Ausbildung
Musterformulierungen
Zeugnisse und Beurteilungen
Auszubildende haben nach Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses. Ein einfaches Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit einhalten. Auszubildende können jedoch vom Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb ein qualifiziertes Zeugnis mit weiteren Details verlangen.
- Muster eines einfachen Zeugnisses (PDF-Datei · 38 KB)
- Muster eines qualifizierten Zeugnisses (PDF-Datei · 40 KB)
- Muster der Beurteilung einer befriedigenden Leistung (PDF-Datei · 31 KB)
- Muster der Beurteilung einer guten Leistung (PDF-Datei · 30 KB)
Abmahnungen und Kündigungen
Verstößt ein Auszubildender wiederholt und schwer gegen seine Pflichten, so sollte das Fehlverhalten in Form einer Abmahnung geahndet werden.
Erfolgt im Rahmen der Probezeit eine Kündigung, so muss diese innerhalb der Probezeit aber ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Ist die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unter Abwägung aller Interessen und nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten nicht mehr möglich, kann eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen.
Weitere Informationen zu Konflikten in der Ausbildung finden Sie hier.