Omnibusverkehr


Wer Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen betreiben möchte, muss seine Fachkenntnis durch eine entsprechende Prüfung unter Beweis stellen oder durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.
Für die Fachkundeprüfung sind die IHKs zuständig, wobei die Prüfungen für den Kammerbezirk Rheinhessen von der IHK für die Pfalz durchgeführt werden. Prüfungsbewerber können sich direkt dorthin wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der IHK für die Pfalz.