Registerstelle

Vermittlerregister

Das Versicherungsvermittlerregister, das der Verbraucherinformation dienen soll, ist für jedermann aufrufbar.
Im Register werden folgende Angaben gespeichert:
  • der Familienname und der Vorname sowie die Firma,
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige
    • als Versicherungsmakler,
    • als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO,
    • nach § 34 d Abs. 7 GewO als gebundener Versicherungsvermittler,
    • mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler oder
    • als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 GewO tätig wird,
  • die Bezeichnung und die Anschrift der Registerbehörde,
  • die Staaten der Europäischen Union und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen er beabsichtigt, tätig zu werden, sowie im Falle der Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift sowie die Vertreter für die Tätigkeit der Niederlassung,
  • die Geschäftsanschrift,
  • die Registrierungsnummer,
  • bei juristischen Personen der/die Familiennamen und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig ist/sind.
Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind den IHKs als zuständige Stellen für das Register unverzüglich anzuzeigen.
Ein Versicherungsvermittler kann im Register nur mit einer Tätigkeitsform aufgenommen werden, kann also nicht gleichzeitig als Vermittler mit Erlaubnis und "gebundener" Vermittler nach § 34 d, Abs. 7 GewO geführt werden. Strebt ein über sein VU zum Register gemeldeter gebundener Vermittler eine eigene Erlaubnis an, so ist die Eintragung als Vermittler mit Erlaubnis erst dann möglich, wenn er seine Registrierung als gebundener Vermittler mit Haftungsübernahme über sein Versicherungsunternehmen hat löschen lassen.