Gleichstellung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.ihk.de/potsdam und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Internetauftritten öffentlicher Stellen im Land Brandenburg folgen aus dem Brandenburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) und der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV).
In § 1 BbgBITV wird auf Art.1 der RL (EU) 2016/2102 über barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) verwiesen wird. Der dortige Art. 3 bestimmt als öffentliche Stelle neben dem Staat und den Gebietskörperschaften nur „die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne der Definition in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU (EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL)“. Darunter fallen die Industrie- und Handelskammern anerkannter Maßen nicht, da sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung nur der Rechts-, nicht aber einer Fachaufsicht unterliegen und auch nicht staatlich finanziert werden.
Auch wenn es daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Industrie- und Handelskammern gibt, streben wir diese dennoch weitgehend an und wenden diese Regeln freiwillig an. Einen Rechtsanspruch Dritter folgt hieraus jedoch nicht.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website befindet sich in einer Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Es wurden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund (www.ihk24.de) alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
PDF-Dokumente
Merkblätter der IHK Ostbrandenburg und zahlreiche weitere erstellte PDF-Dokumente (zum Beispiel Satzungen oder die Informationspflichten zum Datenschutz) wollen wir sukzessive in barrierefreie Dokumente umwandeln oder als barrierefreie Artikel auf der Website anbieten.
Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung. Wir werden hierzu ein barrierefreies digitales Antragsportal bereitstellen.
Broschüren (zum Beispiel das IHK-Magazin FORUM) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Das Angebot www.ihk.de/potsdam enthält nur sehr begrenzte Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. Nach Empfehlung entsprechender Verbände wird die Vorlesefunktion der persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website weitestgehend auf dieses Angebot.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von Fach-Informationen möglich. Bitte teilen Sie uns über das hier angebotene Kontaktformular mit, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.ihk-ostbrandenburg.de haben, können Sie sich per Feedbackformular an uns wenden:
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann haben Sie über unser Feedback-Formular die Möglichkeit, uns darüber zu informieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für Website an, die nach dem BbgBGG zu bewerten sind.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Landesbehindertenbeauftragte Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de