Nr. 5438390
Allgemeines

Besondere Produktgruppen

Inkrafttreten 2025

Die BauPVO legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Verkehr dieser innerhalb der EU zu erleichtern.

Handel

Mit der neuen Verordnung besteht ab dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Dieses bringt zudem Sachkundepflichten mit sich und ein vorgeschriebenes Abgabegespräch.

Versprechen Sie Gesundheit?

Wir wollen Ihnen einen ersten Überblick über die Health-Claims-Verordnung verschaffen und insbesondere deutlich machen, in welchen Bereichen die Verordnung Neuerungen bringt und wie mit ihnen umgegangen werden kann.

Einzelhandel

In Einzelhandelsgeschäften dürfen freiverkäufliche Arzneimitteln in Selbstbedienung angeboten werden. Vorausgesetzung ist die die ständige Anwesenheit einer sachkundigen Person während der Öffnungszeiten.

Feuerwerkskörper

Beim Verkauf von Feuerwerkskörpern sind eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Ab wann Sie welche Artikel verkaufen dürfen und wie Sie die pyrotechnische Ware lagern müssen, erfahren Sie hier.

Lebensmittelhandel

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.

Einzelhandel

Bringt ein Händler Textilien in den Verkehr, muss er rechtliche Vorgaben zur Etikettierung und Kennzeichnung einhalten. Neben dieser Verordnung gilt das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz.