Schulungsinhalte

Basiskurs (BK)

Der Basiskurs muss mindestens folgende Themen umfassen:
(Absatz 8.2.2.3.2)
  • allgemeine Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter gelten;
  • hauptsächliche Gefahrenarten;
  • Informationen über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderungen von Abfällen;
  • für die verschiedenen Gefahrenarten geeignete Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen;
  • Verhalten nach einem Unfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, schriftliche Weisungen usw.);
  • Kennzeichnung, Bezettelung, Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung;
  • was ein Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter zu tun und zu lassen hat;
  • Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge;
  • Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container;
  • beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmaßnahmen;
  • allgemeine Informationen über zivilrechtliche Haftung;
  • Informationen über multimodale Transportvorgänge;
  • Handhabung und Verstauung der Versandstücke;
  • Verkehrsbeschränkungen in Tunneln und Anweisungen über das Verhalten in Tunneln (Vorbeugung von Zwischenfällen, Sicherheit, Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.);
  • Sensibilisierung für die Sicherung

Aufbaukurs Tank (AKT)

Der Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks müssen nach Unterabschnitt 8.2.2.3.3. mindestens folgende Themen umfassen:
  • Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschließlich der Bewegungen der Ladung;
  • besondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge;
  • allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssysteme;
  • besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung usw.).

Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)

Der Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 muss nach Unterabschnitt 8.2.2.3.4. mindestens folgende Themen umfassen:
  • von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von pyrotechnischen Stoffen und Gegenständen ausgehende Gefahren;
  • besondere Vorschriften für die Zusammenladung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1

Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)

Der Aufbaukurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 muss nach Unterabschnitt 8.2.2.3.5 mindestens folgende Themen umfassen.
  • von ionisierender Strahlung ausgehende Gefahren;
  • besondere Vorschriften für die Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe;
  • besondere Maßnahmen, die bei einem Unfall mit radioaktiven Stoffen zu treffen sind.

Auffrischungskurs (AF)

Die Auffrischungsschulung dient dazu, die Kenntnisse der Fahrzeugführer auf den neusten Stand zu bringen, und muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln.
Die praktischen Einzelübungen müssen im Rahmen der theoretischen Schulung stattfinden und mindestens die Themen Erste Hilfe, Brandbekämpfung und die bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffenden Maßnahmen umfassen.
Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegebenen DIHK-Kurspläne konkretisiert. Die Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer verbindlich und garantieren eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland.