Nr. 168
Gesetze und Verordnungen

Abfallrecht und Entsorgungsfragen

Positionspapier der IHK Schleswig-Holstein
© ISTOCK.COM/ALEKSANDARGEORGIEV

Die IHK Schleswig-Holstein spricht sich gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer aus. Wir erkennen die Notwendigkeit an, das in Teilen vorhandene Abfallproblem in Kommunen anzugehen und sind offen für alternative Lösungen.

Innovation und Umwelt

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Hier informieren wir Sie über die neue europäische Verpackungsverordnung.

Abfalltransporte

Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30. April 2024 neu veröffentlicht.

Verpackungsregister

Um es Existenzgründern und Start-ups einfacher zu machen, ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zu verstehen, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Kooperation mit der IHK Flensburg ein neues Erklärformat – einen Comic entwickelt.

Einwegkunststoffe

Bestimmte "Hersteller" müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen beziehungsweise der Produkte selbst in der Pflicht, bei "Tüten und Folienverpackungen" dagegen deren Befüller mit Lebensmittel.

Rechtsrahmen

Die neue EU-Batterieverordnung legt einen verpflichtenden Rechtsrahmen für die zukünftige Handhabung von Batterien für die Mitgliedsländer fest.

Altbatterien

Hersteller von Batterien müssen die Anforderungen des Batteriegesetzes beachten, das Regeln zur Registrierung, Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien festlegt. Dies dient dem Schutz der Umwelt und der ordnungsgemäßen Entsorgung von gebrauchten Batterien.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das "Erste Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (ElektroG) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und präzisiert verschiedene Pflichten für Hersteller, Vertreiber und die Erstbehandlung von Elektroaltgräten.

Verbot und Kennzeichnung

Um einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen anzustreben und das Aufkommen von Plastikmüll in den Weltmeeren zu stoppen sowie die zunehmende Verschmutzung der Umwelt zu vermeiden hat die EU die Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese wird in Deutschland mit zwei Verordnungen umgesetzt.

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wer in Deutschland Waren in Verpackungen für private Endkunden herstellt, importiert oder verpackt, muss sich an einem Dualen System beteiligen. Dazu zählen Produzenten, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer" und müssen sich registrieren.

Gewerbeabfallverordnung

Seit dem 1. August 2017 gilt die Gewerbeabfallverordnung, die Unternehmen dazu verpflichtet, Abfälle gezielt zu trennen und korrekt zu entsorgen.

Altholz-Verordnung

Die Verordnung legt Anforderungen für die stoffliche und energetische Verwertung sowie für die Beseitigung von Altholz fest. Neben der eigentlichen Altholzverordnung umfasst die Verordnung weitere kleine Änderungen.

Altfahrzeug-Verordnung

Die Verordnung gibt Anforderungen für eine umweltgerechte Altfahrzeug­verwertung vor und betrifft neben Herstellern und Importeuren besonders Autobesitzer, Verwertungs­betriebe sowie Annahmestellen.

Altöl-Verordnung

Mit der Novelle wird der Aufbereitung von Altölen der Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofern keine technischen und wirt­schaftlichen einschließlich organisa­torischer Sachzwänge entgegenstehen.

Abfallverbringungsverordnung

Für die Abfallbeseitigung gilt in den EU-Mitgliedstaaten das Prinzip der Inlandsentsorgung. Ausnahmen sind zum Beispiel möglich, wenn im Inland keine geeigneten Anlagen zur Beseitigung vorhanden sind.