Verkauf und Umgang
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Sie richtet sich also nicht nur an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, sondern auch an Gastronomie und Betriebe für Gemeinschaftsverpflegung sowie an Lagerei- und Speditionsunternehmen und den Groß- und Einzelhandel.
Das Lebensmittelhygiene-Portal, das unter Federführung der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) gemeinsam mit dem DIHK und weiteren Partnern aufgesetzt wurde, bietet Gastronomen, Händlern und Lebensmittelherstellern Checklisten und Tipps beispielsweise zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzeptes und zu den vorgeschriebenen Schulungen. In Ergänzung finden sich ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und ein Glossar wichtiger Fachbegriffe und Abkürzungen.
Darüber hinaus besteht im stationären Lebensmittelhandel ein Preisbindungsverbot. Das Bundeskartellamt hat dazu ein finales Hinweispapier veröffentlicht. Anhand von Praxisbeispielen soll Unternehmen der Branche Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots erläutert werden. Das "Hinweispapier" erhalten Sie hier.
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Lebensmittelhygiene-Verordnung
(Nr. 1377912)
Das HACCP-Konzept steht für die systematisierte Eigenkontrolle der betrieblichen Hygienepraxis. Jeder Lebensmittelunternehmer muss durch Dokumente und Aufzeichnungen das implementierte HACCP-System nachweisen können.
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Infektionsschutzgesetz regelt Belehrungspflicht
(Nr. 1364434)
Das Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. An seine Stelle ist die Gesundheitsbelehrung gerückt. Wer die Bescheinigung braucht, das ist im bundeseinheitlich geltenden Infektionsschutzgesetz geregelt.
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Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels
(Link: https://www.bvlh.net/startseite)
Der BVLH bietet Infomationen und Handlungsempfehlung zum Umgang mit und Verkauf von Lebensmitteln. Auch in Bezug auf rechtliche Vorschriften über die Lebensmittelhygiene hinaus.
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Nährwertdeklaration
(Nr. 3601396)
Seit Dezember 2014 sind Gastronomen, Lebensmittelproduzenten und -händler sowie Betriebe aus der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet, Zutaten in Speisen zu nennen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können.
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Unverpackte Lebensmittel
(Nr. 6080820)
Hinweise und Informationen zum Verkauf von Lebensmitteln, sowie Vorteile für unverpackte Bio-Lebensmittel in Bezug auf Melde- und Zertifizierungspflicht haben wir für Sie zusammengefasst.
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Reduktion von Lebensmittelverlusten im Einzelhandel
(Nr. 5005244)
Nach der Zielvorgabe der Bundesregierung sollen Lebensmittelverluste bis 2030 halbiert werden. Dabei wird bislang auf Vereinbarungen auf freiwilliger Basis gesetzt. Welche Maßnahmen wirken, und welche Stellschrauben diskutiert werden, zeigt folgende Übersicht.