Reduktion von Lebensmittelverlusten im Einzelhandel
Nach der Zielvorgabe der Bundesregierung sollen Lebensmittelverluste bis 2030 halbiert werden. Dabei wird bislang auf Vereinbarungen auf freiwilliger Basis gesetzt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Februar 2019 die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt. Am 04.03.2020 haben die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner und die Präsidenten bzw. Vorsitzenden von sieben Dachverbänden der Land- und Ernährungswirtschaft, des Handels, des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie eine Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet. Diese Grundsatzvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Ziel ist es, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu reduzieren. Dafür wird die Strategie kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung hat in Dialogforen pro Sektor gemeinsam mit Lebensmittelunternehmern, zivilgesellschaftlichen Organisationen, den zuständigen Länder- und Bundesressorts sowie der Wissenschaft konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erarbeitet. Besonderes Augenmerk lag auf den Belangen der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Foren wurden 2022 abgeschlossen, die entsprechenden Berichte sind hier aufgeführt.
Ergebnisse, insbesondere an den Endverbraucher gerichtet bzw. für diesen gedacht, finden Sie gebündelt auf der Kampagnenseite Zu gut für die Tonne.
Im April 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Kompetenzstelle gegen Lebensmittelverschwendung (KLAV) eingerichtet, um die einzelnen Sektoren bei ihrem Engagement gegen Lebensmittelverschwendung zu unterstützen und die Vernetzung weiter zu stärken.