Rechtssicherheit bei Weiter­leitung von Energie ungewiss

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Energie und insbesondere Strom in Deutschland innerhalb eines Betriebsnetzes zukünftig ungewiss.
Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und 24b im EnWG, welcher nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Der Gerichtshof bemängelte, dass die Kundenanlage nach deutschem Recht nicht den Netzpflichten unterläge, obwohl sie nach EU-Recht alle Merkmale für ein Netz erfüllen würde. Dies umgehe Netzbetreiberpflichten und schränke den Wettbewerb ein.
Das Urteil hat mittelfristig Auswirkungen auf die Weiterleitung von Strom an Dritte hinter dem Netzanschluss. Dabei sind nachfolgende Schritte zu erwarten und für die Wirtschaft von Relevanz. Zunächst muss der Bundesgerichtshof, der den EuGH für einen konkreten Fall angerufen hatte, nun auf der Basis des EuGH entscheiden. Hiernach wird sich der Gesetzgeber mit den konkreten Konsequenzen auseinandersetzen müssen. Zu erwarten ist, dass die bislang bestehenden Regelungen zur Kundeanlage geprüft und ggf. grundlegend überarbeitet werden müssen.
Andere EU-Länder kennen eine vergleichbare Regelungstiefe und Rechtsdefinition so nicht. Es ist daher insbesondere in Deutschland von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft und über alle Branchen hinweg auszugehen. Wie die kommenden Lösungsräume aussehen werden, ist bislang noch nicht geklärt. Dies wird aber sicher Gegenstand einer intensiven politischen Diskussion werden.
Vor diesem Hintergrund hat die DIHK im März 2025 Unternehmen zum Thema Kundenanlagen befragt. Insgesamt nahmen 375 Unternehmen an der Blitzumfrage teil. Die Rückmeldungen aus den Betrieben verteilten sich über die gesamte Bundesrepublik. Mit 53 Prozent der Antworten stellte die Industriebranche den größten Anteil der Teilnehmenden, gefolgt vom Dienstleistungssektor mit knapp 20 Prozent der Rückmeldungen sowie der Bau- und Immobilienbranche und dem Handel mit jeweils 8 Prozent und 7 Prozent der Antworten.
Quelle: DIHK