Außenwirtschaft

Im Bereich Außenwirtschaft gibt es 2024 Änderungen für Unternehmen bzgl. des Warenverzeichnisses und der Kombinierten Nomenklatur, des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und einiges mehr.

Neues Warenverzeichnis und Kombinierte Nomenklatur für 2024 veröffentlicht

Das Warenverzeichnis für 2024 sowie eine Suchmaschine für die Recherche von Warennummern finden Sie auf dieser Seite des Statistischen Bundesamtes. Auch eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern zum Vorjahr 2023 hat das Bundesamt veröffentlicht.
Die neueste Version der KN, die ab dem 1. Januar 2024 gilt, hat die Europäische Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 im EU-Amtsblatt L vom 31. Oktober 2023 veröffentlicht. 

Ausfuhrgenehmigungen des BAFA werden kostenpflichtig

Ab 1. Januar 2024 werden diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenpflichtig, darunter auch Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter. Für sie fallen künftig Genehmigungsgebühren in Höhe von 159 bis 315 Euro an. Bestimmte Leistungen bleiben allerdings gebührenfrei. Dazu gehören zum Beispiel „Nullbescheide“.

Mehr Unternehmen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2024 auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines unternehmerischen Sorgfaltsprozesses in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.
Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht‎, das heißt, Betrieben müssen allein bei substantiierten Hinweisen auf mögliche ‎Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden. ‎
Sehr große Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Beschäftigten und Sitz in Deutschland konnten bereits in diesem Jahr erste Erfahrungen mit der Umsetzung sammeln, denn für sie gilt das Gesetz ab Anfang 2023. Eine Erkenntnis: Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht direkt vom Gesetz betroffen, allerdings indirekt, da die großen Betriebe ihre Sorgfaltspflichten weiterreichen und entsprechende Informationen von ihren Zulieferern einfordern. Dies führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand, der mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs noch zunehmen dürfte.
Auf europäischer Ebene wird derzeit zudem das EU-Lieferketten-Richtlinie verhandelt, die vermutlich 2024 in Kraft treten wird. Über dieses Vorhaben hat die DIHK unter anderem im September 2023 mit einem "Thema der Woche" informiert.

CBAM: Berichtspflichten rund um die CO2-Grenzabgabe

Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten müssen erstmalig im Januar 2024 darüber berichten, wie viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt sie nach Deutschland eingeführt haben. Das besagt die neue EU-Richtlinie CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). In Verzögerungsfällen drohen den Unternehmen Strafen. Die Behörden, bei denen diese Berichte einzureichen sind, standen zu Redaktionsschluss noch nicht fest. Die Berichtspflichten gelten seit dem 1. Oktober 2023.
Die betroffenen Gütergruppen sind Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Sie sollen schrittweise besteuert werden. Eine Zahlungspflicht greift zwar erst 2026, die Lieferbeziehungen werden aber schon ab 2024 belastet – zum einen wegen der kommenden Verteuerungen, zum anderen wegen der ausufernden Berichtspflichten.
Die DIHK kritisiert die hohen bürokratischen Belastungen, die mit den Berichtspflichten verbunden sind, ebenso wie die verspäteten Informationen durch die EU- und die einzelnen nationalen Behörden.

Schweiz – Industriezölle abgeschafft und Umsatzsteuer erhöht

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Damit entfallen mit Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte fast alle Einfuhrzölle. Präferenzerklärungen auf den Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 sind für die meisten Lieferungen in die Schweiz ab 2024 nicht mehr erforderlich.

Großbritannien – CE-Kennzeichnung unbefristet gültig

Mit der neuen Regelung können Unternehmen ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden.
CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig | Zollbericht | Vereinigtes Königreich | Brexit (gtai.de)

Seminare zu den Zolländerungen 2023/2024

Mit unserer schon traditionellen Auftaktveranstaltung „Update Zoll 2023 / 2024“ stellen wir Ihnen systematisch und in sehr komprimierter Form die wichtigsten Neuerungen vor, die im Umfeld von Zoll und Außenwirtschaft im Jahr 2023 eingetreten oder für 2024 bereits absehbar sind.
Dienstag, den 16.01.2024 von 09.00 bis 14:00 Uhr in der IHK zu Rostock
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