Lebensmittelhandel

Verkauf und Umgang

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Sie richtet sich also nicht nur an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, sondern auch an Gastronomie und Betriebe für Gemeinschaftsverpflegung sowie an Lagerei- und Speditionsunternehmen und den Groß- und Einzelhandel.
Darüber hinaus besteht im stationären Lebensmittelhandel ein Preisbindungsverbot. Das Bundeskartellamt hat dazu ein finales Hinweispapier veröffentlicht. Anhand von Praxisbeispielen soll Unternehmen der Branche Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots erläutert werden. Das "Hinweispapier" erhalten Sie hier.