Dienstleistungen
Versicherungsvermittler
Das
Versicherungsvermittlergesetz sieht eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führte bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Die Zulassung als Versicherungsvermittler ist demnach nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Die
Versicherungsvermittlerverordnung regelt insbesondere Details des Sachkundenachweises, die Sachkundeprüfung und die Anforderungen an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Industrie- und Handelskammern sind die "zuständige Stelle" für die Führung des Registers und auch zuständig für die Erlaubniserteilung. Auch die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler wird von den Kammern abgenommen.
Kontakt

Peter Al Yaakoub
Recht und SteuernVermittlerwesen
Thomas Blank
Recht und SteuernVermittlerwesen