Hinweise und Vorgaben

Unverpackte Lebensmittel

Unverpackte Lebensmittel werden beliebter. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hinweise und Informationen sind im folgenden aufgeführt, sowie vorteilhafte gesetzliche Regelung für unverpackte Bio-Lebensmittel bzgl. der Melde- und Zertifizierungspflicht.

Unverpackte Lebensmittel

ine zunehmende Zahl bieten “unverpackt”-Produkte – sowohl als „reine“ unverpackt-Läden als  auch Läden, die einen Teil des Sortiments unverpackt angeboten wird. Informationen zur Orientierung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
 Eine Fallstudie im Auftrag des MELUND – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – Schleswig-Holstein soll die Wirksamkeit des Konzepts in Bezug auf die jeweils vermiedenen Abfallmengen von Verpackungen und Lebensmitteln einschätzen und Vorschläge zur Weiterentwicklung und Übertragbarkeit ableiten. Die Studie von Marie Delaperrière bezieht sich insbesondere auf Daten und Erfahrungen des Ladens "Unverpackt – lose, nachhaltig, gut" in Kiel. Konkret werden der gesetzliche Rahmen für den unverpackten Einkauf erläutert, und gezeigt, welche Produkte bei Unverpackt verkauft und nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden. Zudem werden die Möglichkeiten der Übertragung, Hemmnisse und die Weiterentwicklungschancen des Konzepts diskutiert.Ein FuE-Vorhaben aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft im Bereich „Ökonomie/Sozialwissenschaften der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung untersucht zeigt in seinem Schlussbericht, Potenziale und Herausforderungen des unverpackt-Konzepts in Deutschland und ihre Implikationen für nachhaltigen Konsum.Informationen zur Lebensmittelhygiene von Abfüllstationen und weiterführende Hinweise bietet unter Anderem der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands.Die Fallstudie über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung von Verpackungen und Lebensmitteln im Einzelhandel bietet Anregungen und Hinweise zur Abfallvermeidung.Weiterführende Informationen zur Lebensmittelhygiene haben wir auch hier zusammengestellt.

Unverpackte Bio-Lebensmittel

Für den Verkauf von unverpackten ökologischen Lebensmittel gellten vor dem Hintergrund der EU-Verordnung 2018/848 Änderungen bezüglich der Melde- und Zertifizierungspflichten.
Der Handel mit unverpackten Bio-Lebensmitteln wie Obst und Gemüse ist mit wenigen Ausnahmen kontrollpflichtig. Handelsunternehmen mit Bio-Angebot müssen sich bei der für den ökologischen Landbau zuständigen Behörde anmelden und von einer Kontrollstelle zertifizieren lassen. Ziel dieser Regelung ist es, Verbraucher zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Handelsunternehmen zu gewährleisten. Demnach gilt: Einzelhändler, die unverpackte Bio-Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Zertifizierungspflicht, aber nicht von der Meldepflicht befreit, sofern deren Jahresumsatz mit Bio-Lebensmitteln unter 20.000 Euro liegt oder 5.000 kg pro Jahr nicht überschreitet. Einzelhändler, die ausschließlich vorverpackte Bio-Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, sind grundsätzlich von der Pflicht zur Meldung und der Zertifizierung ausgenommen, sofern sie die Waren nicht selbst erzeugen, aufbereiten, importieren oder andere Unternehmen mit diesen Arbeiten beauftragten. Zusätzlich dürfen die Lebensmittel nur direkt an der Verkaufsstelle gelagert werden. Alle anderen Einzelhändler sind immer melde- und zertifizierungspflichtig. Das gilt auch für den Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln.Unternehmen, die die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen und sich auf die Befreiung berufen wollen, müssen dies dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz melden. Werden die Vorschriften der europäischen Öko-Verordnung missachtet und Produkte dennoch als “Öko“ oder „Bio“ beworben, ist eine Ahndung je nach Schwere des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis zu 30.000 Euro) oder im Rahmen eines Strafverfahrens möglich. Zu den detaillierten Voraussetzungen und Vorgaben hat das Land ein Merkblatt erstellt. Daneben stellt das Ministerium das Meldeformular zur Erleichterung der Meldepflicht von Einzelhändlern, die die Bedingungen für die Befreiung von der Zertifizierungspflicht erfüllen, zur Verfügung.