bestehende Kundenanlagen bis 2028 befreit
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) soll die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt umsetzen. Es legt die grundlegenden Regeln für die Versorgung mit Strom und Gas fest – von der Netzinfrastruktur über den Wettbewerb bis hin zum Verbraucherschutz.
Was passiert gerade?
Am 13. November 2025 hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung für Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz angenommen.
Ein Fokus liegt dabei auf dem Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und 24b im EnWG, welcher nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) war die rechtssichere Weiterleitung von Energie und insbesondere Strom in Deutschland innerhalb eines Betriebsnetzes ungewiss. Der Gerichtshof bemängelte, dass die Kundenanlage nach deutschem Recht nicht den Netzpflichten unterläge, obwohl sie nach EU-Recht alle Merkmale für ein Netz erfüllen würde. Dies umgehe Netzbetreiberpflichten und schränke den Wettbewerb ein.
Durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber für bestehende Kundenanlage einen Übergangszeitraum bis Ende 2028 geschaffen.
Andere EU-Länder kennen eine vergleichbare Regelungstiefe und Rechtsdefinition so nicht. Es ist daher insbesondere in Deutschland von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft und über alle Branchen hinweg auszugehen. Wie die kommenden Lösungsräume aussehen werden, ist bislang noch nicht geklärt.
Unterstützung für Unternehmen
Aus Sicht der betroffenen Unternehmen ist es wichtig den Übergangszeitraum zu nutzen, um auf europäischer Ebene in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bis Ende 2028 eine sinnvolle Lösung zu finden. Dies wird Gegenstand einer intensiven politischen Diskussion 2026 werden, an der sich die IHK-Organisation beteiligen wird. Leiten Sie Ihren unternehmerischen Standpunkt gerne Martin Krause zu.
Die DIHK hat im März 2025 Unternehmen zum Thema Kundenanlagen befragt. Insgesamt nahmen 375 Unternehmen an der Blitzumfrage teil. Die Rückmeldungen aus den Betrieben verteilten sich über die gesamte Bundesrepublik. Mit 53 Prozent der Antworten stellte die Industriebranche den größten Anteil der Teilnehmenden, gefolgt vom Dienstleistungssektor mit knapp 20 Prozent der Rückmeldungen sowie der Bau- und Immobilienbranche und dem Handel mit jeweils acht Prozent und sieben Prozent der Antworten.
Quelle: DIHK