Was ist hinsichtlich der Geltungsdauer zu beachten?

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrzeugführer eine Prüfung der ersten Basisschulung oder eine Prüfung der ersten Auffrischungsschulung bestanden hat.

Verlängerung der Geltungsdauer

Die Bescheinigung wird erneuert, wenn der Fahrzeugführer die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 wie folgt bestanden hat:
a) Innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Bescheinigung:
Die zuständige Behörde stellt eine neue, für eine Dauer von fünf Jahren gültige Bescheinigung aus, deren Geltungsdauer mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung beginnt.
Ansonsten ist das Datum der Prüfung Auffrischungsschulung maßgebend.
b) Alternative zur Auffrischungsschulung:
Die ADR-Schulungsbescheinigung darf auch verlängert werden, wenn statt der Auffrischungsschulung und der Auffrischungsprüfung eine von der IHK anerkannte Erstschulung besucht und die entsprechende Prüfung/entsprechenden Prüfungen bestanden wurde/n.