Lebensmittelhandel
Verkauf und Umgang
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Sie richtet sich also nicht nur an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, sondern auch an Gastronomie und Betriebe für Gemeinschaftsverpflegung sowie an Lagerei- und Speditionsunternehmen und den Groß- und Einzelhandel.
Darüber hinaus besteht im stationären Lebensmittelhandel ein Preisbindungsverbot. Das Bundeskartellamt hat dazu ein finales Hinweispapier veröffentlicht. Anhand von Praxisbeispielen soll Unternehmen der Branche Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots erläutert werden. Das "Hinweispapier" erhalten Sie hier.
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Lebensmittelhygiene-Verordnung
(Nr. 1377912)
Das HACCP-Konzept steht für die systematisierte Eigenkontrolle der betrieblichen Hygienepraxis. Jeder Lebensmittelunternehmer muss durch Dokumente und Aufzeichnungen das implementierte HACCP-System nachweisen können.
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Infektionsschutzgesetz regelt Belehrungspflicht
(Nr. 1364434)
Das Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. An seine Stelle ist die Gesundheitsbelehrung gerückt. Wer die Bescheinigung braucht, das ist im bundeseinheitlich geltenden Infektionsschutzgesetz geregelt.
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Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels
(Link: https://www.bvlh.net/startseite)
Der BVLH bietet Infomationen und Handlungsempfehlung zum Umgang mit und Verkauf von Lebensmitteln. Auch in Bezug auf rechtliche Vorschriften über die Lebensmittelhygiene hinaus.
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Online-Portal
(Nr. 3710480)
Das Lebensmittelhygiene-Portal, das unter Federführung der bayerischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit dem DIHK und weiteren Partnern aufgesetzt wurde, wird jetzt auch in englischer, chinesischer und bald in türkischer Fassung angeboten.
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Nährwertdeklaration
(Nr. 3601396)
Seit Dezember 2014 sind Gastronomen, Lebensmittelproduzenten und -händler sowie Betriebe aus der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet, Zutaten in Speisen zu nennen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können.