Das Lieferkettengesetz (LkSG) für Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz – ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten und war von Beginn an massiver Kritik ausgesetzt.

Aktuelles

Die EU plant die Regeln zum Lieferkettengesetz abzuschwächen. Anfang Dezember haben sich Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlamentes auf eine Lockerung des Gesetzes geeinigt. Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich galten als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro. Zudem soll die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen entfallen sowie keine Notwendigkeit mehr bestehen, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Als Strafe droht den Unternehmen nach wie vor eine Geldbuße von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen die ausgehandelten Änderungen noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache.
Bereits im September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Berichtspflichten über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten künftig nur bei schweren Verstößen sanktioniert werden sollen. Mit diesen Maßnahmen sollen Unternehmen bürokratisch entlastet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Allgemeines

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat zum 01. Januar 2023 in Kraft. Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar von dem Gesetz betroffen, müssen jedoch damit rechnen, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und Großbetriebe entsprechende Informationen von ihren Zulieferbetrieben einfordern.

IHK-Weiterbildung zum LkSG

Der IHK Online Sprint zur Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG) bietet praxisorientierte Leitlinien für Mitarbeitende in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In diesem Kurs lernen die Teilnehmenden die Vorteile und Anforderungen des LkSG sowie dessen Umsetzung im eigenen Unternehmen kennen.

Hintergründe und Auswirkungen auf Unternehmen

Informations- und Unterstützungsangebote zur Umsetzung

EU-Lieferkettengesetz im Überblick

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