf welche sich das CEN-Format EN 16931 begründet), die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllen.
Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht wird aber nicht geregelt, auf welchem Weg E-Rechnungen übermittelt werden müssen. Dies ist zwischen den Parteien zivilrechtlich zu klären. Für die Übermittlung kommen beispielsweise der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal in Betracht.

Übergangsregelungen

Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Aufgrund des Umstellungsaufwandes wird es für Rechnungsaussteller folgende Übergangsregelungen in den Jahren 2025 bis 2027 geben:
  • In den Jahren 2025 und 2026 sind neben E-Rechnungen auch Papierrechnungen und -vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers- sonstige elektronische Rechnungen zulässig; dies gilt in 2027 nur noch für inländische Unternehmen mit einem Gesamtumsatz (iSd. § 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr (2026) bis zu 800.000 Euro.
  • In 2027 dürfen auch EDI-Rechnungen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers ausgestellt werden.
Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnung und ihre Übermittlung dann zwingend umzusetzen.
Hinweis für Rechnungsempfänger: Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmer sind ab 2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Betroffen hiervon sind somit auch Kleinunternehmer, Unternehmer im Nebenerwerb oder Vereine. Wenn ein Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen entgegennehmen zu können.

Ausnahmen

Die Regelungen zur verpflichtenden ERechnung gelten nur, wenn eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Daher gelten die Regelungen nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze).
Des Weiteren fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht Rechnungen über nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV- derzeit bis 250 Euro) und Rechnungen über Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Mit dem Jahressteuergesetzes 2024 wird eine Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern in § 34a UStDV eingeführt. Danach müssen Rechnungen von Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG nicht als E-Rechnung übermittelt werden. Zum Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 bleiben Kleinunternehmer dennoch verpflichtet.

Fazit

Betroffen von der E-Rechnungspflicht sind grundsätzlich alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer unabhängig von ihrer Größe. Wegen der Einführung zum 1. Januar 2025 sollten sich alle mit dem Thema E-Rechnung befassen, denn es gilt, rechtzeitig E-Rechnungssysteme und Software aufzurüsten bzw. umzustellen.
Allerdings hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller vorgesehen. Die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung einer E-Rechnung erfolgt stufenweise. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend. So können sich in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer ERechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Insofern kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine ERechnung (z. B. E-Mail mit einer PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Beim Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelungen. Daher müssen alle Unternehmer- auch Kleinunternehmer -ab dem 1. Januar 2025 technische Vorkehrungen zur Entgegennahme und zur Speicherung von E-Rechnungen treffen. Für den Rechnungsempfang reicht zunächst - als Übergangsmaßnahme- bereits ein E-Mail-Postfach aus. Die Übermittlung per E-Mail stellt einen von mehreren zulässigen elektronischen Übermittlungswegen dar. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Visualisierungssoftware notwendig, um das strukturierte Rechnungsformat menschenlesbar zu machen. Die Finanzverwaltung stellt zum Beispiel über das Elster-Portal eine Visualisierungsfunktion zur Verfügung.
Für Unternehmen, die einen ersten Einstieg in das Thema E-Rechnung suchen, können folgende Informationen und Leitfäden hilfreich sein:
Weitere Einzelheiten sind im BMF- Schreiben vom 15. Oktober 2024 zu finden. Daneben hat das BMF einen FAQ-Katalog zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht und beantwortet darin u.a. Fragen zum Anwendungsbereich, zu möglichen Ausnahmen und zur Notwendigkeit einer Leitweg-ID.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz (WtcG)) will die Ampel-Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen. Seit Sommer 2023 lag ein Gesetzentwurf vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Damit dürfte das Gesetz zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Stand: 22. März 2024
Der Bundestag hatte die ursprüngliche Fassung des WtcG mit einer Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft am 17. November 2023 beschlossen. Allerdings stimmte der Bundesrat nicht zu und rief am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss an. Aus Sicht der Länder war das WtcG grundlegend zu überarbeiten. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das WtcG nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen. Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Kleine und große Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:
  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
  • Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG
Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.

Recht und Steuern: die IHK hilft


Wer ein Unternehmen gründet oder führt, hat es mit zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Rechtsprechungen zu tun. Da den Überblick zu behalten und immer auf dem neusten Stand zu sein, ist eine Herausforderung. Unser IHK-­Service unterstützt Sie dabei!
Als IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten Sie in zahlreichen wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen Hilfe im Rahmen einer Erstberatung durch unser Juristen-Team. Schwerpunkte bilden dabei Themen wie Arbeitsrecht, Datenschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Vertragsrecht. Auch bei ­Fragen zur ­Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, zur rechtskonformen ­Werbung, zum ­Lebensmittelrecht, zur Zulässigkeit eines Firmennamens, zu Compliance, IT-Recht und vielem mehr beraten Sie unsere Fachleute aus dem IHK-Haus in Stuttgart und aus unseren Bezirkskammern.

Oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser digitales Kontaktformular. Wir garantieren Ihnen eine fundierte Rückmeldung – in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Unser IHK-Team zeigt Ihnen gern Handlungsmöglichkeiten unter den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Der juristische Service beschränkt sich dabei nicht nur auf die Beratung. Unsere Mitgliedsunternehmen werden auch fortlaufend über Neues aus dem ­Themenkreis Recht und Steuern informiert. Am besten abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter „Recht“ und „Steuern“.

In diesem Internetauftritt finden Sie zudem das umfassende juristische Ratgeber­angebot der IHK mit zahlreichen Merkblättern, Musterklauseln und Checklisten zu vielen Rechts- und Steuerthemen.
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Unser Anspruch: eine effiziente, kompetente und serviceorientierte Dienstleistung für unsere Mitgliedsunternehmen – im Sinne der regionalen Wirtschaft. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!
Liana Meyer-Vogt, Dr. Andreas Kiontke, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Energie- und Stromsteuer, Spitzenausgleich fällt weg

Kurz vor Weihnachten wurden noch die Änderung im Stromsteuerrecht bekannt, mit der die geplante Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe umgesetzt wurde.

Stromsteuerabsenkung

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 wird der Steuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh) auf den europäischen Mindeststeuersatzes für Strom von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Für die Ermäßigung ist weiterhin ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Die Ermäßigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können wie bisher erst oberhalb eines Sockelbetrages in Anspruch genommen werden. Dadurch, dass der Sockelbetrag, bis zu dem der jeweils volle Steuersatz gezahlt werden muss, weiterhin 250 Euro beträgt, wird die Ermäßigung künftig bereits oberhalb eines Stromverbrauchs von 12,50 MWh Strom (= 250 Euro / 20,00 Euro/MWh) wirksam. Die Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre befristet.

Weitere Änderungen:

Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium im Dezember noch einige weitere Änderungen zur Energie- und Stromsteuer im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
Das betrifft einerseits das Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen zum 31.12.2023 für den Spitzenausgleich im Stromsteuergesetz (§ 10) und im Energiesteuergesetz (§ 55) sowie für die vollständige Steuerentlastung der Kraft-Wärme-Kopplung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG.
Somit entfällt ab 2024 der Spitzenausgleich nach EnergieStG und nach StromStG (hierfür greift die erweiterte Regelung nach § 9b StromStG).
Außerdem entfällt die Möglichkeit zur vollständigen Steuerbefreiung der KWK nach EnergieStG. Die teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG ist davon nicht betroffen und wird weiterhin gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Andererseits betrifft das den Wegfall der Steuerbegünstigung für Strom aus bestimmter Biomasse sowie Klär- und Deponiegas. Aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht fallen bestimmte Energieträger nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts, so dass dafür ab 01.01.2024 keine Steuerbegünstigungen mehr nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG gewährt werden können.
Betroffen ist bislang steuerbegünstigter Strom, soweit dieser aus
1. Biomasse oder aus Biomasse hergestellten Erzeugnissen in Form von
  • flüssigen Biomasse-Brennstoffen
  • festen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
  • gasförmigen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW oder mehr
2. Klär- oder Deponiegas
erzeugt und im räumlichen Zusammenhang entnommen wird.
In Folge des Wegfalls der Steuerbefreiung für diese Energieträger sind die entsprechenden Strommengen grundsätzlich ab dem 01.01.2024 zu versteuern, soweit keine andere Steuerbefreiung vorliegt. Wir empfehlen eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hauptzollamt.
Betroffene Anlagenbetreiber sollten prüfen, ob ein Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW nach § 9 Abs 1. Nr. 3 möglich ist. Hierfür sind jedoch ggf. weitere Nachweise und die Beantragung einer förmlichen Erlaubnis erforderlich.
Die Beantragung einer solchen förmlichen Erlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen bis zum 31.03.2024 mit rückwirkender Erteilung zum 01.01.2024 möglich:
  1. Es bestand bis zum 31.12.2023 bereits eine allgemeine oder förmliche Erlaubnis für eine Steuerbefreiung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (hier Biomasse, Klär- oder Deponiegas),
  2. diese Steuerbefreiung entfällt zum 31.12.2023 aufgrund der Änderung im europäischen Beihilferecht und
  3. der Antrag auf förmliche Erlaubnis für hocheffizienten KWK-Strom wird bis zum 31.03.2024 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt.
Achtung: Die Steuerbegünstigungen nach § 53a und § 55 des Energiesteuergesetzes sowie nach § 10 des Stromsteuergesetzes können für im Kalenderjahrjahr 2023 verwendete Energieerzeugnisse beziehungsweise entnommenen Strom regulär unter Einhaltung der Antragsfristen beantragt werden.
abgeänderte Quelle: DIHK

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Fristen im Energiebereich

Ob Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, dem KWKG oder der EEG Umlage – in den vielen verschiedenen Regelungen sind zu beachtende Fristen wie auch Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren.
Auf der Webseite der IHK Südthüringen finden Sie zusammengestellt eine chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen für Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich.
(Stand: November 2023).

Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Im April 2023 ist der digitale Gewerbesteuerbescheid gestartet. Bisher gibt es in Deutschland zahlreiche Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden- alle in Papierform. Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung von Papierbescheiden ein enormer Aufwand. Abhilfe soll der digitale Gewerbesteuerbescheid schaffen.
Stand: Oktober 2023
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) implementiert und ermöglicht es, dass Gewerbesteuerbescheide der Kommunen künftig digital an die Unternehmen versendet werden können. Der von der Kommune erlassene Bescheid soll dabei im PDF-Format mit XML-Anhang in das ELSTER-Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt werden.
Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und soll durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden können. Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur Bescheidzustellung in das elektronische Postfach – soll den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen können. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist grundsätzlich für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Ausgenommen sind bislang Datensätze in Zerlegungsfällen. Insoweit soll 2024 ein einheitlicher Datensatz vorliegen.
Unternehmen und Steuerberatungen können bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie bei "Mein ELSTER" den "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Alternativ kann der elektronische Bekanntgabewunsch formlos direkt gegenüber der Kommune z.B. per Mail versehen werden. Ein Musterformular wird hier bereitgestellt. Die zuständigen Kommunen und Finanzverwaltungen erhalten dadurch klare Hinweise zur Nachfrage der Gewerbesteuerpflichtigen – und können die Umstellung der Systeme entsprechend priorisieren. Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der jeweiligen Kommune an „ELSTER-Transfer“.
In mehr als 60 Pilotkommunen wird derzeit getestet. Es wird jedoch eine Weile dauern, bis alle Kommunen in Deutschland ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst haben und die Gewerbesteuerbescheide digital versenden können. Bis dahin versendet die Kommune den Gewerbesteuerbescheid weiterhin postalisch. Einzelheiten dazu können bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.

Muss Ihre GbR ins neue Gesellschaftsregister?

Zum 1. Januar nächsten Jahres ­treten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Sie werden ohne Übergangsfrist auch für bestehende GbR ­gelten. Ein Schwerpunkt des ­„Gesetzes zur ­Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ ­(MoPeG) ist das neue Gesellschafts­­register. So wird für manche GbR die Registrierung Pflicht, um handlungsfähig zu bleiben. Auch könnten Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich werden. Gesellschafter sollten die Reform deshalb schon jetzt auf dem Schirm haben.

Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht

Zwar besteht auch nach dem MoPeG für die GbR keine allgemeine Pflicht zur ­Eintragung, in bestimmten Fällen ist sie aber notwendig, um über Rechte zu ­verfügen, die in einem anderen öffentlichen Register eingetragen sind. Das ist beispielsweise beim Erwerb einer Immobilie der Fall, denn dafür muss die GbR im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung setzt künftig die Registrierung im Gesellschafts­register voraus.
Übergangsregeln für bereits im Grundbuch einge­tragene GbR bestehen nicht, aber auch keine unmittelbare Pflicht zur Registrierung. Doch spätestens wenn eine Grundbuchänderung notwendig wird, muss die GbR registriert ­werden.
Die Registrierung wird auch zwingend, wenn die GbR sich als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligt, beispielsweise an einer GmbH: Ohne Eintragung im Gesellschaftsregister wird sie nicht als Gesellschafterin im Handels­register der GmbH eingetragen. Auch hier gilt aber: solange sich nichts ändert, besteht keine Handlungspflicht.

Die Eintragung muss vorliegen, wenn sich etwas ändert

Die Eintragung muss aber ­vorliegen, wenn die GbR ihre Gesellschafterstellung aufgibt oder sonstige anmeldepflichtige Änderung eintreten, etwa im Gesellschafterbestand. Sonst wird die Aktualisierung nicht im Handelsregister der GmbH eingetragen. Die fehlende Publizität einer Rechtsänderung kann zu Nachteilen und Haftungs­risiken führen.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bedarf der ­notariell beglaubigten Anmeldung mit ­Angaben zum Namen, Sitz und der Anschrift. Gesellschafter müssen ihren Namen, Vornamen, das ­Geburtsdatum und den Wohnort beziehungsweise Firma, Rechtsform, Sitz, das zuständige Register und die Registernummer angeben. Spätere Änderungen müssen ebenfalls notariell angemeldet werden.

Die GbR kann eine andere Rechtsform annehmen

Die Rückkehr zu einer nicht registrierten GbR ist nicht möglich. Die GbR kann aber ihren Status wechseln und eine andere Rechtsform annehmen. Die eingetragene GbR muss den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen. Haftet keine natürliche Person als Gesellschafter, muss die Haftungsbeschränkung klargestellt werden, zum Beispiel mit „GmbH & Co. eGbR“.

Passt der Name? Die IHK berät

Der Name der eGbR kann aus den Gesellschafternamen, einer Fanta­siebezeichnung oder in Kombination mit einer Sachbezeichnung gebildet werden. Die Zulässigkeit des Namens orientiert sich am Firmenrecht, er muss Kennzeichnungs- und Unter­scheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Um zu vermeiden, dass das Registergericht den gewählten Namen wegen rechtlicher Mängel ablehnt, bietet die IHK eine kostenlose Prüfung der Eintragungs­fähigkeit an.

Vorteile einer freiwilligen Registrierung

Die GbR kann sich auch freiwillig regis­trieren lassen, dies hat einige Vorteile:
  • Der Name der eGbR genießt ­umfangreichen Schutz und kann mit dem Betrieb veräußert werden.
  • Die Registerpublizität macht die Teilnahme am Geschäfts­verkehr ein­facher.
  • Wesentliche Informationen über die Existenz, Identität und Vertretungs­befugnis der eGbR können kostenlos aus dem Register abgerufen werden.
  • Privilegiert ist die eGbR auch bei der Sitzwahl: Dieser kann an einem beliebigen Ort im Inland liegen, selbst wenn dort keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die eGbR kann so ihre Geschäftstätigkeit sogar ins Ausland verlegen.
  • Außerdem ist für die eGbR das ­Umwandlungsgesetzes (UmwG) anwendbar, das den Rechtsformwechsel vereinfacht, etwa durch die Gesamtrechtsnachfolge: Alle Aktiva und Pas­siva, Eigentum, Rechte und Verträge der eGbR gehen „automatisch“ auf die neue Rechtsform über.

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, löst die die GbR nicht mehr automatisch auf

Neu sind künftig die Folgen des Ausscheidens von Gesellschaftern. Der Tod eines Gesellschafters führt nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, er scheidet nur aus ihr aus. Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter oder Pfändungsgläubiger kündigt oder ein Gesellschafter insolvent wird.
Gelten die gesetzlichen Auflösungs­gründe in bestehenden Gesellschaftsverträgen mangels anderer Vereinbarungen, und soll dies so bleiben, muss ein Gesellschafter dies bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich von der GbR einfordern. Das Verlangen kann jedoch durch einen Gesellschafterbeschluss zurückgewiesen werden.
Der Schutz des guten Glaubens auf die Richtigkeit des Inhaltes ist ein Plus an Rechtssicherheit. Zu beachten ist, dass die eGbR Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister machen muss.
Robert Kiesel, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft 5-6.2023, Rubrik Rat&Tat

FAQs Energiepreispauschale

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht beantwortet.
Mit Schreiben vom 01.04.2022 und 31.05.2022 hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Fragen zur EPP an das BMF adressiert. HIer finden Sie den finalen Fragen-Antwort-Katalog.
Ergänzend hat das Ministerium für Finanzen Baden- Württemberg Informationen zur Auszahlung der EPP veröffentlicht.

Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg

Stand: Juli 2025
Zum 1. Januar 2025 ist die reformierte Landesgrundsteuer Baden-Württemberg (LGrSt BW) in Kraft getreten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Umfangreiche Informationen hierzu sind zu finden u.a. auf folgenden Seiten:
Die von den Finanzämtern versendeten Grundsteuerwertbescheide und -messbescheide sind Grundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer. Die Bescheide sind auf inhaltliche Fehler zu überprüfen. Hiergegen kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Es gibt Musterklagen gegen die Landesgrundsteuer. Wegen der Einzelheiten und der Aktenzeichen wird auf die Seite der Steuerberaterkammer Stuttgart hingewiesen.

Hintergrund zur Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Ende 2019 wurde auf Bundesebene das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Das Grundgesetz gibt den Ländern über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) verabschiedet.
In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit seit 2025 nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt und erhoben. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Das neue Grundsteuergesetz basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Die Steuerermittlung folgt dabei dem bisher bekannten dreistufigen Grundschema: Zunächst erfolgt eine Bewertung, anschließend wird das Bewertungsergebnis mit einer Steuermesszahl multipliziert. Zuletzt wird darauf dann der individuelle Hebesatz der Gemeinde angewendet.
  • Für die Grundsteuer A wird für die Bewertung ein sogenanntes Ertragswertverfahren angewandt. Die Regelungen im LGrStG sind an die Regelungen des Bundesgesetzes angelehnt.
  • Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird eine Bewertung nach dem modifizierten Bodenwertmodell erfolgen. Für die Bewertung werden (nur) die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert benötigt. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen vor Ort ermittelt und im Portal BORIS-BW sukzessive veröffentlicht. Die fehler- und streitanfällige Berücksichtigung der Gebäude spielt bei der Bewertung keine Rolle.
Um eine Neubewertung rechtzeitig bis zur Geltung der neuen Gesetzes abzuschließen, ist der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 2022 festgelegt worden. Für die Umsetzung war eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke notwendig. Die Festsetzung des Hebesatzes und Erhebung der Steuer erfolgt durch die Kommunen vor Ort, in denen sich der jeweilige Grundbesitz befindet.
Von Anfang September 2024 bis zum 30. Juni 2025 hatte das Landesfinanzministerium ein sog. Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Landesgrundsteuer veröffentlicht. Es diente dazu, die aufkommensneutralen Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer B darzustellen. Mit Pressemitteilung v. 27. Juni 2025 hat das Ministerium mitgeteilt, dass das Register seinen Zweck erfüllt habe und es daher offline gestellt werde.

Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Stand: Januar 2023
Mit Schreiben vom 17. März 2022 und vom 7. Juni 2022 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Die in den vorgenannten Schreiben genannten Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Der auf der Seite des BMF veröffentlichte FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die Einzelheiten.

Freistellungsoption im Steuerabzugsverfahren

Mit Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) wurde eine Freistellungsoption nach § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Ziel des Gesetzes ist unter anderem eine Vereinfachung im Bereich der Abzugsteuern. Das Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG wurde abgeschafft.
Stand: Januar 2025
In Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung besteht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit, die Abzugsteuer nach § 50a EStG zu ermäßigen oder die Vergütung vollständig freizustellen, ohne dass für den Einzelfall ein Antrag auf Freistellung gestellt werden muss. Diese sog. Freistellungsoption besteht in Fällen der Vergütungen für Rechteüberlassungen (oder vergleichbare Sachverhalte) nach
§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, die nach dem 31. Dezember 2021 gezahlt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Die Vereinfachung besteht insbesondere darin, dass kein Freistellungsantrag des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich ist, sondern der Vergütungsschuldner den Steuerabzug aufgrund eines bestehenden DBA insoweit nicht vornehmen muss oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen hat.
Die Freistellungsoption unterliegt nach aktuellem Stand einer Freigrenze in Höhe von 10.000 Euro je Kalenderjahr und Vergütungsgläubiger. Sie gilt für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2023. Für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2024 betrug die Freigrenze 5.000 Euro.
Der Vergütungsschuldner muss die Abzugsteuer nach § 50a EStG zwar anmelden, ist aber nicht verpflichtet, sie einzubehalten und abzuführen, wenn er im laufenden Kalenderjahr an einen Vergütungsgläubiger Vergütungen i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG zahlt, die die Freigrenze von 5.000 EUR insgesamt nicht übersteigen.
Der Vergütungsschuldner hat daher bei der Anwendung der Freistellungsoption bei jeder einzelnen Vergütung anhand des einschlägigen DBA (dort in der Regel Art. 12) zu prüfen, ob er den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ganz oder teilweise unterlassen darf. Für die Prüfung verweist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) insbesondere auf die Reststeuersatzliste.
Besteht kein DBA mit dem Ansässigkeitsstaat des ausländischen Vergütungsgläubigers ist der gesetzliche Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag für alle Zahlungen vorzunehmen.
Auf der Seite des BZSt sind weitere allgemeine Informationen und diverse Beispiele in einem FAQ-Katalog abrufbar.

Sachbezugswerte 2025

Stand: Dezember 2024
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht.
Damit wird der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2025 auf 333 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro anzusetzen.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2025 282 Euro.
Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2025
Die neuen Sachbezugswerte 2025 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2025 angewendet werden.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

BMF: Eintrittsberechtigung zu Präsenzveranstaltungen und Onlineseminaren

Mit BMF-Schreiben vom 9. Juni 2021 ändert die deutsche Finanzverwaltung ihre Auffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen im zwischenunternehmerischen Bereich (sog. B2B): Unabhängig davon, ob die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist oder sich an einen geschlossenen Teilnehmerkreis richtet, gilt nunmehr der Veranstaltungsort als Leistungsort. Online-Seminare werden ausdrücklich von der besonderen Ortsregelung ausgenommen. Seminaranbieter und andere betroffenen Unternehmen aus dem Veranstaltungsbereich sollten daher eine Prüfung ihrer Leistungen vornehmen. Dies betrifft Präsenz- aber auch Online-Veranstaltungen.
Im B2B- Verhältnis bestimmt sich der Ort einer Leistung grundsätzlich nach dem Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG). Für den Ort der sogenannten "Einräumung der Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen sowie den damit zusammenhängenden Leistungen" gilt eine der zahlreichen Ausnahmen: diese Leistungen werden dort besteuert, wo die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird (Veranstaltungsort) nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG. Bislang war diese besondere Ortsbestimmung bei Veranstaltungen auf dem Gebiet des Unterrichts und der Wissenschaft, wie zum Beispiel Konferenzen und Seminare, aus deutscher Sicht nur anwendbar, wenn diese Veranstaltungen der Allgemeinheit zugänglich waren. Bei sogenannten geschlossenen Veranstaltungen mit einem eingeschränkten Teilnehmerkreis, wie zum Beispiel Inhouse-Seminaren, war hingegen die Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG anzuwenden.
Aufgrund einer EuGH- Entscheidung hat die Finanzverwaltung das Kriterium "der Allgemeinheit offenstehenden" Veranstaltung sowie die zur Unterscheidung dienenden Beispiele aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass gestrichen. Das Veranstaltungsortprinzip ist mithin auch bei bislang als geschlossen eingestuften Veranstaltungen anzuwenden. Gleichzeitig wurde als neues Kriterium die physische Anwesenheit am Veranstaltungsort für die Anwendung der besonderen Ortsbestimmung aufgenommen.
Online-Veranstaltungen werden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Für diese gelten die allgemeinen Regelungen, das heißt die Besteuerung ist im B2B- Bereich im Mitgliedstaat des unternehmerischen Leistungsempfängers durchzuführen. Insoweit findet bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig das Reverse-Charge- Verfahren Anwendung.
Die geänderte Verwaltungsauffassung ist spätestens seit 1. Januar 2022 anzuwenden.

E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren und Import OSS

Stand: Juli 2025
Globalisierung und Digitalisierung haben in den letzten Jahren zu einer extremen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs geführt. Der Onlinehandel floriert. Dem gegenüber steht ein teils mit diesen Strukturen nicht kompatibles Umsatzsteuerrecht, welches zu Steuerausfällen und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Wir geben einen Überblick über wichtige, seit 1.7.2021 geltende Regelungen, welche insbesondere für den Versandhandel bedeutsam sind.

1. Welche Unternehmen sind von den Regelungen betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland erbringen (sog. business to consumer – B2C). Diese Unternehmen werden in Fällen umsatzsteuerpflichtig, in denen sie die neue Liefer- und Leistungsschwelle in Höhe von 10.000 € überschreiten. Im Falle von Fernverkäufen (früher: Versendungsverkäufe) ersetzt die neue Geringfügigkeitsschwelle die bis zum 30. Juni 2021 geltenden teils unterschiedlichen Lieferschwellen der EU-Länder. Nähere Informationen zu den Fernverkäufen enthält unser Artikel Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt.

2. Was ist das OSS-Verfahren?

Beim OSS („One Stop Shop“)-Verfahren handelt es sich um ein spezielles Besteuerungsverfahren, durch dessen Nutzung umsatzsteuerliche Registrierungen im EU-Ausland vermieden werden. Er erweitert den MOSS (Mini One Stop Shop), mit Hilfe dessen bislang nur Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz in der EU gemeldet worden waren. Nunmehr können Unternehmer auch Umsätze aus weiteren Dienstleistungen an EU-Verbraucher sowie aus Fernverkäufen (früher Versendungskäufe) melden. Die Nutzung des OSS ermöglicht die zentrale Erklärung der ausländischen Umsatzsteuer beim in Deutschland dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Auch die Bezahlung der Umsatzsteuer erfolgt über das BZSt. Die OSS-Meldungen erfolgen quartalsweise. Die Nutzung des OSS ist freiwillig. Ausführliche Informationen zur Neuregelung und zur Registrierung findet man auf der Homepage des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

3. Welche Unternehmen können das OSS -Verfahren nutzen?

Das OSS-Verfahren können sowohl EU-Unternehmen als auch Unternehmen nutzen, die nicht in der EU ansässig sind (Drittlandsunternehmen).

3.1. OSS Nicht-EU-Verfahren (§ 18i UStG)

Das OSS Nicht-EU-Verfahren können im Drittland ansässige Unternehmer nutzen, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen. Dazu gehören nicht nur wie bisher elektronische Dienstleistungen, sondern alle sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Beispiele: grundstücksbezogenen Leistungen, Veranstaltungs- und Bildungsleistungen, Vermittlungsleistungen.

3.2. OSS EU-Verfahren (§ 18j UStG)

Das OSS EU-Verfahren können Unternehmen nutzen, die im Inland, in der EU und im Drittland ansässig sind und
  • innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen
  • als Betreiber einer Plattform Teil einer fiktiven Lieferkette sind
Beispiele:
  • Unternehmer D mit Sitz in Deutschland betreibt einen Onlineshop und beliefert Privatkunden in der EU. Er überschreitet die Lieferschwelle in Höhe von 10.000 €.
  • Unternehmer U aus den USA betreibt in Deutschland ein Lager, aus welchem er Privatkunden mit Sitz in der EU beliefert.
  • Online Händler S verkauft über den Onlinemarktplatz des Plattformbetreibers A Waren an Endkunden in Frankreich. A hat die Lieferschwelle von 10.000 € überschritten. Es wird ein Reihengeschäft zwischen Online Händler S, Plattformbetreiber A und Endkunde fingiert. Die Lieferung von S an A ist aufgrund einer Sonderregelung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 4c UStG). Bei der Lieferung von A an den französischen Endkunden handelt es sich um einen in Frankreich steuerbaren Fernverkauf. A kann am OSS-Verfahren teilnehmen, um seine Steuerschulden zu deklarieren.
Wichtig:
  • Die Teilnahme am OSS kann nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
  • Lokale innerdeutsche Lieferungen sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.
  • Lieferungen an Unternehmer sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.

4. Was ist der IOSS?

Am Import-One-Stop-Shop-Verfahren können sowohl Drittlandsunternehmen als auch EU-Unternehmen teilnehmen, wenn sie:
  • Waren mit einem Warenwert in Höhe von höchstens 150 € einführen
  • Und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen
Die Einfuhr ist in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.




UN-Kaufrecht

Wer international ein- oder verkauft, kommt nicht umhin, sich mit dem sogenannten UN-Kaufrecht zu befassen. Denn dieses speziell für Distanzgeschäfte konzipierte internationale Kaufrecht kommt bei fast allen Exportgeschäften, aber auch in sehr vielen Importfällen, zum Tragen. Manchmal sogar, ohne dass die Parteien das wissen.
Das UN-Kaufrecht oder in Englisch „United Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)“ wurde 1980 verabschiedet und ist mittlerweile von allen führenden Wirtschaftsnationen ratifiziert. Da stetig Staaten hinzukommen, sollten Unternehmen sicherheitshalber die offizielle Liste der Ratifizierungen der UNCITRAL prüfen.
Mit dem UN-Kaufrecht existiert eine international vereinheitlichte und von vielen Staaten anerkannte Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenkaufverträgen. Allerdings erstreckt sich der Regelungsgehalt des UN-Kaufrechts nicht auf sämtliche Aspekte der Vertragsbeziehung, sondern setzt den Schwerpunkt auf das Zustandekommen des Vertrages, die Rechte und Pflichten der Parteien und einige wenige für internationale Kaufverträge praxisrelevante Themen, wie beispielsweise Höhere Gewalt. Für alle übrigen rechtlichen Fragen ist dann das jeweils von den Vertragsparteien vereinbarte oder sonst gültige nationale Recht maßgeblich.
Verhältnis des UN-Kaufrechts zum deutschen Recht
In Deutschland trat das UN-Kaufrecht am 1. Januar 1991 in Kraft und ist seitdem Teil der nationalen Rechtsordnung. Damit kommt es nicht darauf an, ob UN-Kaufrecht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Während das BGB und das HGB für nationale Kaufverträge Anwendung finden, gilt das UN-Kaufrecht als Bestandteil des nationalen Rechts automatisch für internationale Warenkaufverträge, solange keine abweichende Parteivereinbarung (insbesondere der Ausschluss des UN-Kaufrechts) getroffen wird.
Die Bedeutung des UN-Kaufrechts für deutsche Exporteure und Importeure wird auch durch den Umstand belegt, dass bereits heute der weitaus größte Teil der deutschen Importe und Exporte mit Geschäftspartnern abgewickelt wird, die in Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts ansässig sind.
Was das UN-Kaufrecht ist, wann es einschlägig ist und was sonst noch in diesem Zusammenhang wissenswert ist, haben wir in einer Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 408 KB) für Sie zusammengefasst.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des UN-Kaufrechts in Deutschland gab Germany Trade & Invest den Artikel „UN-Kaufrecht in Deutschland“ heraus. Darin werden unter Anderem die Praxisrelevanz für Warenexporte und die flexible Einsetzbarkeit diskutiert.

BMF-Schreiben zur Nutzung digitaler Wirtschaftsgüter

Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 wird die Nutzungsdauer für bestimmte Wirtschaftsgüter, die den Kernbereich der Digitalisierung betreffen, auf ein Jahr festgelegt – im Ergebnis läuft dies auf eine Sofortabschreibung hinaus.
In der Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar 2021 hatte man sich auf eine Sofortabschreibung digitaler Anlagegüter verständigt, um zusätzliche Anreize für die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und die nötigen Investitionen in Homeoffice-Arbeitsplätze zu schaffen. In Rz. 1 des BMF-Schreibens wird dargelegt, dass für die nachfolgend näher beschriebenen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann.
Die Computerhardware wird sehr umfangreich definiert, anscheinend sollen jedoch (sehr) große Server nicht hierunter fallen, da lediglich von „Small-Scale-Server“ die Rede ist und lediglich Nr. 6.14.3.2 der AfA-Tabellen (Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u. ä.)) ersetzt werden soll (Rz. 8). In Rz. 5 ist eine weite Definition der vom BMF-Schreiben erfassten Software enthalten.Das Schreiben gilt ab dem Veranlagungsjahr 2021 (Rz. 6) und ersetzt entsprechende Regelungen in den AfA-Tabellen (Rz. 8).

Forschungszulagengesetz

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 ist eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuE) in Form einer Forschungszulage eingeführt worden. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Vorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Mit dem sog. Wachstumschancengesetz (WtcG) vom 27. März 2023 ist die FuE-Förderung ausgebaut worden. Einen allgemeinen Überblick finden Sie hier.
Stand: August 2025
Anspruchsberechtigte Steuerpflichtige im Sinne des § 1 FZulG können eine Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für FuE beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können zudem eine Erhöhung der Forschungszulage um zehn Prozentpunkte beantragen.
Mit dem sog. Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung die steuerliche Forschungszulage ausgeweitet. Ab 1. Januar 2026 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem werden förderfähige Anwendungen ausgeweitet. Im Einzelnen:
  • Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und Betriebskosten in Form einer Pauschale
  • Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 Euro auf 100 Euro
Die Förderung erfolgte bisher nur in Bezug auf die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne von im FuE-Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die Eigenleistung eines Einzelunternehmers (bzw. von Mitunternehmern) sowie anteilig in Bezug auf das Entgelt für Auftragsforschung. Mit dem WtcG sind die förderfähigen Aufwendungen und die Bemessungsgrundlage ausgeweitet worden.
  • Der förderfähige Wert der Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben beträgt je nachgewiesener Arbeitsstunde 70 Euro (vorher 40 Euro) bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche. Entsprechendes gilt für Eigenleistungen von Mitunternehmern.
  • Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, wird die Forschungszulage auf im begünstigten FuE-Vorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und unerlässlich sind, ausgeweitet.
  • Außerdem können die Kosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich danach, wann das Vorhaben in Auftrag gegeben wurde. Für nach dem 27. März 2024 in Auftrag gegebene FuE-Vorhaben betragen die förderfähigen Aufwendungen 70 Prozent (zuvor 60 Prozent).
  • Die Bemessungsgrundlage umfasst die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen und ist gestaffelt. Sie beträgt höchstens für
    • nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020 entstandene förderfähige Aufwendungen 2.000.000 Euro,
    • nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 4.000.000 Euro und
    • nach dem 27. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 10.000.000 Euro.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 hingewiesen, das viele Zweifelsfragen beantwortet.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig:
Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft die Bescheinigungsstelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber wird ein Bescheid ausgestellt, an den das Finanzamt gebunden ist.
Informationen zum Antragsverfahren mit Erklärvideos und einem FAQ-Katalog sind auf der Website der BSFZ zu finden. Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital und wird über ein eigenes Portal der BSFZ abgewickelt. Damit entfällt für Antragsteller die Pflicht, Anträge zusätzlich unterschrieben per Post einzureichen. Stattdessen authentifizieren sich Unternehmen gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand sogenannter „ELSTER-Zertifikate“.
Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) geregelt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird betrieben von einem Konsortium erfahrener Projektträger.

Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2025

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (im Fettdruck) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen vom 1. Januar 2024 (BStBl I S. 2076) verdeutlicht.

BREXIT: Umsatzsteuerliche Konsequenzen

Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Januar 2021 für umsatzsteuerrechtliche Zwecke als Drittlandsgebiet anzusehen.
Stand: Januar 2025
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach den Regelungen des Austrittsabkommens schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u. a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich, mithin Großbritannien und Nordirland, nach dem Austrittsabkommen nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und ist für umsatzsteuerrechtliche Zwecke nach dem 31. Dezember 2020 grundsätzlich als Drittlandsgebiet zu behandeln.
Eine Ausnahme gilt für Nordirland, für das im Hinblick auf den Warenverkehr ein besonderer Status vereinbart wurde. Damit ist bei der Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs mit dem Vereinigten Königreich zwischen Großbritannien und Nordirland zu unterscheiden. Während Großbritannien auch insoweit als Drittlandsgebiet gilt, gilt Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31. Dezember 2020 als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig. Es gelten insoweit die Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel. Für nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet das Präfix „XI“ Anwendung.
Im Hinblick auf den Dienstleistungsverkehr gelten sowohl für Großbritannien als auch für Nordirland die Regelungen für Drittländer.
Weitere Einzelheiten sind im FAQ-Katalog zum Brexit auf der Seite des Bundeszentralamts fürs Steuern (BZSt) zu finden.
Vorsteuervergütungsanträge für Vorsteuerbeträge haben inländische Unternehmen bei der Erstattungsbehörde des Vereinigten Königsreiches nach den dort geltenden Regelungen zu beantragen. Dies gilt aber nicht für die Erstattung von Vorsteuern, die auf Warenbezüge durch inländische Unternehmer in Nordirland entfallen. Entsprechende Anträge im Inland ansässiger Unternehmer sind weiterhin an das BZSt zu übermitteln. Das BZSt hat hierzu Informationen veröffentlicht.
Nachfolgend einige Hinweise zum Umsatzsteuergesetz des Vereinigten Königreichs (soweit bekannt):
Seit dem 1. Januar 2021 haben sich weitere Vorschriften für den Handel mit dem Vereinigten Königreich geändert. Insbesondere Versandhändler, die an Privatpersonen in Großbritannien liefern (sog. B2C-Lieferungen), sollten beachten, dass die innergemeinschaftliche Versandhandelsregelung nicht mehr greift und prüfen, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien notwendig ist. Besonders relevant dürften Direktlieferungen aus Deutschland an Kunden in Großbritannien, die Lieferungen über einen Online-Marktplatz und die Kleinbetragsgrenze (£135) sein. Auf der Seite der britischen Steuerverwaltung finden sich dazu aktuelle Informationen (Ziffer 1.1.4). Zur £135- Grenze heißt es:
Consignments of Value Below £135
For imported goods in a consignment not exceeding a value of £135, excluding excise goods and gifts, import VAT will no longer be due at the border. Low value consignment relief will be withdrawn and VAT will be charged on the goods as if they were supplied in the UK and accounted to HMRC on the UK VAT return.Businesses selling goods to be imported into the UK with a value not exceeding £135 will be required to charge and collect any VAT due at the time of sale. Businesses selling goods to be imported into the UK will be required to register for VAT in the UK and to account for the VAT due on their VAT return.In circumstances where businesses sell goods to be imported into the UK with a value not exceeding £135 through an online marketplace, the online marketplace will be required to register for UK VAT and to account for the VAT due on their VAT return.UK VAT registered businesses importing goods in a consignment not exceeding £135 in value that have not been charged VAT at the time of purchase will be required to account for VAT on their VAT return under the reverse charge method.Separate guidance on how to pay and account for VAT on non-excise goods not exceeding £135 can be found here
Weitere Informationen sind im Brexit-FAQ verlinkt.
Daneben sollten auch inländische Unternehmen, die Dienstleistungen an Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erbringen, prüfen, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung vor Ort notwendig wird.
Der EU-weite Reverse-Charge-Mechanismus entfällt infolge des Austritts. Allerdings existiert auch im Vereinigten Königreich nach wie vor ein Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen (nach der B2B-Grundregel), wonach die Steuerschuld auf den britischen unternehmerischen Leistungsempfänger übergeht. Zu den Dienstleistungen nach der Grundregel gehören vor allem Beratungsleistungen. Hierzu wird auf den Internetauftritt der brit. Steuerbehörde (insbesondere VAT Notice 741A) verwiesen. Wichtig bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist, dass die Unternehmenseigenschaft des Kunden geprüft wird. Eine Prüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuernummer des Kunden (Leistungsempfängers) kann auf der Seite der britischen Steuerbehörde erfolgen. Wenn eine Leistung dem britischen Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, bietet sich ein entsprechender Rechnungshinweis an, zum Beispiel: “Reverse Charge procedure applies”.
Änderungen im britischen Umsatzsteuergesetz sind aber nicht auszuschließen. Daher ist im konkreten Einzelfall eine Klärung nach lokalem Steuerrecht unerlässlich.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

BMF: Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Das BMF hat eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheisteinrichtung (tSE) über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Dies stellt das BMF in einem Verbändeanschreiben Schreiben vom 30. Juni 2020 klar. Darin weist das BMF u.a. darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht gesehen werde. Betriebe können einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 Abgabenordnung (AO) stellen.
Erfreulicherweise gewähren aber alle Bundesländer (außer Brandenburg und Bremen) eine Fristverlängerung bei der technischen Nachrüstung, u.a. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Danach werden die Finanzverwaltungen nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Den Ländererlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 10. Juli 2020 finden Sie hier. Darin heißt es u.a:
Zur Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanträgen sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne tSE für die in Baden-Württemberg ansässigen Steuerpflichtigen, die den Einbau der tSE bis zum 30. September 2020 nicht vornehmen konnten, unter den folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
  • Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an tSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben oder
  • es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.
Insofern ist auch kein Antrag nach § 148 AO notwendig. Die betroffenen Betriebe sind aber angehalten, ihre Bemühungen zu dokumentieren.
Die IHK-Organisation hatte sich bereits im Vorfeld mit Blick auf die verzögerte Marktverfügbarkeit von technischen tSE-Modulen und die nicht vor dem 30.09.2020 zertifizierten Cloud-tSE-Lösungen für eine Verschiebung der Nichtbeanstandungsregelung vom 30. September 2020 auf mindestens 31. März 2021 ausgesprochen. Zumindest auf Länderebene konnte insofern ein Erfolg erzielt werden.

Selbstständig als Bauträger oder Baubetreuer

1. Zum Berufsbild des Bauträgers und Baubetreuers

Die Regelung in § 34c Abs. 1 Nr. 3 a und b Gewerbeordnung (GewO) begründet eine Erlaubnispflicht für Bauträger und Baubetreuer.
Als Bauträger gilt, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Gewerbeordnung).
Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b Gewerbeordnung).
Die Berufsbilder beziehen sich dabei auf die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben.
Beispiele für die Tätigkeit als Bauträger (Bauherr) sind:
  • Einfluss auf die Planung des Bauvorhabens, Entscheidung über Art und Maß des Gebäudes, das auf dem Grundstück errichtet werden soll
  • Steuerungsgewalt über den zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens
  • Stellen des Bauantrags
  • Abschluss der Verträge mit eingesetzten Architekten, Bauhandwerkern und Bauunternehmern
Beispiele für die Tätigkeit als Baubetreuer sind:
  • Beschaffung eines für das Vorhaben in Frage kommenden Grundstücks
  • Beschaffung und Abruf von Finanzierungsmitteln
  • Abschluss erforderlicher Versicherungen
  • Kalkulation späterer Kaufpreise oder Mieten

2. Zuständige Erlaubnisbehörden

Die Erlaubnis nach § 34c GewO als Bauträger/-betreuer ist seit dem 1. März 2019 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Zuständigkeitsübertragung in Baden-Württemberg für die Erlaubniserteilung nicht mehr die unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind.
Anpassung der Impressumsangaben
Die Erlaubnisinhaber sollten im Impressum ihrer Webseiten daher die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen, sonst drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG schreibt im Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf”. Diese Angabe kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
IHK Region Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

3. Erlaubniserteilung

Sie möchten selbstständig als Bauträger/-betreuer tätig werden? Dann können Sie einen entsprechend Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei Ihrer zuständigen IHK (gilt für Baden-Württemberg) stellen.
Antragsteller für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO kann eine natürliche oder juristische Person (AG, GmbH), vertreten durch ihre Organe, sein.
Eine Besonderheit gilt für Personen(handels)gesellschaften (KG, OHG, GbR). Diese haben im Gewerberecht keine Rechtsfähigkeit und können daher auch keine eigene Erlaubnis erhalten. In diesen Fällen muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen!

4. Erlaubnis

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen den Link zu unserem Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden und können ggf. auch Dokumente online nachreichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) verwenden bitte das
Juristische Personen (GmbHs, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte das
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend. Alternativ haben Sie bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten „AusweisApp2“ sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen.

5. Nachweis Zuverlässigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse

Neben Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, prüft die zuständige IHK, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit (im Sinne der Gewerbeordnung) besitzen, um die gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus wird geprüft, ob geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.
Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit oder den geordneten Vermögensverhältnissen ist die Erlaubnis zu versagen. Die Erlaubnis kann aber auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. Dies gilt auch für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Zuverlässigkeit der Person vorliegen muss, die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist.
Keine Zuverlässigkeit besitzt, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Vermögensverhältnisse gelten als ungeordnet, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Um Ihrer IHK diese Prüfung zu ermöglichen, sind dem Erlaubnisantrag folgende Unterlagen beizufügen:
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Online-Portal des Bundesamts für Justiz),
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • Bestätigung über die Insolvenzfreiheit vom Amtsgericht,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht (www.vollstreckungsportal.de),
  • bei juristischen Personen (etwa AG, GmbH), der Handelsregisterauszug.

6. Berufspflichten für Bauträger/-betreuer

Für Sie als Bauträger/-betreuer gilt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die Tätigkeit nach § 34c GewO besonderen Berufsausübungsregeln, wie etwa Buchführungs-, Informations- und Anzeigepflichten unterworfen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich der MaBV sind in § 1 MaBV geregelt.
Darüber hinaus gilt die Verpflichtung nach § 16 MaBV, sich auf eigene Kosten jedes Jahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfbericht der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres vorzulegen. Dieser muss einen Vermerk darüber enthalten, ob und gegebenenfalls welche Verstöße festgestellt wurden.
Prüfberichte bzw. Negativerklärungen:
Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.
Gewerbetreibende, die zwar eine Erlaubnis als Bauträger und/oder Baubetreuer besitzen, die aber in dem Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausgeübt haben, müssen sich nicht prüfen lassen. Für diesen Fall genügt eine sogenannte Negativerklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Hier finden Sie die Vorlage für die Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Immobilienmakler und Darlehensvermittler unterliegen den Pflichten nach § 16 MaBV nicht. Allerdings kann die Behörde auch bei ihnen aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung anordnen (§ 16 Abs. 2 MaBV).

7. Mitteilung von Änderungen

Sofern sich nach Erlaubniserteilung Änderungen ergeben wie z. B. Adressänderungen, Namens- oder Firmenänderungen, ein Wechsel in der Geschäftsführung oder im Vorstand bei juristischen Personen, ein Eintritt oder Wechsel von Leitungspersonal (Betriebsleiter oder Zweigniederlassungsleiter) verwenden Sie für die Änderungsmitteilung bitte folgendes Formular:
Stand: Mai 2025

BMF veröffentlicht Neufassung der GoBD

Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) sein am 11. Juli 2019 veröffentlichtes Schreiben zu den “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” überraschend zurückgezogen hatte, erfolgte am 28. November 2019 die Neuveröffentlichung.
Im Anwendungsschreiben sind erfreulicherweise einige Forderungen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Vereinfachung und Klarstellung aufgenommen worden. Insbesondere sind das:
  • Rz. 20: Klarstellung zur Nutzung von Cloud-Systemen
  • Rz. 39: Neufassung der Definition, wann eine Einzelaufzeichnung nicht zumutbar ist (offene Ladenkasse)
  • Rz. 50: Klarstellung bei Aufzeichnungen von Nichtbuchführungspflichtigen
  • Rz. 136: Klarstellungen beim bildlichen Erfassen, u. a. im Ausland. Dort heißt es:
    Aus Vereinfachungsgründen, z. B. bei Belegen über eine Dienstreise im Ausland steht § 146 Absatz 2 AO einer bildlichen Erfassung durch mobile Geräte (z. B. Smartphones) im Ausland nicht entgegen, wenn die Belege im Ausland entstanden sind bzw. empfangen wurden und dort direkt erfasst werden. Zudem wurden Ergänzungen zur Verbringung von Unterlagen in ein anderes Land aufgenommen. Erfolgt im Zusammenhang mit einer nach § 146 Absatz 2a AO genehmigten Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland eine ersetzende bildliche Erfassung, wird es künftig nicht beanstandet, wenn die papierenen Ursprungsbelege zu diesem Zweck an den Ort der elektronischen Buchführung verbracht werden. Die bildliche Erfassung hat zeitnah zur Verbringung der Papierbelege ins Ausland zu erfolgen.
  • Rz. 164: Ergänzung beim Datenzugriff: Sofern noch nicht mit der Außenprüfung begonnen wurde, ist es im Falle eines Systemwechsels oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem ausreichend, wenn nach Ablauf des 6. Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, nur noch der Z3-Zugriff zur Verfügung gestellt wird.
Das überarbeitete Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Anforderungen an die Kassenführung

Allgemeines

Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden verstärkt ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben wie Gaststätten und Einzelhandel. Leider schließt das Gros der Kassenprüfungen mit Beanstandungen ab. Das führt in der Regel zu Hinzuschätzungen. Sie können eine Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag erreichen. Im schlimmsten Fall kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen.
Seit die Finanzverwaltungen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen aufgedeckt haben, stehen Forderungen nach technischen Manipulationsschutzmaßnahmen im Raum, die Eingang in ein Gesetzgebungsverfahren, das sog. „Kassengesetz“ gefunden hatten und dessen Änderungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Verpflichtung zur Kassenführung

Jeder Buchführungspflichtige muss Bücher und Aufzeichnungen gem. §§ 140 - 148 AO, § 238 ff. HGB führen, welche auch die tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen und -ausgaben (Kassenbuch) umfassen. Es besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht. Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute, aber auch Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro beziehungsweise mehr als 800.000 Euro Umsatz. Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, sog. § 4 Abs. 3 - Rechner, ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist aber auch hier eine Einzelaufzeichnung, die in der geordneten Ablage von Belegen bestehen kann. Führen Einnahmen-Überschussrechner allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Regeln und Formen der Kassenführung

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie zum Beispiel die sogenannte Kassenrichtlinie (vom 26.11.2010), das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen keine Festlegung hinsichtlich eines bestimmten Kassentyps vor. Eine Registrierkassenpflicht gibt es nach aktueller Rechtslage nicht.
Allerdings sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor, ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro einzuführen.
Bei der Aufzeichnung von Bargeschäften können sich Unternehmer also derzeit frei entscheiden, ob sie dies manuell mithilfe einer offenen Ladenkasse, mit einer elektronischen Registrierkasse, einem PC-Kassensystem oder mit einer Cloud-basierten App-Lösung erfassen möchten. Wichtig ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und detailliert aufgezeichnet werden.
Offene Ladenkasse
Die offene Ladenkasse funktioniert ohne technische Unterstützung und wird deshalb auch Schubladenkasse genannt. Diese ist häufig bei Kleinstbetrieben oder Marktbeschickern anzutreffen. Da durch die Nichterfassung von Einnahmen ein besonderes Betrugsrisiko gegeben ist, sollten die Nutzer besonderes Augenmerk auf einen fortlaufend nummerierten, täglichen Kassenbericht legen. Dabei müssen die Tageseinnahmen durch Rückrechnung (retrograd) aus dem gezählten Kassenbestand richtig und nachvollziehbar ermittelt werden können (Kassensturzfähigkeit). Es empfiehlt sich überdies, die Unterzeichnung mit Datum und Uhrzeit (nach Geschäftsschluss) vorzunehmen. Das so ermittelte Tagesergebnis sollte in einem Kassenbuch vermerkt werden.
Beispiel eines Kassenberichtes
Tagesendbestand (Endbestand zum Geschäftsschluss)
./. Anfangsbestand (Kassenbestand am Ende des Vortages)
= Zwischensumme (Saldo aus Tageseinnahmen und Tagesausgaben)
+ Kassenausgaben des Tages
+ Geldtransit auf das betriebliche Konto oder weitere Kassen
+ Privatentnahmen
./. Privateinlagen
./. Sonstige Tageseinnahmen
= Summe der Kasseneinnahmen
Bei Bareinnahmen und -ausgaben gilt grundsätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht, die nunmehr gesetzlich fixiert ist. Da sich diese jedoch „im Rahmen des Zumutbaren“ bewegen muss, kann hierauf insbesondere bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verzichtet werden.
Registrier- beziehungsweise PC-Kassen
Hinsichtlich des Einsatzes elektronischer Registrierkassen bzw. elektronischer Aufzeichnungssysteme gelten besonderen Anforderungen und Aufbewahrungsmodalitäten. Hierzu hat die Finanzverwaltung einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden. Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg hatte es bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden waren. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg ist veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons. Aus Gründen der Praktikabilität können sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, vom Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Nach § 6 KassenSichV kann ein Beleg auch in elektronischer Form ausgegeben werden. Einzelheiten zur Belegausgabepflicht sind im FAQ-Katalog des BMF und im Merkblatt der OFD Karlsruhe zu finden.
  • Es wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet werden – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!
  • Daneben gibt es eine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) an das zuständige Finanzamt bezüglich der Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt, wie das BMF im Schreiben vom 28. Juni 2024 mitteilt. Darin äußert sich das BMF zu den Einzelheiten der Mitteilungspflichten wie folgt:
    • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind bis zum 31. Juli 2025 den Finanzbehörden mitzuteilen.
    • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
    • Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
    • Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) zu übermitteln sind.
    • Zur Registrierung hat das BMF eine Ausfüllanleitung auf seiner Homepage veröffentlicht.
  • 2018 wurde die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
  • Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z.B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Im Erlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) vom 30. Juni 2023 äußert sich das BMF zu diversen Anwendungsfragen. Daneben stellt die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe auf Ihrer Homepage Informationen unter “Kassenbuchführung” bereit.
Schließlich hat auch die DIHK ein umfangreiches Merkblatt zu den steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (Stand: 29. November 2019) herausgegeben.

Folgen fehlerhafter Kassenführung

Wenn formelle oder sachliche Mängel vorliegen, die so wesentlich sind, dass von ordnungsmäßiger Buchführung nicht mehr gesprochen werden kann, darf die Finanzverwaltung die Buchführung verwerfen, das heißt ihre Anerkennung versagen. Ob ein derart schwerwiegender Mangel tatsächlich gegeben ist, beurteilt sich danach, ob trotz des Mangels die Nachprüfung der Bilanz innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Das Vorliegen formeller Mängel in der Kassenführung reicht hierzu in der Regel nicht aus, dennoch geben diese einem Betriebsprüfer Anlass für weitergehende Prüfungen, um die Beweiskraft der Buchführung zu erschüttern. Liegt jedoch ein materieller Mangel vor – beispielsweise unvollständiges Verbuchen von Einnahmen – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zu verwerfen. Dies eröffnet den Weg zu Sicherheitszuschlägen und Hinzuschätzungen (ggf. Vollschätzung).
Stand: Juni 2025

Apps – Recht und sicher – Teil 3: Der Vertrieb von Apps

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

App-Vertrieb auf etablierten Plattformen

Der Vertrieb von Apps findet in der Regel über zentrale Vertriebsplattformen, wie den App Store von Apple, Google Play oder den Microsoft Store, statt. Um die eigene App auf diesen etablierten Plattformen anzubieten zu können, müssen deren Allgemeinen Vertrags- und Lizenzbedingungen (vergleichbar mit AGB) akzeptiert werden. Diese sehen unter anderem die Anwendung US-amerikanischen Rechts und den Gerichtsstand in den USA vor. Als App-Anbieter befindet man sich hier in einer „take it or leave it“-Situation: Möchte man die App über die Plattform vertreiben, muss man deren Bedingungen akzeptieren. Vor Entwicklungsstart einer App macht es daher Sinn, die Nutzungsbedingungen der Plattform(en) genau zu lesen, um deren technische und inhaltliche Vorgaben zu erfüllen.
Die App-Vertriebsplattformen funktionieren in der Regel als Vermittler. Das heißt, dass die Plattform die App im Namen des Anbieters gegen Provision vertreibt und so als dessen Stellvertreter, möglicherweise als Handelsvertreter, auftritt. Über die Stellung der App-Vertriebsplattformen im deutschen Recht ist bisher nicht entschieden worden. Daher ist derzeit anzunehmen, dass der Vertrag über die App zwischen App-Anbieter und Anwender/Kunde zustande kommt.

Art des Vertrags bei verschiedenen Apps

Für die Einordnung der Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Anwender/Kunde ist zu unterscheiden, auf welche Art die App angeboten wird:
  • Bei kostenlosen Apps handelt es sich um eine Schenkung.
  • Ist die App kostenpflichtig, kommt es auf die Dauer der Überlassung an: Dauerhafte Überlassung ist Kauf, bei Nutzung auf Zeit liegt Miete vor.
  • Bei sogenannten „Freemium-Apps“ handelt es sich um eine Schenkung der kostenlosen Basisversion. Zusätzlichen Funktionen und Extras können per sogenanntem In-App-Kauf erworben werden.
Der Anbieter ist gegenüber dem App-Kunden verantwortlich für Gewährleistung, Support und Haftung.
Achtung: Wenn Sie als App-Anbieter per AGB die Haftung zu stark einschränken, kann die entsprechende Klausel unwirksam werden – dann bewirkt sie das Gegenteil, denn dann greift die gesetzlich unbeschränkte Haftung. Im Einzelfall sind haftungsbeschränkende Klauseln bzw. Haftungshöchstsummen nicht leicht festzulegen. Es empfiehlt sich daher, bei der Formulierung von Haftungsklauseln die Beratung eines Rechtanwalts einzuholen.
Als Vertragspartner muss der App-Anbieter verschiedene gesetzliche Anforderungen nach dem Telemediengesetz (TMG) und Fernabsatzrecht einhalten. Dabei handelt es sich im Grunde um die gleichen Anforderungen, die auch für Online-Shop-Betreiber gelten.

App-Impressum und Datenschutzerklärung

Das Impressum einer App dient zur Identifikation des Anbieters und als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (nicht mehr als zwei Klicks) und ständig verfügbar sein sowie die Angaben aus § 5 Telemediengesetz (TMG) enthalten (u. a. vollständiger Name und Anschrift (kein Postfach), bei juristischen Personen der Firmenname sowie vertretungsberechtigte Personen, Kontaktinformationen).
Impressum und Datenschutzerklärung müssen auf der Startseite der App und auch auf der Downloadseite der Vertriebsplattform auffindbar und abrufbar sein.
Im Impressum und zusätzlich in den AGB (sofern eingesetzt) sind ein Hinweis inklusive klickbaren Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform und auf die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu geben. Näheres hierzu finden Sie im Leitfaden des Bundesministeriums der Jusitz.
Näheres zur Datenschutzerklärung finden Sie in Teil 2 der Artikelserie „Wichtiges zum Datenschutz“.

Informationspflichten nach Fernabsatzrecht

Außerdem muss der Anbieter gegenüber Verbrauchern Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht erfüllen:
Es gibt vorvertragliche Informationspflichten (§312d BGB, Artikel 246a, §1 EGBGB) und Informationspflichten in der vertraglichen Phase (§312f Absatz 2 BGB, 246a, § 1 EGBGB.
Achtung: Verstöße gegen diese Pflichten werden nicht selten wettbewerbsrechtlich abgemahnt.

Wichtigste Informationspflichten vor Vertragsschluss:

  • Wesentliche Eigenschaften der App
  • Identität des Anbieters (Impressum, siehe oben)
  • Gesamtpreis
  • Widerrufsrecht
  • Vertragslaufzeit und Bedingungen für die Kündigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses (bspw. bei Miete der App im Rahmen eines Abonnements)
Diese Informationen müssen auf der Downloadseite der Vertriebsplattform oder innerhalb der App bei In-App-Käufen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Sie sind rechtzeitig vor Download bzw. Kauf der App zu erteilen.
Für Apps als digitalem Inhalt sind weitere Informationspflichten zu erfüllen (Artikel 246a, §1 Absatz 1 Nummer 14 und 15 EGBGB):
  • Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte
  • soweit wesentlich: Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem App-Anbieter bekannt sind oder bekannt sein müssen (zum Beispiel Anforderungen an Betriebssystem, Version oder Hardwareeigenschaften, um mit der App kompatibel zu sein).

Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat ab Vertragsschluss ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Darüber muss er belehrt werden, was durch einen Hinweis „Widerrufsrecht“ über dem Download-Button auf der Bestellseite auf der Download-Plattform/Website Download-Website eingebunden werden sollte. Den Text zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserem Artikel zur Widerrufsbelehrung im E-Commerce-Recht.
Achtung: Bei fehlerhafter Belehrung beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr und vierzehn Tage.
Bei Apps als digitalem Inhalt können Sie das Widerrufsrecht vorzeitig ausschließen, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download der App) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt neu ab dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des App-Anbieters über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend anzupassen.
Praxistipp: Es bietet sich darum an, auf der Download-Seite eine nicht vorangekreuzte Checkbox bereit zu stellen, die der Verbraucher aktivieren muss, und ausdrücklich zustimmt, dass der Download starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur wenn die Erklärung in der Checkbox angekreuzt wird, sollte der Download erfolgreich ausgelöst werden.

Informationspflichten nach Vertragsschluss

Nach Vertragsschluss ist dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens bei Lieferung der digitalen Inhalte, eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder auf der Rechnungsrückseite) zu übermitteln. Die Bestätigung muss den Hinweis enthalten, dass der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Achtung: Die oben beschriebenen vor- und nachvertraglichen Informationspflichten und Belehrung über das Widerrufsrecht beziehungsweise dessen Erlöschen muss der App-Anbieter auch bei jedem In-App-Kauf erneut erfüllen.

Apps – Recht und sicher – Teil 2: Das Wichtigste zum Datenschutz

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Datenschutz für personenbezogene Daten

Sobald mit einer App personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss der App-Anbieter die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachten, vor allem die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Er ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Grundsätzlich sind mit personenbezogenen Daten alle Informationen gemeint, die auf eine Person zurückgeführt werden können. Details dazu, welche Informationen als „personenbezogene Daten“ gelten, haben wir für Sie im Artikel „Fragen und Antworten zur DSGVO“ zusammengestellt.
Bei Apps können es außerdem zum Beispiel sein: IP-Adresse, Standortdaten, Gerätekennungen (etwa UDID, DeviceID, Mac-Adresse), Telefonverzeichnis, Anruferliste, Audiodaten, Foto- und Filmaufnahmen oder Gesundheitsdaten.
Verarbeiten von Daten meint jeden einzelnen Vorgang bei dem mit Daten umgegangen wird, wie deren Erfassen, Speichern, Auslesen, Verändern, Übermitteln oder Abgleichen.

„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“

Auch für Apps gelten die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, die in der DSGVO verankert sind. Das bedeutet: Anbieter und Entwickler müssen darauf achten, dass die App durch ihre technische Gestaltung und Voreinstellungen möglichst sparsam Daten verarbeitet.
Schon bei der Entwicklung muss er dem Entwickler vorgeben, dass
  • nur die für die Nutzung der App erforderliche Daten erhoben werden und
  • technisch-organisatorische Sicherheitsfunktionen in der App integriert werden.
Beispiel: Eine Taschenlampen-App sollte nicht auf Standortdaten oder das Telefonbuch des mobilen Endgeräts zugreifen können.
In ihrer Grundeinstellung sollte die App so konfiguriert sein, dass möglichst wenig Daten verarbeitet werden. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben aus der App selbst heraus zu steuern, auf welche personenbezogenen Daten die App Zugriff erhält und an wen die Daten übermittelt werden. So muss der Anwender Einstellungen, bei denen Daten verarbeitet werden, aktiv auswählen können (Opt-in), anstatt solche Voreinstellungen abwählen zu müssen (also kein Opt-out).
Technische Sicherheitsmaßnahmen können beispielsweise sein: Beschränkte Speicherdauer von Daten, Passwortmaskierung bei Passworteingabe, Transportverschlüsselung, Datenlöschung bei App-Deinstallation, Pseudonymisierung von Daten.

Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung

Der Anbieter benötigt eine Rechtsgrundlage, um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen. So ist es erlaubt zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1 Nr. b DSGVO).
Beispiel: Eine Jogging- App darf GPS-Daten verarbeiten, um die Laufleistung und zurückgelegte Strecke zu ermitteln, da sie ihren vertraglichen Zweck sonst nicht erfüllen kann.
Die Verarbeitung ist auch erlaubt, wenn der Anwender in die Datenverarbeitung einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 Nr. a DSGVO). Wenn eine App Gesundheitsdaten verarbeitet, ist dafür immer eine ausdrückliche Einwilligung nötig (Artikel 9 Absatz 2 Nr. a DSGVO).
Aus dem Einwilligungstext muss hervorgehen welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der Nutzer muss der Datenverarbeitung aktiv zustimmen, indem er selbst die Checkbox ankreuzt, (d. h. keine vorangekreuzte Checkbox). Seine Einwilligung kann er jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wird die Einwilligung in der App gegeben, muss sie genau so leicht widerrufbar sein, d.h. der Widerruf muss innerhalb der App möglich sein.
Wenn Anbieter solche sensiblen Daten verarbeiten, müssen sie außerdem eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchführen. Darin müssen die möglichen Risiken für den Nutzer, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen beschrieben werden. Eine Orientierungshilfe zur DSFA findet sich beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz.

Auftragsverarbeitung und Datentransfer in Drittland

Wenn die Daten aus der App (auch) bei einem externen Dienstleister verarbeitet werden, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Das gilt auch, wenn der Entwickler bei Support und Pflege Daten einsehen kann. Bei einer Auftragsverarbeitung bleibt die rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung beim Auftraggeber. Er muss aber eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung treffen, deren Inhalt gesetzlich festgelegt ist (vgl. Artikel 28 DSGVO und „Fragen und Antworten zu DSGVO“).
Wenn Apps Daten an Dritte (z.B. ein Rechenzentrum mit Sitz in den USA) außerhalb der Europäischen Union (EU) transferieren, muss der App-Anbieter zusätzlich sicherstellen, dass dieser Dritte über ein der EU angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
  • Bestimmten Staaten attestiert die Europäischen Kommission per Beschluss ein angemessenes Datenschutzniveau (Andorra, Argentinien, Färöer, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, Schweiz, Uruguay und Japan)
  • Bei Datenübermittlungen in Drittstaaten (z.B. USA, Indien, Russland) empfiehlt sich, auf Standardvertragsklauseln zurückzugreifen die EU zur Verfügung stellt. Diese Vertragsklauseln müssen unverändert übernommen werden
Achtung: Zwischen den USA und der EU bestand das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“, das ein angemessenes Datenschutzlevel garantierte. Dieses Abkommen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilm vom 16. Juli 2020 für unwirksam erklärt. Datenübermittlungen in die USA können also nicht mehr auf den Privacy Shield gestützt werden. Alternativ können die erwähnten Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen abgeschlossen werden. Diese Vertragsklauseln bieten zwar keine absolute Sicherheit, dass das europäische Datenschutzniveau in den USA gewahrt wird, allerdings sind diese noch in Kraft bis ein Gericht sie für unwirksam erklärt. Ebenfalls bietet es sich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Fallbeispiel: Mietet der App-Anbieter einen Hosting-Anbieter in der EU und dieser setzt wiederum einen Sub-Hosting-Anbieter in einem Drittland ein (ohne von der EU attestiertes angemessenes Datenschutzniveau) dann gilt: Der App-Anbieter muss mit dem Hosting-Anbieter in der EU eine Auftragsverarbeitung und darüber hinaus mit dem Sub-Hosting-Anbieter Standardvertragsklauseln abschließen. Außerdem muss er sichergehen, dass der Hosting-Anbieter in der EU seinerseits mit dem Sub-Hosting-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen hat.

Datenschutzerklärung

Wie auf Websites muss der Nutzer über den jeweiligen Zweck und Umfang der Datennutzung und die Übermittlung der Daten informiert werden. Die Datenschutzerklärung von einer Website kann dafür nicht unverändert übernommen werden. Eine App hat potenziell mehr Zugriff auf Endgerät-Funktionen wie Kamera, Kontaktdaten/Telefonverzeichnis und Standort, was bei einer Webseite in der Regel nicht der Fall ist. Über den Umgang mit diesen speziellen Daten muss die Datenschutzerklärung der App aufklären.
Die Datenschutzerklärung muss schon vor Download und Installation auf der Produktseite im App Store bzw. auf der Vertriebsplattform/-website bereitgestellt werden. Nach der Installation muss die Datenschutzerkärung auch leicht zugänglich in der App selbst hinterlegt sein und muss auch im Offline-Modus verfügbar sein, wenn im Offline-Betrieb Daten gesammelt werden.
Diese Informationen muss die Datenschutzerklärung enthalten (vgl. Artikel 13 Absatz 1 DSGVO):
  • Kontaktdaten des Anbieters, ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Beschreibung der Datenkategorien, die von der App erhoben werden
  • Beschreibung der Zwecke für die die Daten erhoben werden
  • Speicherdauer derDaten
  • Übermittlung der Daten an Dritte oder in ein Drittland (zum Beispiel Auftragsverarbeiter ggf. mit Sitz außerhalb der EU oder an den Betreiber der Vertriebsplattform)
  • Rechte des Nutzers (u.a. Auskunftsrecht, Widerruflichkeit einer Einwilligung)
Die Datenschutzerklärung muss auch auf kleinen Displays von mobilen Endgeräten lesbar sein. Hierfür kann es sinnvoll sein, den Text in mehrere Abschnitte zu unterteilen, die einzeln aufgerufen werden können.

Apps – Recht und sicher – Teil 1: Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Entwickler

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Akteure und Vertragsbeziehung

Relevante Akteure bei Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von Apps sind:
  • der Anbieter der App,
  • der Entwickler (sofern der Anbieter die App von einem Dritten entwickeln lässt),
  • ggf. der Plattformbetreiber über den die App vertrieben wird,
  • der Anwender und
  • ggf. ein Content-Lieferant (Inhalts-Lieferant) für die App, wie eine vom Anbieter beauftragte Agentur.
Wird die Entwicklung einer App in Auftrag gegeben, besteht zwischen Anbieter und Entwickler regelmäßig ein Werkvertrag. Mit der Programmierung der App wird ein konkreter Erfolg geschuldet, nämlich die Lieferung und die Funktionsfähigkeit der App. Die Entwicklung erfolgt dabei – wie bei der Softwareerstellung üblich – idealerweise mit einem Lasten- und Pflichtenheft. Bei kleineren Projekten sollte zumindest eine schriftliche Dokumentation (detaillierte Angebotsbeschreibungen, Kostenvoranschläge) vorhanden sein, aus der hervorgeht, welchen Zweck die App erfüllt und welchen Funktionsumfang sie haben soll (z.B. Grundfunktionen, Navigationselemente, unterstützte Gerätetypen). Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko, dass die Leistung später nicht oder nicht vollständig erbracht wird (vgl. Absatz „Abnahme und Mängelrechte“ unten).
Insbesondere ist zu regeln:
  • Was die App „können“ soll,
  • welche Funktionen man typischerweise mit dieser Art von App verbindet und ggf. welche dieser Funktion die App nicht aufweist,
  • welchen Systemanforderungen die App genügen soll,
  • ob spezifische Anforderungen an die Hardware, Displayauflösung oder RAM-Verbrauch bestehen,
  • wer die Inhalte für die App liefert (hier kommen ggf. auch Inhalte von Drittanbietern in Frage),
  • innerhalb welcher Zeitfristen die App erstellt wird und wann Informationen zu bestimmten Entwicklungsstadien fällig werden sowie
  • für welche Plattformen/App-Stores/Betriebssysteme die App entwickelt wird,
  • welche inhaltlichen und technischen Vorgaben des App-Stores der Anbieter einzuhalten hat; diese Bedingungen sollten vertraglich an den Entwickler weitergereicht werden, damit diese bei der Programmierung eingehalten werden.

Content-Lieferung

Es ist sinnvoll, im Vertrag auch sogenannte Mitwirkungspflichten des Anbieters festzuhalten. So kann der Entwickler sicherstellen, dass er seine Leistungen wie vereinbart erbringen kann, wenn für die Entwicklung der App notwendig ist, dass der Anbieter beispielsweise Bilder, Kartenmaterial, Logos, Videos, Musik oder Texte zur Verfügung stellt.
Bezieht beispielsweise der Anbieter Inhalte von Dritten, die er dem Entwickler zur Verfügung stellt, sollte er alle dabei berührten Rechte regeln. Das können zum Beispiel Bearbeitungsrechte an Größe und Auflösung von Bildern und Grafiken oder das Recht zum Einbauen von Drittsoftware-Komponenten in die App sein. Der Entwickler sollte seinerseits mit dem Anbieter vereinbaren, dass dieser ihn von etwaigen Rechten Dritter an den Inhalten freitstellt.

Geheimhaltungsvereinbarung

Der Entwickler sollte sich zu Beginn der Zusammenarbeit über eine Geheimhaltungsvereinbarung absichern, um Informationen, wie Softwareabläufe oder Entwicklungsprozesse, zu schützen, deren Geheimhaltung für den Entwickler wichtig sind.

Abnahme und Mängelrechte

Wenn die Programmierung der App abgeschlossen ist, sollte es eine Abnahme zwischen Entwickler und Auftraggeber geben. Hierfür ist wichtig, dass der Werkvertrag aussagekräftig und umfassend ist, um ggf. Mängel feststellen zu können. Lässt der Vertrag keine eindeutige Benennung der Mängel zu, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden, ob sich die App für die gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit eignet. Hierfür kann es notwendig werden, einen Sachverständiger hinzuzuziehen.
Bei der Abnahme sollte der Anbieter bekannte Mängel dokumentieren und sich die Mängelbeseitigung ausdrücklich vorbehalten, andernfalls verliert er sein Recht auf Mängelbeseitigung. Verweigert er die Abnahme wegen eines Mangels, stehen ihm folgende Rechte zu: Er kann
  • vorrangig Nacherfüllung verlangen (hier kann der Entwickler beim Werkvertrag zwischen Fehlerbeseitigung oder Neuherstellung wählen)
  • nach erfolglosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist den Mangel selbst beseitigen und sich die dafür erforderlichen Aufwendungen ersetzen lassen
  • unter Umständen vom Vertrag zurücktreten
  • die Vergütung mindern
  • und/oder Schadensersatz verlangen.
Der Auftraggeber sollte darauf achten, Änderungsanforderungen (sogenannter „Change Request“) während der Entwicklung vertraglich zu vereinbaren, denn einseitige Änderungen am Vertragsgegenstand (zum Beispiel Funktionserweiterungen) kann er nicht verlangen.
Es ist sehr wichtig, die Entwicklung auf Basis einer Leistungsbeschreibung zu beginnen. Programmiert der Entwickler ohne konkrete Leistungsbeschreibung, dürfte das sogenannte Dienstvertragsrecht zur Anwendung kommen. Das heißt, der Anbieter muss den Entwickler bezahlen und hat keine spezifischen Mängelrechte – auch wenn er die entwickelten Ergebnisse nicht verwerten kann. Fügt hingegen der Entwickler ohne konkrete Vorgaben zusätzliche Funktionalitäten hinzu, die Kosten verursachen, muss der Auftraggeber hierfür ohne vorherige Vereinbarung nicht zahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungspflichten, Änderungen, Abreden über Vergütung, Nutzungsrecht und Support sowie Kündigung von beiden Seiten immer schriftlich – zumindest in Textform (E-Mail) – dokumentiert werden sollten. So können im Streitfall bestehende Ansprüche bewiesen werden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheber der App, also ihr Schöpfer, ist der Entwickler. Er hat das Recht, als Urheber der App genannt zu werden. Wenn der App-Anbieter das nicht möchte, muss er es im Vertrag ausdrücklich ausschließen. Wird eine App in einem Beschäftigtenverhältnis erstellt, gehen die Verwertungsrechte per Gesetz umfassend auf den Arbeitgeber über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dies gilt jedoch nicht für App-Entwicklung durch freie Mitarbeiter. Ein solcher bleibt Urheber an seiner Entwicklung und damit stehen ihm die Verwertungs- und Nutzungsrechte an der App zu – außer der Auftraggeber lässt sich diese per Vertrag ausdrücklich einräumen.
Anders als an einer Sache besteht an der Software kein „Eigentum“, sondern es werden Nutzungsrechte eingeräumt, häufig „Lizenz“ genannt. Diese regeln, wie der Anbieter die App nutzen darf. Der Umfang der Nutzungsrechte ist daher der entscheidende Punkt für die wirtschaftliche Verwertung der App. Eingeräumt werden können zum Beispiel folgende Nutzungsrechte: Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung und öffentliche Zugänglichmachung.
Der Auftraggeber der App hat in der Regel Interesse an einem ausschließlichen („exklusiven“) Nutzungsrecht. In diesem Fall darf der Entwickler nicht andere Anbieter mit seiner programmierten App beliefern und auch nicht die App für einen anderen Kunden weiterentwickeln.
Anbieter und Entwickler sollten sich klar darüber verständigen, welche Nutzungsrechte der Anbieter an der App braucht, zum Beispiel das Recht die App zu bearbeiten oder zu ändern. So sollte auch eine mögliche Herausgabe des Quellcodes, der zur Fehlerbeseitigung oder für Programmanpassungen erforderlich ist, geregelt werden. Eine solche Herausgabe kann der Auftraggeber in der Regel nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Der Quellcode kann auch mittels einer sogenannten Escrow-Vereinbarung, hinterlegt werden, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder einem Escrow-Dienstleister. Damit erhält der Anbieter die Möglichkeit zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung der App, wenn der Entwickler dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies könnte zum Beispiel im Fall der Insolvenz des Entwicklers greifen.

Pflege und Support

Bei Apps kann es – wie bei jeder Software – sein, dass Verbesserungen und Anpassungen erforderlich sind. Pflege und Support der App regeln Sie am besten in einem eigenen Software-Pflegevertrag. Dieser sollte Punkte wie die Aktualisierung der Software, Updates, technische Anpassungen, Reaktionszeit, Fehlerbeseitigungszeiten, Hotline (Beratung), Laufzeit und Kündigungsrechte festschreiben.
Bei Entwicklung und Vertrieb von Apps ist auch der Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) zu beachten. Erfahren Sie dazu mehr im zweiten Teil der Artikelserien „Apps – recht und sicher “.

Handelsvertreterverträge beenden – darauf müssen Sie achten

Für den Produktvertrieb sind Verträge mit Handelsvertretern oft unerlässlich. Wenn ein solcher Vertrag beendet werden soll, gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Wir haben sie hier für Sie zusammengestellt.

Befristete vs. unbefristete Verträge

Handelsvertreterverträge werden befristet oder unbefristet geschlossen:
  • Befristete Verträge enden mit der gesetzten Frist, ohne dass sie gekündigt werden müssen. Vorsicht: Wird das Vertragsverhältnis über die Frist hinaus von beiden Parteien fortgeführt, verwandelt es sich in ein unbefristetes Vertragsverhältnis. Es gilt dann als auf unbestimmte Zeit verlängert. Für die Kündigungsfristen sind dann die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 89 Handelsgesetzbuch (HGB).
  • Unbefristete Vertragsverhältnisse können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Für die Kündigung gelten ähnliche Regeln wie einem Arbeitsvertrag. Es gibt die ordentliche – also fristgebundene – Kündigung und die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

1. Ordentliche (fristgebundene) Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§89 HGB), die sich an der Vertragsdauer ausrichten:
  • ein Monat für das erste Vertragsjahr
  • zwei Monate ab zwei Vertragsjahren
  • drei Monate ab dem dritten bis zum fünften Vertragsjahr
  • sechs Monate nach fünf Vertragsjahren
Die Kündigung ist nur für das Ende eines Kalendermonats zulässig, außer es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen (zum Beispiel Kündigung zum Quartalsende oder zur Monatsmitte). Die Kündigungsfristen dürfen im Vertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden. Die Frist für eine Kündigung durch den Unternehmer muss mindestens so lange sein wie für die Kündigung durch den Handelsvertreter.

2. Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Festhalten am Vertrag für die kündigende Partei unzumutbar ist.
Für die Bewertung kommt es auf den Einzelfall an und Interessen beider Vertragsparteien, die abgewogen werden müssen. Insbesondere kommt es auf die Schwere der Vertragsverletzung an und auf die Folgen, die eine Kündigung für die betroffene Partei hätte. Auch „kleinere“ Vertragsverstöße können eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen, wenn sie sich summieren. Die Beweislast liegt bei der Partei, die die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte eine fristlose Kündigung daher das letztes Mittel der Wahl sein. Vor der fristlosen Kündigung sollte in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen werden. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an, ob die Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung etwas bewirken kann, d.h. ob die abgemahnte Partei sich noch vertragstreu verhalten kann. Ist der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederherstellbar, dürfte die Abmahnung entbehrlich sein.

Beispiele für wichtige Kündigungsgründe aus der Rechtsprechung:
  • Verstoß gegen das Alleinvertretungsrechts des Handelsvertreters
  • Ausübung einer Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters ohne Genehmigung
  • Einseitige Provisionskürzungen oder Gebietsverkleinerungen
  • Abwerben von Kunden oder Untervertretern des Handelsvertreters
  • Nachweisliche Untätigkeit des Handelsvertreters
Praxistipp: Definieren Sie im Vertrag möglichst viele Fälle, die als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gelten. Wir empfehlen eine nicht abschließende Aufzählung: „Insbesondere…, aber nicht abschließend…“.

So wird die Kündigung wirksam

Wie beim Arbeitsverhältnis wird die Kündigung erst mit Zugang wirksam. Sie bedarf keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Kündigung sinnvoll. Die Kündigungsgründe müssen dort nicht genannt werden, müssen aber vom Kündigenden auf Aufforderung schriftlich mitgeteilt werden.
Achtung: Sie müssen vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen haben. Das gilt jedoch nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten so gravierend war und das Vertrauen dermaßen beeinträchtigt ist, dass eine Abmahnung ihre Rüge- und Warnfunktion nicht mehr erfüllen kann.

Praxistipp: Eine unberechtigte außerordentliche Kündigung kann unwirksam sein, sie kann aber in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Daher ist es sinnvoll, neben einer außerordentlichen Kündigung zu Absicherung auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Sonderfall: Änderungskündigungen

Teilkündigungen, also die Abänderung bestimmter Teile des Handelsvertretervertrags (zum Beispiel Änderungen bezüglich Exklusivität, Vertragsgebiet oder der Provision), sind nicht möglich. Wollen Sie bestimmte Teile des Vertrags ändern, dann müssen Sie eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Dies ist eine ordentliche Kündigung, die verbunden wird mit dem Antrag zum Abschluss eines neuen Vertrags zu den geänderten Bedingungen.

3. Aufhebungsvertrag

Alternativ können die Parteien den Vertrag einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag beenden, aus Beweisgründen am besten schriftlich. Die Vertragsbeziehung wird damit für einen bestimmten Wirksamkeitszeitpunkt für die Vergangenheit oder Zukunft aufgelöst.
Die Vereinbarung sollte alle gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Provisionen, Überhangsprovisionen, Boni) aus dem aufzuhebenden Vertragsverhältnis abgelten. So können über diese Vereinbarung hinaus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Soll die Zusammenarbeit nur teilweise beendet werden, muss klar hervorgehen, welche Ansprüche aus welcher Rechtsbeziehung abgeschlossen sind.
Achtung: Dem Handelsvertreter steht nach Beendigung des Vertrages ein Ausgleichsanspruch für zu erwartende Umsätze des Unternehmers mit den Kunden zu, die der Handelsvertreter entweder neu geworben oder mit denen er die Geschäftsbeziehung wesentlich intensiviert hat.
Eine Vereinbarung im Aufhebungsvertrag, die den Ausgleich einschränkt oder ausschließt, ist unwirksam, wenn der Zeitpunkt des Vertragsendes noch in der Zukunft liegt, selbst wenn es sich dabei nur um wenige Tage handelt. Beispiel für einen unwirksame Vereinbarung: Die Aufhebungsvereinbarung wird von beiden Parteien am 15. September unterzeichnet und soll erst am 30. September, als zu einem späteren Zeitpunkt, wirksam werden.

Bundesregierung beschließt Reform der Grundsteuer

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Sie besteht aus drei Elementen: dem Entwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dem Entwurf zur Einführung einer Grundsteuer C, mit der Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, baureife Grundstücke höher zu besteuern und der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes, die die Neuregelung verfassungsrechtlich absichern soll.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnen: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Zudem erhalten die Bundesländer das Recht, von dem Berechnungsmodell abzuweichen und ein eigenes Modell einzuführen (Öffnungsklausel). Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage einen FAQ- Katalog veröffentlicht.

Geschäftsessen, Geschenke und Incentives steuerlich behandeln

Sie laden Geschäftspartner zum Mittagessen ein? Sie möchten Ihren Kunden zur Pflege des Geschäftskontakts etwas schenken oder Ihre Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen?
Inwieweit können Sie Bewirtungskosten, Geschenke und Incentives als Betriebsausgaben absetzen und wie sind sie zu besteuern? Bei Geschenken stellt sich auf Seiten des Zuwendenden die Frage, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann – auf der Seite des Empfängers, ob er die Zuwendung als Einnahme oder geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei Einladungen zum Essen geht es neben der Frage „Arbeitsessen oder Privatvergnügen“ um die Anforderungen an die Bewirtungsbelege.
Hier finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von

Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Wer braucht eine Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Seit dem 21. März 2016 müssen gewerbsmäßige Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die davor unter die Erlaubnispflicht nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO zur Darlehensvermittlung gefallen sind und die Tätigkeit weiter ausüben möchten, eine Erlaubnis nach § 34 i GewO beantragen. Die Erlaubnis betrifft nur die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucher-darlehensverträgen. Für Immobilienmakler gilt weiter die bisherige Erlaubnis nach § 34 c GewO. Neben der persönlichen gewerblichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen muss zudem nachgewiesen werden, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oder eine gleichwertige Garantie) in Höhe von mindestens 460.000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall und insgesamt mindestens 750.000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle besteht, eine ausreichende Sachkunde vorliegt und der Gewerbetreibende seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland hat und seine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler auch im Inland ausübt. Möchte ein Immobiliardarlehensvermittler in einem EU-Mitgliedstaat tätig werden, muss er bei der ersten Geschäftstätigkeit seine zuständige Behörde darüber informieren, die ihrerseits die im jeweils betroffenen Mitgliedstaat zuständige Behörde davon unterrichtet.

Was gilt für Angestellte eines Immobiliardarlehensvermittlers?

Der Immobiliardarlehensvermittler darf Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung im kundenbezogenen und im nichtkundenbezogenen Bereich mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen, wenn deren Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft wurde. Personen, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken, also direkten Kundenkontakt haben, müssen zudem ins Register eingetragen werden.

Was ist eine ausreichende Sachkunde?

Als Nachweis der Sachkunde dient das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung, sofern nicht durch gleichgestellte Abschlüsse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Nach der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) können alternativ zur Sachkundeprüfung folgende Abschlüsse sowie deren Vorläufer oder Nachfolger als gleichgestellte Berufsqualifikationen anerkannt werden:
  • Abschlusszeugnis als Immobilienkaufmann/ -frau, als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau, als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat,
  • als geprüfter Immobilienfachwirt/-wirtin (IHK),
  • als geprüfter Bankfachwirt/-wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Finanzberatung (IHK) oder als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Versicherung und Finanzen (IHK),
  • als Finanzfachwirt/-wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt,
  • als geprüfter Fachberater/- beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
  • Zudem wird eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.
  • Ferner wird ein zwischen Dezember 2012 und dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss zum/-r „Bauspar-und Finanzfachmann/-frau (BWB)“ als Sachkundenachweis nach § 20 ImmVermV anerkannt, wenn dieser nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.V., der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Sparkassenakadamie Niedersachsen, der Sparkassenakad emie Schloss Waldthausen, der Sparkassenakademie Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein/Niederlassung Lübeck oder der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (BFZ) gemeinnützige GmbH, abgelegt wurde.

Was beinhaltet das Register?

In das von den Industrie- und Handelskammern geführte Register müssen sich seit dem 21. März 2016 alle Inhaber einer Erlaubnis nach § 34i GewO und unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eintragen. Das Register ist im Internet öffentlich einsehbar und beinhaltet zahlreiche Angaben, insbesondere den Namen und die betriebliche Anschrift des Vermittlers. Sie finden das Vermittlerregister hier. Die zuständige Behörde kann jede in das Gewerbezentralregister einzutragende, nicht mehr anfechtbare Entscheidung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung oder der Immobiliardarlehensvermittlerverordnung durch Eintragung in das Register bekannt machen.

Was gilt für Honorar-Immobiliardarlehensberater?

Eine eigene Erlaubnispflicht für Honorar-Immobiliardarlehensberater gibt es im Gegensatz etwa zum Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO nicht. Auch für die Honorar-Immobiliardarlehensberatung wird die Erlaubnis nach § 34 i GewO benötigt. Die Ausübung der Tätigkeit sowohl als Immobiliar-darlehensvermittler wie auch als Honorar-Immobiliardarlehensberater ist nicht gleichzeitig möglich, beide schließen sich gegenseitig aus. Honorar-Berater dürfen keine Tätigkeit als Vermittler und Vermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Berater ausüben. Daher ist eine Angabe im Registerantrag zu machen, welche der beiden Tätigkeiten ausgeübt werden soll. Bitte beachten Sie: Als Honorar-Immobiliardarlehensberater müssen Sie eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen und von ihm in keiner Weise abhängig sein (§ 34 i Abs. 5 GewO). Fließen trotz Honorarberatung Provisionen, sind diese an den Kunden weiterzugeben.

Wo beantragt man die Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Die Erlaubnis ist in Baden-Württemberg bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen. Hierfür stehen auf der Internetseite die notwendigen Antragsformulare sowie Checklisten für die notwendigen Unterlagen bereit. In unserem Artikel „Immobiliardarlehensvermittler: Infos, Formulare und Checklisten“ finden Sie die notwendigen Formulare.
Stand: Juli 2025

Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen

Stand: August 2025
Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte NATO-Streitkräfte und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Die wesentlichen Punkte für eine Umsatzsteuerbefreiung sind:

  • Der Beschaffungsauftrag muss von der amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges erteilt werden. Die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen, die zur Erteilung solcher Aufträge berechtigt sind, werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Form einer Liste (Stand: 1. Januar 2025) bekanntgegeben.
  • Der Rechnungsempfänger muss die Beschaffungsstelle sein, da diese formell Auftraggeber ist und nicht das jeweilige Truppenmitglied.
  • Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für den Ge- oder Verbrauch durch die Truppe, ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder bestimmt sein. Leistungen unmittelbar an einzelne Mitglieder der Truppe (zum Beispiel Direktverkäufe an einen Soldaten ohne von einer amtlichen Beschaffungsstelle erteilten Auftrag) sind nicht abgabenfrei.
  • Das Unternehmen hat den Nachweis für steuerfreie Lieferungen und Leistungen an die Truppe zu führen, hierzu dient eine Bescheinigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Vordruck Abwicklungsschein. Neben dieses Abwicklungsscheins werden auch alternative Belege zum Nachweis anerkannt.
  • Die Steuerbefreiung muss bei der Berechnung des Preises berücksichtigt sein, das heißt der leistende Unternehmer hat das Entgelt erkennbar in Höhe der Steuerentlastung zu mindern.

Vereinfachte Beschaffungsverfahren

Für Lieferungen und Leistungen an berechtigte Personen bis zu bestimmten Wertgrenzen gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Die Wertgrenzen betragen für Lieferungen und sonstige Leistungen im
  • amerikanischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • französischen Beschaffungsverfahren 2.000 Euro,
  • kanadischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • niederländischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • britischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro
  • belgischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro
  • Beschaffungsverfahren der NATO-Hauptquartiere 2.500 Euro
Die unterschiedlichen Voraussetzungen der vereinfachten Verfahren sind im

BMF 22.12.2004 USt Vergünstigung Art. 67 Nato Truppenstatut

, im BMF-Schreiben vom 12. Mai 2023 sowie im BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 aufgeführt.

Vordruck Abwicklungsschein

Ein Muster des zu verwendeten Formulars (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) können Sie hier downloaden. Das Original-Formular Abwicklungsschein erhalten Sie im Formular-Shop der IHK.

Verkäufe an Mitglieder der US-Streitkräfte

Die US Army hat für Verkäufe an in Deutschland stationierte US-Streitkräfte ein ausführliches Merkblatt in Form von FAQs (PDF-Datei · 169 KB) veröffentlicht. Ansprechpartner ist Herr Rafael Wunsch, Business Consultant, US-Armee, Telefon: 0611-143 544 988.

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Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Stand: Januar 2024

1. Allgemeines

Das Prinzip der Steuerschuldumkehr ist vielen bei der Erbringung von Dienstleistungen ins Ausland bekannt. Die steuerlichen Regelungen sehen aber auch für bestimmte inländische Sonderfälle dieses Prinzip vor, beispielsweise bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen. Hintergrund ist, dass für diese Bereiche besondere Missbrauchsanfälligkeit zur Umsatzsteuerhinterziehung festgestellt wurde. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, jedoch vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, verlagert sich daher in bestimmten Konstellationen die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger. Folge hiervon ist, dass der leistende Unternehmer eine Nettorechnung ausstellt und der Leistungsempfänger den Leistungsbezug in eigener Steuerschuld versteuert. Hierzu hat er den entsprechenden Steuerbetrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden und kann bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen diesen gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Beispiel: Bauunternehmer A aus Stuttgart errichtet für Generalunternehmer B aus Frankfurt den Rohbau einer Werkshalle in Stuttgart. Das Entgelt für die Leistung des A beträgt 100.000 Euro. Nach der Regelung rechnet A an B netto 100.000 Euro ab. B schuldet für den Leistungsbezug 19 Prozent Umsatzsteuer, das heißt 19.000 Euro. Diese meldet er im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung in eigener Steuerschuld an. Den entsprechenden Betrag kann er als Vorsteuer geltend machen.

2. Anwendungsbereich

Werden Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer diese Leistungen selbst für eine Bauleistung oder Gebäudereinigungsleistung verwendet.

a. Bauleistungen

Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Dabei umfasst der Begriff des Bauwerks nicht nur Gebäude, sondern sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (Brücken, Straßen).
Der Begriff des Grundstücks umfasst auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern.
Die Einordnung als Bauleistung setzt voraus, dass die Leistung sich unmittelbar auf die Substanz eines Bauwerks auswirkt, das heißt Substanz erweitert, verbessert, erhält oder beseitigt. Hierzu zählen
  • Erhaltungsaufwendungen (zum Beispiel Reparaturleistungen)
  • künstlerische Leistungen und Reinigungsleistungen mit Substanzveränderung (beispielsweise Sandstrahlen)
  • der Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und Heizungsanlagen
  • die Errichtung von Dächern und Treppenhäusern
  • Werklieferungen oder Einbau von Ausstattungsgegenständen oder Maschinenanlagen, sofern diese sich unmittelbar auf die Substanz des Bauwerks auswirken ; dies ist der Fall, wenn sie nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder erheblich zu verändern.
  • Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks
  • Installation einer EDV- oder Telefonanlagen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, in das sie eingebaut werden
  • Dachbegrünung eines Bauwerks
Planungs- und Überwachungsleistungen sind ausgenommen. Leistungen von Architekten, Laboren, Ingenieuren, Statikern, Rechnungsprüfern, Ausschreibungen u. ä. fallen damit nicht unter den Begriff der Bauleistung.
Außerdem handelt es sich nicht um Bauleistungen bei
  • Reinigungsleistungen oder Wartungsarbeiten ohne Substanzveränderung
  • Aufstellen von Messeständen
  • Gerüstbau
  • reine Lieferungen.
Eine hilfreiche Auflistung in tabellarischer Form, was als Bauleistung einzustufen ist, gibt die Verfügung der OFD Karlsruhe.

b. Gebäudereinigungsleistungen

Unter die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen fällt insbesondere
1. die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach-)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen),
2. die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung),
3. die Fensterreinigung,
4. die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren,
5. die Bauendreinigung,
6. die Reinigung von haustechnischen Anlagen, soweit es sich nicht um Wartungsarbeiten handelt und
7. die Hausmeisterdienste und die Objektbetreuung, wenn sie auch Gebäudereinigungsleistungen beinhalten.
Nicht hierunter fallen insbesondere
1. die Schornsteinreinigung,
2. die Schädlingsbekämpfung,
3. der Winterdienst, soweit es sich um eine eigenständige Leistung handelt,
4. die Reinigung von Inventar, wie Möbel, Teppiche, Matratzen, Bettwäsche, Gardinen und Vorhänge, Geschirr, Jalousien und Bilder, soweit es sich um eine eigenständige Leistung handelt.

c. Nachhaltigkeit

Ein Unternehmer erbringt dann nachhaltig Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen, wenn er mindestens zehn Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen erbringt.
Von dieser Voraussetzung ist auszugehen, wenn das zuständige Finanzamt dies bescheinigt. Das Vordruckmuster (USt 1 TG) steht hier als Download bereit. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 120 KB) Die Bescheinigung muss im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültig sein. Bei Erteilung dieser Bescheinigung wird aus Vereinfachungsgründen auf den Weltumsatz des im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung abgelaufenen Besteuerungszeitraums abgestellt.
Hat der Leistungsempfänger bisher noch keine Bauleistungen ausgeführt bzw. nimmt er die Tätigkeit in diesem Bereich erst auf, stellt das Finanzamt dem Unternehmer die Bescheinigung aus, wenn er nach außen erkennbar mit ersten Handlungen zur nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen begonnen hat und die Bauleistungen voraussichtlich mehr als zehn Prozent seines Weltumsatzes betragen werden.
Sowohl die Bescheinigung für Bauleistungen als auch die für Gebäudereinigungsleistungen sind auf längstens drei Jahre befristet, um dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger Rechtssicherheit zu gewährleisten. Aus Rechtsschutzgründen können sie zudem nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Wenn die Bescheinigung durch das Finanzamt widerrufen oder zurückgenommen wurde, darf sie der Unternehmer nicht mehr verwenden. Wurde die Bescheinigung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen und erbringt der Leistungsempfänger nicht nachhaltig Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen, schuldet der leistende Unternehmer dann die Steuer, wenn er hiervon Kenntnis hatte oder hätte haben können.
Der Leistungsempfänger ist auch dann Steuerschuldner, wenn ihm das Finanzamt eine Bescheinigung ausgestellt hat, er diese aber gegenüber dem leistenden Unternehmer nicht verwendet.
Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet.
Wohnungseigentümergemeinschaften werden nicht zum Steuerschuldner, wenn sie Bauleistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die einzelnen Wohnungseigentümer weiter geben.
Auch tritt die Steuerschuldumkehr in den Fällen nicht ein, in denen der leistende Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG anwendet. Ein Leistungsempfänger, der eine Bauleistung von einem Kleinunternehmer bezieht, bei dem keine Umsatzsteuer erhoben wird (vergleiche § 19 Abs. 1 UStG), schuldet demnach keine Umsatzsteuer nach § 13b UStG. Hingegen kann ein Kleinunternehmer, der Bauleistungen bezieht, Umsatzsteuer nach § 13b UStG schulden.

d. Bagatellgrenze

Nicht unter den Begriff der Bauleistung fallen nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums an sich als Bauleistung einzuordnende Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken, wenn das (Netto-)Entgelt für den einzelnen Umsatz nicht mehr als 500 Euro beträgt (13b.2 Absatz 7, Ziffer 15 UStAE). Die Bagatellregelung soll der Erleichterung der Abgrenzungsfragen bei Wartung und Reparaturen dienen. Sie ist grundsätzlich nicht anwendbar bei Anbauten, Neubauten, Erweiterungen, Abriss, das heißt Leistungen, die der Herstellung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

3. Zweifelsfälle

Soweit im Einzelfall Zweifel bei der Abgrenzung der Leistung und der Einordnung als Steuerschuldner entstehen, wird die einvernehmliche Anwendung der Steuerschuldumkehr nicht beanstandet, sofern die Leistung zutreffend versteuert wird.

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Kleinunternehmerregelung

Stand: März 2025

I. Allgemeines

Die Umsatzsteuer wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung sieht Erleichterungen vor. So brauchen Kleinunternehmer für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Was im ersten Moment gut klingt, hat jedoch auch Nachteile. So haben Kleinunternehmer im Gegenzug kein Recht zum Vorsteuerabzug. Sie können also die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Daher sollten Kleinunternehmen gut überlegen, ob sie die Kleinunternehmerregelung anwenden möchten. Überwiegen die Nachteile gibt es die Möglichkeit, auf die Regelung zu verzichten.

II. Wer ist Kleinunternehmer

Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Mit Erlass vom 18. März 2025 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Einzelheiten der Neuregelung. Daneben wird auf einen FAQ-Katalog der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Bisherige Regelung (bis 31.12.2024)
Kleinunternehmer ist, wer
  • im vorangegangenen Kalenderjahr einen (nach vereinnahmten Entgelten berechneten) Umsatz von nicht mehr als 22.000 Euro (Bruttobetrag)
und
  • im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz von nicht mehr als 50.000 Euro (Bruttobetrag) hat.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hat der Unternehmer die Vorjahresgrenze von 22.000 Euro überschritten, kann er die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden – selbst wenn feststeht, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter 22.000 Euro liegen wird.
Neue Regelung (ab 1.1.2025)
Zum 1.1.2025 ist eine systematische Änderung erfolgt: Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben gilt, dass die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei ausgeführt werden. Der Vorjahresumsatz hat sich auf 25.000 Euro erhöht. Außerdem wird eine neue Grenze für das laufende Jahr in Höhe von 100.000 Euro eingeführt, d.h.:
Kleinunternehmer ist nun, wer
  • im vorangegangenen Kalenderjahr einen (nach vereinnahmten Entgelten bemessenen netto) Gesamtumsatz von nicht mehr als 25.000 Euro hat
und
  • im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz macht.
Wichtig: Bei der “alten” 50.000 Euro-Grenze handelte es sich um eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Wurde diese Prognose nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt, war eine Überschreitung der 50.000 Euro während des laufenden Jahres unschädlich. Die “neue” 100.000 Euro - Grenze stellt nicht einen voraussichtlichen Umsatz dar. Vielmehr fällt der Unternehmer bei Überschreiten sofort, das heißt im laufenden Jahr aus der Kleinunternehmerregelung. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 Euro überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Es ist also wichtig, dass jeder Kleinunternehmer die Umsätze des laufenden Jahres immer im Blick hat.
Beispiel:
Unternehmer U erwirtschaftet in 2024 einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro. Er erwartet, dass er in 2025 einen Gesamtumsatz von 27.000 Euro erwirtschaften wird. Tatsächlich beläuft sich der Gesamtumsatz für 2025 auf 70.000 Euro. U kann in 2024 und 2025 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Für 2026 würden die Voraussetzungen jedoch nicht mehr vorliegen, da er die Vorjahresgrenze (2025) überschritten hat.
Neuregelung bei Neugründung
Bei Neugründung eines Unternehmens gibt es keinen Vorjahresumsatz. Hier war bislang auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der durch Prognose zu ermitteln war.
Ab 2025 starten Neugründer automatisch als Kleinunternehmer, ohne eine Prognose abgeben zu müssen.
Beispiel:
Unternehmer U übt seine gewerbliche Tätigkeit seit dem 10. Mai in Stuttgart aus. In der Zeit vom 10. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 erzielt er einen Umsatz von 22.000 Euro. U ist im Jahre 2025 Kleinunternehmer, da er die Umsatzgrenze von 25.000 EURO unterschreitet.
Wichtig:
Der Umsatz, der im Gründungsjahr die 25.000 Euro übersteigen lässt, führt zu einer sofortigen Beendigung der Kleinunternehmerregelung und unterliegt der Regelbesteuerung. Die vorherigen nach der Kleinunternehmerregelung steuerbefreiten Umsätze bleiben dagegen steuerfrei.
Beispiel:
Unternehmer U erzielt im Gründungsjahr 2025 von Mai bis November Umsätze in Höhe von 25.000 EURO und im Dezember einen Umsatz in Höhe von 5.000 EURO. Während die Umsätze bis November von der Umsatzsteuer befreit sind, unterfällt der Dezember-Umsatz der Regelbesteuerung
Einheitliches Unternehmen
Ein Unternehmer kann im umsatzsteuerlichen Sinne nur ein Unternehmen haben. Dieses umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Für die Ermittlung des Gesamtumsatzes und die Frage, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten ist, sind damit alle vom Unternehmer ausgeführten Umsätze des einheitlichen Unternehmens einzubeziehen.
Personengesellschaften, Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften gelten im Umsatzsteuerrecht als eigene Unternehmen. Daher gilt die Umsatzgrenze insbesondere auch für die Umsätze einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer UG (Unternehmergesellschaft).

III. Ermittlung der Umsatzgrenzen

Maßgebend für die Ermittlung der Umsatzgrenzen ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz (Einnahmen, nicht Gewinn). Nach § 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist für die Berechnung des Gesamtumsatzes von der Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören Einfuhren aus dem Drittland in das Inland und innergemeinschaftliche Erwerbe nicht zum Gesamtumsatz.
Im Detail:
Steuerbare Umsätze
./. bestimmte steuerfreie Umsätze, §§ 4 Nr. 8i, Nr. 9 b, Nr. 11-28 UStG (z.B. Umsätze aus Vermietung)
./. bestimmte steuerfreie Hilfsumsätze, §§ 4 Nr. 8 a-h, Nr. 9 a, Nr. 10 UStG (z.B. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen)
= Gesamtumsatz
./. darin enthaltene Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Hilfsgeschäfte)
= Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 2 UStG

IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung

Bis 31.12.2024 galt: die geschuldete Umsatzsteuer für die von einem Kleinunternehmer ausgeführten steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze wurde nicht erhoben. Die Kleinunternehmerregelung war aber keine Steuerbefreiungsvorschrift. Vielmehr wurden Kleinunternehmer von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgenommen und insoweit wie ein Nichtunternehmer behandelt.
Ab 1.1.2025 wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, vielmehr sind die Umsätze steuerbefreit.
Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug (dies galt auch schon bei der Alt-Regelung). Ebensonwenig kann er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Achtung: Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer. Dies gilt auch bei sog. Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis zu 250 Euro), bei denen nicht der Steuersatz angegeben werden darf, oder Gutschriften, bei denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung kommt es auf beide Umsatzgrenzen an. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Wichtig ist, dass die Überschreitung der 100.000 Euro Umsatzgrenze bereits für das laufende Jahr relevant ist.
Beispiel:
Jahr Umsatz zzgl. Umsatzsteuer (*) im vorangegangenen Jahr Umsatz zzgl. Umsatzsteuer (*) im laufenden Jahr Kleinunternehmerregelung anwendbar
2022 9.000 Euro 6.000 Euro ja
2023 4.000 Euro 45.000 Euro ja
2024 42.000 Euro 12.000 Euro nein
2025 24.000 Euro 110.000 Euro nein
(*) ab 1.1.2025 entfällt die Hinzurechung der Umsatzsteuer

VI. Optionsmöglichkeit

Da die Kleinunternehmerregelung auch nachteilig sein kann, hat der Unternehmer die Möglichkeit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten (Option zur Regelbesteuerung). Folge dessen ist, dass er wie ein normaler Unternehmer behandelt wird und den allgemeinen Vorschriften der Umsatzsteuer unterliegt. Er versteuert dann alle seine der Regelbesteuerung unterliegenden Umsätze und kann aus seinen Eingangsrechnungen die Vorsteuer geltend machen. Die freiwillige Verzichtserklärung ist gegenüber dem Finanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Kalenderjahres zu erklären. Die Einhaltung einer besonderen Form ist nicht erforderlich. Dabei ist die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der Regelbesteuerung als Verzicht zu werten.
Beispiel:
Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.
Die Option zur Regelbesteuerung kann grundsätzlich sinnvoll sein, wenn der Unternehmer
  • zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit hohe Anfangsinvestitionen hat und daher viel Umsatzsteuer an seine Lieferanten zahlen muss. Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kommt er in den Genuss des Vorsteuerabzugs.
  • selbst überwiegend an andere Unternehmer und nicht an Privatkunden leistet. Abnehmer, die Unternehmer sind, können die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ihrerseits als Vorsteuer geltend machen. Da der Kleinunternehmer die selbst gezahlte Umsatzsteuer aus seinen Eingangsrechnungen in seine Preiskalkulation einbeziehen wird, kann er seine Leistungen nur teurer anbieten.
Wichtig:
Die Verzichtserklärung kann nicht zurückgenommen werden und bindet den Unternehmer für fünf Kalenderjahre.
Möchte der Unternehmer nach Ablauf der Fünfjahresfrist wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, muss er einerseits die Umsatzgrenzen einhalten und dazu die Option bzw. den Verzicht nach Ablauf der Frist gegenüber seinem Finanzamt widerrufen. Der Verzicht kann nur im Voraus mit Wirkung zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Beispiel:
Unternehmer U hat sein Unternehmen in 2025 gegründet und im selben Jahr den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gegenüber dem Finanzamt erklärt. Im Laufe des Jahres 2030 entscheidet sich U, die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen zu wollen. Er erklärt dies im Dezember 2030 gegenüber dem Finanzamt. Sein Gesamtumsatz hat in 2030 lediglich 20.000 Euro betragen
Lösung:
U kann mit Beginn des Kalenderjahres 2031 die Kleinunternehmer-Regelung wieder anwenden, da er im Vorjahr (2030) mit seinem Gesamtumsatz von 20.000 Euro die Umsatzgrenze von 25.000 Euro nicht überschritten und den Widerruf des Verzichts rechtzeitig erklärt hat. Auch die fünfjährige Bindungsfrist von 2025 bis einschließlich 2029 ist in 2031 bereits abgelaufen.

VII. Rechnungsangaben

Folge dessen, dass die Umsätze der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, darf
  • der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer gesondert in seinen Rechnungen ausweisen,
  • der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer, die ihm selbst berechnet wird, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet erhält,
  • seine Abnehmer keine Vorsteuer ziehen können und dürfen.
Hinweis: In seinen Rechnungen hat der Kleinunternehmer darauf hinzuweisen, dass für seine Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Informationen zu den generellen Pflichtangaben finden Sie im IHK-Merkblatt “Pflichtangaben für Rechnungen”.

VIII. Umsatzsteuererklärung

Da Kleinunternehmer weder Umsatzsteuer schulden noch Vorsteuer geltend machen können, müssen sie grundsätzlich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Auch die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt ab dem Besteuerungszeitraum 2024. Die Pflicht zur Abgabe bleibt aber bei Aufforderung durch das Finanzamt oder in den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG (z.B. im Falle der Steuerschuldumkehr nach § 13b Abs. 5 UStG) bestehen.

IX. Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Dienstleistungen

Bei Lieferungen und Dienstleistungen eines Kleinunternehmers über die Grenze gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten.
  • Ausgangsseite des Kleinunternehmers: Die Regelungen zu den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen finden für den Kleinunternehmer keine Anwendung, d.h. sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber steuerbefreit. Ausnahme ist die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Damit muss der Kleinunternehmer auch keine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben und darf in diesem Fall keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.
  • Eingangsseite des Kleinunternehmers: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen Kleinunternehmer im Gegensatz zum Vollunternehmer grundsätzlich nicht versteuern, außer es liegen die folgenden Ausnahmen vor:
    • die sogenannte Erwerbsschwelle von 12.500 Euro wurde überschritten oder
    • der Kleinunternehmer hat, solange die Erwerbsschwelle nicht überschritten wurde, zur Erwerbsbesteuerung optiert (durch Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer) oder
    • der Kleinunternehmer hat neue Fahrzeuge oder verbrauchssteuerpflichtige Waren innergemeinschaftlich erworben.
Darüber hinaus gelten folgende umsatzsteuerliche Vorschriften auch für Kleinunternehmer:
  • die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
  • die innergemeinschaftliche Lieferungen von Fahrzeugen
  • die Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG (Steuerschuldumkehr) und § 25 b UStG (Dreiecksgeschäft)
Wichtig: Auch im Falle der oben genannten Sonderfälle hat der Kleinunternehmer kein Recht zum Vorsteuerabzug.
Hinweis:
Auch einem Kleinunternehmer wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf Antrag erteilt. Ob er diese verwendet oder nicht, kann bei Lieferungen und Dienstleistungen zu weitreichenden Konsequenzen führen. Denn sobald ein Kleinunternehmer eine USt-IdNr. hat, kann er innergemeinschaftliche Leistungen erbringen oder beziehen und damit zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sein. Bei internationalen Sachverhalten ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren.

X. Einführung einer EU-grenzüberschreitenden Kleinunternehmerbesteuerung

Ab 1. Januar 2025 gibt es erstmals eine Kleinunternehmerbesteuerung für EU-Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten (§ 19a UStG). Die Regelung gilt für in der EU ansässige Kleinunternehmen, deren Gesamtjahresumsatz in allen EU-Mitgliedstaaten 100.000 Euro nicht übersteigt. Die Unternehmen müssen zudem die nationalen Schwellenwerte einhalten, die von dem/den Mitgliedstaat/en festgelegt wurden, in dem/denen sie die Befreiung in Anspruch nehmen wollen.
Dies bedeutet, dass ein deutsches Unternehmen beispielsweise die französische Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wenn es im Rahmen der Schwellenwerte in Frankreich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erzielt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Umsatzgrenzen
    Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr und im bisher laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen haben.
  • Besonderes Meldeverfahren
  • Der Unternehmer hat eine “Kleinunternehmer-Identifikationsnummer” beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege beantragt.
  • Der Unternehmer muss eine vierteljährige Umsatzmeldung “im besonderen Verfahren” gegenüber dem BZSt abgegeben und er hat dieses Verfahren elektronische beantragt.
  • Der Unternehmer hat nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für den jeweiligen Mitgliedstaat verzichtet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so unterliegt der Umsatz des deutschen Unternehmers im anderen Mitgliedstaat den dort geltenden Regelungen der Kleinunternehmerbesteuerung und ist somit steuerfrei.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat umfangreiche Informationen auf seiner Homepage zur Europäischen Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) veröffentlicht. Daneben stellt auch die Europäische Kommission Informationen zur Verfügung- u.a. Informationen zur Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten. Unter “Legislation-Guide” finden sich zudem sog. Explanatory Notes zu den neuen Vorschriften.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
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Betriebsveranstaltungen

Stand: Juli 2025

1. Allgemeines

Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen der Chef oder die Chefin sagt „Jetzt wird gefeiert!“. In bestimmten Grenzen kann er/sie dies auch tun, ohne dass für die Mitarbeiter zu versteuernder Arbeitslohn anfällt. Voraussetzung ist, dass sich die Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewegen. Diese Zuwendungen sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich
  1. um eine herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltung und
  2. um Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung handelt.
Die Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung stellen allgemein betrieblich veranlasste Aufwendungen dar, die unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die Abzugsbeschränkung auf 70 Prozent der Aufwendungen gilt nicht, unabhängig davon, ob die 110-Euro-Grenze überschritten wird oder nicht.

2. Begriff der Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.
Hierunter fallen zum Beispiel
  • Betriebsausflüge,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Jubiläumsfeiern.
Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt. Erfasst sind aktive Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Begleitpersonen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn auch Leiharbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen des Entleihers sowie Arbeitnehmer anderer konzernangehöriger Unternehmen einbezogen werden.
Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind, sind Betriebsveranstaltungen, wenn sich die Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt. Dies ist zum Beispiel bei Veranstaltungen der Fall, die
  • nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (zum Beispiel eine Abteilung oder Filiale) durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen können,
  • nur für einzelne Abteilungen eines Unternehmens, die eng zusammen arbeiten, durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmern dieser Abteilungen an der Veranstaltung teilnehmen können
  • nach der Art des Dargebotenen nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind,
  • nur für alle im Ruhestand befindlichen früheren Arbeitnehmer des Unternehmens veranstaltet werden („Pensionärstreffen“) oder
  • nur für solche Arbeitnehmer durchgeführt werden, die bereits im Unternehmen ein rundes Arbeitnehmerjubiläum gefeiert haben oder feiern („Jubilarfeiern“).
Die Teilnahme von betriebsfremden Personen ist unschädlich, solange die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der eigenen Arbeitnehmer nicht übersteigt.
Beispiel: An einer Feier zum 50-jährigen Bestehen des Unternehmens nehmen neben den 50 Arbeitnehmern auch 25 Geschäftsfreunde teil. Für die Arbeitnehmer handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung, da die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der Arbeitnehmer nicht übersteigt.

3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit)

Abgrenzungsmerkmale für die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung sind
  1. die Häufigkeit und
  2. die besondere Ausgestaltung.
Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an. Daher sind auch zwei- oder mehrtägige Betriebsveranstaltungen möglich, solange die 110-Euro-Grenze eingehalten wird.
Betriebsveranstaltungen sind bezüglich der Häufigkeit dann als üblich anzusehen, wenn nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für denselben Kreis von Begünstigten durchgeführt werden. Diese Begrenzung ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern teilnehmerbezogen. Es kommt also darauf an, an wievielen Veranstaltungen der einzelne Arbeitnehmer teilgenommen hat. Der Nachweis kann zum Beispiel durchTeilnehmerlisten geführt werden, was für den Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Optional kann daher weiterhin die bisherige veranstaltungsbezogene Besteuerung der dritten Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden, wenn auf die entsprechende arbeitnehmerbezogene Nachweisführung der Teilnahmezahl verzichtet wird.
Wenn mehr als zwei gleichartige Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, welche Veranstaltungen als übliche Betriebsveranstaltungen angesetzt werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber führt im Kalenderjahr folgende drei Betriebsveranstaltungen durch:
  1. Betriebsausflug nach Hamburg (75 Euro pro Teilnehmer)
  2. Schützenfestbesuch in Hannover (60 Euro pro Teilnehmer)
  3. Weihnachtsfeier für alle Arbeitnehmer (80 Euro pro Teilnehmer)
Da der Arbeitgeber drei gleichartige Betriebsveranstaltungen durchgeführt hat, kann er wählen, welche der drei Veranstaltungen steuerpflichtig ist. Sinnvollerweise wird er die Veranstaltung mit den niedrigsten Kosten versteuern.

4. Zuwendungen

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet.
Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere
  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten,
  • die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten,
  • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft,
  • Geschenke (dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung),
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers,
  • Barzuwendungen, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist,
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, zum Beispiel für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager.
Als Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind auch die Kosten zu erfassen, die nur zu einer abstrakten Bereicherung des Arbeitnehmers führen, wie zum Beispiel Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder. Keine Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind die rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers, wie zum Beispiel die anteiligen Kosten der Lohnbuchhaltung für die Erfassung des geldwerten Vorteils der Betriebsveranstaltung oder die anteilige AfA sowie Kosten für Energie- und Wasserverbrauch bei einer Betriebsveranstaltung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.
Die gesetzliche Regelung stellt nicht darauf ab, ob es sich um übliche Zuwendungen handelt. Auch unübliche Zuwendungen, wie zum Beispiel Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro übersteigt, oder Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer aus Anlass – nicht nur bei Gelegenheit – einer Betriebsveranstaltung werden von der Regelung umfasst.

5. 110-Euro-Freibetragsgrenze

Üblich sind die genannten Zuwendungen aber nur in bestimmten Grenzen. So sind Aufwendungen des Arbeitgebers an den einzelnen Arbeitnehmer nur dann steuerfrei, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer je Betriebsveranstaltung nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen. Dabei handelt es sich um eine Freibetragsgrenze. Es bleiben 110 Euro steuerfrei und nur der darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.
Beispiel: Ein Arbeitgeber führt für seine 13 Arbeitnehmer einen Betriebsausflug durch. Die Gesamtkosten für Speisen und Getränke betragen 1250 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 1487,50 Euro. Der Arbeitgeber hat Nettoaufwendungen von 96,15 Euro je Arbeitnehmer (1250 Euro : 13 Personen); diese liegen unter 110 Euro. Es kommt aber auf die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer an. Diese betragen 114,42 Euro (1487,50 Euro : 13 Personen). Da die Freibetragsgrenze überschritten ist, ist der übersteigende Betrag von 4,42 Euro zu versteuern. Hierfür ist eine Pauschalbesteuerung möglich.
Berechnet wird die 110-Euro-Grenze wie folgt: Alle zu berücksichtigenden Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Dabei ist auf die Anzahl der tatsächlich Teilnehmenden und nicht auf die Anzahl der angemeldeten Arbeitnehmer abzustellen. Sowohl nach Auffassung der Rechtsprechung als auch der Finanzverwaltung sind die sogenannten “No-Show-Kosten” (Aufwendungen für die nicht anwesenden Personen) auf die Anwesenden umzulegen. Der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen ist dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen.
Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Arbeitnehmern zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden. Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, so dass auf jede Person ein geldwerter Vorteil von 100 Euro entfällt. Sodann ist der auf die Begleitperson entfallende geldwerte Vorteil dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. 50 Arbeitnehmer haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei 25 Arbeitnehmern beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro; nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro ergibt sich für diese Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil von jeweils 90 Euro.
Der Wert von Sachzuwendungen bemisst sich grundsätzlich nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort, also nach dem Preis, den der Arbeitnehmer aufwenden müsste, um dasselbe Wirtschaftsgut zu erhalten. Bei Betriebsveranstaltungen ist von den eigenen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung auszugehen (einschließlich Umsatzsteuer).

6. Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

Soweit Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Arbeitslohn gehören, weil es sich
  • nicht um eine übliche Betriebsveranstaltung (bzgl. Häufigkeit) handelt oder
  • um Zuwendungen handelt, die nicht anlässlich einer Betriebsveranstaltung anfallen,
kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erhoben werden.
Dabei ist zu beachten, dass
  • ein Antrag beim Finanzamt für die Pauschalierung nicht erforderlich ist,
  • die Pauschalierung auch dann zulässig ist, wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind,
  • zusätzlich zur pauschalen Lohnsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. pauschale Kirchensteuer anfällt,
  • die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent Sozialversicherungsfreiheit auslöst.

7. Sonderfall der Reisekosten

Reisekosten liegen ausnahmsweise vor, wenn die Betriebsveranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, die Anreise der Teilnahme an der Veranstaltung dient und die Organisation dem Arbeitnehmer obliegt. Dann ist eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach den allgemeinen Reisekostengrundsätzen möglich, ohne dass die Kosten in die 110-Euro-Freibetragsgrenze einbezogen werden müssen.
Beispiel: Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Mitarbeiter, die an einem anderen Standort tätig sind, reisen für den Betriebsausflug zunächst zur Unternehmenszentrale an. Diese Fahrtkosten – sowie ggf. im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehende Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten – gehören nicht zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern können als Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

8. Ausnahme bei Jubiläumsfeiern ohne Betriebsveranstaltungscharakter

Die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb, auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, ist keine Betriebsveranstaltung. Die Finanzverwaltung lässt aber trotzdem bei runden Arbeitnehmerjubiläen Sachzuwendungen bis 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer je teilnehmender Person aus derartigen Anlässen steuerfrei. Solche üblichen Zuwendungen werden als Aufwendungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers angesehen.
Achtung: bei diesem 110-Euro-Betrag handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Wird diese um nur einen Cent überschritten führt dies zur Steuerpflicht des gesamten Betrages.

9. Umsatzsteuer

Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich nach den oben genannten lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen. Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können aus den Eingangsleistungen die Vorsteuer ziehen. Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung auszugehen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall von den auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Rechnungen keine Vorsteuerbeträge abziehen. Gleichzeitig entfällt die Besteuerung einer umsatzsteuerpflichtigen Wertabgabe.

10. BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen

Weitere Informationen und konkrete Beispiele können Sie dem BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2015 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen entnehmen.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets

Stand: August 2024

1. Allgemeines

Für die Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets gilt das Verfahren der sogenannten Steuerschuldumkehr. Das Prinzip beinhaltet, dass der Lieferant anders als bei sonstiger Ware nicht offen mit Umsatzsteuer abrechnet und der Rechnungsempfänger hieraus die Vorsteuer zieht. Für Lieferungen der genannten Warengruppen geht vielmehr die Steuerschuld auf den Abnehmer über. Es wird ohne Steuer abgerechnet. Der Abnehmer muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort auch wieder als Vorsteuer geltend machen. Sinn dieses auch im Bereich der Bauleistungen geltenden Prinzips ist, Umsatzsteuerbetrügereien einen Riegel vorzuschieben.

2. Für welche Waren gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt. Dabei bleiben nachträgliche Minderungen des Entgelts unberücksichtigt. Erfasst sind auch Tablets und Spielekonsolen.
Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums sind
  • Mobilfunkgeräte: Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistungen in Form von Sprachübertragung über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel Telefone zur Verwendung in beliebigen drahtlosen Mobilfunk-Netzwerken (insbesondere für den zellularen Mobilfunk – Mobiltelefone – und Satellitentelefone). Ebenso fällt die Lieferung von kombinierten Produkten (sogenannte Produktbundle), das heißt gemeinsame Lieferungen von Mobilfunkgeräten und Zubehör zu einem einheitlichen Entgelt, unter die Regelung, wenn die Lieferung des Mobilfunkgeräts die Hauptleistung darstellt. Die Lieferung von Geräten, die reine Daten übertragen, ohne diese in akustische Signale umzusetzen, fällt dagegen nicht unter die Regelung. Zum Beispiel gehören daher folgende Gegenstände nicht zu den Mobilfunkgeräten im Sinne der Regelung: Navigationsgeräte; Computer, soweit sie eine Sprachübertragung über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke nicht ermöglichen (zum Beispiel Tablet-PC); mp3-Player; Spielkonsolen; On-Board-Units.
  • Integrierte Schaltkreise: auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sogenannter Chip) untergebrachte elektronische Schaltungen (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände fallen unter die Regelung, sofern sie (noch) nicht in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand (Endprodukt) eingebaut wurden. Ein Gegenstand ist für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe insbesondere dann geeignet, wenn er ohne weitere Be- oder Verarbeitung an einen Endverbraucher geliefert werden kann.
  • Tablet-Computer: aus Zolltarifunterposition 8471 30 00 sind tragbare, flache Computer in besonders leichter Ausführung, die vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht sind und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden können.
  • Spielekonsolen: sind Computer oder computerähnliche Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt wurden. Neben dem Spielen können sie weitere Funktionen bieten, zum Beispiel Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blu-ray-Discs.
Der Umsatzsteueranwendungserlass der Bundesfinanzmnisteriums enthält weitere Konkretisierungen: so kann zur Einordnung eines integrierten Schaltkreises die Unterposition 8542 31 90 des Zolltarifs herangezogen werden. Außerdem wird klargestellt, dass es sich um keinen integrierten Schaltkreis mehr handelt, wenn dieser in einen anderen Gegenstand eingebaut oder verbaut wird, unabhängig davon, ob es sich bei dem anderen Gegenstand um ein Endprodukt handelt oder nicht. Mehrere Beispiele erläutern, wann insbesondere von einem ein- oder verbauten Schaltkreis auszugehen ist.
Für die genannte 5.000-Euro-Grenze bestimmt derselbe Erlass des Bundesfinanzministeriums, dass für deren Ermittlung auf alle im Rahmen eines zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgangs gelieferten Gegenstände der genannten Art abzustellen ist. Als Anhaltspunkt für einen wirtschaftlichen Vorgang dient danach insbesondere die Bestellung, der Auftrag oder der (Rahmen-)Vertrag.

3. Für welche Lieferempfänger gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (das heißt auch an Kleinunternehmer). Nicht erfasst werden Lieferungen an Privatpersonen. Über die Unternehmereigenschaft seines Lieferempfängers muss sich der Lieferant also vergewissern, um ohne Haftungsrisiko steuerfrei abrechnen zu können. Zur Frage, welche Nachweisanforderungen die Finanzverwaltung an diese Überprüfung stellt, liegen bislang keine Hinweise vor.

4. Welche Hinweise müssen auf die Rechnung?

Lieferungen, für die sich die Steuerschuld umkehrt, müssen grundsätzlich alle Pflichtangaben wie "normale" Rechnungen enthalten. An Stelle des Steuerausweises hat der Rechnungssteller auf die Umkehr der Steuerschuld durch den Zusatz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinzuweisen.

5. Wo sind die Umsätze in der Voranmeldung zu melden?

Für die Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist folgendermaßen zu differenzieren.
  • Der Lieferer, der die Lieferung ohne Steuer berechnet, meldet den Ausgangsumsatz
    • in der Zeile 33, Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Der Abnehmer, auf den die Steuerschuld übergeht, meldet für den Eingangsumsatz
    • in Zeile 31, Kennziffer 84/85 die Steuer an
    • in Zeile 40, Kennziffer 67 macht er sie - soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist - wieder als Vorsteuer geltend.

6. Abrechnung im Weg der Gutschrift

Soweit Lieferungen im Weg der Rechnung ersetzenden Gutschrift abgerechnet werden, sind die Besonderheiten der Steuerschuldumkehr auch dort zu berücksichtigen. Der Gutschriftenersteller hat in diesem Fall - wie generell bei Gutschriften - zu beachten, dass im Rahmen der Pflichtangaben für Rechnungen die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten/Gutschriftenempfängers angegeben wird. Die Gutschrift ist als "Gutschrift" förmlich zu bezeichnen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Gutschriftenersteller den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld (siehe oben) auf die Rechnung aufnimmt. Der Gutschriftenersteller, der zugleich Lieferempfänger ist, nimmt die Versteuerung im Rahmen des § 13b UStG vor.

7. Was passiert bei Lieferungen ins Ausland?

Die Regelung zur Steuerschuldumkehr greift nur bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen. Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren greift die Regelung also nicht. Das heißt, hier findet das neue System keine Anwendung. Es gelten die bekannten Regelungen zu grenzüberschreitenden Lieferungen. Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen in die Europäische Union und ins Drittland werden demnach wie alle sonstigen Lieferungen dorthin behandelt.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen nebenstehende Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.

Steuerformulare: W-8BEN-E-Formular für Unternehmen

Stand: Januar 2023
US- amerikanischen Auftraggeber übersenden bei einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen ihren deutschen Auftragnehmern regelmäßig Formulare aus der W-8-Serie der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS und bitten um Rücksendung des ausgefüllten Formulars. Hintergrund sind Maßnahmen der US-Regierung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung, da bestimmte ausländische Einkünfte von US-Personen in den USA nicht erklärt und besteuert werden.
Die Umsetzung des sogenannten „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) hat zu weitreichenden Mitwirkungspflichten für US-Unternehmen geführt, die verpflichtet sind, für bestimmte Zahlungen an ausländische Unternehmen deren Steuerstatus geklärt zu haben. Kommen die Unternehmen ihren Melde- und Offenlegungspflichten nicht nach, droht eine Straf-Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent. Um dieser „Strafsteuer“ zu entgehen, müssen meldepflichtige Unternehmen ihren FATCA-Status offenlegen und melden. Die Informationen werden auf Basis der oben genannten W-8-Formulare abgefragt. Dabei gilt:
  • für Unternehmen, insbesondere GmbH/UG: Form W-8BEN-E
  • natürliche Personen/ Einzelunternehmen: Form W-8BEN
Die Formulare sind auf der Seite der US-Steuerbehörde (IRS) veröffentlicht und aktuell abrufbar. Eine Ausfüllanleitung ist dort ebenfalls hinterlegt.
Grundsätzlich werden Unternehmen dabei in zwei Kategorien unterteilt: die Financial Foreign Entities (FFI) und die Non Financial Foreign Entities (NFFE).
NFFEs sind Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder Versicherungen sind. Unternehmen im Inland mit operativem Geschäft dürften regelmäßig als sogenannte Active NFFE eingeordnet werden und daher nicht unter die Offenlegungspflicht fallen. Active NFFE sind Rechtsträger, die weniger als 50 Prozent passives Bruttoeinkommen und weniger als 50 Prozent passive Vermögenswerte haben.
Gleichwohl werden sie regelmäßig von ihrem amerikanischen Vertragspartner aufgefordert, das Formular auszufüllen. Dies liegt vor allem an der US-Strafsteuer: US-Unternehmen bitten daher schon aus Selbstschutz standardmäßig um ein ausgefülltes W-8-Formular, das als eine Art Selbstauskunft des deutschen Geschäftspartners dient und anhand dessen das US-Unternehmen prüfen und gegenüber der US-Steuerbehörde dokumentieren kann, dass keine Steuerpflicht besteht und keine Quellensteuer einbehalten werden muss.
Unumgänglich ist es also, dass jedes deutsche Unternehmen eine Selbsteinordnung in die Klassifizierung nach FATCA vornimmt, um zu klären, ob es betroffen ist.
Nach unserem Kenntnisstand bietet unter anderem die German American Chamber of Commerce Inc. New York (AHK New York) deutschen Unternehmen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare an. Unternehmen, die Interesse an einer Inanspruchnahme dieser kostenpflichtigen Leistung haben, können sich direkt an die AHK New York wenden.




Steuerschuldumkehr bei Lieferungen von Schrott und (Edel)metallen

Stand: August 2024

1. Allgemeines

Das Prinzip der sogenannten Steuerschuldumkehr für Schrottlieferungen gilt auch auf bestimmte Metalle und Edelmetalle. Dies bedeutet, dass der Lieferant netto abrechnet und die Steuerschuld auf den Lieferempfänger übergeht. Der Leistungsempfänger muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort wieder als Vorsteuer geltend machen. Sinn dieses auch im Bereich inländischer Bauleistungen geltenden Verfahrens ist es, Betrügereien beim Vorsteuerabzug einen Riegel vorzuschieben. Rechtsgrundlage ist § 13b Abs. 2 Ziffer 7 und Ziffer 11 in Verbindung mit Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

2. Für welche Waren gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von allen in den Anlagen 3 und 4 zum UStG abgedruckten Liefergegenständen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um bestimmte Abfallstoffe (Anlage 3) und um verschiedene Metalle (Anlage 4), die sich über ihre Zolltarifnummern identifizieren lassen. Ausführliche Informationen zu den Warennummern enthält das IHK-Merkblatt Warenverzeichnis 2024 und verbindliche Zollauskünfte
Zu beachten ist, dass für die erfassten Metalllieferungen – anders als für Schrottlieferungen (!) – ähnlich wie bei Handy- und Tabletlieferungen eine 5000-Euro-Schwelle gilt. Das heißt, dass die Steuerschuldumkehr erst dann greift, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5000 Euro beträgt. Dabei bleiben nachträgliche Minderungen des Entgelts unberücksichtigt. Für Schrottlieferungen gilt diese 5000-Euro-Grenze nicht.

3. Für welche Lieferempfänger gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen. Nicht erfasst werden Lieferungen an Privatpersonen/Nichtunternehmer. Über die Unternehmereigenschaft seines Lieferempfängers muss sich der Lieferant also vergewissern, um ohne Haftungsrisiko steuerfrei abrechnen zu können. Zur Frage, welche Nachweisanforderungen die Finanzverwaltung an diese Überprüfung stellt, liegen jedoch (bislang) keine Hinweise der Verwaltung vor.

4. Welche Hinweise müssen auf die Rechnung?

Lieferungen, für die sich die Steuerschuld umkehrt, müssen grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben wie „normale“ Rechnungen enthalten. Anstelle des Steuerausweises hat der Rechnungssteller auf die Umkehr der Steuerschuld hinzuweisen durch den Zusatz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

5. Wo sind die Umsätze in der Voranmeldung zu melden?

Für die Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist folgendermaßen zu differenzieren.
  • Der Lieferer, der die Lieferung ohne Steuer berechnet, meldet den Ausgangsumsatz
    • in der Zeile 33, Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Der Lieferempfänger, auf den die Steuerschuld übergeht, meldet für den Eingangsumsatz
    • in Zeile 31, Kennziffer 84/85 die Steuer an
    • in Zeile 40, Kennziffer 67 macht er sie – soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist – wieder als Vorsteuer geltend.

6. Abrechnung im Weg der Gutschrift

Soweit Lieferungen im Weg der Rechnung ersetzenden Gutschrift abgerechnet werden, sind die Besonderheiten der Steuerschuldumkehr auch dort zu berücksichtigen. Der Gutschriftenersteller hat in diesem Fall – wie generell bei Gutschriften – zu beachten, dass im Rahmen der Pflichtangaben für Rechnungen die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten/Gutschriftenempfängers angegeben wird. Weiterhin ist zu beachten, dass der Gutschriftenersteller den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, siehe oben) auf die Rechnung aufnimmt. Außerdem muss der Hinweis „Gutschrift“ enthalten sein.
Der Gutschriftenersteller, der zugleich Lieferempfänger ist, nimmt die Versteuerung im Rahmen des § 13b UStG vor.

7. Was passiert bei Lieferungen ins Ausland?

Die Regelung zur Steuerschuldumkehr greift nur bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen. Steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren sind also nicht von § 13b Absatz 2 Ziffer 7 und 11 UStG erfasst. Abfalllieferungen in die Europäische Union und ins Drittland werden demnach wie alle sonstigen Lieferungen dorthin behandelt.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.

Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr

Stand: August 2024

Kunst, Kultur und vielfältige Veranstaltungen ziehen jährlich viele Touristen in die Region Stuttgart. Erfreulich ist dabei unter anderem, dass die Besucherinnen und Besucher in Freizeitstimmung auch viele Einkäufe im Einzelhandel tätigen. Wenn diese Privatpersonen aus einem Drittland kommen und ihren Einkauf anschließend mit nach Hause ins Drittland nehmen, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, der Einkauf steuerfrei getätigt werden kann.
Hinweis: seit dem 1. Januar 2020 sind diese sog. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis auf Weiteres erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage ein Merkblatt zur steuerfreien Ausfuhr im Reiseverkehr samt dem als Nachweisformular empfohlenen „Ausfuhrkassenzettel“ veröffentlicht.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.

Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Stand: August 2025
Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen. Diese finden Sie ausführlich dargestellt in der abrufbaren IHK-Information „Innergemeinschaftlicher Warenverkehr zwischen Unternehmen“.
Neben dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wozu seit dem 1. Januar 2020 auch die ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung gehören, ist weitere wichtige Nebenbedingung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Die konkret zu beachtenden Nachweispflichten gliedern sich in einen Doppelnachweis und zwar in den
  1. Belegnachweis und
  2. Buchnachweis.

1. Belegnachweis

1.1. Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt)

Allgemein gilt für die vorzuhaltenden Belege, dass diese sich grundsätzlich im Besitz des nachweispflichtigen Unternehmers befinden und zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Es genügt nicht, wenn sich diese im Besitz eines anderen Unternehmers (zum Beispiel Spediteur) oder einer Behörde befinden.
Für den Zeitpunkt des Belegnachweises gilt, dass die Belege als integrierender Bestandteil des Buchnachweises gegebenenfalls noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung beigebracht werden können. Der Unternehmer kann den Belegnachweis erforderlichenfalls bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachholen (vgl. Abschnitt 6a.3 Abs.1 Umsatzsteueranwendungserlass- UStAE).
Für die konkrete Art und Weise des Belegnachweises wird unterschieden, ob es sich um einen sogenannten Beförderungs- oder einen Versendungsfall handelt. Ein Beförderungsfall liegt vor, wenn der Lieferant oder Abnehmer den Gegenstand der Lieferung selbst oder durch eigene Mitarbeiter, zum Beispiel mit dem eigenen Werks-Lkw, ins Gemeinschaftsgebiet transportiert. Ein Versendungsfall liegt dagegen vor, wenn der Lieferant oder Abnehmer den Gegenstand durch einen selbstständigen Dritten, beispielsweise durch einen Spediteur, ins Gemeinschaftsgebiet transportieren lassen. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich die Nachweise je nach Art des Transports wesentlich unterscheiden. Während im Beförderungsfall in der Regel (zu Ausnahmen siehe Sonderfälle) der Nachweis von der Finanzverwaltung nur durch eine so genannte Gelangensbestätigung zugelassen wird, kann der Nachweis im Versendungsfall auch durch alternative Belege geführt werden, insbesondere die in der Praxis relevante Spediteurbescheinigung.

1.2 Die Gelangensvermutung

Zum 1. Januar 2020 wurde mit § 17a UStDV eine (zusätzliche) Vermutungsregelung eingeführt. Diese gilt aufgrund einer Änderung im europäischen Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Bei Vorlage bestimmter Belege besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat transportiert wurde. Die Finanzverwaltung kann die gesetzliche Vermutung widerlegen. Die Vermutungsregelung ist eine zusätzliche Möglichkeit, die innergemeinschaftliche Lieferung nachzuweisen und tritt neben die in der Praxis bekannten und bewährten Belegnachweise, die nunmehr in § 17b UStDV als sogenannter Gelangensnachweis geregelt sind (siehe Ausführungen zu Ziffer 1.3)

1.3 Der Gelangensnachweis

Im Gegensatz zur Gelangensvermutung kann die Finanzverwaltung einen erbrachten Gelangensnachweis nicht widerlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer Form und Inhalt der Belege einhält.

1.3.1 Gelangensnachweis im Beförderungsfall

Grundlage für die Belegnachweise für den Beförderungsfall sind die Regelungen des § 17b Absatz 2 UStDV. Die dort festgelegten Nachweise tragen der Tatsache Rechnung, dass durch den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung durch die Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Einzelnen hat der Verordnungsgeber für Beförderungslieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr kumulativ folgende Belege festgelegt:
  1. Doppel der Rechnung
  2. Bestätigung des Abnehmers, dass der Liefergegenstand ins Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, eine so genannte Gelangensbestätigung. Hierbei handelt es sich um einen oder mehrere Belege, aus denen sich kumulativ folgende Angaben ergeben:
  • Name und Anschrift des Abnehmers, das heißt in der Regel die Daten des Vertragspartners,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands; ist der Liefergegenstand ein Fahrzeug auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer,
  • Ort und Monat (nicht Tag genau erforderlich) des Erhalts des Gegenstands im Gemeinschaftsgebiet beziehungsweise wenn die Ware vom Abnehmer selbst verbracht wird, des Endes der Beförderung im Gemeinschaftsgebiet. Der Ort muss nach Land und Gemeinde genau angegeben werden. Angaben, wie die Ware wurde in die Gemeinschaft verbracht reichen der Finanzverwaltung nach den Hinweisen des Umsatzsteueranwendungserlasses nicht aus.
  • Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie
  • Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten, wie ein zuständiger Mitarbeiter oder bei Ablieferung in einem Lager auch der Lagerhalter. Bei einer elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist eine Unterschrift nicht erforderlich, sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beauftragten begonnen hat.
Folgende Erleichterungen sind für die vorstehend beschriebene Gelangensbestätigung auf Basis der zugrunde liegenden Verordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsauffassung zu beachten:
  • Die Gelangesbestätigung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, so zum Beispiel aus einer Kombination des Lieferscheins mit einer entsprechenden Bestätigung über den Warenerhalt. Sie muss damit nicht in einem Dokument enthalten sein; eine gegenseitige Bezugnahme in den entsprechenden Dokumenten ist dabei nicht erforderlich. Dementsprechend muss auch kein Formular verwendet werden. Die Finanzverwaltung hat im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) unter Anlage 1 bis 3 zu 6a. 4 UStAE (am Ende des UStAE) gleichwohl ein Muster der Gelangensbestätigung in deutsch, englisch und französisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) veröffentlicht. Es ist klar gestellt, dass die Gelangensbestätigung in diesen Sprachen abgefasst sein kann. Nachweise in anderen Sprachen bedürfen nach den Hinweisen der Finanzverwaltung einer amtlich beglaubigten Übersetzung.
  • Die Gelangensbestätigung kann in elektronischer Form abgegeben werden zum Beispiel per E-Mail, gegebenenfalls mit Dateianhang, per Computer- Telefax, per Web-Download oder im Weg des elektronischen Datenaustauschs (EDI). Es muss aber erkennbar ein, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beaufragten begonnen hat, zum Beispiel über den Header-Abschnitt der E-Mail. Die Nutzung einer im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Liefervertrags bekannt gewordenen E-Mail-Adresse reicht nach Verwaltungsauffassung aus. Für die Erkennbarkeit des Übermittlungsbeginns im Verfügungsbereich des Abnehmers ist es überdies unschädlich, wenn die E-Mail-Adresse eine Domain enthält, die nicht auf den Ansässigkeitsstaat des Abnehmers oder auf den Bestimmungsmitgliedstaat der Lieferung hinweist.
  • Wird die Gelangensbestätigung elektronisch übermittelt, ist sie nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme grundsätzlich auch elektronisch zu archivieren. Für umsatzsteuerliche (Nachweis-)Zwecke kann sie auch in ausgedruckter Form aufbewahrt werden. Wird sie per E-Mail übersandt, soll auch die E-Mail archiviert werden.
  • Die Gelangensbestätigung kann auch als Sammelbestätigung, maximal für ein Quartal, abgegeben werden.
Die vorstehende Nachweismöglichkeit gilt nach Verwaltungsauffassung für alle Beförderungsvarianten, also nicht nur, wenn die Ware vom Lieferer selbst zum Kunden verbracht wird, sondern auch dann, wenn dieser die Ware persönlich oder durch eigene Mitarbeiter abholt. Im Fall der Selbstabholung genügt es nicht, dass der Abholer zum Zeitpunkt der Abholung versichert, die Ware zu verbringen. Vielmehr ist erforderlich, dass er im Nachgang nach erfolgtem Transport den Zeitpunkt des Endes der Beförderung bestätigt, also nachträglich nochmals mitteilt, dass die Ware nunmehr tatsächlich verbracht wurde.

1.3.2 Belegnachweise im Versendungsfall:

Wird der Transport der Ware durch einen vom Lieferanten oder Abnehmer eingeschalteten selbstständigen Beauftragten (beispielsweise Spediteur) durchgeführt, also versendet, so kann der Nachweis der Steuerfreiheit geführt werden durch
  1. das Doppel der Rechnung und
  2. eine Gelangensbestätigung nach dem vorstehend beschriebenen Muster.
Alternativ zur Gelangensbestätigung sind auch andere Nachweise zugelassen. Dies sind:
a. Versendungsbelege, insbesondere
  • handelsrechtliche Frachtbriefe (z. B. Eisenbahnfrachtbrief, Luftfrachtbrief), wenn der Frachtbrief vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist und die Unterschrift des Empfängers als Bestätigung des Erhalts des Liefergegenstands enthält. Beim Eisenbahnfrachtbrief kann die Unterschrift des Auftraggebers durch einen Stempelaufdruck oder einen maschinellen Bestätigungsvermerk ersetzt werden. Beim Seawaybill oder Airwaybill kann von der Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers abgesehen werden. Auf dem CMR-Frachtbrief ist die Empfängerunterschrift im Feld 24 erforderlich.
  • Konnossement oder
  • Doppelstücke des handelsrechtlichen Frachtbriefs oder Konnossements.
b. Ein sonstiger handelsüblicher Beleg, insbesondere eine Bescheinigung der beauftragten Spedition, der kumulativ folgende Angaben enthält (Spediteurbescheinigung):
  • Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie Ausstellungsdatum,
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung,
  • die Menge des Gegenstandes und dessen handelsübliche Bezeichnung,
  • Empfänger und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  • Monat, in dem die Beförderung des Liefergegenstands im Gemeinschaftsgebiet geendet hat,
  • Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmens, dass die Angaben in dem Beleg aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind und
  • Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.
Eine vollständig und richtig ausgefüllte Spediteurbescheinigung, die dem Muster der Anlage 4 zum UStAE (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) (zu Abschnitt 6a.5) entspricht, ist als Beleg im Sinne des § 17b Abs. 3 UStDV anzuerkennen.
Hinweise:
  • Die Spediteurbescheinigung kann auch in elektronischer Form abgegeben werden. In dem Fall muss sie keine Unterschrift enthalten. Es ist dann jedoch erforderlich, dass erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat, zum Beispiel über den Header-Abschnitt der E-Mail. Insoweit gelten die Ausführungen zur Gelangensbestätigung parallel.
  • Ebenso wie die Gelangengsbestätigung kann auch die Spediteurbescheinigung aus mehreren Dokumenten bestehen, d.h. die Bezeichnung des Liefergegenstands kann sich z.B. aus dem Lieferschein oder Rechnung ergeben.
Wichtig ist, dass die Spediteurbescheinigung den Zeitpunkt der erfolgten Ablieferung beim Empfänger bestätigt. Hierauf müssen Lieferer wie Speditionen achten und ihre innerbetrieblichen Prozesse hierauf einrichten.
Lediglich für den Fall, dass die Spedition vom Abnehmer beauftragt wird, genügt ausnahmsweise die Ausstellung einer sozusagen reduzierten Spediteurbescheinigung (Spediteurversicherung) mit den nachfolgenden Angaben:
  • Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie Ausstellungsdatum,
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung,
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des verbrachten Gegenstandes,
  • Empfänger und Bestimmungsort (nach Land und Gemeinde genau bezeichnet),
  • Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers, den Gegenstand an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet zu befördern,
  • Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.
Dass in dem Fall die Verbringensversicherung der Spedition genügen soll, trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Beauftragung durch den Abnehmer kein Vertragsverhältnis zwischen Lieferer und Spedition besteht und damit ein rechtlicher Zugriff des Lieferers auf die Spedition zu Nachweiszwecken im Nachhinein nach erfolgter Verbringung nur schwer zu erreichen sein wird. Allerdings - dies ist wichtig - ist vorgesehen, dass der Lieferer ersatzweise für die nicht vorliegende Bestätigung der erfolgten Ablieferung in dem Fall zusätzlich die Bezahlung des Liefergegenstands über ein Bankkonto des Abnehmers nachweist. Das Bankkonto des Abnehmers kann dabei ein ausländisches oder inländisches Konto, zum Beispiel auch ein inländisches Konzernverrechnungskonto sein. Auch die Bezahlung über ein internes Abrechnungssystem, sogenanntes inter company clearing, wird akzeptiert. In begründeten Zweifelsfällen behält sich die Finanzverwaltung jedoch vor, statt dieses Nachweises eine Gelangensbestätigung oder einen der anderen Belege als Nachweis zu fordern.
Eine vollständig und richtig ausgefüllte Spediteurversicherung, die dem Muster der Anlage 5 zum UStAE (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) (zu Abschnitt 6a.5) entspricht, ist als Beleg im Sinne des § 17b Abs. 3 UStDV anzuerkennen.
c. Schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und Transportprotokoll bei Kurierdiensten
In den Fällen einer elektronischen Überwachung des Sendungsverlaufs, d.h. beim Versand über so genannte Kurierdienste, können ebenfalls alternativ zur Gelangensbestätigung andere Belege zum Steuernachweis eingesetzt werden. Ausreichend ist in dem Fall zu den genannten Alternativbelegen auch, dass beim Lieferer (nicht Kurierdienst) vorliegt
  1. eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und
  2. ein vom Transportunternehmen erstelltes Protokoll, das den Warentransport nachvollziehbar bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist (so genanntes tracking-and-tracing-Protokoll).
Für die Auftragserteilung sieht die Finanzverwaltung im Umsatzsteueranwendungserlass vor, das folgende Angaben enthalten sein müssen:
  • Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände
  • Tag der Abholung bzw. Übernahme der beförderten Gegenstände durch den mit der Beförderung beauftragten Unternehmer.
Hinweise:
  • Wie für die Gelangensbestätigung ist auch für die Nachweise beim Track and Trace festgehalten, dass die Unterlagen aus mehreren Dokumenten bestehen können.
  • Aus Vereinfachungsgründen kann bezüglich der Angaben zur handelsüblichen Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände auf die Rechnung über die Lieferung durch Angabe der Rechnungsnummer verwiesen werden, wenn auf dieser die Nummer des Versendungsgbelegs angegeben ist.
  • Eine schrifliche oder elektronische Auftragserteilung kann auch darin bestehen, dass der liefernde Unternehmer mit dem Kurier eine schriftliche Rahmenvereinbarung über periodisch zu erbringende Warentransporte abgeschlossen hat oder schriftliche Bestätigungen des Kuriers über den Beförderungsauftrag vorliegen, wie Einlieferungslisten oder Versandquittungen.
  • Das Sendungsprotokoll muss Monat und Ort des Endes der Versendung im übrigen Gemeinschaftsbiet enthalten.
  • Wird das Sendungsprotokoll elektronisch übermittelt, gilt entsprechend der Archivierung der Gelangensbestätigung, dass es für umsatzsteuerliche Zwecke auch in ausgedruckter Form aufbewahrt werden kann (s.o.).
  • Vereinfachungsregel für Warenwerte bis 500 Euro: Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Versendung eines oder mehrere Gegenstände, deren Wert insgesamt 500 Euro nicht übersteigt, der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung im Fall des Versands mit Kurieren auch nur durch
    • eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung (s. zu Details vorstehend) und
    • durch den Nachweis über die Entrichtung der Gegenleistung für die Lieferung des Gegenstands oder der Gegenstände geführt werden. Die Erleichterung lässt hier also das Sendungsprotokoll entfallen, wenn der Zahlungsnachweis geführt wird.
d. Empfangsbescheinigung Postdienstleister
Bei Postsendungen, in denen eine Nachweisführung nicht wie im vorstehenden Fall der Kurierdienste möglich ist, genügt zum Nachweis
  • eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Postsendung und
  • der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.
Für die Empfangsbescheinigung hat die Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass folgende Angaben aufgenommen:
  • Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des beförderten Gegenstandes
  • Tag der Einlieferung bei dem mit der Beförderung beauftragten Postdienstleister.
Hinweise:
  • Auch die Empfangsbescheinigung kann wie die vorstehenden Nachweise aus mehreren Dokumenten bestehen.
  • Die Angaben über den Empfänger und die gelieferten Gegenstände können durch einen Verweis auf die Rechnung, einen Lieferschein oder entsprechend andere Dokumente über die Lieferung ersetzt werden. Die Prüfbarkeit muss durch ein entsprechendes Verweissystem leicht möglich sein.
  • Der Zahlungsnachweis ist grundsätzlich mit Hilfe des Kontoauszugs oder im Fall der Barzahlung mit einem Doppel der Zahlungsquittierung zu führen. Zahlungen über die Verrechnung im Rahmen eines so genannten "inter company clearing" werden anerkannt.

1.4. Ausgewählte Sonderfälle

  • Reihengeschäft
In Fällen des Reihengeschäfts kann der Nachweis je nach Logistikweg - d.h., abhängig davon, ob eine Beförderung oder Versendung vorliegt - wie vorstehend beschrieben mittels einer Gelangensbestätigung oder bei Einschaltung von Transportunternehmen durch die dargestellten Alternativen geführt werden. Soweit der Nachweis durch eine Gelangensbestätigung geführt wird, ist es möglich, dass diese entweder der Abnehmer (= in der Regel Vertragspartner) - wie von der UStDV vorgesehen - abgibt oder der tatsächliche Warenempfänger.
  • Nachweis in Be- und Verarbeitungsfällen
In Fällen der Be- bzw. Verarbeitung vor Grenzübertritt der innergemeinschaftlichen Lieferung sind Belege erforderlich, die zusätzlich zu den vorstehend ausgeführten Angaben folgende Punkte enthalten (§ 17c UStDV):
  • Handelsübliche Bezeichnung und Menge des an den Beauftragten übergebenen oder versendeten Gegenstands
  • Ort und Tag der Entgegennahme des Gegenstands durch den Beauftragten
  • Bezeichnung des Auftrags und der vom Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung.
  • Verbrauchsteuerpflichtige Ware
Bei der Beförderung oder Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Ware, z.B. Alkohol, unter Steueraussetzung und Verwendung des IT-Verfahrens EMCS kann der Nachweis der Steuerfreiheit durch die von der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung geführt werden.
  • Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bei der Beförderung im gemeinschaftlichen Versandverfahren kann der Nachweis durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung, die nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren erteilt wird, geführt werden, sofern sich daraus die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt.
  • Kraftfahrzeug
Im Fall der Beförderung eines Fahrzeugs durch den Abnehmer, für das eine Zulassung für den Straßenverkehr erforderlich ist, kann der Nachweis der Steuerfreiheit auch dadurch geführt werden, dass die Zulassung des Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat nachgewiesen wird. Der Nachweis muss die Fahrzeug-Identifikationsnummer enthalten. Dabei ist eine einfache Kopie der Zulassung ausreichend. Die Zulassung auf eine andere Person als den Erwerber wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.

2. Buchmäßiger Nachweis

Der Lieferer muss weiterhin buchmäßig die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich USt-IdNr. des Abnehmers nachweisen. Hierzu hat er Folgendes aufzeichnen:
  • ausländische USt-IdNr. des Abnehmers
  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Name und Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise erfolgt
  • Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstandes inklusive der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen
  • Tag der Lieferung
  • vereinbartes Entgelt oder bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung
  • Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung
  • Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet
  • Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Wichtig zu beachten für den Zeitpunkt des Buchnachweises ist, dass der Buchnachweis grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Umsatzsteuervoranmeldung geführt werden muss, in der der entsprechende Umsatz als steuerfrei behandelt wird (siehe Abschnitt 6a.7 Absatz 8 Umsatzsteueranwendungserlass). Dennoch sind nachträgliche Berichtigungen bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich. Wenn also die genannten Umsätze zum Zeitpunkt der Voranmeldung dem Grunde nach buchmäßig als steuerfreie Umsätze erfasst sind, bestimmte Angaben aber erst nachträglich ergänzt werden, ist der Buchnachweis dennoch als erbracht anzusehen.
Bitte beachten Sie: Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen Teil der maßgeblichen Hinweise der Finanzverwaltung und Rechtsprechung wieder. Weitere Details zum Buch- wie Belegnachweis finden Sie insbesondere in dem mehrfach erwähnten UStAE des Bundesministeriums für Finanzen.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privaten können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.

Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Stand: August 2024

Allgemeines

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Möglichkeiten der Abzugsfähigkeit der entsprechenden Kosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen.

A. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung

Privat getragene Kosten, die für die Betreuung von Kindern entstehen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies gilt für Betreuungskosten für alle Kinder bis 14 Jahre. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Erfasst werden Betreuungskosten für die behütende oder beaufsichtigende Betreuung von Kindern. Berücksichtigt werden können danach zum Beispiel Aufwendungen für
  • die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen, sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen,
  • die Beschäftigung von Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen oder -schwestern, Erziehern und Erzieherinnen,
  • die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen,
  • die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben.
Soweit die Betreuung durch Angehörige des Steuerpflichtigen erfolgt, können diese nur berücksichtigt werden, wenn das Dienstleistungsverhältnis wie unter Fremden üblich zivilrechtlich wirksam vereinbart und durchgeführt wird. Es muss sich um Leistungen zur Kinderbetreuung handeln, die nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltich erbracht werden. Details regelt ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 14. März 2012 (AZ IV C 4-S2221-2/07).
Die Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr abziehbar. Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag. Eine zeitanteilige Aufteilung findet auch dann nicht statt, wenn für das Kind nicht im gesamten Kalenderjahr Betreuungskosten angefallen sind.
Hinweise
a) Der Abzug von Kinderbetreuungskosten setzt voraus, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
b) Erfüllen Kinderbetreuungskosten grundsätzlich die oben genannten Voraussetzungen für einen Abzug als Sonderausgaben, kommt für diese Aufwendungen eine Steuerermäßigung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ (§ 35a Einkommensteuergesetz) nicht in Betracht.
Im übrigen enthält das bereits genannte BMF-Schreiben vom 14. März 2012 weitere Details unter anderem zur Art der erfassten Aufwendungen, zum Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit des Kinders, zum genauen Nachweis der Kosten und der Zuordnung der Aufwendungen bei verheirateten oder nicht verheirateten Eltern.

B. Steuerliche Begünstigung von Arbeitgeberzuwendungen

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  1. Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen
  2. allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 50 Euro monatlich

1. Zuschüsse für Kindergärten und vergleichbare Einrichtungen

Bar- und Sachleistungen, die der Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung von Kindern an seine Arbeitnehmer leistet, sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
  • Es handelt sich um Leistungen zur Unterbringung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung.
  • Die Betreuung muss in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung erfolgen (zum Beispiel Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter, Ganztagespflegestellen). Die Einrichtung muss zur Unterbringung und Betreuung von Kinder geeignet sein. Die alleinige Betreuung im Haushalt genügt nicht.
  • Die Leistung muss sich auf Kinder beziehen, die nicht schulpflichtig sind. Die Schulpflicht ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu prüfen bei Kindern, die
    • das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
    • im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet haben, es sei denn, sie sind vorzeitig eingeschult worden oder
    • im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet haben, in den Monaten Januar bis Juli dieses Jahres.
      (Nicht schulreife Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, sind gleichgestellt)
  • Die Arbeitgeberleistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies ist bei Lohnumwandlungen nicht der Fall.
Eine Begrenzung der Zuwendungen der Höhe nach besteht nicht.

Beachte: Erweiterte Möglichkeiten bei Notfallbetreuung
Für Notfälle existiert eine Regelung, die auch für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern steuerfreie Zuschüsse ermöglicht. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitgeberzuschüsse zur kurzfristigen Betreuung von Kindern, die
  • das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten oder
  • pflegebedürftigen Angehörigen des Mitarbeiters
steuerfrei sind. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Die Betreuung kann auch im Haushalt des Arbeitnehmers erfolgen. Diese Steuerbefreiung ist auf 600 Euro im Kalenderjahr beschränkt.

2. „Allgemeine” Sachzuwendungen

Greifen die vorstehenden Voraussetzungen nicht, kann der Arbeitgeber unter den allgemeinen Voraussetzungen Betreuungsleistungen als Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei zuwenden. Eine Zuwendung von Barmitteln an den Arbeitnehmer scheidet nach dieser Regelung jedoch aus.
Die steuerlich korrekte Zuwendung könnte demnach zum Beispiel durch eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit der jeweiligen Einrichtung erfolgen, dass Betreuungsleistungen in Höhe von 50 Euro an den jeweiligen Mitarbeiter zugewendet werden. Die entsprechenden Kosten würden direkt zwischen Unternehmen und Betreuungseinrichtung abgerechnet, so dass es zu keinem Barfluss zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber kommt. Vorsicht ist geboten, wenn der Mitarbeiter noch andere Sachzuwendungen erhält, da diese zusammengerechnet werden. Bei Überschreiten der 50-Euro-Grenze entfällt die Privilegierung für den gesamten Betrag.
Der Arbeitgeber kann die unter Punkt 1 und 2 dargestellten Zahlungen jeweils als Betriebsausgabe geltend machen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die genannten IHK-Ansprechpartner/innen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dem gesetzlichen Auftrag der IHK entsprechend, Privaten und Freiberuflern diesen Service nicht anbieten können. Mitgliedsunternehmen anderer IHKs bitten wir, sich an Ihre regionale IHK vor Ort zu wenden.

Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland

Stand: August 2024
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. Hierbei spielt vor allem eine Rolle,
  • in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird, d.h., wo diese „steuerbar“ ist und
  • wie als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat.
Bis 31. Dezember 2009 war die Rechtslage sehr komplex und durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen gekennzeichnet, die das Verständnis erheblich erschwert haben. Zur Verbesserung dieser Situation wurde auf europäischer Ebene eine Rechtsänderung verabschiedet, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2009 umgesetzt sein musste (sogenanntes Mehrwertsteuerpaket 2010). In Deutschland ist dies durch das Jahresteuergesetz 2009 erfolgt. Hierdurch kam es in weiten Teilen seit 1. Januar 2010 zu einer Vereinfachung und damit spürbaren Verbesserung.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger erbracht werden (B2B) aus Sicht eines in Deutschland ansässigen Leistenden. Wichtig: Für die Leistungserbringung an Privatpersonen gelten andere Regeln, die nicht Gegenstand dieser Information sind.
Hinweise zum spiegelbildlichen Fall des Bezugs von Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern finden Sie in dem Informationsblatt Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen / Werklieferungen.

1. Grundregel

Grundsätzlich sind Leistungen an Unternehmen für das Unternehmen dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat, beziehungsweise wenn die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt wird, wo diese ihren Sitz hat.
Beispiel: Aus Sicht eines deutschen EDV-Beraters, der ein in Österreich ansässiges Unternehmen berät, bedeutet dies, dass seine EDV-Beratungsleistung nicht in Deutschland steuerbar ist. Das heißt, dass die Leistung nicht der deutschen Umsatzbesteuerung unterliegt. Die Leistung ist vielmehr am Sitzort seines Auftraggebers, also in Österreich, steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nicht überwiegend vor Ort in Österreich, sondern in Deutschland im Büro ausgeführt wird. Folge hiervon ist, dass die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen ist. Vom Prinzip muss aufgrund der Steuerbarkeit der Leistung in Österreich vielmehr mit österreichischer Steuer abgerechnet werden. Da dies aufgrund der damit verbundenen Registrierungspflichten sehr aufwändig wäre, sind hier jedoch die nachfolgend dargestellten Verfahrensvereinfachungen im ausländischen Recht zu beachten.

1.1. Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland

Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im EU-Ausland gilt, dass auf Basis der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten der EU beim Bezug von Leistungen, die der genannten Grundregel unterfallen, die sogenannte Reverse-charge-Regelung angewendet wird. Danach berechnet der Leistungsempfänger auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Der Ausweis ausländischer Umsatzsteuer beziehungsweise die umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen Dienstleisters im Ausland ist daher nicht erforderlich. Dies trifft etwa für das oben erwähnte Beispiel des EDV-Beraters zu, der ein österreichisches Unternehmen berät.
Drittland: Sitzt der Leistungsempfänger im Drittland, ist die Beurteilung der Situation schwieriger, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Die Umsatzsteursysteme der Drittlandstaaten unterscheiden sich insoweit wesentlich. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-charge-Regelung ähnliche Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sogenannte Bezugsteuer). Ebenso ist zu beachten, dass der Umsatz des deutschen Unternehmers dann nicht erfasst wird, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (zum Beispiel in den USA auf Bundesebene). Im Übrigen kann jedoch nur ein Blick ins jeweilige nationale Recht Sicherheit über die Behandlung der jeweiligen Leistung im Drittland geben. Erste Ansprechpartner hierfür können die deutschen Auslandshandelskammern vor Ort sein. Hier finden Sie deren Anschriften.

1.2 Formalitäten im Zusammenhang mit der Grundregel

Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen, relativ einfachen Prinzip der Steuerbarkeit von Leistungen am Sitz des Leistungsempfängers müssen mit Blick darauf, dass der deutsche Fiskus weitgehend seinen Steueranspruch verliert, einige Formalitäten beachtet werden.

1.2.1.Rechnungsangaben

Bei der Abrechnung sind besondere Rechnungshinweise zu beachten. Dabei ist zu differenzieren, ob in die EU oder ins Drittland abgerechnet wird.
Abrechnung in die EU: Wer über eine Leistung abrechnet, die aufgrund der Grundregel im EU-Ausland steuerbar ist, hat die im europäischen Recht verankerte Regelung zu beachten, dass er folgende Angaben zusätzlich in die Rechnung aufnimmt:
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistenden, sofern diese nicht bereits generell an Stelle der nationalen Steuernummer angegeben wird,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers,
  • Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld. Die verpflichtende Formulierung hierfür lautet: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Übersetzungen dieses Hinweises in die EU-Amtssprachen finden Sie in unserem Merkblatt Rechnungshinweis in Landessprachen.
Im Beispiel des unter Punkt 1 angeführten EDV-Beraters heißt dies also, dass dieser eine Rechnung ohne Steuer an seinen österreichischen Unternehmenskunden ausstellt. Hierauf nimmt er neben den allgemeinen Angaben seine USt-IdNr., die USt-IdNr. des österreichischen Kunden sowie den beschriebenen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld auf.
Abrechnungen ins Drittland: Werden entsprechende Leistungen an einen im Drittland ansässigen Kunden berechnet, richtet sich die Rechnungsstellung formal aufgrund der Steuerbarkeit im Drittland nach den betreffenden Drittlandsregelungen. Aus deutscher Sicht bestehen insoweit keine verpflichtenden Sonderangaben. Es empfiehlt sich in diesen Fällen jedoch ein Hinweis, dass es sich um einen nicht im Inland steuerbaren Umsatz handelt, zum Beispiel „nicht im Inland steuerbare Leistung“.

1.2.2. Umsatzsteuervoranmeldung

Die Leistungen müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung gesondert gemeldet werden. Für die Umsatzsteuervoranmeldung 2024 gilt folgende Differenzierung:
  • Leistungen, die nach der Grundregel in der EU steuerbar sind, müssen in die Zeile 34, Kennziffer 21 (nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG).
  • Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Zeile 35, Kennziffer 45 (übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)).

1.2.3. Zusammenfassende Meldung

Zur Überprüfung, ob bei in die EU erbrachten Leistungen auf der Seite des Leistungsempfängers der steuerfreien Abrechnung eine Versteuerung des Leistungsbezugs gegenüber steht, sind innergemeinschaftliche Leistungen, die nach der Grundregel in der EU steuerbar sind, in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Hierunter fallen nahezu alle innergemeinschaftlichen Leistungen bis auf die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Ausnahmegruppen. Während bei Lieferungen die Meldungen monatlich abzugeben sind, gilt bei Leistungen als Meldezeitraum das Quartal. Abzugeben ist jeweils bis zum 25. des Folgemonats der Ausführung der Leistung. Wer zeitgleich mit den Lieferungen monatlich die Meldung abgeben möchte, kann dies (freiwillig) tun.
Für die Form der Meldung hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Vordruckmuster und dazu eine Ausfüllanleitung veröffentlicht. Die Identifizierung, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung, Leistung oder ein Dreiecksgeschäft gemeldet wird, erfolgt anhand folgender Zahlenidentifizierungen:
Innergemeinschaftliche Lieferung:
keine Kennzeichnung/0
Leistung:
Kennzeichnung 1
Dreiecksgeschäft:
Kennzeichnung 2
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
Beachte: Im Drittland steuerbare Leistungen sowie in der EU steuerbare Leistungen, die nicht nach der Grundregel, sondern einer Ausnahme in der EU steuerbar sind, werden nicht in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet.

1.2.4. Nachweis der Unternehmereigenschaft

Wie unter Punkt 1 erwähnt, greift die beschriebene Grundregel nur für Leistungen die an Unternehmer fürs Unternehmen erbracht werden. Aus diesem Grund ist die Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Die Frage, wie sich die Finanzverwaltung den Nachweis dieser Voraussetzungen vorstellt, ist im amtlichen Umsatzsteuer- Anwendungserlass niedergelegt. Zwar wird der Nachweis danach dem leistenden Unternehmer überlassen, die Finanzverwaltung macht jedoch deutlich, wie sie ihn sich optimaler Weise vorstellt. Hierbei differenziert sie zwischen EU und Drittland:
  • Für EU-Unternehmen: Überprüfung der Unternehmereigenschaft des Vertragspartner durch Prüfung der USt-IdNr., vergleichbar den innergemeinschaftlichen Lieferungen beim Bundeszentralamt für Steuern; Verwendung der USt-IdNr. soll bereits bei Vertragsschluss durch positives Tun vereinbart werden.
  • Für Drittlandsunternehmen: Vorlage einer Unternehmerbescheinigung des für das Drittlandsunternehmen zuständigen Finanzamts im Drittland (wie bei Vergütungsverfahren), es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Katalogleistung. In dem Fall ist ein besonderer Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht erforderlich, da auch Katalogleistungen, die an Nichtunternehmer mit Sitz im Drittland erbracht werden, im Drittland steuerbar sind. Die Katalogleistungen sind in § 3a Absatz 4 Umsatzsteuergesetz aufgezählt.
Soweit es sich bei der erbrachten Leistung überdies um eine Leistung handelt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für den privaten Gebrauch des Unternehmers oder seines Personals erbracht wird, genügt es nicht, wenn allein die USt-IdNr. oder der Status als Unternehmen nachgewiesen wird. Vielmehr muss der leistende Unternehmer über ausreichende Informationen verfügen, die eine Verwendung spezifisch für unternehmerische Zwecke bestätigen. Hierfür nennt die Finanzverwaltung eine Erklärung des Leistungsempfängers, mit der dieser die unternehmerische Verwendung bestätigt. Die Leistungen, für die die Finanzverwaltung insbesondere davon ausgeht, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unternehmerisch bezogen werden, zählt das Bundesfinanzministerium in Abschnitt 3a.2 Absatz 11a des Umsatzsteuranwendungserlasses auf. Dazu zählen unter anderem persönliche Steuererklärungen sowie andere persönliche oder familiäre Beratungsleistungen.
Für das Beispiel des im Punkt 1 genannten EDV-Beraters heißt das zugleich, dass er seine an das in Österreich ansässige Unternehmen erbrachte Beratungsleistung in der Zeile 34 (Kennziffer 21) der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung meldet und daneben mit der USt-IdNr. seines Vertragspartners wie beschrieben verfährt.

2. Ausnahmen

Das vorstehende Prinzip gilt für alle Leistungen, die der beschriebenen Grundregel folgen. Dies ist seit 2010 der weit überwiegende Teil der Leistungen, wie zum Beispiel auch Vermittlungsleistungen, Lohnveredelungen oder Güterbeförderungen. Nur für den Fall, dass eine Ausnahme greift, ist anders zu verfahren. Die Zahl der Ausnahmen ist jedoch nur noch gering. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten.

2.1. Grundstücksleistungen

Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst, wo das Grundstück liegt. Die Leistungen, die hierunter fallen sind vielfältig. Hierzu zählen zum Beispiel Vermietungsleistungen, die Begutachtung von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso fallen hierunter aber auch grundstücksrelevante Bau- und Montageleistungen und Übernachtungen im Hotel. Die genaue Abgrenzung muss im Einzelfall sorgfältig vorgenommen werden. Hierfür ist fachkundiger Rat unerlässlich.

2.1.1. Rechnungsstellung

Grundstücksleistungen, die sich auf ausländische Grundstücke beziehen, sind aufgrund der Steuerbarkeit im Ausland ausnahmslos ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige Unternehmer abgerechnet werden, so zum Beispiel, wenn ein deutscher Subunternehmer für einen deutschen Generalunternehmer in Luxemburg einen Erdaushub vornimmt oder Rohre verlegt. Wird dies nicht beachtet und mit deutscher Steuer abgerechnet, steht der Vorsteuerabzug für den deutschen Rechnungsempfänger (im Beispiel Generalunternehmer) in Frage, da es sich in diesem Fall um zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer handelt, die als solche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Für diese Umsätze muss vielmehr generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden, d.h. Rechnung stellenden, deutschen Unternehmer auch geschuldet wird. Voraussetzung hierfür ist in der Regel die vorherige steuerliche Registrierung des deutschen Unternehmers im entsprechenden Land. Teilweise sehen Staaten zwar auch hier eine Vereinfachung entsprechend der Steuerschuldverlagerung im Rahmen des Reverse-charge-Verfahrens oder in ähnlicher Weise vor. Dies bedarf jedoch der genauen Prüfung im Einzelfall im nationalen Steuerrecht des Belegenheitsorts. Auch EU-rechtlich ist eine solche Vereinfachung nicht zwingend vorgeschrieben und daher nicht verlässlich.
Beachtet der deutsche Unternehmer gegebenenfalls seine Registrierungspflicht nicht, verwirkt er in jedem Fall in dem jeweiligen Land sein Recht auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die weiteren Einzelheiten sollte fachkundiger Rat vor Ort, zum Beispiel die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden.

2.1.2. Umsatzsteuervoranmeldung

In der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung 2024 ist der entsprechende Umsatz in der Zeile 35 (Kennziffer 45), "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" zu melden. Eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung erfolgt auch bei EU-Kunden nicht.

2.2. Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland

Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden dann gesondert behandelt, wenn die „Eintrittsberechtigung“ vermittelt wird. Dies greift zum Beispiel bei Veranstaltungen, wie Konzerten, sportlichen Wettkämpfen oder Kongressen, bei denen öffentlich Tickets veräußert werden. Entsprechende Leistungen sind immer dort steuerbar, wo die „Eintrittsberechtigung“ vermittelt wird, also wo die Veranstaltung stattfindet.

2.2.1. Rechnungsstellung

Entsprechende im Ausland erbrachte Leistungen sind aufgrund der Steuerbarkeit im Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Das gilt ebenso wie bei den Grundstücksleistungen auch dann, wenn die Leistungen für inländische Kunden erbracht werden, so zum Beispiel, wenn ein deutscher Seminar- oder Konzertanbieter einen Kongress oder ein Konzert in Luxemburg veranstaltet und hierfür auch an deutsche Kunden Eintrittskarten verkauft. Wird dies nicht beachtet und mit deutscher Steuer abgerechnet, steht der Vorsteuerabzug für den deutschen Rechnungsempfänger in Frage, da es sich in diesem Fall um zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer handelt, die als solche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Rechnungsstellung hat dementsprechend ohne deutsche Umsatzsteuer zu erfolgen. Auch für diese Umsätze muss grundsätzlich die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel wiederum die vorherige steuerliche Registrierung im entsprechenden Land. Zur Klärung von Details ist die Einholung fachkundigen Rats und die Abklärung der Rechtlage vor Ort erforderlich.
Beachte:
Eine Veranstaltung erfordert die physische Anwesenheit des Teilnehmers. Bei Online-Veranstaltungen ist daher nicht der Veranstaltungsort maßgebend. Vielmehr liegt der Leistungsort nach der oben beschriebenen Grundregel dort, wo die Teilnehmer der Online-Veranstaltung ihren Unternehmenssitz haben.

2.2.2. Umsatzsteuervoranmeldung

In der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung 2024 ist der entsprechende Umsatz in der Zeile 35 (Kenziffer 45), „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ zu melden. Eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung erfolgt auch bei EU-Kunden nicht.

2.3. Weitere Ausnahmen

Über die bereits beschriebenen, im Anwendungsbereich relevanteren Ausnahmen bei Grundstücksleistungen und Veranstaltungsleistungen hinaus sind folgende weitere wesentlichen Ausnahmen zu nennen:
  • Restaurant- und Verpflegungsleistungen sind dort steuerbar, wo sie erbracht werden. Das heißt, beim Essen im deutschen Restaurants fällt deutsche Umsatzsteuer an. Wer hingegen in Frankreich essen geht, wird mit französischer Steuer belastet.
  • Kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln sind dort steuerbar, wo das Beförderungsmittel tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Der kürzere Zeitraum wird dabei mit einem Zeitraum von 30 Tagen ununterbrochenen Besitzes (bei Wasserfahrzeugen 90 Tagen) definiert. Wer also in Paris am Flughafen einen Mietwagen für eine kurze Geschäftsreise übernimmt, wird hierfür mit französischer Steuer belastet. Werden Fahrzeuge hingegen über die genannten 30 Tage hinaus gemietet oder geleast, gilt die Grundregel. Nach dieser kommt es für die Steuerbarkeit auf den Sitz des Leistungsempfängers an.
  • Personenbeförderungen schließlich werden nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke beurteilt. Dies bedeutet, dass ggf. eine Aufteilung nach Streckenanteilen vorzunehmen ist.
  • Rein im Drittland abgewickelte Güterbeförderungen bzw. Arbeiten und Begutachtungen beweglicher Gegenstände: Erbringt ein Unternehmer Güterbeförderungsleistungen bzw. eine Arbeit oder Begutachtung an einem beweglichen Gegenstand, die im Drittland genutzt oder ausgewertet wird, so ist die Leistung abweichend von der ansonsten geltenden Grundregel im Drittland steuerbar.
    Beispiele:
    a) Der deutsche Unternehmer DE beauftragt den Transporteur T eine Maschine direkt von seinem chinesischen Vorlieferanten CN1 an seinen chinesischen Kunden CN2 innerhalb Chinas zu befördern. Die Beförderungsleistung des Transporteurs T ist, da sie nur im Drittland genutzt bzw. ausgewertet wird, abweichend von der Grundregel in China steuerbar.
    b) Der deutsche Unternehmer DE beauftragt seinen japanischen Subunternehmer Sub-JP vor Ort eine Reparatur an der von DE gelieferten (beweglichen) Maschine bei seinem japanischen Kunden K-JP vorzunehmen. Die Reparaturleistung ist, da sie nur im Drittland genutzt bzw. ausgewertet wird, abweichend von der Grundregel in Japan steuerbar. Dies würde auch dann gelten, wenn zur Ausführung ein deutscher Subunternehmer mit der Reparaturleistung in Japan beauftragt würde.

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Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.

Rechnungshinweis in Landessprachen

Stand: August 2024
Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union ansässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz-)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte „reverse-charge-Verfahren” auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuweisen.
Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie im Artikel „Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland“.

Deutsch Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch
обратно начисляване
Dänisch
omvendt betalingspligt
Englisch
Reverse Charge
Estnisch
pöördmaksustamine
Finnisch
käännetty verovelvollisuus
Französisch
Autoliquidation
Griechisch
Αντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch
inversione contabile
Kroatisch
prijenos porezne obveze
Lettisch
nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch
Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch
Inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch
Btw verlegd
Polnisch
odwrotne obciążenie
Rumänisch
taxare inversă
Portugiesisch
Autoliquidação
Schwedisch
Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch
prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch
Reverse Charge
Spanisch
inversión del sujeto pasivo
Tschechisch
daň odvede zákazník
Ungarisch
fordított adózás

Quelle: Artikel 226 Abs. 11a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG (Änderungsrichtlinie 2010/45/EU vom 13. Juli 2010) in der jeweiligen Landessprache

Steuerfreier Ersatz von Reisekosten

Stand: Juli 2025
Der Artikel gibt einen Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Diese Möglichkeit beinhaltet jedoch keinerlei Aussage darüber, welche Kosten der Arbeitgeber arbeitsrechtlich ersetzen muss. Diese arbeitsrechtliche Frage ist gegebenenfalls in Individualarbeitsverträgen, Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.
Einzelheiten zum neuen Reisekostenrecht mit vielen Beispielen enthält ein umfangreiches Schreiben der Finanzverwaltung vom 25. November 2020.

1. Begriff der Reisekosten

Reisekosten im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Während die nachgewiesenen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden können, werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt. Sollten die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe ersetzt werden, verbleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit des Abzugs als Werbungskosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung (einzige Ausnahme: Übernachtungspauschalen können zwar vom Arbeitgeber gezahlt werden, nicht jedoch vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden).
Anlass und Art der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen – zum Beispiel Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen, Schriftverkehr u. ä. – nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Unterlagen, aus denen sich die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch ergeben, hat der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.
Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.
Zur Frage, wann und wo eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, gilt, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur eine erste Tätigkeitsstätte je Arbeitsverhältnis haben kann. Sowohl betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers als auch bei Dritten (zum Beispiel Kunden) können erste Tätigkeitsstätten sein, jedoch ein Homeoffice nicht, da bei diesem ein betrieblicher Bezug fehlt.
Der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ wird gesetzlich definiert als „die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist“ (vgl. § 9 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz). Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig durch arbeits- und dienstrechtliche Festlegung. Von einer dauerhaften Zuordnung wird insbesondere ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Nur wenn eine solche Festlegung fehlt oder nicht eindeutig ist, werden hilfsweise quantitative Kriterien herangezogen, also ob der Arbeitnehmer typischerweise an einer bestimmten Einrichtung arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden soll. Im Zweifel ist die räumliche Nähe zur Wohnung des Arbeitnehmers maßgebend, also die Tätigkeitsstätte, die am nächsten zur Wohnung liegt. Die Zuordnung des Arbeitgebers ist jedoch immer vorrangig. Zeitliche und quantitative Kriterien spielen bei Vorliegen einer arbeitgeberseitigen Zuordnung keine Rolle. Die Zuordnung muss entsprechend dokumentiert sein. Hierzu reichen Reisekostenabrechnungen, -richtlinien, Vermerke oder Notizen aus. Die Dauerhaftigkeit der Zuordnung wird anhand einer Prognose zu Beginn der Tätigkeit aufgestellt. Änderungen durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, politische Unruhen oder Insolvenz führen nicht zu einer rückwirkenden Änderung der Prognose. Änderungen der Zuordnung gelten nur für die Zukunft.
Beispiel:
A ist Arbeitnehmer und ist drei Tage in der Woche im Büro seines Arbeitgebers und an den übrigen Tagen in der Woche auf zwei Baustellen eingesetzt. Eine Zuordnung durch seinen Arbeitgeber ist nicht erfolgt. Erste Tätigkeitsstätte ist das Büro seines Arbeitgebers.
Beispiel:
A ist Filialleiter und betreut fünf Filialen. Sein Arbeitgeber hat arbeitsrechtlich keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet. A ist an jeder Filiale einen Tag tätig. Da weder eine Zuordnung erfolgt ist, noch eine Zuordnung nach quantitativen Kriterien möglich ist, ist die Filiale, die am dichtesten zu As Wohnung liegt, seine erste Tätigkeitsstätte.
Sonderfälle: Sammelpunkt und weiträumiges Arbeitsgebiet
Keine erste Tätigkeitsstätte sind Sammelpunkte, die vom Arbeitgeber für das tägliche Aufnehmen der Arbeit dauerhaft bestimmt sind. Diese liegen zum Beispiel bei Busfahrern vor, die ihre Tätigkeit am Busdepot aufnehmen, oder Handwerkern, die jeden Morgen ihr Montagefahrzeug an einem bestimmten Punkt abholen. Fahrten dorthin führen zur Geltendmachung der Entfernungspauschale. Sonstige Reisekosten können nicht erstattet werden. Ebenso verhält es sich bei einem sogenannten weiträumigen Arbeitsgebiet. Dies sind beispielsweise Hafen-, Wald-, Zustell- oder Ablesegebiete, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten auf einer Fläche und nicht innerhalb von betrieblichen Einrichtungen verrichtet. Dort können bis zu dem Punkt, an dem der Arbeitnehmer das weiträumige Gebiet betritt, lediglich die Entfernungspauschale gelten gemacht werden, sonstige Reisekosten jedoch nicht. Möglich ist aber, dass Arbeitnehmer trotzdem die Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A ist Maschinenbauer einer Werft. Er betritt das Werftgelände jeden Morgen durch den südlichen Eingang. Für die Fahrten von seiner Wohnung bis zu dem südlichen Eingang zum Werftgelände kann A die Entfernungspauschale ansetzen.
Auch Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses ist. Hierunter fallen damit neben Fahrten zu Fortbildungsstätten insbesondere auch Fahrten zur Berufsschule, der Besuch von Berufsakademien sowie Kurse der Kammern im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Dies gilt für die Gesamtdauer der Fortbildungsmaßnahme, auch wenn sich diese wie zum Beispiel beim Besuch einer Berufsakademie über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten erstreckt (Ausnahme: Verpflegungsmehraufwendungen, für die eine 3-Monats-Frist gilt, siehe Punkt 3)!

2. Fahrtkosten

Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.
Benutzt der Arbeitnehmer bei seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sein eigenes Fahrzeug, so ist unter Nachweis der Gesamtkosten entweder
  • ein Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten entsprechend dem Anteil der Dienstfahrten an der Jahresfahrleistung
  • oder ein auf der Basis der Gesamtkosten eines Jahres ermittelter Kilometersatz anzusetzen.
Bei der Gesamtkostenermittlung ist für Personenkraftwagen und Kombifahrzeuge grundsätzlich eine Nutzungsdauer von sechs Jahren zugrunde zu legen (AfA). Bei einer hohen Fahrleistung kann auch eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt werden.
Ohne Einzelnachweis der Gesamtkosten können die Fahrtkosten pauschal höchstens angesetzt werden mit einem Kilometersatz je gefahrenem Kilometer
  • von 0,30 Euro bei einem Kraftwagen (zum Beispiel PKW) und
  • von 0,20 Euro für jedes andere motorisierte Fahrzeug.
Neben den Kilometersätzen können etwaige außergewöhnliche Kosten, die für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit mit dem eigenen PKW entstanden sind, lohnsteuerfrei erstattet werden (beispielsweise nicht voraussehbare Aufwendungen für Reparaturen, die nicht auf Verschleiß beruhen, Aufwendungen zur Beseitigung von Unfallschäden oder Aufwendungen infolge eines Schadens durch den Diebstahl des Fahrzeugs).

3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen

Die aus Anlass einer betrieblichen Auswärtstätigkeit entstandenen Verpflegungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge ersetzen.
Bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, mit folgenden Pauschbeträgen angesetzt werden:
bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden 14 Euro
An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten
unabhängig von der Dauer der Abwesenheit
14 Euro
bei Auswärtstätigkeiten, die nicht An- und Abreisetag sind, von 24 Stunden 28 Euro
Beispiel:
Arbeitnehmer A tritt am ersten Tag seine Inlandsreise um 16 Uhr an und kehrt am übernächsten Tag um 18 Uhr zurück. Steuerfrei ersetzt werden können:
Am ersten Tag (Anreisetag): 14 Euro
Am zweiten Tag: 28 Euro
Am letzten Tag (Abreisetag): 14 Euro
Führt der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere Auswärtstätigkeiten durch, sind die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammenzurechnen. Bei einer betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeit bestimmt sich die Abwesenheitsdauer nach der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.
Achtung: Bei derselben Auswärtstätigkeit beschränkt sich der Ersatz / Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate. Allerdings liegt nicht dieselbe Auswärtstätigkeit vor, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte an nicht mehr als ein bis zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird. Ist der Arbeitnehmer also lediglich an zwei Tagen in der Woche an der jeweiligen Einsatzstelle tätig, beginnt die Frist von drei Monaten nicht zu laufen. Vielmehr liegen jeweils immer neue Dienstreisen vor. Die Drei-Monats-Frist beginnt neu zu laufen, wenn die Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte mindestens 4 Wochen unterbrochen wird. Der Grund der Unterbrechung ist dabei irrelevant. Damit führen auch Krankheiten, Urlaub, Kur, Fortbildungen zu einem Neubeginn der Frist, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen abwesend ist.
Soweit der Arbeitgeber aufgrund arbeitsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften seinen auswärts tätigen Arbeitnehmern höhere Beträge als die oben genannten Pauschalen erstattet, ist der Differenzbetrag zwischen den steuerfreien Pauschbeträgen und den tatsächlichen Erstattungsbeträgen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen. Es ist zulässig, die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen zusammenzurechnen; in diesem Fall ist nur die Summe der Erstattungen steuerpflichtig, die die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen übersteigt. Als Alternative zur individuellen Hinzurechnung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn kann mit dem Betriebsstättenfinanzamt eine Pauschalbesteuerung unter Anwendung eines abgestimmten Steuersatzes vereinbart werden (§ 40 Abs.1 Satz 1 Nr.1 EStG).
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die Lohnsteuer für zusätzlich vergütete Verpflegungsmehraufwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit diese Verpflegungsmehraufwendungen die steuerfrei erstattbaren Pauschbeträge um nicht mehr als 100 Prozent übersteigen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).
Unentgeltliche Verpflegung
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich Mahlzeiten so ist zu unterscheiden:
  • Kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine Verpflegungspauschale geltend machen (bei Dienstreisen über acht Stunden Abwesenheit), so ist diese typisierend um einen auf die Verpflegungspauschale für eine 24-stündige Abwesenheit bezogenen Pauschalsatz zu kürzen, konkret um 20 Prozent für ein Frühstück (entspricht 5,60 Euro) und um 40 Prozent jeweils für Mittag- und Abendessen (entspricht 11,20 Euro). Der Sachbezugswert kann nicht angesetzt werden. Die Verpflegungspauschale kann maximal auf 0 gekürzt werden.
    Dieser Grundsatz gilt auch bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung oder einem Arbeitsessen. Auch in diesen Fällen muss die Verpflegungspauschale entsprechend gekürzt werden.
  • Kann der Arbeitnehmer keine Verpflegungspauschale geltend machen (bei Dienstreisen unter acht Stunden Abwesenheit oder wenn die Drei-Monats-Frist abgelaufen ist), so kann der amtliche Sachbezugswert angesetzt werden. Dieser beträgt für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 4,40 Euro (2025). Mehr hierzu können Sie unserem Artikel Sachbezugswerte 2025 auf unserer Webseite entnehmen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat zwei Übernachtungen mit Frühstück gebucht und bezahlt. A erhält zusätzlich eine Verpflegungspauschale. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil versteuern. A kann folgende Pauschalen geltend machen:
Anreisetag: 14 Euro
Abreisetag: 14 Euro
Zwischentag: 28 Euro
Gesamt: 56 Euro. Kürzung für zwei Frühstücke: 11,20 Euro (2 x 5,60 Euro).
Der Ansatz der oben genannten Pauschalbeträge kann unterbleiben, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen dem Pauschalbetrag entsprechenden Betrag als Entgelt für die Mahlzeit vereinbart hat (zum Beispiel der Arbeitnehmer zahlt den Betrag bei der Abrechnung der Verpflegungspauschalen an den Arbeitgeber und bekommt entsprechend weniger ausbezahlt), oder wenn der Betrag vom Nettolohn einbehalten wird.
Zur Frage, wann eine arbeitgeberseitig gewährte Mahlzeit vorliegt, enthält § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG sowie das Schreiben der Finanzverwaltung vom 25. November 2020 (in den Randziffern 61 ff.) die folgenden Voraussetzungen:
Danach genügt es für eine arbeitgeberseitige Mahlzeitengestellung, dass
  • der Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit (oder doppelte Haushaltsführung) verrichtet,
  • die Mahlzeit (also jede einzelne) keinen höheren Verkehrswert als 60 Euro inklusive USt hat,
  • und die Abgabe der Mahlzeit dienstlich veranlasst ist.
Die dienstliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Arbeitgeber Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Wie die Rechnung beglichen wird, ist unerheblich. Ferner kann auch der Arbeitnehmer die Mahlzeit selbst bestellen; selbst eine telefonische Order genügt. Schließlich ist auch eine Bestellung nach Reiseantritt – zum Beispiel erst im Hotel – möglich.
Frühstück im Hotel
In dem Fall, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise im Hotel ein Frühstück vom Arbeitgeber ersetzt bekommt, gilt Folgendes: werden Übernachtungskosten aufgrund eines Einzelnachweises (Hotelrechnung) geltend gemacht, ist zu beachten, dass die in einer Hotelrechnung gesondert ausgewiesenen Kosten des Frühstücks nicht zu den Übernachtungskosten gehören. Soweit das Frühstück dennoch dem Arbeitnehmer ersetzt wird, bedeutet dies, dass es grundsätzlich nach den oben genannten Grundsätzen lohnversteuert werden muss. Das Gleiche gilt, wenn in der Hotelrechnung nur ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück oder ggf. auch Mittag-/Abendessen ausgewiesen und sich daher der Preis für die Verpflegung nicht feststellen lässt. Auch hier wird die Verpflegungspauschale für ein Frühstück um 5,60 Euro und für ein Mittag- bzw. Abendessen um 11,20 Euro gekürzt.
Hinweis: Auch Mahlzeiten während Flugreisen oder im Zug oder Schiff führen zur Kürzung der Verpflegungspauschale. Chipstüten, Salzgebäck, Schokowaffel, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien erfüllen die Kriterien einer Mahlzeit hingegen nicht und führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale.
Einige weitere Sonderfälle zur Kürzung der Verpflegungspauschale finden Sie in dem bereits genannten BMF-Schreiben vom 25. November 2020.
Großbuchstabe M
Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit:
  • außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte
oder
  • im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden.
Diese Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mahlzeitengestellungen an den Arbeitnehmer im Kalenderjahr.
Werden Mahlzeiten gewährt, die keinen Arbeitslohn darstellen oder deren Preis 60 Euro übersteigt - und die daher nicht mit dem Sachbezugswert zu bewerten sind - besteht keine Pflicht im Lohnkonto den Großbuchstaben "M" aufzuzeichnen und zu bescheinigen.

4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen

Die aus Anlass einer Dienstreise oder eines Dienstganges entstandenen Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ersetzen
  • in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen oder
  • ohne Einzelnachweis bis zur Höhe eines Pauschbetrages von 20 Euro, sofern der Arbeitnehmer die Unterkunft nicht vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich erhalten hat. Auch bei Übernachtung in einem Fahrzeug ist die steuerfreie Zahlung der Pauschbeträge nicht zulässig. Bei Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine dürfen die Pauschbeträge nur dann steuerfrei gezahlt werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist.
  • Seit 2020 gibt es eine neue Pauschale für Fahrtätige (LKW-Fahrer) von 8 Euro am Tag (§ 9 Abs. 1 EStG). Wenn diese im LKW übernachten, können die Kosten für Raststätten (Dusche, Parken etc.) zukünftig pauschal steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Höhere Kosten sind nachzuweisen. Die Verpflegungspauschale kann daneben ebenfalls gezahlt werden.
Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein- und derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte sind im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt steuerfrei ersetzbar bzw. als Werbungskosten abzugsfähig. Nach diesem Zeitraum werden nur noch 1000 Euro monatlich steuerfrei erstattet. Für Auslandsübernachtungen gilt dies nicht.
Werden dem Arbeitnehmer die entstandenen Übernachtungskosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe ersetzt, so kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten nur die nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten (also nicht den Pauschbetrag) geltend machen.

5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die aus Anlass einer Dienstreise ins Ausland entstandenen Verpflegungskosten durch die Gewährung länderweise unterschiedlicher Pauschbeträge (Auslandstagegelder) lohnsteuerfrei ersetzen. Auch hier gelten dieselben Kriterien wie bei Inlandsreisen.
Die Auslandstagegelder werden vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gemacht. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums finden Sie eine Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 (siehe dazu auch unser Merkblatt Auslandsreisepauschalen ab 1.1.2025). Angesetzt wird hierbei der höchste Auslandstagegeldsatz nach dem Bundesreisekostengesetz mit folgenden Prozentsätzen:
1. Abwesenheit von 24 Stunden: 120 Prozent
2. An- und Abreisetag oder Abwesenheit von mindestens acht Stunden: 80 Prozent.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für die nicht erfassten Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Zusätzlich ist Folgendes zu beachten:
  • Das Auslandstagegeld richtet sich nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht. Liegt bei Rückreisetagen vom Ausland ins Inland der vor 24 Uhr Ortszeit erreichte Ort im Inland, bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland (§ 9 Abs. 4a S. 5 EStG).
  • Bei Flugreisen gilt ein Land in dem Zeitpunkt als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet; Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt. Bei Flugreisen, die sich über mehr als zwei Kalendertage erstrecken, ist für die Tage, die zwischen dem Tag des Abflugs und dem Tag der Landung liegen, das für Österreich geltende Tagegeld maßgebend.
  • Bei Schiffsreisen ist das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und der Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend.
Beispiel:
Dreitägige Dienstreise nach Mailand
Montag Antritt der Reise um 13 Uhr in Stuttgart. Ankunft am Zielort in Mailand um 22 Uhr
Dienstag Aufenthalt in Mailand
Mittwoch Rückreise über Österreich mit Ankunft in Stuttgart um 20 Uhr
Steuerfrei können folgende Pauschbeträge ersetzt werden:
Montag Pauschbetrag für Mailand als Anreisetag 26,00 Euro
Dienstag Pauschbetrag für Mailand bei 24-stündiger Abwesenheit 39,00 Euro
Mittwoch Pauschbetrag für Mailand als Abreisetag, da Rückreise vom Ausland ins Inland und letzter Tätigkeitsort in Mailand 26,00 Euro

6. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen

Die aus Anlass einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit in das Ausland entstehenden Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen
  • in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen oder
  • ohne Einzelnachweis in Höhe eines Pauschbetrags, der länderweise unterschiedlich ist, soweit der Arbeitnehmer die Unterkunft nicht vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt erhalten hat.
Bei Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine dürfen zusätzliche Übernachtungsaufwendungen nur dann steuerfrei erstattet werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist. Die steuerfreie Erstattung des Pauschbetrags bei einer Übernachtung im Fahrzeug ist nicht zulässig.
Zur Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer siehe Ausführungen zu Ziffer 4.

Hinweis:
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR), für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 und R 9.11 Absatz 8 LStR).
Werden Übernachtungskosten aufgrund eines Einzelnachweises (Hotelrechnung) geltend gemacht, ist zu beachten, dass etwa die in einer Hotelrechnung ausgewiesenen Kosten des Frühstücks nicht zu den Übernachtungskosten gehören (siehe ausführlich oben bei Punkt 3). Wird in der Hotelrechnung nur ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück oder ggf. auch Mittag-/Abendessen ausgewiesen und lässt sich daher der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, so ist der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten wie folgt zu kürzen:
  • Für das Frühstück 20 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit,
  • für Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit.
Beispiel:
Übernachtung in Paris/Frankreich
Übernachtungspreis einschließlich Frühstück 100,00 Euro
./. 20 Prozent der Verpflegungspauschale bei 24-stündiger Abwesenheit (58 Euro): 11,60 Euro
Lohnsteuerfrei können ersetzt werden 88,40 Euro

Da im Ausland die Differenzierung der Steuersätze für die Übernachtung und das Frühstück nicht der deutschen Rechtslage entsprechen muss, ist es denkbar, dass hier der Ansatz als Gesamtpreis weiterhin vorkommt und sich die für die Inlandsreisen dargestellte Problematik nicht in der gleichen Schärfe stellt (siehe Punkt 3).
Achtung: Auch bei Auslandsreisen gilt: erhält der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers von einem Dritten ein Frühstück oder eine Mahlzeit unentgeltlich oder teilentgeltlich gestellt, so sind auch hier entsprechend bei den Inlandsreisen die unter Punkt 3 dargestellten Grundsätze zur unentgeltlichen Verpflegung anzuwenden.

7. Reisenebenkosten

Reisenebenkosten kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen lohnsteuerfrei ersetzen. Der Arbeitnehmer muss entsprechende Unterlagen vorlegen, die der Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren hat.
Zu den Reisenebenkosten zählen beispielsweise die Aufwendungen für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck (einschließlich Reisegepäckversicherung soweit diese sich auf Dienstreisen beschränkt), für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner sowie für Straßenbenutzung und Parkplatz. Ferner zählen Schadensersatzleistungen, die im Zusammenhang mit auf Dienstreisen erlittenen Verkehrsunfällen stehen sowie Unfallversicherungen, die ausschließlich Berufsunfälle außerhalb einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte abdecken, zu den Reisenebenkosten. Auch hierzu zählt der Wertverlust aufgrund eines Schadens an mitgeführten Gegenständen, die der Arbeitnehmer auf seiner Reise verwenden musste, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht, nicht aber der Verlust einer Geldbörse.
Aufwendungen, die nicht so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind, wie beispielsweise Bekleidungskosten, Aufwendungen für die Anschaffung von Koffern u. a. Reiseausrüstung können nicht als Reisenebenkosten steuerlich geltend gemacht werden.

8. Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Zur Absicherung ihrer lohnsteuerlichen Pflichten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen. Im Gegensatz zu allgemeineren Anfragen ist das Finanzamt bei einem Bezug auf die Lohnsteuer verpflichtet auch tatsächlich zu antworten. Das Gesetz legt fest, dass das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben hat, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Erteilt das Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft, sind die Finanzbehörden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens gegenüber allen Beteiligten an diese gebunden (erstreckt sich jedoch nicht auf das Veranlagungsverfahren). Aufgehoben oder geändert werden kann die Anrufungsauskunft nur mit Wirkung für die Zukunft.
Für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.
Die Anrufungsauskunft ist stets gebührenfrei. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darzulegen, die für den Einzelfall von Bedeutung sind. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Es sollte auf eine vollständige Sachverhaltsdarstellung geachtet werden.
Weitere Informationen zur Anrufungsauskunft können Sie dem BMF-Schreiben vom 12.12.2017 entnehmen.
Hinweis:
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter Kontakt genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer IHK vor Ort nachzufragen.

Rechnungen für Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzen

Stand: Januar 2022
Küche und Wohnzimmer müssen gestrichen werden, die Fliesen im Bad sollen erneuert werden – die Versuchung, in diesen Fällen den Auftrag unter der Hand statt an ein ordentlich gemeldetes Unternehmen zu vergeben, ist hoch. Grund: Insbesondere die Sozialabgaben für angestellte Mitarbeiter und die Umsatzsteuer machen die Leistung der regulären Anbieter deutlich teurer als das nicht hinweg zu diskutierende Angebot auf dem Schattenmarkt. Um dieses Problem zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber eine Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von so genannten Haushaltsdienstleistungen und Handwerkerleistungen geschaffen.
Danach können zum einen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, zum Beispiel die Wohnungsreinigung, das Rasenmähen oder die Betreuung von Familienangehörigen, steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind es 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Einige Beispiele, was unter diese Regelung fällt sind:
  • Putzarbeiten in der Wohnung
  • Kochen, Waschen, Bügeln
  • Gartenpflege, zum Beispiel Rasen mähen und Hecke schneiden
  • Einkaufen von Gegenständen des täglichen Lebens
  • Betreuung von Familienangehörigen (Beachte: Besteht die Haushaltsdienstleistung in der Betreuung von Kindern, ist zu beachten, dass die hierfür spezifischen Regelungen vorgehen und die hier dargestellte Abzugsfähigkeit von Haushaltsdienstleistungen nur nachrangig greift. Eine ausführliche Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist über die seitliche Linkliste abrufbar).
  • Kosten für eine Umzugsspedition für einen Privatumzug.
Hinweis: Wer keinen externen Dienstleister für die Ausführung der Haushaltsdienstleistung beauftragt, sondern hierfür im Privathaushalt eine/n Beschäftigte/n einstellt, hat Folgendes zu beachten:
Neben der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Haushaltsdienstleistungen dürfen zusätzlich 20 Prozent der Kosten für alle Handwerksarbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem inländischen Haushalt, das heißt also auch derer, die über Schönheitsreparaturen hinaus gehen, bis zu einer Höhe von 6.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind also bis zu 1.200 weitere Euro pro Jahr.
Hierunter fallen zum Beispiel:
  • Erneuerung des Bodenbelags (Teppichboden, Parkett oder Fliesen)
  • Badezimmermodernisierung
  • Austausch von Fenstern
  • Wartung und Reparatur von Elektroanlagen.
Wichtig für die abzugsfähigen Handwerksrechnungen: Die Steuererstattung für Handwerksarbeiten können Mieter genauso wie die Eigentümer für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beantragen. Entscheidend ist grundsätzlich, wer die Leistungen bezahlt hat. Aber selbst wenn der Vermieter die Leistungen in Auftrag gegeben hat, kann der Mieter die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die auf die Handwerksleistungen entfallen und sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters nachgewiesen wird. Die steuerliche Förderung umfasst dabei allerdings allein die Arbeitskosten. Die Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Schließlich kann die Abzugsfähigkeit nicht kumulativ als Haushaltsdienstleistung und Handwerkerleistung in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Malerrechnung für den regelmäßigen Renovierungsanstrich im Rahmen der Schönheitsreparatur bleibt nur einmal abzugsfähig. Was aber kumuliert werden darf, sind Ausgaben für Haushaltsdienstleistungen und für Handwerksleistungen. Wer also zum Beispiel 3000 Euro für eine Haushaltshilfe für Kochen, Waschen, Bügeln ausgibt und für weitere 3000 Euro die Fliesen im Bad neu legen lässt, darf insgesamt zweimal 20 Prozent, das heißt 1200 Euro, abziehen.
Wie funktioniert die Erstattung? Die Steuerermäßigung wirkt sich grundsätzlich erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung aus. Dort muss der Steuerpflichtige den Abzug in der dafür vorgesehenen Spalte des Mantelbogens beantragen.
Die entsprechenden Aufwendungen sind durch Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung oder der Handwerkerleistung zu belegen. Für den Zahlungsnachweis genügt der Beleg eines Kreditinstituts (Überweisung oder Kontoauszug). Barzahlungen werden nicht anerkannt!
Ist der Steuerpflichtige Arbeitnehmer, kann er gegebenenfalls bereits früher vom Steuerabzug profitieren, indem er auf amtlichem Vordruck bei seinem Wohnsitzfinanzamt einen Freibetrag beantragt.
Weiterführende Hinweise gibt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 (unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 1. September 2021). Es enthält als Anlage eine tabellarische Übersicht, welche Leistungen nach welcher Regelung abzugsfähig sind.

Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen

Stand: Juli 2021
Wer kennt die Situation nicht: Vertragsverhandlungen werden unterbrochen und beim Mittagessen im benachbarten Restaurant fortgeführt. Abhängig vom Standard des gewählten Lokals und Anzahl der Personen sind Rechnungen von 200 bis 300 Euro schnell erreicht. Damit das Essen auch steuerlich bleibt, was es ist – ein Arbeitsessen – und nicht zum Privatvergnügen wird, müssen Unternehmen die Standards verschiedener Rechtsvorschriften beachten.
So sind zum einen die Anforderungen zu beachten, die für den Gewinn mindernden Betriebsausgaben erforderlich sind zum anderen die Vorschriften, die für den Vorsteuerabzug aus der Rechnung gelten. Dabei gilt, dass für den Betriebsausgabenabzug alle Angaben erforderlich, die umsatzsteuerliche Pflichtangaben für die Rechnung sind. Doch selbst wenn alle Angaben korrekt sind, bleiben dennoch 30 Prozent des Rechnungsbetrags ertragsteuerlich sogenanntes Privatvergnügen. Der Betriebsausgabenabzug ist auf 70 Prozent der Rechnungssumme begrenzt. Anders ist dies beim Vorsteuerabzug: Dieser besteht, sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen, zu 100 Prozent.
Was ist zu tun, damit Bewirtungskosten geltend gemacht werden können?
Bei Bewirtungen in Gaststätten hat der Steuerpflichtige einen besonderen Belegnachweis zu erstellen. Der Nachweis kann auf einem Vordruck erfolgen, der häufig bereits auf der Rückseite der Gaststättenrechnungen aufgedruckt ist. Möglich ist der Nachweis auch auf einem gesonderten Dokument, das mit der Rechnung zusammengeführt wird – zum Beispiel durch Aneinanderheften. Der Belegnachweis muss folgende Angaben enthalten:
  • Betrieblicher Anlass der Bewirtung (Hinweis: möglichst genau, allgemeine Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch genügen nicht) mit Ort und Tag
  • Namen der bewirteten Personen
  • Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers
Diesem (selbst erstellten) Nachweis ist die außerdem die ordnunsgemäße Rechnung der Gaststätte beizufügen. Unabhängig von der Größe des Restaurants ist es dabei manchmal schwieriger als erwartet, den korrekten Beleg zu bekommen. Handschriftliche Rechnungen oder Quittungen genügen in keinem Fall. Eine vom Finanzamt zu akzeptierende Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG genügen, stets maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer) versehen sein. Sie muss demnach folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift der Gaststätte als Aussteller der Rechnung
  • Tag der Bewirtung (wichtig: maschinell eingedruckt)
  • Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel (wie Menü 1, Tagesgericht 2, Lunch-Buffet etc). Allgemeine Angaben wie “Speisen und Getränke”, die für den Vorsteuerabzug ausreichend, genügen nicht.
  • Rechnungsbetrag in einer Summe inklusive Mehrwertsteuer sowie anzuwendender Steuersatz (für Beträge über 250 Euro siehe die im Folgenden genannten gesonderten Angaben zum Steuerausweis)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung (auch wenn identisch mit Bewirtungsdatum)
Bei Beträgen von über 250 Euro muss zusätzlich enthalten sein:
  • Name und Anschrift des Bewirtenden, das heißt des Gastgebers
  • Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in Euro – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
  • Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte
Auch Trinkgelder können geltend gemacht werden. Trinkgeld kann durch die maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Trinkgeld in der Rechnung nicht ausgewiesen, gelten für den Nachweis von Trinkgeldzahlungen die allgemeinen Regelungen über die Feststellungslast, die beim bewirtenden Steuerpflichtigen liegt. Der Nachweis kann z. B. dadurch geführt werden, dass das Trinkgeld vom Empfänger des Trinkgeldes auf der Rechnung quittiert wird.
Zusätzlich zu diesen Formalitäten gilt für alle Bewirtungen, dass die entsprechenden Aufwendungen zeitnah, einzeln und gesondert von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung genommen und geht ausführlich auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung ein. Enthalten sind auch Ausführungen zu digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnungen und – belegen.
Die folgende Tabelle fasst die erforderlichen Angaben nach Rechnungshöhe und dem Grund ihrer Angabe zusammen:
Angabe
Rechnung
</= 250

Rechnung
> 250
Erforderlich für Betriebsausgabenabzug
Erforderlich für Vorsteuerabzug
Name und Anschrift der Gaststätte
+
+
+
+
Tag der Bewirtung
+
+
+
- </= 250
+ > 250
Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel
+
+
+
+
Rechnungsbetrag
inkl. MwSt sowie anzuwendender Steuersatz
+
-
+
+
Aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie gesonderter Ausweis von MwSt-Satz und -betrag
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+
+
+
Ausstellungsdatum der Rechnung
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+
+
+
Anlass der Bewirtung
+
+
+
-
Namen der bewirteten Personen
+
+
+
-
Unterschrift des Bewirtenden
+
+
+
-
Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer)
+
+
+
- </= 250
+ > 250
Steuernummer oder USt-IdNr.
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Name des Bewirtenden
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+
Anschrift des Bewirtenden
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