Unterschiedliche Interessen und aktuelle Themen miteinander verbinden

Wirtschaftsstandort Stadt mit neuen Konzepten stärken

Situation im Elbe-Weser-Raum

Um sich zukunftsfähig aufzustellen, sind die Kommunen gefragt, auf aktuelle Trends wie veränderte Nutzer- und Konsumansprüche, Digitalisierung, den demografischen Wandel, aber auch den Wettbewerb mit den angrenzenden Metropolen und den wachsenden E-Commerce zu reagieren. Gute Erreichbarkeit, attraktive Innenstädte sowie eine effiziente Infrastruktur sind dabei ebenso wichtig wie ein adäquates und bezahlbares Angebot an Gewerbeflächen und Wohnraum. Allerdings führen unterschiedliche Ansprüche der diversen Stadt-Akteure oftmals zu Nutzungskonflikten, und Partikularinteressen stehen vielerorts über dem Gesamtinteresse einer wirtschaftlich starken Kommune. Auch wird noch zu wenig in nutzergruppen- und themenübergreifende Entwicklungskonzepte investiert. Bestehende Förderrichtlinien für das Vorantreiben einer aktiven Stadtentwicklung greifen oftmals unzureichend, und Strategien für digitale Kommunen („smart city“) gibt es noch nicht flächendeckend.
Insbesondere abseits der metropolangrenzenden Regionen erleben viele Grund- und Mittelzentren eine Verschlechterung der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedingungen. Das Fachkräftepotenzial schwindet, der Weg zum Arbeits- oder Ausbildungsbetrieb gestaltet sich aufgrund unzureichender Erreichbarkeit zum Hindernis, viele Betriebe finden keine geeignete Nachfolge. In einigen Orten fallen sogar Angebote der Grundversorgung, beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten oder öffentliche Dienstleistungen weg. So entstehen wiederum Leerstände und Brachflächen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer städtebaulichen Abwärtsspirale, wodurch Immobilien an Wert verlieren und Unternehmen sich wegen fehlender Anreize nicht ansiedeln bzw. abwandern. Diese Entwicklungen werden aktuell durch die negativen Auswirkungen der Pandemie erheblich beschleunigt. Eine unzureichende Versorgung mit effizienter Glasfaser- und Mobilfunkinfrastruktur in der ländlichen Region verstärkt diese Prozesse.

Was wir fordern

Nachhaltige Flächenentwicklung für Wohnen und Gewerbe vorantreiben

Interessen von Industrie, Gewerbe und Wohnen sind von Kommunen bei jeder Flächeninanspruchnahme ausgewogen zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, für Gewerbeflächen und Unternehmensstandorte das Entwicklungspotenzial zu erhalten. Die vom Bundesgesetzgeber im Kontext der Nachhaltigkeit verfolgte Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung von Innenentwicklung sind dabei von großer Bedeutung. Eine Ausweisung von Flächen für Industrie und Gewerbe ist dennoch notwendig, um zu einer Weiterentwicklung der Unternehmen und damit zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Stadt als Ganzes beizutragen.

Zugang zu leistungsfähigen Datennetzen ermöglichen

Eine effiziente Versorgung mit Glasfaser- oder Breitbandnetzen ist unabdingbar für eine positive Stadtentwicklung. Der Überbau von bereits bestehenden, geförderten Glasfasernetzen durch einen anderen Netzanbieter sollte bedingungslos ermöglicht werden. Auch die Einführung von einfachen und kostengünstigen Mitverlegungsmöglichkeiten für Dritte trägt zu einer Verbesserung der Situation bei, so wie die Einführung standardisierter Durchleitungsgebühren und ein engerer Austausch zwischen Kommunen und Telekommunikationsunternehmen. Die Bundespolitik ist gefordert, dies zu ermöglichen.

Innenstädte und Zentren zu multifunktionalen Räumen entwickeln

Bedeutend für den Gesamtstandort Stadt ist die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten, Ortskernen und Quartieren. Auf die jeweilige Kommune zugeschnittene Ansätze sowie die Inszenierung des öffentlichen Raums werden ebenso an Bedeutung zunehmen wie die Zuhilfenahme digitaler und smarter Anwendungen, zum Beispiel in Handel und Stadtmarketing. Grundsätzlich ist bei allen Innenstadtakteuren, also politischen Gremien, Verwaltung, Stadt- und Citymarketing, Standortgemeinschaften, Unternehmen und den Immobilien- und Grundstückseigentümern, ein Weiterdenken von der reinen Einkaufs- in eine multifunktionale Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- und Erlebnisstadt gefragt.
Gleichwohl sollten bewährte Instrumente der Stadtentwicklung in den Planungen der Kommunen weiterhin Berücksichtigung finden. Dazu gehören zum einen das Aufstellen von Bebauungsplänen, das regelmäßige Evaluieren von Flächennutzungsplänen, die Nutzung von Vorkaufsrechten und die Vorgaben der Raumordnung, um beispielsweise großflächige Einzelhandelsansiedlungen verträglich zu gestalten, zum anderen aber auch „informelle“ Instrumente wie Einzelhandelskonzepte, Stadt- und Citymarketing und ein vorausschauendes Geschäftsflächenmanagement. Der Einsatz von so genannten „Zentren-Managern“ kann dabei helfen, zwischen den einzelne Akteursgruppen zu vermitteln und die diverser Nutzeransprüche in einer einheitlichen Strategie zu bündeln.
Integrierte Entwicklungskonzepte, die Gewerbeflächen, Innenstadt, Grün-, Verkehrs- und Wohnraum gleichermaßen betrachten, liefern hilfreiche Ansätze, um die Konsolidierung von Kommunen mit stark sinkender Erwerbsbevölkerung zu unterstützen

Förderprogramme (weiter-) entwickeln

Wenn Zentren zukünftig neu gedacht werden, so sollten die entsprechenden Förderprogramme mitziehen. Die Bundes-Städtebauförderung ist für viele Kommunen nicht attraktiv genug, um zügig niedrigschwellige Maßnahmen zu unterstützen. Die IHK wirkt auf eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie eine Flexibilisierung der Verwendungsmöglichkeiten hin. Land und Kommunen können dies unterstützen, indem die Förderkulisse um eigene Programme ergänzt wird, die auch kurzfristige Aufwertungsmaßnahmen ermöglichen.

Erreichbarkeit von Standorten sicherstellen

Die Erreichbarkeit der Städte gilt es unabhängig von der Art der Mobilitätsform sicherzustellen. Im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens sollten Kommunen dabei gemeinsam mit Transportunternehmen und den stationären Betrieben den dauerhaften Dialog suchen, um Lieferverkehre zu bündeln oder alternative Fahrzeugkonzepte zur Belieferung auf der letzten Meile zu entwickeln.

In Digitalisierung investieren

Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Umsetzung von Smart-City-Projekten tragen zur kommunalen und unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit bei. Das Land sollte die Kommunen und Unternehmen dabei mit der Bereitstellung erforderlichen Know-hows, sicheren Datenstrukturen und Förderprogrammen unterstützen. Denkbar wäre auch die Ausweisung einer Modellregion im Rahmen des Forschungsprogrammes zur Digitalisierung ländlicher Regionen  „smart rural area“, um smarte Ansätze für Kommunen im Elbe-Weser-Raum zu erproben.

Den Dialog fördern

Zukunftsweisende Stadtentwicklung sollte mit gemeinsamer Ideenfindung beginnen und sich viel stärker auf die Kooperation mit Unternehmen, Immobilienwirtschaft, IHK sowie allen stadtrelevanten Akteuren stützen. Runde Tische auf kommunaler Ebene können das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen fördern und zur Planungssicherheit bei stadtentwicklungsrelevanten Projekten beitragen.

Was wir tun

Die IHK ist als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplanungen, Verkehrsvorhaben und übergeordneten Raumordnungsverfahren beteiligt. Dabei wirkt die IHK Stade darauf hin, dass Gewerbeflächen, Unternehmensstandorte und die nötige Infrastruktur sowie Weiterentwicklungsspielraum erhalten bleiben.
Die IHK bewertet großflächige Einzelhandelsvorhaben nach raumordnerischer und städtebaulicher Verträglichkeit. Dabei beraten wir Kommunen und Landkreise auch im Vorfeld einer Bauleitplanung im Sinne einer Planungsbeschleunigung.
Die IHK berät und unterstützt Kommunen und Standortgemeinschaften bei der Entwicklung informeller Planungs- und Standortförderinstrumente in der Region (Einzelhandelskonzepte, Entwicklungskonzepte, Stadt- und Citymarketing, Leerstandsmanagement, BIDs, etc.).
Beim jährlich stattfindenden „Tag der Gewerbevereine“ bietet die IHK eine erfolgreiche Plattform für die 60 Gewerbevereine in der Region, um sich über aktuelle Entwicklungen in Handel und Stadtentwicklung zu informieren, zu vernetzen und gute Beispiele auszutauschen.
Die IHK erarbeitet Informationsmaterialien wie den Leitfaden „Kommunale Einzelhandelskonzepte – ein wirkungsvolles Instrument für lebendige Städte und Gemeinde in Niedersachsen“ oder konkrete Maßnahmenpapiere, wie „Handel(n) während Corona“ und „Zukunft Innenstadt“.
Mit der Initiative Heimat shoppen gibt sie Gewerbevereinen und Kommunen eine Imagekampagne an die Hand, mit der wir uns gemeinsam für attraktive Innenstädte und Ortskerne einsetzen und auf die Bedeutung der lokalen Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen hinweisen
Sie sensibilisiert die Unternehmen aus Groß- und Einzelhandel für das Thema Digitalisierung durch Veranstaltungen, wie zum Beispiel „Onlinekompetenzen im Handel“, „Augmented Reality im Handel“, „Cybercrime im Handel“ und „Datenschutz im Handel“.
Die IHK wird von den Kommunen im Rahmen der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen beteiligt und kann dadurch auf eine planungssichere Umsetzung von Sonntagsöffnungen gemäß der rechtlichen Vorgaben hinwirken. Daneben dient der Erfahrungsaustauschkreis „Verkaufsoffene Sonntage“ dem regelmäßigen Austausch zwischen Standortgemeinschaft und Gewerbeämtern im Elbe-Weser-Raum.
Unternehmen, Investoren, Verwaltungen und der Politik steht die IHK als Ansprechpartner bei der Suche und der Weiterentwicklung von Gewerbestandorten zur Verfügung. Sie ist Partner und Impulsgeber für Runde Tische, um unterschiedliche Akteure zusammenzubringen und über Ideen für die Innenstadt von morgen zu entwickeln, sowohl auf regionaler Ebene als auch landesweit zur Verfügung.
Sie setzt sich zu Stadtentwicklungsthemen auf landes- und bundespolitischer Ebene ein, z. B. durch Stellungnahmen zur Aktualisierung oder zur Neuaufstellung von Gesetzen. So zuletzt zum Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz (NLöffVZG), dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG), dem Niedersächsischen Windenergieerlass oder auf Bundesebene zum Baulandmobilisierungsgesetz und zur Musterbauordnung. Sie wird von der Politik bei der Erstellung von Förderrichtlinien beteiligt, wie z. B. zu verschiedenen Richtlinien des Landes zur Unterstützung der Wirtschaft in Zeiten der Covid-19-Pandemie, aber auch zu neuen Förderprogrammen für den Handel.
Die IHK initiiert und ist Partner landesweiter Programme zur Stärkung von Einkaufsstandorten, wie z. B. beim Landeswettbewerb „Gemeinsam aktiv - Handel(n) vor Ort“.
Sie bringt Händler aus unserer Region jährlich mit der Landespolitik in Form unseres „IHKN Handelsdialogs“ zusammen.

Zahlen, Daten Fakten aus dem Elbe-Weser-Raum

  • Insgesamt 47 Grundzentren und 10 Mittelzentren unterstreichen die eher ländliche Struktur der Region. Spezielle Ansätze der Stadtentwicklung auch im Wettbewerb mit den angrenzenden Metropolen sind daher dringend gefordert.
  • Digitalisierung ist im Handel im Aufwind, aber noch ausbaufähig: 34 Prozent der Händler im Elbe-Weser-Raum haben einen Onlineshop, 70 Prozent vermarkten über Facebook, 39 Prozent über Instagram.
  • Über 60 Gewerbevereine und Standortgemeinschaften sorgen für lebendige Zentren im Elbe-Weser-Raum. Sie bündeln und vertreten Interessen, steigern die Attraktivität von Stadtteilen und sind kompetente Ansprechpartner für Standortfragen. 
  • Im Jahr 2019 wächst das Sendungsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent auf 3,65 Mrd. Paket-, Express- und Kuriersendungen. (KEP-Studie 2020, Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e. V.)
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