Gesetzgebung (EU, D und RLP)

In den letzten Jahren hat die Energiepolitik in Deutschland und Europa eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung gespielt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene geschaffen wurden, zielen darauf ab, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Diese Gesetze haben nicht nur Auswirkungen auf den Energiesektor selbst, sondern auch auf die gesamte Wirtschaft. In Deutschland sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energieeffizienzgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zentrale Elemente der Energiepolitik. Auf europäischer Ebene hat die EU mit dem „Green Deal“ und dem „Fit for 55“-Paket ehrgeizige Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 festgelegt. Diese Initiativen zielen darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Die Auswirkungen dieser Gesetze auf die Wirtschaft sind vielschichtig und beeinflussen deren Wettbewerbsfähigkeit. Während einige Branchen von den neuen Regelungen profitieren können, sehen sich andere mit höheren Kosten und Bürokratieanforderungen sowie Anpassungsdruck an neue Technologien konfrontiert. Als Industrie- und Handelskammer wollen wir Sie mit den Artikeln in diesem Bereich einerseits beim Umgang damit unterstützen und andererseits transparent darstellen an welchen Stellen wir Ihre Interessen vertreten.

Da die Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in nationales Recht aktuell viele Fragen aufwirft, geben wir Ihnen in einem Webinar aktuelle Einschätzung zur Situation.

Der Europäische Gerichtshof bemängelt, dass die Kundenanlage nach deutschem Energiewirtschaftsgesetz nicht den Netzpflichten unterläge, obwohl sie nach EU-Recht alle Merkmale für ein Netz erfüllen würde. Die DIHK hat hierzu eine Kurzumfrage gemacht.

Die Senkung der Stromsteuer war Teil des sogenannten Strompreispaketes, das jedoch im Zuge der Haushaltsanpassungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu bewertet wurde.

Die Bundesstelle für Energie und Effizienz hat die Übersicht zum Energieeffizienzgesetz aktualisiert. Die neuste Version enthält die sog. Bagatellschwellen für Abwärmemengen.

Das GEG regelt die Energieeffizienzanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Sie betreffen vor allem den Energieverbrauch, die Energieeffizienz, den Wärmeschutz, den Primärenergiebedarf, die CO₂-Emissionen, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Gebäudeautomation.

In den kommenden Jahren sollen 13 GW an zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten ausgeschrieben werden. Der Konsultationsprozess zur Konkretisierung des Kraftwerkssicherheitsgesetz hat begonnen.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende besteht im Kern aus dem Messstellenbetriebsgesetz, das den Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme (sog. Smart Meter) vorsieht und damit die entsprechenden Vorgaben der dritten EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas umsetzt (2009/72/EU und 2009/73/EU).

Im Juli 2017 ist die Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Mit dem Register wird eine von jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.

Im Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Grundsatzentscheidung getroffen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 01.01.2023 schrittweise bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte einzuführen.

Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ eine Regelung vor, die stromintensive Betriebe dazu anregen soll, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation sowie die Strombörsenpreise zu reagieren.

Um bei besonders hoher Einspeisung erneuerbarer Energien in die Stromnetze flexibler agieren zu können, plädieren der DIHK und sieben Wirtschaftsverbände dafür, die Regelungen für die atypische Netznutzung anzupassen.

Der Bundestag hat das Gesetz mit nur kleinen Anpassungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze sind insbesondere neue Meldepflichten und Anforderungen an die Qualifikation der Energieauditoren relevant. Betroffene Unternehmen können sich schon jetzt an den Änderungen orientieren.

Das Landessolargesetz ist am 30. September 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren bei gewerblich genutzten Neubauten und gewerblich genutzten neuen Parkplätzen seit 1. Januar 2023 Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Ende 2022 wurde im Landtag RLP bereits über eine Ausweitung des Anwendungsbereiches beraten.

Welche Vorteile bieten PPAs, was sind die Risiken und wie kann der Mittelstand davon profitieren? Diese und weitere Fragen werden wir versuchen im Webinar zubeantworten.