Kraftwerksstrategie
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben die Parteien vereinbart, dass sie schnellstmöglich mit technologieoffenen Ausschreibungen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in ausreichend gesicherte Leistung und Versorgungssicherheit schaffen werden. Sie wollen den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen.
Die Ampelkoalition hatte im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Insgesamt sah das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor, 13 GW an zusätzlichen Kapazitäten in den kommenden Jahren auszuschreiben.
Dabei muss zwischen zwei Säulen unterschieden werden, welche auch mit Blick auf die europäische Notifizierung zu unterscheiden sind. In der Säule 1 werden Kapazitäten gebündelt, die zur Dekarbonisierung beitragen. In der Säule 2 sollen darüber hinaus zusätzliche Kapazitäten konventioneller Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die im Vorgriff auf die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus der Versorgungssicherheit dienen sollen:
Säule 1
- 500 MW H2-Kraftwerke
- 500 MW Stromlangzeitspeicher
- 5000 MW H2-Ready Kraftwerke
- 2000 MW H2-Repowering bestehender Kraftwerke
Säule 2
- 5000 MW neue Gaskraftwerke
Säule 3
- umfassender Kapazitätsmechanismus ab 2028, in den die in den ersten beiden Säulen bezuschlagten Kraftwerke in geeigneter Weise und unter Ausschluss von Doppelförderungen integriert werden
Am 11. September 2024 wurden zwei Dokumente (für Säule 1 und 2) für den Konsultationsprozess veröffentlicht.