Hinweis: Derzeit erreichen die rheinhessischen Unternehmen vermehrt Anrufe, die dazu auffordern Daten zur IHK-Mitgliedschaft telefonisch anzugeben. Es handelt sich hierbei um Betrugsversuche. Die Anrufe sind anonym (Nummer unterdrückt) und sollten entweder nicht angenommen oder das Telefonat beendet werden.
Weitere Informationen zu Phishing-Versuchen finden Sie in der Übersicht.
Nr. 77385

Sach- und Fachkundeprüfungen

Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen bietet die Teilnahmemöglichkeit an bestimmten Sach- und Fachkundeprüfungen oder Unterrichtungen. Sie berät über gesetzliche Anforderungen und informiert über den Ablauf der Veranstaltungen.

Fahrer am Steuer eines Lkw © Tomasz Zajda - stock.adobe.com

Infos zur Weiterbildung Berufskraftfahrende (Grundqualifikation), Schulung und Prüfung für Fachpersonal im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Person mit gelber Jacke, sichtbar ist die Rückseite mit der Aufschrift Security © Esther Hildebrandt - stock.adobe.com

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierzu gemäß § 34a der Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis der Gewerbebehörde (Ordnungsamt). Hier gibt es die Infos dazu.

Fotolia_42404805_gastro © Andrew Bayda - Fotolia.com

Informationen für angehende Gaststättenbetreiber

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass er erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung (ADR-Bescheinigung) teilgenommen hat. Das betrifft Tankwagenfahrer genauso wie Fahrer von Stückgut, wenn es sich bei dem Transport um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt.

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser muss geschult sein und sich einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.

ca. zwanzig nebeneinander parkende Lkw (Trucks) an einer Straße © baumstamm - Fotolia.com

Regelungen zum Güterkraftverkehr, Lizenzvoraussetzungen, Gesetze und Verordnungen, Schulung und Fachkundeprüfung

Fahrender Omnibus im öffentlichen Personennahverkehr © ZenShui by PhotoAlto - F1online.de

Alle Voraussetzungen auf einen Blick.

fünf Taxis hintereinander geparkt, Taxi-Schilder sichtbar © B. Wylezich - Fotolia.com

Rechtliche Grundlagen, Konzession, Schulung und Prüfung, Gewerbeanmeldung, Fahrerqualifikation

Pistole mit Patronen © PVMil - Fotolia.com

Der Besitz und der Gebrauch von Waffen, ebenso wie der Handel von Waffen und Munition, unterliegen daher strikten gesetzlichen Regelungen. Die für das Land Rheinland-Pfalz zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung als Kreispolizeibehörde (bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung).