Warennummer und Warenverzeichnis

1. Bedeutung

Warennummern (auch Zolltarifnummer, Nomenklaturnummer, Codenummer, HS-Position genannt) sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden u.a. die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente. Eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen.

2. Änderung zum 1. Januar 2026

Kombinierte Nomenklatur 2026

Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2026 gilt, veröffentlicht.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke, sogenannte "Intrastat-Meldungen". Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 vom 31. Oktober 2025 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2026.

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik – Ausgabe 2026

Das für das Jahr 2026 gültige Warenverzeichnis für die Außen­handelsstatistik (WA) beinhaltet die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen bei den Warennummern für die Außenhandelsstatistik. Grundlage des WA ist die Kombinierte Nomenklatur (KN). Das WA dient der Klassi­fizierung von Waren für die Statistik des Waren­verkehrs mit den Mitglied­staaten der EU (Intrahandel) und Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außen­handels­ergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung.
Das Warenverzeichnis 2025 und das Warenverzeichnis 2026 sind auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes einsehbar.
Alle Änderungen im Vergleich zum Warenverzeichnis 2025 werden umfassend und praktisch aufbereitet und mit einer direkten Gegenüberstellung der alten und neuen Warennummern präsentiert.

3. Aufbau der Warennummer

Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
  • Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Beispiel (aus www.zoll.de): lebende Wildpferde
Codenummer:
01 Kapitel - Harmonisiertes System
0101 Position - Harmonisiertes System
0101 90 Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019 Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00 Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9 Codenummer - Elektronischer Zolltarif