Abgabebeschränkungen für Biozide
Mit der neuen Verordnung besteht ab dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Dieses bringt zudem Sachkundepflichten mit sich und ein vorgeschriebenes Abgabegespräch.