Anmeldung für Abschlussprüfung Winter 2020/2021

Aufgefordert zur Anmeldung für die Abschlussprüfung im Winter 2020/2021 wurden alle bei der IHK zu Rostock eingetragenen Auszubildenden und Teilnehmer an Umschulungen, deren Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnis bis zum 31. März 2021 endet.
Auf Grundlage der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2087 KB) der IHK zu Rostock wird der Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Winter 2020/2021 in den anerkannten Ausbildungsberufen verbindlich auf den 15. August 2020 festgelegt.
In besonderen Fällen können Auszubildende auf Antrag und nach Anhören der Ausbildenden und der Berufsschulen vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit in dem Ausbildungsberuf praktisch tätig war, in dem die Prüfung abgelegt werden soll oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft nachweisen kann, dass er ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte achten Sie auf eine vollständige und korrekte Bearbeitung des Anmeldeformulars (alle Unterschriften, Stempel etc.) und senden Sie dieses bis spätestens 15. August 2020 im Original an die IHK zu Rostock.
Hinweis: Das Anmeldeformular wurde automatisch durch die IHK zu Rostock versendet.
Einzelbewerber sowie Ausbildungsbetriebe und Bildungsdienstleister, die bis zum 6. Juli 2020 keine Anmeldeformulare erhalten haben, können diese im Fachbereich Ausbildung bei den jeweiligen Prüfungssachbearbeitern anfordern.
Bundeseinheitliche Termine der schriftlichen Abschlussprüfung:
  • Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe
    → 24. / 25. November 2020
  • Gewerblich-technische Berufe
    → 01. / 02. Dezember 2020
Die praktischen und mündlichen Abschlussprüfungen in den gewerblich-technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden ab Januar 2021 durchgeführt.