Gefahrgutfahrer

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass er erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen hat. Das betrifft Tankwagenfahrer genauso wie Fahrer von Stückgut, wenn es sich bei dem Transport um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt. Eine regelmäßige Fortbildung ist ebenfalls vorgeschrieben. Die IHK erkennt die entsprechenden Lehrgänge an, nimmt die Prüfung ab und stellt die sogenannte ADR-Bescheinigung aus.

Rechtliche Grundlage

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Das ADR enthält umfassende Vorschriften unter anderem zu:
  • Verpackung,
  • Kennzeichnung,
  • Ladungssicherung,
  • Fahrzeugausstattung sowie
  • Schulung der beteiligten Personen.
Die Regelungen gelten für internationale Transporte zwischen den Vertragsstaaten und bilden zugleich die Grundlage für das nationale Gefahrgutrecht.
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Leitung der UNECE beschlossen und trat am 29. Januar 1968 in Kraft. Heute sind alle EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien.
Die Vorschriften werden im Zwei-Jahres-Rhythmus an aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen angepasst. Derzeit gilt das ADR 2025.
Darüber hinaus schreibt das ADR in vielen Fällen vor, dass Fahrzeugführer beim Transport gefährlicher Güter über eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung verfügen müssen.

Schulung

Prüfung

ADR-Schulungsbescheinigung

Anerkennung von Schulungsveranstaltern

Gesetze und Verordnungen