Wirtschaftspolitischer Rahmen

Positionen der Raumordnung

Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist die Standortfrage für Unternehmen und Regionen gleichermaßen von elementarer Bedeutung. Dabei hat die Raumordnung eine wichtige Aufgabe, denn hier werden die Weichen gestellt und strategische Überlegungen für mittel- und langfristige Planungen im Elbe-Weser-Raum getroffen.
Untere Raumordnungsbehörden sind die Landkreise. Mit dem Instrument Regionaler Raumordnungsprogramme treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über Art und Umfang von Flächennutzungen und lösen insoweit auch konkurrierende Nutzungsansprüche. Auf dieser Grundlage stellen Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit Bauleitpläne auf, mit denen Art und Umfang der Flächennutzungen im Detail geregelt werden. Wir sind in diesen Planverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und vertreten das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk.
Unsere Region ist durch zahlreiche konkurrierende Nutzungsansprüche geprägt, zu deren notwendiger Auflösung wir u. a. unsere Stellungnahmen abgeben. Wir stehen ein für Entwicklungsperspektiven der lokalen Wirtschaft und schlagen Brücken für eine ganzheitliche Betrachtung ökologischer und ökonomischer Entwicklungsperspektiven.